Unterschiedliche Möglichkeiten Anlagezugänge zu buchen

  • Hallo,


    leider ist das Thema
    Zugang einer Anlage/eines GWG buchen
    schon geschlossen. Deshalb hier also als neue Frage:


    Wenn ich die Anlagenbuchung als Verrechnungskonto den Lieferanten buche, sehe ich in der Lieferantenverwaltung aber keine offene Rechnung.

    Da ich in der Anlagenbuchung nicht das Bakkonto als Verrechnungkonto angegeben habe, müsste doch aber er entsprechende Betrag offen sein und würde erst durch eine Zahlungsbuchung gegen die Bank ausgeglichen.

    Buche ich jetzt also einfach direkt auf die Bank gegen das betreffende Kreditorenkonto des Lieferanten (also aus der Buchungsübersicht heraus und nicht in der Lieferantenverwaltung), um den offenen Posten auszugleichen?

    Weshalb sehe ich in der Lieferantenansicht keinen offenen Posten, obwohl ich ja in der Anlagenbuchung auf den Lieferanten gebucht habe?


    Ich glaube, dass das als Weiterführung zu dem oben verlinkten Thema gehört und vielleicht besser dort angefügt und der Faden dort weitergesponnen werden sollte - ich bitte um entsprechende Administrative Sortierung/Verschiebung - vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du manuell gegen ein Personenkonto buchst, musst Du unter 'Berichte,OP/Rechnungen/Mahnungen' die Einstellung 'Manuelle Rechnungsbuchungen' aktivieren.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Meinst du damit die Buchung der Zahlung Bank/Lieferant?

    Wie sonst kann ich denn auf die gebuchte Anlage (auf den Lieferanten) eine Zahlung buchen (auf die Bank)?

    -verwirrtichbin-

    (Zu) Knappe Antworten verwirren manchmal/oft/meistens mehr, als sie helfen...

  • Ich versuche es mal anders/einfacher:

    1. Ich buche einen Anlagenzugang und gebe dort beim Verrechnungskonto den Lieferanten an.


    2. In der Lieferantenansicht ist KEIN offener Poste zu sehen.
    Weshalb nicht?
    Ich habe doch auf ihn gebucht und es ist noch keine Bezahlung gebucht.

    2.a. Wo finde ich den offenen Posten, wenn nicht in der Lieferantenübersicht?

    3. Wie buche ich die Bezahlung dieses (unsichtbaren) offenen Postens (Anlagenbuchung)?

    3.a. Wo sehe ich die Beziehung zwischen dem Rechnungseingang (Anlagenbuchung auf den Lieferanten) und der Bezahlung (Buchung Lieferant gegen Bank)?

    • Offizieller Beitrag

    1) Erfasse den Kauf in der Lieferantenverwaltung.


    2) Deaktiviere in der Anlagenverwaltung die Erstellung der Zugangsbuchung:

    Eigene Zugangsbuchung mit der Anlagenverwaltung synchronisieren


    3) Evtl. auch die GWG-Grenze beachten und nicht jeden Kleinartikel anstelle auf Betriebsausgabe auf GWG buchen.

    • Offizieller Beitrag

    leider ist das Thema
    Zugang einer Anlage/eines GWG buchen
    schon geschlossen.

    Dies, weil die dort gestellte Frage zum individuellen Vorgehen einer Anlagebuchung geklärt ist. Um einen OP-Ausgleich war es dabei nicht gegengen.


    Willst Du hingegen die Anlage verbuchen und eine OP-Überwachung haben, ist das Vorgehen laut des anderen Themas nicht geeignet. Die dazu geeignete Vorgehensweise hat modular in #5 bereits beschrieben.


    Beim Buchen einer Anlage über die Anlageverwaltung wird i. d. R. nicht über Kreditoren gebucht, insbesondere bei EÜR. Daher hat die Anlageverwaltung aus sich heraus keine Verknüpfung zur OP-Verwaltung.

    Da die Eingangs-Rechnungseinbuchung einer Anlage bei EÜR ggf. nur deshalb erfolgt, um den Vorsteuerabzug in einer vom Zahlungsdatum abweichenden (früheren) Periode der UST-VA geltend zu machen - was in der Praxis eher selten der Fall ist - kann man solche Eingangsrechnungen auch über die Lieferantenerfassung buchen und hat dann auch den entsprechenden OP. Dabei ist dann aber die Anlageverwaltung nicht mit entsprechenden Werten gefüllt und die Prüfungen der Anlageverwaltung (etwa auf GWG-Grenzen) würde nicht genutzt.

    Hierfür ist dann die Anlage auch in der Anlageverwaltung (nochmals) zu erfassen. Weil für die Eingangsrechnung eine Buchung (über Lieferantenverwaltung) bereits erfasst ist, muss die (sonst doppelte) Buchung durch die Anlageverwaltung deaktiviert werden.


    Soweit aber der Vorsteuerabzug (Zeitpunkt: Vorliegen der Rechnung) und der Zahlungsausgang in der selben Periode liegen, ist es einfacher, die Anlage nicht erst über einen Lieferanten zu buchen, sondern gleich auf das entsprechende Anlagekonto an das entsprechende Finanzkonto. Also nur die Anlageverwaltung dafür zu nutzen und dann auch deren erstellte Buchung.


    Noch Fragen?

    Dann bitte die konkreten Umstände schildern, die bei Dir tatsächlich vorliegen.

    Da die Fragen unterschiedlicher Anwender je nach Umständen des Einzelfalls auch unterschiedliche Antworten ergeben, trennen wir die Themen, bzw. sollen für anders gelagerte Fälle die (ähnlichen, aber doch unterschiedlichen) Fragen in Beiträge unter eigenen, neuen Themen gestellt werden. Andernfalls führt das zu Verwirrung bei den Fragestellern der Themen, an die sich mit anderen Fragen angehangen wurde.

  • Taxoloop

    Hat den Titel des Themas von „Ergänzung zu: Zugang einer Anlage/eines GWG buchen“ zu „Unterschiedliche Möglichkeiten Anlagezugänge zu buchen“ geändert.
  • Soweit aber der Vorsteuerabzug (Zeitpunkt: Vorliegen der Rechnung) und der Zahlungsausgang in der selben Periode liegen, ist es einfacher, die Anlage nicht erst über einen Lieferanten zu buchen, sondern gleich auf das entsprechende Anlagekonto an das entsprechende Finanzkonto. Also nur die Anlageverwaltung dafür zu nutzen und dann auch deren erstellte Buchung.

    Wenn ich das richtig verstanden habe (?):
    Das bedeutet, dass in diesem Fall mit der Anlagenbuchung der Rechnungseingang und die Bezahlung in einem Vorgang gebucht werden.

    Detailfrage: Nehme ich dann als AH-Datum das der Rechnung oder das der Zahlung oder ist das (bei EÜR) egal?

    • Offizieller Beitrag

    Bei dem hier verstehe ich aber nicht, was gemeint ist:

    Es geht nur darum, dass die GWG-Grenzen einzuhalten sind. Und nicht, was als sofortiger Aufwand zu buchen ist, nicht unnötig als GWG betrachtet und gebucht wird.

    Das ist aber wieder ein anderes Thema.

    • Offizieller Beitrag

    So sehr es Dich auch interessiert, wieviele unterschiedliche Möglichkeiten und Fälle es geben kann, kann ich Dir nicht alle beibringen.

    Wenn ich das richtig verstanden habe (?):
    Das bedeutet, dass in diesem Fall mit der Anlagenbuchung der Rechnungseingang und die Bezahlung in einem Vorgang gebucht werden.

    Richtig ist, dass in diesem Fall der Rechnungseingang nicht gebucht wird, sondern die Anlage (hier ein GWG) in der Anlageverwaltung erfasst wird und die dabei entstehende Buchung auf dem Anlagekonto wie auch auf dem - unter Verrechnungskonto einzutragendem - Finanzkonto (z. B. Bank) erfasst wird. Da mit sind alle notwendigen Buchungen in einem Buchungssatz erfasst.

    Detailfrage: Nehme ich dann als AH-Datum das der Rechnung oder das der Zahlung oder ist das (bei EÜR) egal?

    Richtig ist, dass das AH-Datum (Anschaffungs/- oder Herstellungsdatum der Anlage) jenes Datum meint, ab welchem das Anlagegut betriebsbereit ist und an dem festgelegt wird, ab welchem Monat die Abschreibung zu berechnen ist. Da wir aber den Fall eines GWG besprechen, dessen Rechnungseingang nicht gebucht wird, stellt sich die Frage in diesem Fall nicht. Welches Datum übrig bleibt siehst Du selbst, das der Zahlung.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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