BVV stimmt nicht - Differenz zwischen 2021 und 2022 stimmt nicht

  • Hallo,


    wir hatten 2020 lt. BVV von Taxpool ein Betriebsvermögen von 90.610,26€.

    2021 hatten wir einen Gewinn von 10.236,64€ aber ein Betriebsvermögen von 92151,15.

    So bekomme ich keine gültige E-Bilanz verschickt.


    Der Taxpool-Support sagt, dass es sich um einen Buchungsfehler handeln muss. Ich habe aber leider überhaupt keinen Anhaltspunkt, was hier falsch gebucht sein könnte.

    Wer kann mir hier helfen? Gerne auch ein kostenpflichtiges Angebot.


    viele Grüße

    Wolfgang Meyer

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es sich um Buchungsfehler handelt, müßte man sich die Buchungen ansehen. Ohne diese hat man tatsächlich kaum einen Anhaltspunkt.

    Um kostenpflichtige Hilfe bei der Bilanzerstellung zu erhalten ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

  • Taxpool liefert ja hier die Werte für das Betriebsvermögen für die Jahre 2020 und 2021. Der Gewinn in 2021 passt auch. Im Prinzip werden ja auch nur diese Werte von Taxpool akzeptiert.
    Was kann hier überhaupt an Buchungsfehlern passieren? Kann mir hier jemand helfen? Bin gerade etwas verzweifelt, weil ich überhaupt keinen Ansatz habe, Kann sich jemand per Teamviewer aufschalten?

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mich nur widerhohlen. Die Buchungen in Taxpool sind die Grundlage für alles weitere was in den Auswertungen (Bilenz, E-Bilanz) zu entsprechenden Ergebnissen führt. Um also Fehlern der Ergebnisse zu verschiedenen Auswertungen auf den Grund zu gehen, wird man zuerst prüfen müssen, ob es Fehler in den Buchungen gibt und diese ggf. korrigieren.


    Ohne Einblick in die Buchungen kann kein Fehler in den Buchungen gefunden werden.


    Da es aber wohl um Fehler in den Ergebnissen der e-Bilanz geht, kommt noch hinzu, dass die e-Bilanz i. d. R. eben nicht "von Taxpool automatisch richtig" erstellt werden kann, jedenfalls dann nicht, wenn nicht korrekt gebucht wurde.

    Was kann hier überhaupt an Buchungsfehlern passieren?

    Es ist unmöglich, alle möglichen Fehler hier aufzuführen.

    Die lösungsorientierte Frage (siehe meine Signatur) wäre, was ist gebucht worden. Und stimmt das dann auch mit den tatsächlichen Sachverhalten unter Berücksichtigung der (bekannten!) individuellen Daten zu dem Unternehmen überein.

    Muss dann das Betriebsvermögen in 2020 falsch gewesen sein?

    Ob sich ein Fehler evtl. seit Jahren schon "fortpflanzt" kann ein Blick in die Glaskugel zeigen, mangels dieser aber eben nur in der Buchhaltung festgestellt werden.

  • Da hiervon die Bilanzerstellung und eben nicht das Buchen laufender Geschäftsvorfälle betoffen ist, dürfte dies gem. § 3 StBerG nur einer der dort genannten (z. B. Steuerberater) sein, den Du suchst. Diese finden sich besser über die entsprechenden Steuerberaterkammern. Die Kontakt­daten zu allen Steuer­berater­kammern.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • ich bin die Buchungen mit meinem Steuerberater durchgegangen. Die Buchungen sind ok.

    Das Problem ist die Differenz nach einer Überleitungsrechnung in 2020. Hier weichen Steuer- und Handelsbilanz voneinander ab.

    In 2021 wird der Handelsbilanzwert aus 2020 übernommen. Beim BVV wird aber dann Steuer- und Handelsbilanz kombiniert. Hierdurch stimmen die Werte nicht und Elster lehnt die Übertragung ab.

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem ist die Differenz nach einer Überleitungsrechnung in 2020. Hier weichen Steuer- und Handelsbilanz voneinander ab.

    Und das hat sich der Stb auch angeschaut und behoben, die Sache also erledigt?

  • Taxoloop: nein, der konnte das nur finden und nachrechnen. Aber wie man das in Taxpool macht konnte er mir nicht sagen.

    vielleicht bediene ich Taxpool an der Stelle einfach falsch. Die Taxpool-Hilfe geht aber leider nicht darauf ein, wie man in den Folgejahren mit der Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz umgeht.


    modular: in 2020 haben wir bei der Urlaubsrückstellung den Wert für die Handelsbilanz gebucht. Bei der E-Bilanz haben wir eine Handelsbilanz abgegeben und über die Überleitungsrechnung den Differenzbetrag zur Steuerbilanz abgezogen. Das hat auch funktioniert. In 2021 haben wir den EB aus 2020 übernommen. Dies ist aber der Wert aus der Handelsbilanz. Im BVV 2021 rechnet Taxpool mit den Werten aus der Handelsbilanz weiter, die ich ja über die EBs in meiner Buchhaltung drin habe. Diese stimmen aber nicht mit dem Betriebsvermögen überein, die ich in 2020 gemeldet habe. Wenn ich die Zahlen per Hand korrigiere, können die Daten nicht an Elster übergeben werden.

    • Offizieller Beitrag

    wmitsolutions:

    Verstehe, ich gebe Dir ca. in 3-7 Tagen dazu Bescheid, ich muss es mir selber erst anschauen, bin aber gerade mit anderen Sachen beschäftigt...

    • Offizieller Beitrag

    Taxpool bietet leider keine Übernahme der Überleitungsrechnung aus dem Vorjahr an, deswegen muss die Wertanpassung aus Vorperioden manuell in die Überleitung des Folgejahres eingetragen werden.


    Hiermal ein Beispiel.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, jetzt habe ich das Problem verstanden.

    Die Überleitung von der Handelsbilanz zu den steuerlichen Werten eines Jahres führt eben nicht dazu, dass hierfür Buchungen erstellt werden aus denen eine gebuchte Steuerbilanz entsteht.

    Damit steht im Folgejahr die Eröffnungsbilanz (und somit auch die Schlussbilanz des Folgejahres) nur mit den handelsbilanziellen Werten (ohne die steuerlichen Überleitungswerte des ersten Jahres) zur Verfügung. Eine jetzt erfolgende Überleitung muss also die Werteanpassungen aus dem ersten und dem Folgejahr berücksichtigen und das muss händisch geschehen.


    Ich bevorzuge grundsätzlich die Unterschiede Handelsbilanz/Steuerbilanz auch zu buchen.

  • Hallo, ich habe den ähnlichen Problem.


    Die Lösung von dir:

    Eine jetzt erfolgende Überleitung muss also die Werteanpassungen aus dem ersten und dem Folgejahr berücksichtigen und das muss händisch geschehen.


    Verstehe ich richtig, die EB-Werte vom Vorjahr eingetragen werden müssen?



    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    ich habe den ähnlichen Problem.

    Ein nur ähnliches Problem ist immer auch ein anderes Problem.


    Für Deine Fragen eröffne bitte ein neues Thema.

    Das anhängen von Fragen an andere Themen führt oft zu Verständnisproblemen. Auch ein auf den ersten Blick ähnlicher Fall kann in kleinen aber entscheidenden Details abweichend sein und zu anderen Ergebnissen führen.

    Verstehe ich richtig, die EB-Werte vom Vorjahr eingetragen werden müssen?

    Nein, die EB-Werte vom Vorjahr beinhalten, wenn von der Handelsbilanz ausgegangen wird, keinerlei Werteanpassungen (weder die aus dem ersten, noch aus dem Folgejahr) um zu den steuerlichen Werten zu kommen.


    Bitte: Die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen!

    • Offizieller Beitrag

    Lilit Hakobyan


    Die Wertanpassung aus Vorperioden muss in den Folgejahren derzeit in der Überleitung hinzugefügt werden.

    Alternativ kann man auch gleich mittels Buchungen direkt ohne E-Bilanz-Überleitung als Steuerbilanz buchen, wie Taxoloop bereits erwähnte.

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