Hallo,
ich habe eine Vorabausschüttung (KapG an Geser) wie folgt gebucht:
#2870 Vorabausschüttung an #0755 Verbindlichkeiten Geser oGA i.H.d. Nettoauschüttungsbetrags und
#2870 Vorabausschüttung an #1746 Verbindlichkeiten Einbehaltung i.H.d. Kapitalertragsteuer
Das #2870 erscheint in der GuV als negativer Ertrag und mindert den Jahresüberschuss.
Bei der Vorabausschüttung handelt es sich jedoch um Gewinnverwendung.
Wie muss das #2870 zugeordnet werden, damit es den Jahresüberschuss nicht mindert?