Was ist am Jahresende noch manuell zu buchen?

  • Rahmendaten: erstes Wirtschaftsjahr also Gründung in 2022, Rechtsform: UG , Jahresüberschuss positiv, Methode: Bilanz & GuV, quartalsweise UstVa


    Ich habe alle meine "normalen" Buchungen in Taxpool erfasst und auch Rechnungsabgrenzungen vorgenommen.


    Rechnungsabgrenzung:

    • Sonstige Forderungen (Ich habe im Dezember etwas geleistet, wofür ich erst noch im Januar bezahlt werde) -- habe hier das Konto 1300 "Sonstige Vermögensgegenstände" benutzt
    • Sonstige Verbindlichkeiten (Ich habe eine Leistung im Dezember erhalten, die ich erst im Januar bezahlt habe) -- habe hier das Konto 3500 "Sonstige Verbindlichkeiten" benutzt




    Frage:

    • Was muss noch an manuellen Buchungen gemacht werden, bevor ich in Taxpool auf den Button "Jahr abschließen" gehe?
      • denn ich muss ja noch 25% meines Jahresüberschusses nach Steuern als Rücklage buchen
        • wie konkret sehen hier die Buchungssätze aus und sind diese im alten oder neuen Jahr zu buchen?
      • Sind Rückstellungen für die Körperschaftssteuer manuell im alten Jahr zu buchen?
      • Die Umsatzsteuerverbindlichkeit die sich aus der UstVa des Q4 ergibt auf das Konto "Umsatzsteuer laufendes Jahr" buchen, richtig?


    • Wenn alle manuellen Buchungen erledigt sind, dann erzeuge ich mir die Bilanz & GuV die ich für den Jahresabschluss verwende, richtig? Oder erst NACHDEM ich auf Jahr abschließen geklickt habe?
  • Buchung:

    Wird der einbehaltene Gewinn in der unbereinigten Bilanz ausgewiesen? - KamilTaylan.blog
    Wird der einbehaltene Gewinn in der unbereinigten Bilanz ausgewiesen? - Ein Bilanzgewinn wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, sofern diese nach
    kamiltaylan.blog


    ...Sind Rückstellungen für die Körperschaftssteuer manuell im alten Jahr zu buchen?

    Chat GPT sagt dazu:

    Zitat

    Rückstellungen für die Körperschaftssteuer sind manuell im alten Jahr zu buchen, wenn sie auf Verbindlichkeiten entfallen, die im alten Jahr entstanden sind. Die Rückstellungen dienen dazu, die Verbindlichkeiten abzudecken, die im Folgejahr fällig werden. Es ist wichtig, dass Rückstellungen entsprechend der steuerlichen Vorschriften gebucht werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen in der Lage ist, seine Steuerverpflichtungen zu erfüllen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Rückstellungen für die Körperschaftssteuer korrekt gebucht werden sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder einen Buchhalter zu wenden, der Ihnen weiterhelfen kann.

    ...Die Umsatzsteuerverbindlichkeit die sich aus der UstVa des Q4 ergibt auf das Konto "Umsatzsteuer laufendes Jahr" buchen, richtig?


    Wenn Du Das Vorjahr erfasst hast, erzeugt doch alles automatisch:

    Allgemeine Hinweise zum Abschluss und Anlegen eines neuen Wirtschaftsjahres

    • Offizieller Beitrag

    Hallo TaxpoolUser


    zur Funktion "Jahr abschließen ..." in Taxpool siehe auch den vorherigen Beitrag "Was passiert denn, wenn ich ein Wirtschaftsjahr abschließe?"

    im gleichen Foren- Bereich. Damit und mit den Hinweisen in der Programm-Hilfe, bzw. Online-Hilfe sollte die Programmfunktion Aktuelles Wirtschaftsjahr/Jahr abschließen klar werden. Es ist lediglich ein Schutz gegen (irrtümliche) weitere Buchungen im entsprechenden Jahr und hat mit dem Jahresabschluss der Buchhaltung (Bilanz und GuV) nichts zu tun.


    Welche Buchungen bei Dir nötig sind, bevor an einen Jahresabschluss (Bilanz mit GuV) und an das programmseitige abschließen des Jahres überhaupt zu denken ist, kann erschöpfend nicht aufgezählt werden. Buchhaltungen sind auch zu individuell um konkrete Konten zu nennen, welche evtl noch zu beachten sind.


    Zu den vorbereitenden Abschlussbuchungen als Teil des Jahresabschlusses gehören etwa die Buchungen der Abschreibungen, die Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten (die Du ja schon erledigt hast, ich aber nicht nachvollziehen kann), Rückstellungen, Rücklagen, Buchungen der Inventuranpassungen, nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben, Privatnutzungen Kfz und Telefon und was auch immer bei Dir noch zutreffend sein kann.


    Auch an Deine Besonderheiten bei Bilanzierer und IST-Versteuerung musst Du denken. Siehe hier und in den jeweiligen Unterkapiteln.

    Ich habe alle meine "normalen" Buchungen in Taxpool erfasst und auch Rechnungsabgrenzungen vorgenommen.

    Ich weiß nicht, wie Du die "normalen Buchungen" erledigst und was für Dich dazu gehört.

    "Sonstige Forderungen (Ich habe im Dezember etwas geleistet, wofür ich erst noch im Januar bezahlt werde) -- habe hier das Konto 1300 "Sonstige Vermögensgegenstände" benutzt"

    Hast Du die Rechnung dafür nicht schon eingebucht, so dass die Forderungen bereits erfasst sind?

    Gleiches bei den im Dezember erhalten Leistungen.

    Mir scheint, Du denkst im Sinne einer EÜR, statt einer Bilanz.


    Für Fragen zu Buchungen bitte im Forenbereich

    Taxpool Forum / Sonstige Themen / Buchhaltungsfragen / Bilanz nachfragen und dort das angepinnte Thema beachten.


    Selbstverständlich sind die Buchungen im alten Jahr zu erfassen (auch die 25% gem. § 5a (3) GmbHG) damit sie im entsprechenden Jahresabschuss erscheinen/wirken.


    Die gesetzliche Rücklage würde ich wie folgt buchen:

    2496 Einstellung in die gesetzliche Rücklage (GuV-Aufwandskonto) an 0846 Gesetzliche Rücklage (Bilanzkonto)

    sulya_p

    Danke für Dein Mitwirken!

    Ich gebe aber zu bedenken, dass Beiträge aus dem verlinkten Blog schnell in die Irre führen.

    Ich habe schon in den ersten 4-5 Beiträgen dort völlig falsche Darstellungen gelesen, so dass man was dort geschrieben ist, besser garnicht erst liest.

    Kein Wunder...

    Zitat von Über Uns

    ...haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, komplexe Finanzinformationen und -entscheidungen für unsere Leser zu vereinfachen und ihnen das Vertrauen zu geben, jeden Aspekt ihres Finanzlebens zu verwalten.

    Solche Vereinfachungen komplexer Zusammenhänge können nur zu falschen Darstellungen führen. Schlimmer noch ist aber dass solche Seiten es tatsächlich schaffen, den Lesern "das Vertrauen zu geben, jeden Aspekt ihres Finanzlebens" selbst zu verstehen. Trotz dort fehlender Impressums-Angaben bleibt zu mutmaßen dass da ausländische Schreiberlinge am Werk sind, die keinen blassen Dunst von deutscher Rechnungslegung nach HGB haben.


    Gleiches gilt für die banalen Aussagen des Chatbots, der wenigstens noch erkennen läßt dass wohl eher er sich unsicher ist als der Leser.

    "Wenn Sie sich unsicher sind, wie Rückstellungen für die Körperschaftssteuer korrekt gebucht werden sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder einen Buchhalter zu wenden, der Ihnen weiterhelfen kann."

    Die Kritik bei wikipedia hat es nicht umsonst in sich.

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