Hiiilfee bei Problem: vermutlich Anlageproblem - Bilanz stimmt, aber Fehler 10010

  • Servus,


    Ich nutze die Vollversion und habe eine kleine UG, die im betreffenden Jahr 2020 nur wenig Buchungen hatte, zum Glück.


    Es gab 2 Anzahlungen auf Anlagegüter: je Konto 780 an 1800, insgesamt 30000.- netto

    Dann am 31.12. einen Investitionsabzug : 6243 an 780. von 10000.-

    Da die Anlage/Anlagegut erst zum 01.01.2021 vertraglich gekauft und der Rest gezahlt wurde, kann sie auch erst dann als Anlage erfasst werden, korrekt?

    So wie es aussieht, will aber Taxpool, daß ich die Anlage schon im Jahr 2020 erfasse, jedenfalls interpretiere ich den Fehler so.


    Im Anlagespiegel zeigt er mir an 20000 S geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, wenn ich auf "Test" klicke, kommt

    Fehler 10012 "Name geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau ... Erwartet für gebucht: 20000. Eingetragen: 0.00. Differenz 200000"

    Taxpool erwartet also im Anlagenspiegel 20000.- für eine Anlage, die es erst im Folgejahr geben wird.

    Selbst wenn ich eine Anlage über Verwalten/Anlage erstelle, darf ich doch nur 2021 angeben und nicht 2020.

    Also, ich weiss echt nicht weiter.

    Demnach hätte ich einen Buchungsfehler in den geleisteten Anzahlungen. Aber genau hier erkenne ich keinen Fehler...



    Die Bilanzzahlen stimmen komplett bis auf den cent. Auch der Investitionsbetrag reduziert den Gewinn.


    Wenn jemand helfen kann, BITTE BITTE !

    Braucht Ihr mehr infos?



    Gehört die Frage jetzt hier rein oder unter E-Bilanz?




    Vielen Dank im Voraus,

    Markus

    UG mit Start zum 01.12.2020


    Kontenrahmen SKR04

    Versteuerungsart: IST

    Gewinnermittlungsart: Bilanz

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.Smith ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mr.Smith


    bitte eine Signatur anlegen, die die wesentliche Daten enthält, damit ich nicht immer erst in den Profil-Daten nachsehenmuss. Siehe hier

    Bitte auch diese Tipps mal vollständig durchlesen. Da gibt es einige Punkte die auch für Dich zutreffend und hilfreich sind.

    Danke!


    Was mir als erstes auffällt:

    Zu Fehler 10010 und 10012 gibt es entsprechende Hinweise


    Bitte klar beschreiben, wann (hier wichtig: in welchem Jahr) welche Buchungen zu welchen Sachverhalten gemacht wurden und zu welchem Jahr die Fehler entstehen.

    Da die Anlage/Anlagegut erst zum 01.01.2021 vertraglich gekauft und der Rest gezahlt wurde, kann sie auch erst dann als Anlage erfasst werden, korrekt?

    Wenn aber die Anzahlung(en) dazu in 2020 erfolgten, waren sie auch in 2020 zu erfassen. Ich gehe davon aus dies ist mit den Buchungen in 2020 geschehen:

    Es gab 2 Anzahlungen auf Anlagegüter: je Konto 780 an 1800, insgesamt 30000.- netto

    Dann am 31.12. einen Investitionsabzug : 6243 an 780. von 10000.-


    Ich fraghe mich, gerade weil es heißt, "die Anlage/Anlagegut erst zum 01.01.2021 vertraglich gekauft", auf welcher Grundlage dem Lieferant demnach in 2020 eine Anzahlung oder Vorauszahlung, bzw. ein Darlehen gegeben wurde. Für gewöhnlich erhält man eine Anzahlungsrechnung entsprechend der zuvor vertraglich vereinbarten Leistung/Gegenleistung.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Fehler 10012 steht:

    Zitat

    Im Dialog Anlagespiegel der E-Bilanz wurde ein Eintrag zu einer E-Bilanz-Auswertungsposition noch nicht angelegt, obwohl dazu Anlagebuchungen existieren, die auf den Eintrag verweisen.

    Es existieren also Buchungen zu der Anlage, aber diese wurden noch nicht in den E-Bilanz-Anlagespiegel eingetragen.


    Mit dem Schalter 'Werte aus der Anlagenverwaltung übernehmen' sollten die grundlegenden Werte (ohne evtl. Überleitungsrechnung) aus der Anlagenverwaltung übertragen werden.

    Diese Werte müssen evtl. um Werte für nicht mit der Anlagenverwaltung verwaltete Anlagen ergänzt werden.

  • Bei Fehler 10012 steht:

    Es existieren also Buchungen zu der Anlage, aber diese wurden noch nicht in den E-Bilanz-Anlagespiegel eingetragen.


    Mit dem Schalter 'Werte aus der Anlagenverwaltung übernehmen' sollten die grundlegenden Werte (ohne evtl. Überleitungsrechnung) aus der Anlagenverwaltung übertragen werden.

    Diese Werte müssen evtl. um Werte für nicht mit der Anlagenverwaltung verwaltete Anlagen ergänzt werden.

    Ja, schon versucht, aber es gibt ja nichts zum übernehmen, da in 2020 kein Anlagespiegel existiert :)

    Bei der Ergänzung gestern bin ich dann kleben geblieben... Kann/Darf ich hier die 2 Anzahlungen eintragen und wenn ja, wo genau?

    • Offizieller Beitrag

    1) Register 'Kontenzuweisung'

    Anzeige: 'Alle Einträge'.

    In der Kontenliste 780 auswählen, dann Schalter 'Zuordnung anzeigen'.

    Wichtig: Einen passenden Untereintrag zu der Anzahlung auswählen, dann auf 'Durch Auswahl zuordnen' gehen.

    ANMERK: Normalerweise müsste Taxpool eine Warnung ausgeben, sofern der Wert der Oberposition zugeordnet ist und dies nicht mehr zulässig ist (Spezialisierung), warum diese nicht erscheint, muss geprüft werden.


    2) Schalter 'Anlagespiegel':

    Alle vorherigen Zuordnungen zu der Anzahlung löschen.

    Unter 'Anlagen' die Anzahlung auswählen, dann auf 'Zuordnung bearbeiten' gehen, vermutlich ist dort nur unter 'AHK,Zugänge' der Kontensaldo einzutragen.


    3) Mit OK beenden. Hier Fertig.


    4) Im Folgejahr die Anlage auf die Anzahlung manuell umbuchen.

    a) In der E-Bilanz die Anzahlung bei 'Umbuchung' manuell auf 0 setzen.

    b) Die Anlage in der Taxpool-Anlagenverwaltung erfassen. Die Erzeugung der Zugangsbuchung muss dort deaktiviert werden, siehe dazu:

    https://www.taxpool.net/HTML/e…ung_anlagenverwaltung.htm

  • Danke, Moderator!

    Ich werde das morgen testen - es klingt jedenfalls erstmal verständlich.


    Aber so exotisch ist mein Fall doch nicht. Es wäre schon mehr als schön, wenn das Thema vom Programmierer angegangen wird :)

  • Aber so exotisch ist mein Fall doch nicht.

    Ich schätze, dass es zumindest unter den Taxpoolusern kaum eine Kapitalgesellschaft gibt, die eine Anzahlung vor Gründung auf eine Anlage zur Lieferung im Folgejahr geleistet hat. und in der Zwischenzeit wurde gegründet.

    Das würde ich schon exotisch nennen. :)


    Wie hat sich denn die Eröffnungsbilanz dargestellt? Da müßte doch schon die Anzahlung auch eingegangen sein.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    • Offizieller Beitrag

    @WIKO: Im obigen Fall wohl nicht vor Gründung, Start: Dez. 2020, Anzahlung dann vermutlich im Dezember.


    Unklarheit war wohl, ob die Anzahlung auf eine Anlage ebenso wie ein Anlage Bestandteil des Bruttoanlagespiegels ist, was der Fall ist.


    @Mr. Smith: Die Vorgehensweise ist in anderen Programmen identisch und nicht ungewöhnlich.

  • modular

    In #4 ist innerhalb des Zitats angegeben:

    "Ich habe ein Windkraftwerk im Jahr 2020 angezahlt vor Gründung, mit dem Finanzamt alles korrekt abgesprochen, soweit ok

    Demzufolge habe ich Anzahlungsrechnungen in 2020.

    Schlussrechnung am 01.01.2021."


    Auch kann man davon ausgehen, dass die Anlage wohl vor deren Abrechnung am Neujahrstag fertiggestellt/abgenommen war und also schon in 2020 hätte aktiviert werden können, denn auf den Zeitpunt der Bereitstellung zum Betrieb kommt es an, nicht auf das Datum der Rechnung.


    Bilanzieren heißt, die vorhandenen Vermögenswerte (festgestellt per Inventur) nach tatsächlichen Sachverhalten zum Ansatz in der Bilanz zu bringen und zu bewerten. Das kann kein Programm dieser Welt automatisieren. Hier ist natürliche Intelligenz gefragt. :)


    Dass eine Anzahlung der UG (so denn die UG oder eine Vorgründungsgesellschaft diese geleistet hat) der Bilanz des entsprechenden Jahres zuzurechnen ist und dass diese dann auch im Anlagespiegel steht ist ja klar geworden.

    Hat aber tatsächlich die UG die Anzahlung in 2020 geleistet ist sie auch in 2020 zu bilanzieren gewesen. So ist es korrekt.


    Alles weitere für 2021 folgt dann dem vorliegenden Sachverhalt.

    Was die Absprache mit dem FA angeht, verstehe ich nicht, was da "korrekt abgesprochen" worden sein soll.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!