"Bei Ist-Versteuerung und EÜR mit Kreditoren/Debitoren buchen", "Verrechnungskonto nutzen" und Konto 4336 (SKR04)

  • Guten Tag,


    vorweg meine Daten: Ist-Versteuerung, SKR04.


    I. In der bei mir installierten Version 15.27 von Taxpool Buchhalter habe ich unter "Kunden/Lieferanten"->"Vorgaben" sowohl "Bei Ist-Versteuerung und EÜR mit Kreditoren/Debitoren buchen" als auch "Verrechnungskonto nutzen" (mit Wert 1490 "Verrechnungskonto Ist-Versteuerung") aktiviert und folgendes Verhalten beobachtet:

    1. Ich habe unter "Kunden/Lieferanten"->"Rechnungen" eine Rechnung (Datum: 31.12.2021, Ertragskonto: 4336) für einen Debitoren 10001 erstellt und gespeichert.

    => Ergebnis: es wurde 10001 an 4336 gebucht, was nicht nur in meiner ZM und UStVA für Q4 2021 ausgewertet wurde, sondern auch noch in meiner EÜR für 2021, obwohl im 2021 noch gar keine Zahlung für diese Rechnung eingegangen war.

    2. Habe dann unter "Kunden/Lieferanten"->"Zahlungen" eine Zahlung (Datum: 18.01.2022, Finanzkonto: 1486) für die Rechnung aus Schritt 1 oben erstellt und gespeichert.

    => Ergebnis: es wurde 1486 an 10001 gebucht, was aber wiederum meine EÜR für 2022 nicht beeinflusst hat...


    II. Ich habe noch andere (ältere) Buchungen, die ich noch mit etwas älteren Taxpool Buchhalter Version(en) mithilfe von "Kunden/Lieferanten"->"Rechnungen" bzw. "Kunden/Lieferanten"->"Zahlungen" erzeugt hatte, und da waren - bei gleichen Einstellungen bzw. Ablauf wie bei I. - die erzeugten Buchungen anders:

    1. bei Eintragung+Speicherung der Ausgangsrechnung (Datum: 31.12.2020): 10001 an 1490 (dabei wurde dies in meiner ZM und UStVA für Q4 2020 ausgewertet)

    2. bei Eintragung+Speicherung der Zahlung dazu (Datum: 18.01.2021): 1486 an 4336, sowie 1490 an 10001 (dabei wurde dies in meiner EÜR für 2021 ausgewertet).


    Meine Fragen:

    F1. Ist das in I. beschriebene Verhalten ein Bug, oder mache ich was falsch?

    F2. Kann ich das in II. beschriebene Verhalten in der Version 15.27 (oder in neueren Versionen) von Taxpool Buchhalter (wieder) erreichen?


    Velen Dank vorab!

    Meine Daten: Ist-Versteuerung, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

    Dieser Beitrag ist lediglich Meinungsäußerung des Verfassers und stellt keine rechtliche Beratung oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ask123,


    die Version 15.27 ist, wie ich vermute, die EÜR-Version?

    Bitte mache mal ein Screenshot des Fensters "Eigenschaften des Wirtschaftsjahres ..." und zeige den mal hier an.

    Siehe dazu: Buchen / Aktuelles Wirtschaftsjahr / Eigenschaften

  • Hallo ask123,


    die Version 15.27 ist, wie ich vermute, die EÜR-Version?

    Bitte mache mal ein Screenshot des Fensters "Eigenschaften des Wirtschaftsjahres ..." und zeige den mal hier an.

    Siehe dazu: Buchen / Aktuelles Wirtschaftsjahr / Eigenschaften

    Hi,


    die bei mir installierte Version von Taxpool Buchhalter ist "Taxpool-Buchhalter EÜR 2021 Version 15.27 [64Bit]". Hier der Screenshot des Fensters "Eigenschaften des Wirtschaftsjahres 2021".

    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ask123,


    dies ist in der Hilfe erwähnt, das Problem ist, dass die ZM je nach ZM-Fall von dem Rechnungs- oder Leistungsdatum abhängig ist, Gewinnermittlung/Versteuerung sind nicht relevant.


    Früher war es bei ZM-Konten möglich, mit einem Verrechnungskonto zu buchen, aber Taxpool musste dann ein System benutzen, was nicht direkt über die Buchungen an das ZM-Konto, sondern über eine interne Verwaltung geschah und kompliziert war.


    Hinzu kommt, dass man eine ZM-Anmeldung bei Änderungen nicht einfach mit allen Umsätzen als 'korrigiert' anmelden kann, wie bei anderen Steueranmeldungen, sondern es dürfen nur die Differenzen gemeldet werden.

    Standardmässig sollte das ZM-relevante Datum bei ZM-Konten das Belegdatum sein, normalerweise wird dies dann auch so in der UStVA gemeldet, mit dem Schalter 'LD/P' in der Buchungsmaske kann dazu zusätzlich auch manuell die Steuerperiode gesetzt werden.

    Falls das Rechnungs- oder Leistungsdatum (ZM-Typ-abhängig) nicht das Belegdatum ist, kann eine Anpassung ebenfalls mit dem Schalter 'LD/P' in der Buchungsmaske geschehen.


    Zur EÜR: Das gleiche Problem taucht bei der alternativen Buchung mit nicht-fälliger Steuer auf.

  • Hi,


    Danke für die Informationen. Das hilft mir aber nicht weiter, denn mein Problem habe ich immer noch - siehe I. in #1.


    Mit dem Schalter 'LD/P' kann ich mein Problem nicht lösen, denn mein Problem ist nicht die Ausgangsrechnung in einer anderen Periode in der ZM oder UStVA auszuwerten, sondern dass nach der Eintragung der Ausgangsrechnung über "Kunden/Lieferanten"->"Rechnungen" die Auswertung auch meine EÜR beeinflusst, obwohl ich zum Datum (oder zum Leistungsdatum) der Ausgangsrechnung noch gar keine Zahlung erhalten habe. Ich erwarte, dass der Betrag von dieser Ausgangsrechnung erst beim Zufluss der Zahlung in meiner EÜR berücksichtigt wird (und ich möchte mit Kreditoren und Debitoren arbeiten).

    Meine Daten: Ist-Versteuerung, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

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    • Offizieller Beitrag

    Dann lösche die Buchung oder deaktiviere die dazugehörigen Buchungen mit Schalter 'Extras, Inaktiv' (Hauptbuchungsmaske).

    Buche dann manuell in der Hauptbuchungsmaske (Expertenmodus)

    10001 an Verrechnungskonto IstVersteuerung.

    und in '22 bei Zahlungseingang:

    Bank an 10001

    Verrechnungskonto IstVersteuerung an 4336.

    Passe evtl. das Leistungsdatum f.d. ZM/UStVA an.

  • Was mache ich aber, wenn die Zahlung noch nicht geflossen ist, bzw. ich noch nicht weiß wann die Zahlung kommt?

    Meine Daten: Ist-Versteuerung, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

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  • Hi, wollte mich nur kurz zurückmelden um mich für die Hilfe zu bedanken. Also: Vielen lieben Dank! :)

    Meine Daten: Ist-Versteuerung, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

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  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.
  • Mich stört an/bei #6, dass ich dann eine Buchung im Jahr 2022 hätte, die meine ZM und UStVA (womöglich auch meine UStE) für 2021 beeinflussen könnte (wegen dem 'LD/P' Schalter) und zwar auch nach Festschreibung der Buchungsdaten für 2021 (und auch nachdem ich das Jahr 2021 für Buchungen sperre und abschließe), da ich die Buchung - die im 2022 ist - immer noch bearbeiten könnte (zumindest solange ich die entsprechende Periode im 2022 nicht gesperrt habe). Außerdem, falls ich die Jahre 2021 und 2022 in separaten Firmen-Dateien bearbeiten wollen würde, hätte ich diese Buchung aus 2022 (dass meine ZM und UStVA und womöglich auch meine UStE für 2021 beeinflussen könnte) nicht auch noch in der Firmen-Datei für 2021 (und zwar mit Datum im 2022)? Das gefällt mir gar nicht.

    An/bei #8 stört mich die Umbuchung 4236 auf 4200 im 2022. Erstens beeinflusst das dann meine ZM und UStVA für den entsprechenden Zeitraum im 2022... Und zweitens - darf ich überhaupt so umbuchen (Kontentyp Einnahme an Kontentyp Einnahme)?

    Gäbe es vielleicht andere Vorschläge als #6 öder #8? Mir wäre es am liebsten, wenn ich das frühere Verhalten vom Tatpool-Buchhalter (mit dem Verrechnungskonto Ist-Versteuerung und mit dem Feld "Leistung/Lieferung ausgeführt" unter "Kunden/Lieferanten"->"Rechnungen" ) wieder anwenden könnte.

    Meine Daten: Ist-Versteuerung, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

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    • Offizieller Beitrag

    Ich glaubte ja, das Problem sei gelöst. So habe ich mich nicht weiter damit beschäftigt.


    Was in #6 beschrieben ist sind doch Buchungen, die - wenn die Zahlung erst im nächsten Jahr eingeht - zu getrennten Buchungen in 2021 und 2022 führt.

    Die Buchung in 2022 kann doch die Auswertungen (ZM und UStVA) aus 2021 nicht beeinflussen.

    Selbst wenn eine Buchung in 2022 Auswirkung auf eine neu zu erstellende Auswertung zu 2021hätte, die Meldungen sind doch dann korrekt ergangen und werden doch nicht nochmals versendet.


    An/bei #8 stört mich die Umbuchung 4236 auf 4200 im 2022. Erstens beeinflusst das dann meine ZM und UStVA für den entsprechenden Zeitraum im 2022... Und zweitens - darf ich überhaupt so umbuchen (Kontentyp Einnahme an Kontentyp Einnahme)?

    Ob und wie die ZM und UStVA zu dem Zeitraum beeinflusst werden, habe ich nicht weiter überlegt. Jedoch die Umbuchung einer Einahme zu einer anderen ist nichts ungewöhnliches - das draf man.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ask123,


    Zu#8 Du hast Recht, an der Stelle hatte ich zu schnell geantwortet, ich poste morgen eine Lösung dazu...

  • Die Buchung in 2022 kann doch die Auswertungen (ZM und UStVA) aus 2021 nicht beeinflussen.

    Ich konnte bei mir (Taxpool-Buchhalter EÜR 2021 Version 15.27 [64Bit]) über den 'LD/P' Schalter zu einer Buchung mit Buchungsdatum 18.01.2022 und Sollkonto 1486 an Habenkonto 4336 (durch Angabe von 31.12.2021 in die Felder "Leistungsdatum" und "Datum" des Dialogs "Leistungsdatum/Periode festlegen:") die Auswertungen der ZM und UStVA für Q4 2021 beeinflussen - und zwar nach Festschreibung der Buchungen des Jahres 2021 und nachdem ich die Monate für 2021 gesperrt und das Jahr 2021 abgeschlossen habe.

    Ergänzung: Die Buchung mit dem Buchungsdatum 18.01.2022 und Sollkonto 1486 an Habenkonto 4336 habe ich noch im Stapel im 2022. Wenn ich beim Generieren der ZM bzw. UStVA für Q4 2021 bei "Buchungen auswerten aus:" die Option "Stapel und Journal (endgültige und vorläufige Buchungen)" wähle wird diese Buchung in der ZM bzw. UStVA für Q4 2021 ausgewertet, wenn ich "Journal (endgültige Buchungen)" wähle - dann nicht.

    Selbst wenn eine Buchung in 2022 Auswirkung auf eine neu zu erstellende Auswertung zu 2021hätte, die Meldungen sind doch dann korrekt ergangen und werden doch nicht nochmals versendet.

    Wenn ich das Jahr 2021 gesperrt und abgeschossen habe, erwarte ich, dass an/in dem Jahr 2021 auch nichts (also wirklich nichts - auch die Auswertungen nicht) mehr geändert werden kann (es sei denn ich klicke auf "Abschluss rückgängig machen" - solange noch nicht "fixiert" - und hebe die Sperre der Monate auf).

    Meine Daten: Ist-Versteuerung, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

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    Einmal editiert, zuletzt von ask123 ()

  • Mir wäre es am liebsten, wenn ich das frühere Verhalten vom Tatpool-Buchhalter (mit dem Verrechnungskonto Ist-Versteuerung und mit dem Feld "Leistung/Lieferung ausgeführt" unter "Kunden/Lieferanten"->"Rechnungen" ) wieder anwenden könnte.

    Ich kann das Verhalten mit Version 16.20 Taxpool Buchhalter EÜR portable, EÜR und Ist-Versteuerung nicht nachvollziehen.


    Wird der Schalter "Neuer Debitorenausgleich" deaktiviert (kann man in einer Testfirma ausprobieren), werden alle künftigen Debitorenbuchungen wie bisher so angelegt:


    Erstellen der Rechnung 31.12.2021:

    1) Debitor an Verrechnungskonto


    Ausgleich des offenen Postens bei Zahlung 11.1.2022:

    2) Bank an Umsatzerlöse

    3) Verrechnungskonto an Debitor


    Damit ist der Umsatz erst bei Zahlungsausgleich (also im neuen Jahr, ebenso die Umsatzsteuer). Beim Eingeben der Rechnung wird nur ein offener Posten erzeugt, noch kein Umsatz.


    Aktiviert man das Kästchen "Neuer Debitorenausgleich", werden künftige Debitorenbuchungen so angelegt:


    Erstellen der Rechnung 31.12.2021:

    1) Debitor an Verrechnungskonto


    Ausgleich des offenen Postens bei Zahlung 11.1.2022:

    2) Bank an Debitor

    3) Verrechnungskonto an Umsatzerlöse


    Sofern die Rechnung am 31.12.2021 erstellt wird, ist die Rechnung in der UStVA und EÜR 2021 nicht enthalten! Bei Ausgleich am 11.1.2022 kommt die Zahlung in beiden Fällen in die UStVA 1/22 und in die EÜR 2022.


    Kannst Du das mal in einer Testfirma ausprobieren, erstmal unabhängig von der ZM und dem Leistungsdatum, dass die Buchungen korrekt so erzeugt werden?

  • Ich kann das Verhalten mit Version 16.20 Taxpool Buchhalter EÜR portable, EÜR und Ist-Versteuerung nicht nachvollziehen.

    Mit Ertragskonto 4336 (SKR04) getestet?

    Meine Daten: Ist-Versteuerung, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

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  • Hallo ask123,


    Zu#8 Du hast Recht, an der Stelle hatte ich zu schnell geantwortet, ich poste morgen eine Lösung dazu...

    Danke, würde mich auf eine Lösung freuen. :)

    Meine Daten: Ist-Versteuerung, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo ask123,


    bitte noch ein paar Tage Geduld, ich warte auf eine Änderung im Update 16.24 (erscheint noch in dieser Woche) und setze das Thema dann fort...

  • Ich bin gespannt, ob dann eine korrekte Trennung der Werte für die drei unterschiedlichen Auswertungen (EÜR, UStVA, ZM) möglich ist. Denn meiner Einschätzung nach müssen bei den gegebenen Vorgaben des Falles

    • IST-Versteuerung
    • EÜR
    • EU-Umsätze (sonstige Leistung mit Rechnungsstellung und Zahlungseingang in zwei unterschiedlichen Perioden, sogar zwei Unterschiedlichen Jahren)

    die Umsätze der im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen

    bei Rechnungsstellung in die UStVA einfließen,

    zum Leistungsdatum in die ZM einfließen und

    erst bei Zahlungseingang erfolgswirksam in der EÜR erscheinen.

    das Problem ist, dass die ZM je nach ZM-Fall von dem Rechnungs- oder Leistungsdatum abhängig ist, Gewinnermittlung/Versteuerung sind nicht relevant.

    Daraus, dass die ZM nach Leistungsdatum zu bestücken ist und die USt hieraus - die IST-Versteuerung durchbrechend - im Rechnungsmonat in der UStVA zu melden ist, ändert sich jedoch die EÜR nicht dahingehend, dass vor Zahlungseingang ein Umsatz zu erfassen ist.


    Wenn per Abschalten des "Neuer Debitorenausgleich" die Verbuchung wie von lisari erreicht wird, bleibt es dabei, dass der Umsatz im meiner Ansicht nach falschem Jahr erfolgswirksam in der EÜR erscheint.

    Um ein händisches Abgrenzen der unbezahlten Rechnungen des Altjahres kommt man nicht herum um die EÜR zu korrigieren.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    • Offizieller Beitrag

    Windows-Version 16.24:

    1) Elster/Anlage EÜR: Neue Einstellung:

    ZFM-Konten aus Forderungsänderungen ermitteln:

    Sofern bei EÜR-Ist-Versteuerung mit dem Verrechnungskonto gebucht wird, werden auch jahresübergreifende Rechnungen korrekt ausgewertet.

    Bei Konten, die in die Zusammenfassende Meldung eingehen, bucht das Programm jedoch aus technischen Gründen ohne Verrechnungskonten.

    Um Abgrenzungsbuchungen bei diesen Rechnungen am Jahresende zu vermeiden, kann das Programm anstelle der Kontensalden der betreffenden Konten die tatsächlichen Zahlungen ermitteln.

    Die Voraussetzung dazu ist, dass entweder alle Rechnungen und Zahlungen dazu in der Kunden- und Lieferantenverwaltung erfasst werden oder manuell in der Buchungsmaske erfasste Rechnungen bei Zahlungseingang mittels OP-Ausgleich zugeordnet werden.

    Rechnungen, bei denen ausser einem ZFM-relevanten Konto noch andere Konten vorkommen (z.B. in einer Sammelrechnung oder Splittbuchung) werden (derzeit) bei der Auswertung übersprungen und über den Saldo des Erlöskontos ermittelt.

    Mit dem Schalter Anzeigen wird eine Liste der ausgewerteten Rechnungen und des Zahlungsverlaufs erstellt, diese Liste muss für jeden Eintrag überprüft werden.


    2) eBay-Import: Die Einstellung Differenzbesteuerung wurde hinzugefügt.

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