Ich habe eine Verständnisfrage zu der Position Steuerlicher Gewinn / Verlust in der E-Bilanz. Der Wert setzt sich bei mir zusammen aus dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Zurechnungen, bestehend aus der Position Zurechnungen, GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG (Konto 4320 Gewerbesteuer ( Vorauszahlung )). Was bei den Zurechnungen nicht mit dabei ist und fehlt ist das Konto 2281 Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG. Ist das so korrekt, dass dieses Konto nicht mit in den Zurechnungen dabei ist?
Steuerlicher Gewinn / Verlust und Zurechnungen Gewerbesteuer
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In der Hilfe steht:
https://www.taxpool.net/HTML/n…ugsfhige_betriebsausg.htm
oder im Leitfaden der E-Bilanz
(Der Link auf esteuer.de kann DL-Probleme machen, scheinbar wurde das Zert nicht erneuert).
Dort in der PDF nach .tax.gewst suchen.
Position in der GuV:
Position in der Steuerlichen Gewinnermittlung:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Gewerbesteuer
Zurechnungen, GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG
Sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Aufwendungen für Geschenke, nicht abziehbare Aufwendungen für Geschenke
Zurechnungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5, 6 und 7 EStG
Sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Bewirtungsaufwendungen, nicht abziehbar
Zurechnungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5, 6 und 7 EStG
Abschreibungen (GKV) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, außerplanmäßige und Sonderabschreibungen, Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG
Zurechnungen, Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages § 7g Abs. 2 EStG
2281 hat eine andere Position (Schalter Zuordnung anzeigen) als 4320 (is.netIncome.tax.prePeriodPaid.gewst / is.netIncome.tax.gewst), vermutlich ist deswegen keine Zurechnung in der Automatikeinstellung des Dialoges erfolgt.
Dazu auch meine zusätzliche Antwort lesen.
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Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich muss leider noch mal nachfragen, da ich auf Nummer sicher gehen will, dass ich dies korrekt verstehe. Ich habe ursprünglich angenommen, dass die Werte "Summe Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" aus der GuV und "Steuerlicher Gewinn / Verlust" aus der E-Bilanz gleich sein sollten. Dies ist aber anscheinend nicht der Fall, da die Gewerbesteuernachzahlungen für Vorjahre nicht mit in den Steuerlichen Gewinn / Verlust einfließen.
Welcher der beiden Werte ist dann für meine Einkommensteuer- bzw. Gewerbesteuererklärung maßgeblich? Die Summe Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der GuV oder Steuerlicher Gewinn / Verlust aus der E-Bilanz?Folgendes fiktivies Beispiel dazu. Ist das so korrekt?
Summe Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: 10000 €
Gewerbesteuer Vorauszahlungen: 1000 €
Gewerbesteuernachzahlungen für Vorjahre: 200 €
Steuerlicher Gewinn / Velust: 9800 €
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Ich hatte meine vorherige Antwort geändert, da sie sich auf das Verhalten der Automatikfunktion bezog (Anpassung dort wünschenswert).
Elster z.B. löst auch nur eine Fehlermeldung bzgl. fehlender Hinzurechnung in der steuerlichen Gewinnermittlung bei Einträgen direkt in 'Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Gewerbesteuer' aus.
Du kannst aber durch Deaktivieren der Automatikeinstellung zusätzliche Gewerbe-Steuerbeträge, die ohne Hinzurechnung ansonsten den steuerlichen Gewinn mindern würden, wie z.B. auch Nachzahlungen, die sich in Vorjahren nicht auf den Gewinn ausgewirkt haben, manuell addieren.
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Ich verstehe nur nicht, wie es zu diesen Gewerbesteuernachzahlungen kommt, für die nicht im Vorjahr eine Rückstellung ohnehin zu buchen war, so dass diese erst im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe gebucht werden.
Im Jahresabschluss des Vorjahres ist doch die GewSt-Nachzahlung recht genau berechenbar.
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Vielen Dank noch mal für die Antwort. Hier noch mal eine kurze Rekapitulation, damit ich das ganze jetzt auch hoffentlich richtig verstanden habe. Das Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der GuV sollte dem Steuerlichen Gewinn aus der E-Bilanz entsprechen. Die GewSt-Nachzahlung auf dem Konto 2281 wird leider durch die Automatik nicht berücksichtigt. Ich habe deshalb nun die Automatik deaktiviert und die GewSt-Nachzahlung manuell zu der Position Zurechnungen, GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG addiert. Dadurch entspricht das Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der GuV dem Steuerlichen Gewinn aus der E-Bilanz und es sollte hoffentlich alles passen.
Die GewSt-Nachzahlung kam aus der Auflösung der Rückstellung vom Vorjahr zustande. Die Rückstellung hatte mein Steuerberater gebucht und es kam zu einer kleinen und minimalen Abweichung. Weiterhin kann dies meines Wissens nach auch passieren wenn es zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von EÜR zu Bilanzierung kommt, da man bei der EÜR keine Rückstellungen bildet.
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Soweit ich mitbekommen habe führen auch bei DATEV die Beträge unter 2281 nicht zu einer Berücksichtigung als Gewerbesteuer-Aufwand (Hinzurechnung). Ich buche solche Nachzahlungsbeträge ohnehin gleich unter 4320 Gewerbesteuer. Das Konto trägt bei DATEV ja auch nicht den einschränkenden Zusatz "(Vorauszahlung)".
Die weiteren Konten zur Gewerbesteuer sind - so vermute ich - insbesondere daher angelegt worden, um die für die angebundenen DATEV-Programme (hier Gewerbesteuer) Konten mit weiter differenzierten GewSt-Beträgen zu haben, derer sich die weiterführenden Programme bedienen.
payday vielleicht kann Dein StB dazu genaueres sagen.
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Du kannst aber durch Deaktivieren der Automatikeinstellung zusätzliche Gewerbe-Steuerbeträge, die ohne Hinzurechnung ansonsten den steuerlichen Gewinn mindern würden, wie z.B. auch Nachzahlungen, die sich in Vorjahren nicht auf den Gewinn ausgewirkt haben, manuell addieren.
Ich hatte das gleiche Problem, einen Eintrag auf dem Konto 2281 iHv 15.646,40€ für die GewSt 2022, der im Dialog "Elster" --> "E-Bilanz" auf dem 2. Tab "Kontenzuweisung" nicht durch Taxpool außerbilanziell hinzugerechnet wurde.
Es wurde nur, was auf Konto 4320 war, also die GewSt-Vorauszahlungen für 2023 + GewSt-Rückstellung für 2023, insgesamt 12.495€, hinzugerechnet, also statt:
12.495 GewSt 2023 (von Konto 4320)+ 15.646,40 GewSt 2022, bezahlt in 2023 (von Konto 2281)
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28.141,40 gesamte, in 2023 gezahlte Gewerbesteuer
nur:
12.495 GewSt 2023 (von Konto 4320)
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Somit war der steuerliche Gewinn in der E-Bilanz nur:
77.980,15+ 12.495 GewSt 2023 (von Konto 4320)
_________________________________________
90.475,15
anstatt des echten steuerlichen Gewinns in Höhe von
77.980,15
+ 12.495 GewSt 2023 (von Konto 4320)
+ 15.646,40 GewSt 2022, bezahlt in 2023 (von Konto 2281)
_____________________________________________________________
106.121,55
******************************************************************************
Mein Problem:
Ich konnte das notwendige "Deaktivieren der Automatikeinstellung" einfach nicht entdecken.
Hier also die Auflösung, wie es dann ging, sollte jemand das gleiche Problem haben:
- im Menü "Elster" auf den Eintrag "E-Bilanz" gehen, dann dort auf das 2. Tab "Kontenzuweisung" klicken.
- dort unten auf den Knopf "Nicht abziehb. Ausgaben" klicken und in dem Fenster, das sich öffnet, das Häkchen rausnehmen bei "Automatisch" und dann die 12.495 überschrieben mit 28141,40 und dann auf "OK" gedrückt:
- Jetzt stimmte auch der steuerliche Gewinn, d.h. unten im Baum waren die korrekten 106.121,55€:
- auf das 3. Tab "Zusammenfassung/Sendevorgang" gegangen, dort mir die zu übertragenden Werte der E-Bilanz als PDF exportiert, durch drücken des Knopfes "Zusammenfassung drucken"
(damit ich auch weiß, was übertragen wird, denn das spätere Elster-Protokoll ist nur eine leere Seite - soll aber so sein, wie da so charmant steht: "Hinweis: Die Vorschau- und Sendefunktion der Finanzbehörden erzeugt keine Visualisierung der Eingabedaten, sondern prüft die Daten nur auf Korrektheit" ) - Jetzt unten auf Knopf "1. Elster-Kontrolle" gedrückt, es öffnete sich ein leeres Blatt als Elster-Vorschau.
Dann auf den Knopf "2. Elster-Versand" gedrückt:
Es kam wieder ein leeres Blatt (soll aber so sein!), das war das Elster-Übertragungsprotokoll der E-Bilanz:
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