Steuerlicher Gewinn / Verlust und Zurechnungen Gewerbesteuer

  • Ich habe eine Verständnisfrage zu der Position Steuerlicher Gewinn / Verlust in der E-Bilanz. Der Wert setzt sich bei mir zusammen aus dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Zurechnungen, bestehend aus der Position Zurechnungen, GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG (Konto 4320 Gewerbesteuer ( Vorauszahlung )). Was bei den Zurechnungen nicht mit dabei ist und fehlt ist das Konto 2281 Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG. Ist das so korrekt, dass dieses Konto nicht mit in den Zurechnungen dabei ist?

    Verwendeter Kontenrahmen: SKR03

    Versteuerungsart: Sollversteuerung

    Gewinnermittlungsmethode: Betriebsvermögensvergleich

    • Offizieller Beitrag

    In der Hilfe steht:

    https://www.taxpool.net/HTML/n…ugsfhige_betriebsausg.htm


    oder im Leitfaden der E-Bilanz

    (Der Link auf esteuer.de kann DL-Probleme machen, scheinbar wurde das Zert nicht erneuert).

    Dort in der PDF nach .tax.gewst suchen.


    Position in der GuV:

    Position in der Steuerlichen Gewinnermittlung:

    Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Gewerbesteuer

    Zurechnungen, GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG

    Sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Aufwendungen für Geschenke, nicht abziehbare Aufwendungen für Geschenke

    Zurechnungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5, 6 und 7 EStG

    Sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Bewirtungsaufwendungen, nicht abziehbar

    Zurechnungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5, 6 und 7 EStG

    Abschreibungen (GKV) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, außerplanmäßige und Sonderabschreibungen, Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG

    Zurechnungen, Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages § 7g Abs. 2 EStG


    2281 hat eine andere Position (Schalter Zuordnung anzeigen) als 4320 (is.netIncome.tax.prePeriodPaid.gewst / is.netIncome.tax.gewst), vermutlich ist deswegen keine Zurechnung in der Automatikeinstellung des Dialoges erfolgt.


    Dazu auch meine zusätzliche Antwort lesen.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich muss leider noch mal nachfragen, da ich auf Nummer sicher gehen will, dass ich dies korrekt verstehe. Ich habe ursprünglich angenommen, dass die Werte "Summe Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" aus der GuV und "Steuerlicher Gewinn / Verlust" aus der E-Bilanz gleich sein sollten. Dies ist aber anscheinend nicht der Fall, da die Gewerbesteuernachzahlungen für Vorjahre nicht mit in den Steuerlichen Gewinn / Verlust einfließen.

    Welcher der beiden Werte ist dann für meine Einkommensteuer- bzw. Gewerbesteuererklärung maßgeblich? Die Summe Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der GuV oder Steuerlicher Gewinn / Verlust aus der E-Bilanz?


    Folgendes fiktivies Beispiel dazu. Ist das so korrekt?


    Summe Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: 10000 €

    Gewerbesteuer Vorauszahlungen: 1000 €

    Gewerbesteuernachzahlungen für Vorjahre: 200 €

    Steuerlicher Gewinn / Velust: 9800 €



    Verwendeter Kontenrahmen: SKR03

    Versteuerungsart: Sollversteuerung

    Gewinnermittlungsmethode: Betriebsvermögensvergleich

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte meine vorherige Antwort geändert, da sie sich auf das Verhalten der Automatikfunktion bezog (Anpassung dort wünschenswert).


    Elster z.B. löst auch nur eine Fehlermeldung bzgl. fehlender Hinzurechnung in der steuerlichen Gewinnermittlung bei Einträgen direkt in 'Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Gewerbesteuer' aus.


    Du kannst aber durch Deaktivieren der Automatikeinstellung zusätzliche Gewerbe-Steuerbeträge, die ohne Hinzurechnung ansonsten den steuerlichen Gewinn mindern würden, wie z.B. auch Nachzahlungen, die sich in Vorjahren nicht auf den Gewinn ausgewirkt haben, manuell addieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nur nicht, wie es zu diesen Gewerbesteuernachzahlungen kommt, für die nicht im Vorjahr eine Rückstellung ohnehin zu buchen war, so dass diese erst im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe gebucht werden.


    Im Jahresabschluss des Vorjahres ist doch die GewSt-Nachzahlung recht genau berechenbar.

  • Vielen Dank noch mal für die Antwort. Hier noch mal eine kurze Rekapitulation, damit ich das ganze jetzt auch hoffentlich richtig verstanden habe. Das Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der GuV sollte dem Steuerlichen Gewinn aus der E-Bilanz entsprechen. Die GewSt-Nachzahlung auf dem Konto 2281 wird leider durch die Automatik nicht berücksichtigt. Ich habe deshalb nun die Automatik deaktiviert und die GewSt-Nachzahlung manuell zu der Position Zurechnungen, GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG addiert. Dadurch entspricht das Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der GuV dem Steuerlichen Gewinn aus der E-Bilanz und es sollte hoffentlich alles passen.


    Die GewSt-Nachzahlung kam aus der Auflösung der Rückstellung vom Vorjahr zustande. Die Rückstellung hatte mein Steuerberater gebucht und es kam zu einer kleinen und minimalen Abweichung. Weiterhin kann dies meines Wissens nach auch passieren wenn es zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von EÜR zu Bilanzierung kommt, da man bei der EÜR keine Rückstellungen bildet.

    Verwendeter Kontenrahmen: SKR03

    Versteuerungsart: Sollversteuerung

    Gewinnermittlungsmethode: Betriebsvermögensvergleich

    Einmal editiert, zuletzt von payday ()

  • Soweit ich mitbekommen habe führen auch bei DATEV die Beträge unter 2281 nicht zu einer Berücksichtigung als Gewerbesteuer-Aufwand (Hinzurechnung). Ich buche solche Nachzahlungsbeträge ohnehin gleich unter 4320 Gewerbesteuer. Das Konto trägt bei DATEV ja auch nicht den einschränkenden Zusatz "(Vorauszahlung)".

    Die weiteren Konten zur Gewerbesteuer sind - so vermute ich - insbesondere daher angelegt worden, um die für die angebundenen DATEV-Programme (hier Gewerbesteuer) Konten mit weiter differenzierten GewSt-Beträgen zu haben, derer sich die weiterführenden Programme bedienen.


    payday vielleicht kann Dein StB dazu genaueres sagen.

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