Eigenverbrauch Photovoltaikanlage

  • Hallo zusammen,


    ich betreibe eine PV Anlage über 10kw Peak und bin somit ein Gewerbe.

    Für den selbst genutzten Strom, den die Anlage erzeugt muss ich Mehrwertsteuer abführen. Der Strom selbst muss nicht bewertet werden. Preis ist der Bezugspreis, den mal selbst für seinen Strom zahlt.


    Ich habe aktuell folgende Hinterlegung in Taxpool hierfür (erster Monat).

    Soll-Konto 8925 | unentgeltliche Erbringung von Leistungen 19 % USt

    Haben-Konto 1770 | Umsatzsteuer


    Der rechnerische Netto-Preis und die abzuführende Umsatzsteuer passen und werden auch korrekt für die Umsatzsteuervoranmeldung gerechnet.


    Ist das so schon in Ordnung?

    Lieber hätte ich eine Lösung, wo ich eine Faktura (ohne Forderung, da unentgeltliche Leistung) pro Monat erstelle und ich nur noch den Eigenverbrauch in kwh und ggf. neue Preise hinterlegen muss.


    Hierzu habe ich mich als Kunde angelegt und ein Produkt Eigenverbrauch angelegt. Wie kriege ich den Rest jetzt für eine monatliche Faktura ins Programm?


    Liebe Grüße

    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Der Strom selbst muss nicht bewertet werden.

    Das verstehe ich nicht. Der selbstgenutzte Strom ist doch mit den kWh mal dem anzusetzenden Preis zu bewerten, um daraus überhaupt erst die USt zu ermitteln.

    Und musst Du nicht auch eine EÜR erstellen?



    Preis ist der Bezugspreis, den mal selbst für seinen Strom zahlt.

    Ich nehme an, Du nimmst also den Brutto-Preis, den Du sonst zahlen müßtest.

    Ich habe aktuell folgende Hinterlegung in Taxpool hierfür (erster Monat).

    Soll-Konto 8925 | unentgeltliche Erbringung von Leistungen 19 % USt

    Haben-Konto 1770 | Umsatzsteuer

    Und welchen Betrag verwendest Du bei dieser Buchung?

    Ich nehme an, den Brutto-Wert aus kWh * anzusetzenden Brutto-Preis.


    So wie Du die Buchung darstellst, kommt aber

    1. ein negativer USt-Zahlbetrag heraus und

    2. es läßt sich keine zutreffende EÜR aus den falschen Buchungen erstellen.


    Korrekt gebucht wäre wie folgt vorzugehen:

    Soll 1371Verrechnungskonto Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam, (Errechneter Bruttobetrag des selbst genutzten Stroms)

    an

    Haben 8925 unentgeltliche Erbringung von Leistungen 19 % USt, (Errechneter Bruttobetrag des selbst genutzten Stroms) dabei Brutto angehakt lassen und bei Steuern "USt. normal" lassen, also 19 %.


    Die Umsatzsteuer daraus wird automatisch korrekt gebucht und die EÜR kann so auch später erstellt werden.


    eine Faktura (ohne Forderung, da unentgeltliche Leistung)

    Eine Rechnung in der Faktura erstellt immer auch einen OP. Das bringt eher Mehrarbeit statt Entlastung. Schließlich müßte die "Rechnung" auch noch als bezahlt verbucht werden um ggf. korrekte Steuerbeträge für die Umsatzsteuervoranmeldung (kurz UStVA) bereitzustellen.


    Für weitere Fragen bitte unbedingt die Angaben in Deinem Profil ergänzen und diese bitte gleich auch in die Signatur aufnehmen.

  • Für die EÜR und damit die fällige USt. musst du deine Herstellkosten berechnen.

    Kosten p.a. ermitteln, Abschreibungen plus sonstige Kosten p.a.

    Erwartete Produktionsmenge p.a. abschätzen, bei 10 kWp werden das ca. 10.000 kWh p.a. sein.

    Kosten durch Produktionsmenge teilen und schon hast du einen Kostensatz in EUR/kWh.

    Du bist als Privatverbraucher dein eigener Kunde als Gewerbetreibender und musst dir quasi selbst eine Faktura erstellen.


    Ich mache das mit monatlichen Abschlagszahlungen plus einer Endabrechnung im Folgejahr.

    Schöne Grüße,

    Frank

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    Taxpol Nutzer seit 2018 // EÜR // SKR03 // Ist-Versteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Da es inzwischen den Null-Steuersatz gibt und der Beitrag aus 2022 schon recht alt ist, hat der TE gewiss schon seinen Umgang damit gefunden.

    Ich schließe daher das Thema.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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