In der „Anlage EÜR“ sind unter „AVEÜR2“ falsche Texte zu korrigieren.
Bei den dort abgehandelten beweglichen Wirtschaftsgütern ist die Sonderabschreibung (für Gebäude, bzw. Bergbauunternehmen u. ä.) nicht gegeben.
Dies ist für die 3 Fälle (KFZ / Büroausstattung / Andere) am Text zu Feldern 9940403, 9940413, 9940423 in Zeilen 10, 11, 12 zu ändern, um nicht den Benutzer in die Irre zu führen, welche Sonderabschreibungen hier möglich, bzw. erfragt sind.
Falsch:
„Sonderabschreibung nach § 7 Abs. 5 und 6“
Richtig muss es jeweils heißen (§ 7g statt § 7):
„Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 und 6“
Der Text zum Summenfeld 9940480 in Zeile 13 hingegen ist korrekt.