Übernahme der Umsätze einzelner Quartale bei abweichendem Wirtschaftsjahr

  • Hallo,


    folgende Ausgangssituation:

    Ich nutze Taxpool seit 01.07.2021 (Landwirt, EÜR, abweichendes Wirtschaftsjahr 01.07. - 30.06., SKR04). Davor erledigte alles ein Steuerberater für mich. Die UStVAs wurden ab Q3/2021 von mir über Taxpool versendet, Q1+Q2/2021 vom Steuerberater.

    Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung 2021 wurde das Vorauszahlungssoll für Q3+Q4/2021 vom Programm übernommen, für Q1+Q2 konnte ich die vom Steuerberater übermittelten Werte für das Vorauszahlungssoll problemlos eintragen.


    Problem:

    Wie übernehme ich die dazugehörigen Umsätze der UStVAs für Q1+Q2/2021 in Taxpool ohne die einzelnen Buchungen aus dem für mich abgeschlossenen und nicht in Taxpool erstelltem Wirtschaftsjahr hier nochmal zu erzeugen?


    Da ich mit der Umsatzsteuererklärung 2021 schon zu spät dran bin, wäre ich für eine kurzfristige Hilfe dankbar. In der Programm-Hilfe und in den bisherigen Beiträgen habe ich leider nichts gefunden.


    Viele Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Das erinnert mich sehr an die Problemstellung im Thema: abweichendes Wirtschaftsjahr

    Das Thema dort verdeutlicht schon einige Hintergründe. Vielleicht kann Baum63 dazu mitlerweilen helfen.


    Das Problem ist, dass bei Anlage der Buchhaltung die Vorlaufzahlen aus der fremden Buchhaltung entweder über einen (DATEV-) Export der vom Steuerberater gebuchten Daten aus dem ersten (abweichenden) Wirtschaftsjahr in Taxpool - über einen (DATEV-) Import - hätten eingespielt werden müssen

    oder

    die Eröffungsbuchungen zu diesem (abweichendem) Wirtschaftsjahr manuell einzugeben sind. Bitte die Hilfe dort vollständig durchlesen. Es wird auch auf den vorliegenden Fall "Bei einem Wechsel während des Jahres* von einer anderen Software..." eingegangen.


    * Wechsel während des Jahres meint oben selbstverständlich das auszuwertende Wirtschaftsjahr, soweit ein vom Kalenderjahr abweichendes vorliegt.


    Hinweise:

    Ein Rumpfwirtschaftsjahr liegt hier - anders als im Fall "Baum63" wohl nicht vor, jedenfalls schließe ich das aus der Darstellung. Es muss berücksichtigt werden, dass das abweichende Wirtschaftsjahr vollständig (also über zwei Kalenderjahreshälften, z.B. 01.07.2020 - 30.06.2021) erfasst sein muss um das gesamte Wirtschaftsjahr vernünftig auswerten zu können.

    Alternativ könnten die Buchungen ab 01.07.2021 aus Taxpool an den StB übergeben (Export/Import) werden, damit dieser den Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellt. Dies mag insbesondere dann der bessere Weg sein, wenn man kein Experte ist und die Abschlüsse voraussichtlich weitere Fragen aufwerfen, wärend einem die Zeit wegläuft. Übrigens verlängern sich die Fristen zur Abgabe der ESt-Erklärung, sofern ein StB die Abschlüsse/Erklärungen übernimmt.


    Da es bei der USt bei dem Besteuerungszeitraum "Kalenderjahr" bleibt, selbst wenn für die Einkommensteuer ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt, sind also die Buchungen des Kalenderjahres die Grundlage der USt-Erklärung. Hierzu sind also die Umsätze des Kalenderjahres zu buchen um sie in der USt-Erklärung aus Taxpool heraus im Formular zu berücksichtigen. Dies kann wie oben verwiesen zwar in Summe für jedes betreffende Konto geschehen, jedoch eben nur in dem die Umsätze auch eingebucht sind. Eine andere Möglichkeit ist für die Befüllung des Formulars aus Taxpool heraus nicht vorgesehen. Alternativ kann die USt-Erklärung manuell über ELStER erfolgen.


    Ich rate, sich mit dem StB zu verständigen, wer welche Aufgaben zu welchen Zeiträumen übernimmt. So kann der StB auch gleich bei der Einrichtung einer Buchhaltung die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen berücksichtigen und von vorneherein die erkennbar notwendigen Daten zur Verfügung stellen.

  • Wie übernehme ich die dazugehörigen Umsätze der UStVAs für Q1+Q2/2021 in Taxpool

    Wenn nicht der StB die Buchungs-Daten zum importieren liefert, können die Bemessungsgrundlage, bzw. Steuer zu den betreffenden Positionen in Summen nachgebucht werden, entsprechend seiner Angaben. Selbstverständlich ist auch auf z.B. innergemeinschaftliche Erwerbe etc. zu achten. Man muss dann nur schon genau wissen was zu buchen ist.

    Das kann insgesamt einen größeren Aufwand für den StB darstellen, als Deine Daten bei Ihm Einzulesen und die Erklärung durch Ihn senden zu lassen.

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