Ausserbilanzielle Anpassungen - Änderungen der Steuerbilanz

  • Hallo

    eine Frage bzgl. der Überleitungsrechnung Handelsbilanz - Steuerbilanz:


    Außerbilanzielle Korrekturen den steuerlichen Gewinn betreffend (in diesem Bsp. für KöSt, GewSt, Soli) verändern nicht das Eigenkapital der Steuerbilanz.


    Dennoch werden in diesem Fall von Taxpool in dem unter E-Bilanz erstellten Übertragungsbericht Positionen für die StB ausgegeben, die von der Handelsbilanz abweichende Werte , z.B. für das Eigenkapital, enthalten.


    Warum ist das so?


    Danke ans Forum.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hajo_1,


    übergeleitet wird da Nichts, bei Einzelfirma und Personengesellschaft:

    https://www.taxpool.net/HTML/n…ugsfhige_betriebsausg.htm


    KapGes:

    Außerbilanzielle Korrekturen sind hier kein Bestandteil der E-Bilanz.

    Eintragung in der Anlage GK (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb) der Körperschaftssteuererklärung unter 'Außerbilanzielle Korrekturen'.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Hm, wie kann ich dann für eine GmbH unter Elster/E-Bilanz/Kontenzuweisung/Überleitungsrechnung sicherstellen, dass die dort eingetragenen Korrekturen nicht in die Steuer-Bilanz übernommen werden, sondern lediglich außerbilanziell in der GuV erfolgen?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht verstehe ich das Problem falsch oder garnicht. Um welche Korrekturen soll es konkret gehen?

    Evtl. muss zwischen Korrekturen der Gewinnermittlung (auch der steuerlichen) und Korrekturen der Einkünfteermittlung unterschieden werden.


    Außerbilanzielle Korrekturen, also solche die bei der Ermittlung der Einkünfte (nicht bei der Ermittlung des Gewinns, auch nicht des Gewinns nach der Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung) zu berücksichtigen sind, würde ich dann einfach nicht in der Überleitungsrechnung berücksichtigen.


    Diese würden ja auch nicht in einer separaten Steuerbilanz gebucht werden, wenn ich es richtig sehe, sondern erst bei der Einkünfteermittlung.

    Siehe zur Erstellung einer separaten Steuerbilanz

  • Konkret geht es hier z.B. um Korrekturen für die Aufwände und RüSt für KöST, GewSt und Soli.

    Ich hatte diese als in Gewinn-relevant in der StB und dem steuerl. Gewinn betrachtet und nicht als 'Einkünfte'.

    Ist das mein Denkfehler .... ?

    • Offizieller Beitrag

    Ist das mein Denkfehler .... ?

    Gut möglich.


    Außerbilanzielle Korrekturen den steuerlichen Gewinn betreffend (in diesem Bsp. für KöSt, GewSt, Soli) verändern nicht das Eigenkapital der Steuerbilanz.

    Außerbilanzielle Korrekturen können das Eigenkapital nicht verändern, da sie außerhalb der Bilanz erfolgen und also nur den Gewinn korrigieren.

    Dann muss man aber solche Korrekturen auch außerhalb der Bilanz lassen. Darauf hat modular hingewiesen:

    KapGes:

    Außerbilanzielle Korrekturen sind hier kein Bestandteil der E-Bilanz.

    Eintragung in der Anlage GK (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb) der Körperschaftssteuererklärung unter 'Außerbilanzielle Korrekturen'.

    Wenn Du Dich mit dem Formular (hier brauchbare Erläuterungen dazu) auseinandersetzt, wirst Du auch sehen, welcherlei Kortrekturen bei Dir vorliegen und ob diese nun in die Überleitungsrechnung/Steuerbilanz gehören oder zur Einkünfteermittlung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!