abweichendes Wirtschaftsjahr

  • Hallo,

    ich wollte eine neues abweichendes Wirtschaftsjahr einfügen. Bei " Eigenschaften des Wirtschaftjahres" konnte ich das Feld "Abweichendes Wirtschaftsjahr beginnt im ......"

    nicht anwählen und somit den richtigen Monat nicht eingeben.


    Was mache ich falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst eine Bitte, siehe "Vorschlag für eine Signatur-Zeile"


    Kann es sein, dass Du versuchst ein abweichendes Wirtschaftsjahr nachträglich - also nach dem zu dem Mandanten (Firma) bereits Buchungen, bzw. ein Wirtschaftsjahr angelegt ist - einzutragen?


    Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist i.d.R. zu einer bestehenden Buchhaltung einmalig, am Anfang (bei Gründung) festzulegen. Dies ist nur

    - bei Land- und Forstwirten

    - bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist

    denkbar.

    Bei anderen Gewerbetreibenden ist das Wirtschaftsjahr gesetzlich auf des Kalenderjahr festgelegt. Siehe EStG § 4a.

    Da Du eine EÜR machst, nehme ich an, es gibt kein abweichendes Wirtschaftsjahr, sondern Du versuchst ein Rumpfwirtschaftsjahr (der Teil eines Kalenderjahres (am Beginn oder am Ende der Geschäftstätigkeit) als "abweichendes" Wirtschaftsjahr einzugeben.

    Ein Rumpfwirtschaftsjahr ist aber nicht in den Einstellungen zu vermerken. Dieses ergibt sich aus den im entsprechenden Jahr vorliegenden Buchungen, welche möglicherweise nicht schon im Januar beginnen, bzw. nicht bis zum Dezember reichen.


    Andernfalls bitte genauer beschreiben, was die Hintergründe sind, weshalb Du annimmst dass ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegen würde.Geht es um eine eingetragene Firma (Handelsregister), bitte beachten:

    Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird.

  • Hallo, es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit abweichendem Wirtschaftsjahr 1.7.-30.6.


    Ich habe bereits 1 Geschäftsjahr im Stapel gebucht, noch nicht abgeschlossen. In den Eigenschaften des Wirtschaftsjahres 21 ist das abweichende Geschäftsjahr richtig vermerkt. Wenn ich jedoch ein weiteres Geschäftsjahr einfügen möchte wird in den Eigenschaft des Wirtschaftsjahres als Beginn des Wirtschaftsjahre Februar angezeigt, und dies läst sich nicht abändern. Diese Maske lässt sich dann auch nur noch über den Tastmanager schließen, da ich die Eingabe nicht mit ok bestätigen kann.


    Gruß Baum63

    Ist-Versteuerung/SKR04/EÜR

    • Offizieller Beitrag

    Poste doch mal das Fenster der "Eigenschaften des Wirtschaftsjahres" aus dem ersten vorhandenen Jahr. (ich vermute das ist 2021, bitte kurz bestätigen)


    Ich habe die Vermutung, dass bei der ersten Angabe des abweichenden Wirtschaftsjahres, der zutreffende Monat (Juli) nicht ausgewählt wurde, so dass der Februar (erster Monat der dort hatte ausgewählt werden können) übernommen wurde.


    Diese Maske lässt sich dann auch nur noch über den Tastmanager schließen, da ich die Eingabe nicht mit ok bestätigen kann.

    Da ist außer OK und HILFE noch der ABBRUCH-Button. Die gehen alle nicht?

    Das Fenster läßt sich auch über das Schließen-Kreut zumachen.

    Wenn das alles nicht funktioniert ist ohne hin schon etwas faul.


    Vielleicht erzählst Du mal, was Du bisher gemacht hast, seit wann Du mit Taxpool buchst, etc.


    Ich habe bei mir mal einen Landwirt mit abweichendem WJ erstellt.

    Ist die Einstellung im ersten Jahr korrekt (inkl. Monat Juli) übernommen, wird beim buchen / neues Wirtschaftsjahr einfügen, das einzufügende neue/nächste Jahr abgefragt und die Einstellungen zum bereits geänderten WJ werden übernommen. Klar, dass diese jetzt nicht mehr zur Änderung freigegeben werden, denn das abweichende WJ gilt ja für alle Jahre, auch für neue. Ein entsprechender Hinweis (... sind nicht mehr änderbar ...) kommt bei Neuanlage einer Firma. Jedoch nicht mehr beim anlegen eines neuen Jahres.

  • Hallo,

    das Fenster "Eigenschaften" habe im Anhang beigefügt. Es betrifft das Wirtschaftsjahr 1.7.21 - 30.06.22 .

    Davor hatte ich ein Rumpfwirtschaftsjahr, 1.1.21 -30.6.21. Da die Firma erst seit dem 1.1.21 besteht.

    Evtl. habe ich hier bei der ersten Anlage etwas falsch gemacht, da im Eigenschaftsfenster beim Einfügen des neuen Wirtschaftsjahres 22 als

    Beginn des abweichendes Wirtschaftsjahres Februar steht ,( kann sein, dass ich die Firma im Februar angelegt habe)und das kann ich dann nicht auf Juli abändern.


    Muss ich jetzt eine neue Firma anlegen und die Salden manuell übernehmen?

    • Offizieller Beitrag

    das Fenster "Eigenschaften" habe im Anhang beigefügt. Es betrifft das Wirtschaftsjahr 1.7.21 - 30.06.22 .

    Du zeigst leider nicht das erste vorhandene Jahr, wonach ich fragte.

    Vielleicht hast Du das erste Jahr aber auch garnicht als abweichendes angelegt oder nutzt mehrere Dateien für den Mandanten oder, oder.


    Bitte lass mich nicht herumraten und gehe auch auf meine übrigen Fragen/Hinweise (siehe unten) ein.


    Da ist außer OK und HILFE noch der ABBRUCH-Button. Die gehen alle nicht?

    Das Fenster läßt sich auch über das Schließen-Kreut zumachen.

    Wenn das alles nicht funktioniert ist ohne hin schon etwas faul.

    Vielleicht erzählst Du mal, was Du bisher gemacht hast, seit wann Du mit Taxpool buchst, etc.

    Bitte: Die "Zielführende Problembeschreibung" lesen.


    Im Übrigen ist ist das häckchen "abweichendes Wirtschaftsjahr gilt für alle Jahre" nicht gesetzt. Ist das beabsichtigt?

  • Davor hatte ich ein Rumpfwirtschaftsjahr, 1.1.21 -30.6.21.

    Das sogenannte Rumpfwirtschaftsjahr ist doch Teil, des abweichenden Wirtschaftsjahres 2020/2021 welches vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 geht.

    Hier wäre also das WJ 2020 schon als abweichendes Wirtschaftsjahr einzutragen gewesen.


    Da aber die Einkommensermittlung des Landwirts dann doch wieder die beiden Halbjahre eines abweichenden Wirtschaftsjahres, jeweils den zwei unterschiedlichen Kalenderjahren zuzurechnen und das Einkommen also aus zwei Halbjahren unterschiedlicher Wirtschaftsjahre errechnet wird - siehe EStG 4a Abs. 2 - sollte man sich gut überlegen, wie man seine Buchhaltung anlegt.

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