Verbuchen von Lieferungen nach GB ab Januar 2021

  • Bis dato hatte ich keine GB Lieferung mehr, da ich z. B. bei Ebay diese deaktiviert habe. Aber mich würde dennoch interessieren, wie die Rechnungen verbucht werden?

    Welche Konten, welche Steuerschlüssel werden hier benutzt?

    Wo wird die UST abgeführt, die anfällt. :?: :?: :?:

    • Offizieller Beitrag

    Da GB nun Drittland ist, gibt es hinsichtlich der Konten keine Besonderheiten gegenüber anderen Drittländern.

    Wie mit eventueller USt umzugehen ist hängt davon ab, wer welche Art von Leistung an wen erbringt.

    Bevor man sich fragen kann, wo eine mögliche USt abgeführt werden muss, steht die Frage, ob USt anfällt.

    • Offizieller Beitrag

    Steuer fällt schon an, lt. Aussagen von diversen Steuerberatern

    Selbst besagte Steuerberater konnten nur erkennen, dass irgendeine Steuer (welche denn? USt, deutsche USt/ GB USt, ...) anfällt, die in GB abzuführen sei, nach dem diese wenigstens grundlegende Informationen zum Sachverhalt hatten. Alles andere wäre Geschwätz.

    Also nochmal: Wer erbringt an wen eine Leistung welcher Art.

    Dass hier Besonderheiten wegen Versandhandel per Online-Marktplatz zu beachten sind habe ich schon erkennen können. Den Rest nicht.


    Empfehlung: Die Frage in einem der Unterbereiche Bilanz oder EÜR stellen. Dort sind entsprechende Hinweise (Buchhaltungsfragen "richtig" stellen)

    angepinnt.

    • Offizieller Beitrag

    AN 'MAX BERATER'

    Die Frage wurde bereits beantwortet, zu den genauen Vorgaben bitte auch die Bekanntmachungen lesen:


    BMF-Schreiben:

    Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union:

    www.bundesfinanzministerium.de


    Fragen und Antworten zum Brexit:

    Bundeszentralamt für Steuern

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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