Ich habe hier mal einen neues Thema erstellt, obwohl ich auch schon hier angestoßen habe: RE: Wie buche ich in Taxpool, so dass es in der EÜR in Zeile 92 eingetragen wird?.
Ich dachte aber, dass es vielleicht auch für andere auch interessant ist und die Informationen zum Thema unter dem neuen Titel leichter aufzufinden sind.
Nach den hilfreichen Denkanstößen von Taxoloop in dem oben angesprochenen Post, taten sich für mich noch mehr Fragen auf, gerade auch im Zusammenhang mit der Vorsteuer der Ausgaben und Abschreibungen, die mit diesem Stipendium im Zusammenhang stehen. Daraufhin habe ich mit dem für mich zuständigen Finanzamt telefoniert und der für die Umsatzsteuer zuständige Sachbearbeiter vertrat die Auffassung, dass die mit dem Stipendium in Zusammenhang stehenden Ausgaben normal gebucht werden und auch die Vorsteuer abgezogen werden kann, falls man umsatzsteuerpflichtig ist. GWG und Anlagen sind dann auch über das Stipendium hinaus Bestandteil des Betriebsvermögens.
Falls ein anderer Sachbearbeiter eine andere Meinung vertreten sollte, soll ich mich auf ihn berufen und er spricht dann mit seinem Kollegen, was natürlich nur hier lokal in meinem für mich zuständigen Finanzamt funktioniert.
Das Ganze führt nun zu folgenden Buchungserkenntnissen:
Einnahme Stipendium:
1200 an 2747 (wird dann in Zeile 15 Pos. 103 der Anlage EÜR eingetragen), Buchung ohne USt.
Ausgaben Stipendium:
Buchung der Ausgaben ganz normal unter Berücksichtigung der MwSt. in den entsprechenden Ausgabekonten (z.B. Material 4000 an 1200 mit 19% MwSt.).
GWGs und Anlagen werden ganz normal über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben und sind dann auch Bestandteil des Betriebsvermögens.
Um den Erhalt des Stipendiums und die damit verbunden Ausgaben einkommenssteuerrechtlich zu korrigieren, werden in der Anlage EÜR noch folgende Einträge vorgenommen.
Die Summe der Einnahmen wird manuell in Zeile 92 Pos. 241 (abzüglich steuerfreier Einnahmen nach §3 EStG) eingetragen.
Die Bruttosumme der im Zusammenhang mit dem Stipendium stehenden Ausgaben werden in Zeile 95 Pos. 244 (zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben nach § 3c Absatz 1 EStG) eingetragen.
In Bezug auf eine Anlage die 3000,00 € brutto gekostet hat und über 5 Jahre abgeschrieben wird, wird demnach die Summe von 3000,00 € in Zeile 95 Pos. 244 berücksichtigt.
Um die, mit dem Stipendium im Zusammenhang stehenden Ausgaben jederzeit separat vorlegen zu können, verbuche ich die betreffenden Ausgaben unter einer entsprechenden Kostenstelle.
Zu dem NRW Stipendium "Auf gehts" gibt es hier auch eine FAQ Seite, die aber obige Fragen nicht unbedingt beantwortet.
https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/auf-gehts
Zitat einer der Punkte von der FAQ Seite:
„Wie ist das Stipendium in der Einkommenssteuererklärung anzugeben?
Die NRW-Künstlerstipendien „Auf geht’s“ sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zahlungen aus dem Künstlerstipendium sind dennoch in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen. Betriebsausgaben, die Sie mit dem Stipendium beglichen haben, sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.
Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen, müssen Sie die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eintragen. Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Diese Auskunft bezieht sich weder auf die NRW-Soforthilfe noch die Neustart Kultur-Programme des Bundes, sondern nur auf das „Auf geht’s“-Stipendienprogramm!“