Amazon Media (Luxemburg) Rechnung mit ausgew. USt. korrekt buchen §13b ?

  • Hallo zusammen,


    ich bitte um eure Hilfe bei folgendem "Problem":


    Ich habe bei Amazon (Prime) über einen privaten Account (kein Amazon-Business-Account) Software für meinen gewerblich genutzten Computer gekauft. In diesem privaten Amazon-Account ist keine UStID hinterlegt. Amazon Media, Sitz Luxemburg, hat somit eine Rechnung mit ausgewiesener 19% USt. erstellt.


    Angaben auf der Rechnung:

    --------------------------

    Amazon Media EU S.à r.l.

    38 avenue John F. Kennedy

    L-1855

    Luxemburg

    UST-ID: LU20944528


    Artikelbeschreibung:
    "Software .... Aktivierungscode per EMail "
    Stückpreis 75,62 Euro ohne USt.

    USt. 19%

    Stückpreis inkl. USt. 89,99 Euro

    Gesamtpreis: 89,99 Euro


    USt. Detail:
    Zwischensumme ohne USt: 75,62 Euro
    USt. % : 19%

    Umsatzsteuerbetrag: 14,37 Euro

    --------------------------


    Vom Geschäftskonto abgebucht wurden 89,99 Euro.


    Nach meinem Kenntnisstand darf ich in diesem Fall die ausgewiesene USt. nicht als Vorsteuer geltend machen. Ist hier §13b ein Thema?


    Wie buche ich diesen Fall in Taxpool korrekt?

    [Sollkonto wäre bei mir ein extra angelegtes Konto für "Software unter 100 Euro" Konto 4935 (Kopie von 4930 Bürobedarf)]



    Vorab - besten Dank für die Unterstützung!


    Schöne Grüße
    Heinz

    • Offizieller Beitrag

    Nach meinem Kenntnisstand darf ich in diesem Fall die ausgewiesene USt. nicht als Vorsteuer geltend machen.

    Das sehe ich auch so.


    Ist hier §13b ein Thema?

    Nicht wirklich, denn Du hast ja gerade nicht als Unternehmer (UStID) gekauft. Der Vorsteuerabzug, der Dir jetzt nicht möglich ist (weil die ausgewiesene Steuer nicht gesetzlich geschuldet ist) ist in § 15 UStG geregelt.

    Wie buche ich diesen Fall in Taxpool korrekt?

    Du bebuchst Dein Aufwandskonto (Bruttobetrag, also ohne Vorsteuer zu ziehen) an Dein Finanzkonto.

  • Hallo Taxoloop,


    vielen Dank für die superschnelle Antwort.


    Ich hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist, sondern angenommen, dass §13b eine Rolle spielt, die entsprechenden USt.Konten bebucht werden müssen - auch wenn sie sich gegenseitig "aufheben" - und die VSt. nicht gezogen werden darf.


    Dann buche ich Brutto 89,99 Euro und "Steuern" "ohne USt." . Die Buchung erscheint dann in der Kontrollausgabe UStVA unter "Buchungen ohne Zuordnung" und gut ist. [4935/1200 89,99 Euro]


    Besten Dank!


    Schöne Grüße
    Heinz

    • Offizieller Beitrag

    Genau wie Du es beschreibst passt es.


    Nur für evtl. künftige Fragen, Bitte: folgendes in die eigene Signatur aufnehmen: Verwendeter Kontorahmen, Versteuerungsart, Gewinnermittlungsmethode.

    Dann muss ich nicht danach suchen, falls benötigt.


    Viel Erfolg!

  • Nicht wirklich, denn Du hast ja gerade nicht als Unternehmer (UStID) gekauft. Der Vorsteuerabzug, der Dir jetzt nicht möglich ist (weil die ausgewiesene Steuer nicht gesetzlich geschuldet ist) ist in § 15 UStG geregelt.

    Du bebuchst Dein Aufwandskonto (Bruttobetrag, also ohne Vorsteuer zu ziehen) an Dein Finanzkonto.

    Bist Du dir da sicher? Nach §13b schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er Unternehmer ist. Nur weil er dem leistenden Unternehmer nicht nachgewiesen hat, dass er Unternehmer ist (durch Verwendung einer USt.-ID), wird er nicht zur Privatperson. Es ist eher ein Nachweisproblem.

    Ist natürlich für Kleiunternehmer blöd, weil auf die Brutto-Rechnung nochmal §13b-Steuer käme.

    Vor kurzem musste ich mich auch damit beschäftigen.

    • Offizieller Beitrag

    Hier ging es aber weder um einen Kleinunternehmer, noch um den Steuerschuldner. Es ist auch nicht vom Vorsteuerabzug aus 13b die Rede, sondern vom Vorsteuerabzug aus der ausgewiesenen Ust aus der falsch ausgestellten Rechnung.


    Bitte nicht mit neuen Sachverhalten an bestehende anhängen.

  • Es ist kein neuer Sachverhalt. Der Threaderöffner fragte im 1. Post einerseits ob er die ausgewiesene USt. als VSt. geltend machen kann und im Folgesatz, ob 13b ein Thema ist. Auf beide Frage hast Du genantwortet. Auf die 13b Frage habe ich dann noch mal Bezug genommen.


    Ob Kleinunternehmer oder nicht spielt für den Threaderöffner in der Tat keine Rolle. Diese Nine Nebenbemerkung hatte ich nur gemacht, da 13b bie Kleinunternehmern wirklich einen Nachteil darstellt.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Nine Nebenbemerkung hatte ich nur gemacht, da 13b bie Kleinunternehmern wirklich einen Nachteil darstellt.

    Auch darum geht es hier nicht, den der TE ist kein Kleinunternehmer.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!