Jahresübergreifende Buchung; Steuer wird scheinbar nicht gebucht

  • Ich brauche dringend Hilfe.

    1.Problem

    Ich bin auf folgendes Problem gestossen.

    Ich buche zum Jahresende widerkehrende Ausgaben mit dem Rechnungsbetrag mit Mwst. auf Konto 1704 Haben gegen 4904 Soll.

    Nach dem Jahreswecshel buche ich die Ausgabe 1704 Soll auf 1200 Bank.

    Jetzt ist mir aufgefallen, dass der Mehrwertsteueranteil der Rechnung nicht im Konto 1704 bei den Eingangsbuchungen erfasst wird. Hierdurch ergibt sich am Ende des Jahres bei der Umsatzsteuererklärung ein Guthaben, welches ich mir in der Vergangenheit nicht erklären konnte.

    Wie bekommt man die Steuer in das Konto 1704 mit übertragen?


    2. Problem

    Taxpool hat die Buchung nach dem Jahreswechsel 1704 Soll auf 1200 Bank nicht auf die Verbindlichkeit gebucht sondern rechnet den gesamten Betrag bei der Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung als Ausgabe und zieht diesen von den steuerpflichitgen Umsätzen ab, allerdings erst nachdem ich eine Änderungsbuchung vorgenommen hatte. Ich hatte zuvor die Ausgabe ohne Mwst. gebucht.


    Ich hoffe jemand hat eine Idee zu dem Thema.

    Danke im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo dr.janssen


    zunächst eine Bitte. Die "Häufig benötigte Infos zu gestellten Fragen.." bitte in die Signatur aufnehmen.


    Buchungssätze bitte möglichst in allgemein üblicher Form, bzw. Reihenfolge

    SOLL-Konto an HABEN-Konto

    angeben.


    Wenn "zum Jahresende widerkehrende Ausgaben" jene meint, welche mangels Zahlung im Altjahr nicht, aber wegen der 10-Tageregel doch dort berücksichtigt werden sollen, ist das Haben-Konto 1704 (SKR 03) korrekt. Siehe auch dazu die Hilfe.

    Das Aufwandskonto 4904 ist offenbar selbst angelegt. Dort bitte die Zuordnungen kontrollieren, bzw. bei den betreffenden Buchungen die eingestellte Steuer, welche als Vorsteuer gebucht werden soll.


    Mir kommt es so vor als würde evtl. doch Soll und Haben der Aufwandsbuchung (also im Altjahr) vertauscht sein.

    Im Zweifel bitte mal einen Screenshot einer solchen Buchung posten.

  • Danke für die Rückmeldung

    Zunächst zur Klarstellung: Problem 1 ist ein grundsätzliches und 2021 und 2022 aufgetreten.

    Problem 2 nur 2022


    Nach meiner Meinung ist Buchung auf dem Kto 4909 korrekt.

    Ich füge einen Screenshor bei sowie das Kontenbuch 1704 mit den Eröffungsbuchungen.


    Außerdem die Kontrollausgabe für die UstVA 1 /22 auf der das Problem des Abzugs von den Einnahmen zu sehen ist.


    Ich hoffe das hilft.

    Kontorahmen SKR 03, Ist-Versteuerung, EÜR, Einzelfirma, Ist-Versteuerung

    Einmal editiert, zuletzt von Taxoloop () aus folgendem Grund: Die Dateianhänge habe ich vorsorglich gelöscht, da deren Inhalte eher nicht öffentlich sichtbar sein sollten. Bitte bei solchen Veröffentlichungen - für die der User selbst verantwortlich bleibt - zumindest die persönlichen Daten unkenntlich machen, die auf beteiligte Personen rückschließen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Bleiben wir bitte zuerst bei Problem Nr. 1.

    Ich bin überzeugt, dadurch wird sich Nr. 2 in "Luft" auflösen.


    Wenn meiner Bitte nachgekommen wird, die "Häufig benötigte Infos zu gestellten Fragen.." in die Signatur aufnehmen, muss ich mir nicht bei jedem Beitrag die Daten aus Deinem Profil heraussuchen oder danach in allen Beiträgen suchen.


    Die Buchung

    30.12.21, Nr.5, Beleg 1, Anteilsabrechnung Notargebühren, Brutto 10.126,16 € ist korrekt

    4909 8.509,38 und Vorsteuer (1616,78) an 1704 10.126,16

    (Es wurde also wohl doch kein eigenes Konto 4904 außerhalb der Standard-Konten angelegt - prima!)

    Die Vorsteuer ist in 2021 gezogen und tatsächlich ist auch der Mehrwertsteueranteil der Rechnung im Konto 1704 enthalten. Siehe in der Spalte "Bestand", dort wird deutlich, dass der Bruttobetrag der Buchung als Verbindlichkeit offensteht.

    Wenn man sich nun wirklich die Buchung (genauer: den Buchungssatz in der Buchungsmaske) anschauen würde (nicht nur das Kontenbuch des Verbindlichkeiten-Kontos) wäre dies deutlicher. Vergleiche auch das Kontenbuch zu 4909, wo der Nettobetrag des Aufwands gelandet sein muss.


    Auch wenn nun dieser Betrag ausgeht (z.B. von Dir per Bank bezahlt wird) wird der Zahlbetrag auf dem Verbindlichkeiten-Konto brutto erscheinen unabhängig davon wann (in welchem Jahr) die Zahlung erfolgt. Der Vorsteuerabzug wurde schließlich beim Einbuchen des Aufwandes auf Konto 4909 auf das entsprechende Vorsteuerkonto gebucht.

    Wie bekommt man die Steuer in das Konto 1704 mit übertragen?

    Soweit ich sehe, ist der Steueranteil im Konto 1704 enthalten.

    Ich verstehe insoweit nicht, was das Problem sein soll.

    Aus dem nach 10-Tageregel eingebuchtem Aufwand nebst Vorsteuer ergibt sich ein Vorsteuererstattungsanspruch - der ggf auch in der USt-Erklärung noch sichtbar ist, auch ohne, dass die Zahlungen des entsprechenden Aufwands bis dahin erfolgt sind.

    Auch hieran sehe ich nichts besonderes. Ob sich bei Verrechnung der fälligen USt mit dem Vorsteuererstattungsanspruch ein Guthaben ergibt hängt von den entsprechenden Zahlen des Einzelfalls ab. Auch dies (ergibt sich ein Guthaben) ist für sich nichts besonderes.


    2. Problem

    Taxpool hat die Buchung nach dem Jahreswechsel 1704 Soll auf 1200 Bank nicht auf die Verbindlichkeit gebucht...

    Wenn auf 1704 gebucht wurde, was ja das Verbindlichkeiten-Konto ist, dann verstehe ich nicht, was es bedeuten soll, es wäre nicht auf die Verbindlichkeit gebucht. Es läßt sich doch leicht prüfen, was nun tatsächlich gebucht wurde. Entsprechende Buchung in der Buchungsmaske markieren und anschauen.


    Die weiteren recht knappen Darstellungen zu dem Problem und angedeuteten Buchungen lassen mich vermuten, dass hier Fehler bei den Buchungen, durch weitere evtl. falsche Buchungen ausgeglichen werden sollten, deren Wirkung auf die verschiedenen Auswertungen nicht bedacht wurde.


    Bei korrekten Einstellungen der Firmendaten, der Standard-Konten und bei - nach den Sachverhalten - korrekten Buchungen, sollten sich korrekte Ergebnisse in allen Auswertungen (Gewinnermittlung, UStVA, USt-Erklärung, etc.) ergeben. Sind die Ergebnisse der Auswertungen nicht wie erwartet, sind entweder die Buchungen falsch oder die Erwartungen. Nur sehr selten sind die Auswertungslogiken falsch.

    Ich empfehle daher, die Buchungen von einem sachverständigen Buchhalter überprüfen zu lassen und insbesondere wo der Bereich der "laufenden Buchungen" überschritten wird, vielleicht doch einen StB hinzu zu ziehen. Auch geht es ja hier nicht um Knopf und Klicker, sondern um nicht unerhebliche Beträge. :)

    sondern rechnet den gesamten Betrag bei der Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung als Ausgabe und zieht diesen von den steuerpflichitgen Umsätzen ab, allerdings erst nachdem ich eine Änderungsbuchung vorgenommen hatte. Ich hatte zuvor die Ausgabe ohne Mwst. gebucht.

    Dass eine Buchung auf 1704 in der UStVA zu einer Verringerung der steuerpflichtigen Umsätze führt halte ich für einen Trugschluss. Vielleicht wurden bei der vorgenommenen Änderungsbuchungen entsprechende Umsatz-Konten angesprochen, ggf. mit verdrehten Soll/Haben-Konten.

    Jedenfalls dürfte der vermutliche Versuch, nun bei der Zahlung die Vorsteuer zu ziehen, welche wohl bei der Aufwandsbuchung vergessen wurde, das Problem eher verschlimmbessern.


    Auch hier kann nur eine Prüfung der Buchungen das Rätsel lösen.

    Ob sich das Forum für die dabei notwendige Offenlegung der Daten eignet halte ich für fragwürdig.

    Außerdem die Kontrollausgabe für die UstVA 1 /22 auf der das Problem des Abzugs von den Einnahmen zu sehen ist.

    Aus der Kontrollausgabe zur UStVA kann ich nicht auf die Buchungen schließen, die deren Grundlage bilden.

    Hier ist insbesondere die Buchung ...

    06.01.2022, Beleg Voba-10, Anteilsabrechnung Notargebühren (gleicher Betrag wie oben bei der Aufwandsbuchung, bei der bereits die Vorsteuer berücksichtigt war!)

    ... zu prüfen, insbesondere weil offenbar der Zahlungsausgang falsch, nämlich mit USt gebucht wurde.

  • Taxoloop

    Hat den Titel des Themas von „Jahresübergreifende Buchun; Steuer wird nicht gebuchz“ zu „Jahresübergreifende Buchung; Steuer wird scheinbar nicht gebucht“ geändert.
  • Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Vielleicht zunächst Problem 2:


    Bei der Buchung Soll 1704 auf Bank Haben (Voba10) ist 2x ein fehler unterlaufen, weshalb die "Ändern " Funktion genutzt wurde.

    Einmal wurde die Buchung ohne Steuer gebucht. Allerdings ist die Buchung in 2021 ja auch mit Umsatzsteuer eingebucht, weshalb doch auch die Ausgangsbuchung inkl. Umsatzsteuer zu buchen ist.

    Nachdem die Buchung nunmehr eigentlich korrekt ist mit Steuer, ist in der Kontrollausgabe zur Umstazsteuer zu sehen, dass der Beleg Voba 10 vom 6.1. falsch aufgeführt ist.

    Im Vorjahr wurde identisch gebucht, also mit Umsatzsteuer in 12/20 und in 1/21 ebenfalls mit Umsatzsteur.

    Dort trat das Problem nicht auf.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo dr.janssen


    es ist sinnlos, Dein 2. Problem anzugehen, bevor nicht die dafür notwendigen Korrekturen der falschen Buchungen aus Problem 1 erfolgt sind.

    Dazu sind grundlegende Kenntnisse des Buchens der 10-Tage-Regel unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten (EÜR/IST-Versteuerung) zu berücksichtigen. Diese Buchungen lassen sich nur im Experten-Modus machen, was auch bedeutet, dass entsprechendes Wissen erforderlich ist.


    Dazu gehört, dass der Aufwand, welcher nach den Regeln der EÜR tatsächlich erst im nächsten Jahr angefallen (gezahlt) ist, bereits im alten Jahr erfasst wird. Dabei (im alten Jahr) wird auch die enthaltene Vorsteuer (unabhängig von SOLL- oder IST- Versteuerung) auch im alten Jahr geltend gemacht.

    Buchungssatz: Aufwandskonto und Vorsteuerkonto an Verbindlichkeitenkonto


    Wenn dann im neuen Jahr die Ausgangszahlung erfolgt, wird (ohne nochmals irgendwelche Steuerbeträge zu buchen!) das Verbindlichkeitskonto ausgeglichen und die tatsächlich erfolgte Zahlung auf dem entsprechenden Finanzkono (z.B. Bank) erfasst.

    Buchungssatz: Verbindlichkeitenkonto an Finanzkonto (Bank)


    Wenn ich aus den gegebenen Infos/Ausdrucken richtig herausgelesen habe, war am 30.12.21 mit Beleg 1 der Aufwand "Anteilsabrechnung Notargebühren" Brutto 10.126,16 € korrekt als Nettoaufwand (4909 8.509,38) und Vorsteuer (1616,78) an Verbindlichkeiten (1704 10.126,16) gebucht.


    Warum beim Zahlungsausgang Deiner Meinung nach nochmals irgendwelche Steuer geltendgemacht werden sollte ist nicht nachvollziehbar.

    Konkret: Ich nehme an, dass der Zahlungseingang über den gleichen Bruttobetrag obiger Aufwandsrechnung folgender ist:

    06.01.2022 mit Beleg Voba-10 über 10.126,16 €.


    Dieser Zahlungsausgang war zuerst fast schon korrekt gebucht:

    1704 (haben) 10.126,16 € an 1200 (soll) 10.126,16 €

    Wie vermutet war Soll und Haben vertauscht.

    Statt dies zu korrigieren wurde weiter verschlimmbessert, nun zwar Soll und Haben korrigiert, aber plötzlich soll Umsatzsteuer gebucht werden, die hier ja nicht nochmals gezogen werden kann.


    Nachdem die Buchung nunmehr eigentlich korrekt ist mit Steuer, ist in der Kontrollausgabe zur Umstazsteuer zu sehen, dass der Beleg Voba 10 vom 6.1. falsch aufgeführt ist.

    Nein, die Buchungen sind schlicht falsch, weshalb alle weiteren Schlussfolgerungen in die Irre führen.

    Im Vorjahr wurde identisch gebucht, also mit Umsatzsteuer in 12/20 und in 1/21 ebenfalls mit Umsatzsteur. Dort trat das Problem nicht auf.


    Wenn im Vorjahr genau so falsch gebucht wurde, liegt das "Nichtauffallen" des Problems - bitte nicht falsch verstehen! - höchstwahrscheinlich daran, dass die Fehler mangels Verständnis der Zusammenhänge nicht erkannt wurden. Evtl. gleichen sich dabei auch die Fehler der Vorjahre mit Fehlern der Folgejahre aus, was ich aber von hieraus nicht bestimmt sagen kann.


    Eine Einführung in Buchungstechniken, insbesondere nicht zu Abschussbuchungen oder zu abschussvorbereitenden Buchungen könnte ich hier schon wegen des Umfangs nicht geben. Dies wird um so unmöglicher, je weniger Fachbegriffe, grundlegendes Verständnis von Buchungssätzen und "Soll und Haben" vorausgesetzt werden können.


    Für solch umfangreiche Kontrollen und Korrekturen empfehle ich, sich an entsprechende Fachleute zu wenden. Wenn die benötigte Hilfe nun schon "dringend" ist, dürften die dabei entstehenden Kosten vielleicht auch geringer sein als die zu erwartenden Sanktionen, falls Termine "gerissen" werden.

  • Kontorahmen SKR 03, Ist-Versteuerung, EÜR, Einzelfirma, Ist-Versteuerung



    Danke für die Rückmeldung. Ich möchte wirklich gerne verstehen, wo der Fehler liegt.


    Mir sind die Grundsätze der Buchhaltung durch aus ein Begriff. Nur bei den Jahresübergreifenden Buchungen gibt es offenbar ein gewisses Unverständnis.

    Wenn ich wir vorgeschlagen verfahre:


    "Dieser Zahlungsausgang war zuerst fast schon korrekt gebucht:

    1704 (haben) 10.126,16 € an 1200 (soll) 10.126,16 €

    Wie vermutet war Soll und Haben vertauscht.

    Statt dies zu korrigieren wurde weiter verschlimmbessert, nun zwar Soll und Haben korrigiert, aber plötzlich soll Umsatzsteuer gebucht werden, die hier ja nicht nochmals gezogen werden kann."


    also Soll und Haben umgekehrt buche und ohne Steuer, also € 10.126,16 1200 (Haben) an 1704 (Soll), dann führt das dazu, dass sich der Saldo auf dem Konto Bank 1200 um das Doppelte des ursprünglichen Saldos von 1704, also € 22.056,05 mindert. Ich habe die entsprechende Vorschau beigefügt.

    Dann stimmt der Kontostand auf dem Konto Bank nicht mehr.

    Das kann ja nicht richtig ein.

    • Offizieller Beitrag

    Das einzige was ich erkenne ist, dass nun weitere Buchungen auftauchen, die der Vermutung nach falsch sind.

    Wenn es nicht Boshaftigkeit ist, weshalb eine Ansicht gewählt wurde aus der die Gegenkonten der Buchungen nicht zu erkennen sind, bleibt nur, dass die Grundsätze eben nicht bekannt sind, nach dem nur aus der vollständigen Angabe des Buchungssatzes (Datum, Buchungstext, Sollkonto, Soll-Betrag, Habenkonto, Haben-Betrag ) abzulesen ist was hier gebucht wurde.


    Merkwürdig ist zudem, dass am 06.01.2022 nun eine Buchung auftaucht, bei der vermutlich erneut der Aufwand (also die Rechnung) gebucht wird, welcher bereits im Vorjahr am 30.12.2021 gebucht war.


    Selbstverständlich kann aus den Angaben nicht ermittelt werden, welche Buchungen auf der Bank nun falsch sind und es kann nicht erkannt werden, welche Buchungen storniert wurden.

    Es ist nur zu erkennen, dass zwei Buchungen über je 10.126,16 € die die Bank betreffen (jeweils Zahlungsausgänge) storniert sind. Welche Ursprungsbuchungen hiermit storniert wurden ist unklar.


    Unter den gegebenen Bedingungen kann ich die Buchungen hierzu nicht nachvollziehen und schon garnicht die grundlegenden Fehler aufdecken.

    Richtig ist wohl, dass nicht ein Fehler gemacht wurde, sondern einige.


    Die grundlegenden Zusammenhänge bei der 10-Tageregel habe ich in #2 und #4 dargestellt. Für weitere Hinweise habe ich Dir eine persönliche Nachricht (Konversation) gesendet, die offenbar noch nicht gelesen wurde.

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