eBilanz nach MicroBilG

  • Hallo,

    ich möchte die eBilanz nach MicroBilG erstellen und übermitteln.

    Leider ist dies derzeit mit Taxpool Buchhalter Bilanz (16.12) nicht möglich.

    Wird diese Funktionalität in einer nächsten Version enthalten sein?

    Besten Dank für Infos hierzu.

  • Wie ist der Stand mit der Bilanz nach MicroBilG?

    Ich hoffe noch, dass ich die 2023er-Bilanz mit Taxpool erledigen kann.

    Sicherlich bin ich nicht der Einzige, der auf diese Funktion schon lange sehnsüchtig wartet.


    Vielen Dank für eine hoffentlich positive Rückmeldung,

  • Es sind hier ja einige Vereinfachungen möglich - z.B. Anlagenspiegel muss nicht mitgeliefert werden, verkürzte Gliederung der Positionen.

    Und die Übertragung direkt aus Taxpool, ohne manuell in Online-Formulare übertragen zu müssen.

    Das spart viel Arbeitsaufwand und ggf. auch zusätzliche Kosten.

  • Für das FA, also für die Steuerbilanz, bleibt doch der Anlagespiegel nach wie vor gefordert.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    • Official Post

    Wie WIKO schon sagte, ist der Anlagespiegel bei der Steuerbilanz zu übermitteln, falls Anlagen vorliegen, ansonsten kann es evtl. zu Einzelermittlungsmaßnahmen seitens des FA kommen.


    ZITAT Quelle: DATEV-Webseite:

    DATEV Hilfe-Center
    apps.datev.de

    Quote

    Auch Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB - eingeführt mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) - müssen die Vorschriften zur E-Bilanz erfüllen, die nach wie vor unabhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens gelten. Die Erleichterungen beziehen sich lediglich auf die Gliederungstiefe der handelsrechtlichen Bilanz und GuV sowie auf die Offenlegungspflichten. Der hohe Differenzierungsgrad der E-Bilanz-steuerlichen Taxonomie ist davon im Ergebnis nicht berührt, d. h. der amtlich vorgeschriebene Datensatz lt. § 5b Abs. 1 EStG (und damit die E-Bilanz-Taxonomie) ist auch für Kleinstkapitalgesellschaften relevant

    • Official Post

    Hallo JW,


    hier liegt evtl. das selbe Missverständnis vor, wie im Beitrag nebenan.

  • Vielen Dank an alle für die diversen Infos.

    Da muss ich mich mal weiter einarbeiten.


    Was hat man denn überhaupt von den sog. 'Vereinfachungen', wenn ich doch wieder alles wie bei einer 'normalen' Bilanz machen muss?

    Wozu das Ganze?

    • Official Post

    Das MicroBilG ermöglicht es, die öffentlich zugängliche Bilanz bei Offenlegung/Hinterlegung so zu gestalten, dass der Öffentlichkeit (darunter auch Konkurrenten) nicht die differenzierten Daten zugänglich sind, die das Finanzamt (FA) bekommt.

    Einfach ausgedrückt: Es vereinfacht die Darstellung so zu gestalten, dass nicht gleich Alle erkennen, ob Du Butter auf's Brot schmierst oder es nur zu Magarine reicht. :)

    Gegenüber dem FA muss man jedoch die Hosen runterlassen, es verrät aber auch nicht, was es da sieht. :huh:

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