[erledigt] - Ich bin zu blöd... Buchung von Vorsteuererstattung oder Umsatzsteuerzahlung

  • EÜR, Istversteuerung, SKR03


    Hallo allerseits,


    Ich habe die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. die Umsatzsteuererklärung abgegeben und bekomme nun Vorsteuer erstattet bzw. habe erstattet bekommen.

    Wie und auf welche Konten buche ich das korrekt?


    Gleichzeitig die Gegenfrage:

    Ich habe die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. die Umsatzsteuererklärung abgegeben und muss nun Umsatzsteuer zahlen bzw. habe gezahlt.

    Wie und auf welche Konten buche ich das korrekt?


    Bei beiden Fragen:
    Gibt es Unterschiede, wenn die fälligen/gezahlten Beträge das Vorjahr oder vorherige Jahre betreffen?


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

    Ich habe schon im Netz gestöbert, finde aber nichts, was mir wirklich hilft - bzw. ich bin irgendwie grade ziemlich begriffsstutzig...

    Eine DAU-taugliche Schritt-für-Schritt-Anleitung wäre hilfreich...

    • Offizieller Beitrag

    Das sind schon ziemlich viele Fragen, die hier kombiniert sind. Auf die Erste aus der Überschrift will ich mal nicht antworten. :)


    Zahlungen und Rückzahlung aus Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) sind etwas anderes als Zahlungen und Rückzahlungen aus der Umsatzsteuererklärung. Klar, dass die unterschiedlich gebucht werden.


    Die Erstattungen (Rück-Zahlungen) zu Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) mit negativer Zahllast werden auf die selben Konten gebucht, wie die Zahlungen an das Finanzamt, selbstverständlich mit umgedrehten SOLL und HABEN, bzw. entsprechend als Einnahme oder Ausgabe.


    Buchung der Vorauszahlungen:

    Vorauszahlungen werden i.d.R. auf folgende Konten gebucht:

    SKR03: 1780,1781

    SKR04: 3820,3830

    Erstattungen werden in diesem Fall als Einnahme, bzw. im Expertenmodus im Haben gebucht.


    Das steht so auch in der Hilfe, die Du findest, wenn Du statt im Netz, in der Hilfe des Programms suchst.

    Bei Zahlungen zu UStVA ist ggf. die 10-Tageregel zu beachten.


    Zahlungen zur Umsatzsteuererklärung egal ob Zahlung oder Rückzahlung dürften i. d. R. das Vorjahr oder noch davor liegende Jahre betreffen. Sie werden entsprechend SKR 03 auf 1790 oder 1791 gebucht.


    Eine DAU-taugliche Schritt-für-Schritt-Anleitung

    für alle denkbaren Fälle kann man kaum aufstellen. Für genauere Angaben zu Buchhaltungsgrundlagen bitte den jeweiligen Sachverhalt konkret schildern.


    Unter Berichte, Umsatzsteuervoranmeldung-Übersicht können die Vorauszahlungen eingegeben und daraus Buchungen generiert werden. Auch dort ist eine brauchbare Hilfe angeboten.

  • oookeeeh...
    also: Ich habe für 2020 die monatlichen Voranmeldungen über die Elster-Schnittstelle gemacht und ich habe jetzt auch verstanden, wie ich die Erstattungen buche - ist ja ganz easy gelöst.

    :)

    Für/ab 2021 wurde ich vom FA auf jährliche USt.-Abrechnung umgestellt (weil ich unter 1000 EUR liege) und habe also keine Voranmeldung, sondern nur die Jahres-Umsatzsteuer-Erklärung gemacht.

    Nach Rückfrage beim FA war das auch so richtig.


    Ich weiß aber jetzt nicht, wie und wo ich die Erstattung nun korrekt buche (Die Erklärung erfolgte in 03/22 für das Jahr 2021 und die Erstattung habe ich jetzt in 04/2022 erhalten).


    In Taxpool ist ja keine VA eingetragen, weil ich keine gemacht habe.

    Wie buche ich jetzt korrekt die erhaltene Vorsteuererstattung?
    Buche ich die jetzt einfach manuell auf die 1781 - so, wie es das Programm mit dem Beträgen für 2020 gemacht hat?


    Zusatzfrage:
    Weshalb sind die Erstattungen für 2020 auf die Bank als Soll gebucht? Ich habe doch Zahlungen erhalten, müsste da nicht die Bank als Haben bebucht werden?

    • Offizieller Beitrag

    Zwei Klarstellungen vorab, dann wird alles etwas nachvollziehbarer.


    Um Missverständnisse zu USt-VA (also den USt-Voranmeldungen) und der Umsatzsteuererklärung zu vermeiden, sollten solche Bezeichnungen wie "jährliche USt.-Abrechnung" oder "Jahres-Umsatzsteuer-Erklärung" vermieden werden. Da die Umsatzsteuererklärung eine (pro Jahr) einmalige Steuererklärung ist, in der die Voranmeldungen auch verrechnet werden, ist sie mit "Umsatzsteuererklärung" (kurz USt-Erklärung) eindeutig bezeichnet.

    Die "Umsatzsteuer-Voranmeldungen" hingegen werden üblich mit UStVA / USt-VA abgekürzt. Die korrekte Verwendung der eindeutigen Bezeichnungen fördern das gegenseitige aber auch das eigene Verständnis.

    Wie buche ich jetzt korrekt die erhaltene Vorsteuererstattung?

    Die Abschlusszahlung (auch wenn es eine Erstattung ist) ist keine Vorsteuererstattung, es ist die Umsatzsteuerzahlung (bzw. -Erstattung) nach Verrechnung von Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuerbeträgen und ggf. bereits angemeldeter Vorauszahlungen. Es ist also eine Umsatzsteuerzahlung. Schau Dir das Formular an. Nun wirst Du schnell selbst erkennen, welches Konto zu verwenden ist, wenn Du Dir auch die Bezeichungen der Konten im SKR anschaust.

    Buche ich die jetzt einfach manuell auf die 1781

    1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 ist für die Abschlusszahlung zur Umsatzsteuer schon gemäß der Kontenbezeichnung unpassend.


    Deine Abschlusszahlung zur USt-Erklärung für das Jahr 2021, welche im Jahre 2022 geflossen ist, ist also eine Zahlung zur Umsatzsteuer aus dem Vorjahr, auch wenn sich aus der Erklärung eine Erstattung ergibt.

    Nun suche Dir etwas aus :)


    1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr 1790 Umsatzsteuer Vorjahr :thumbup: ;)

    1791 Umsatzsteuer frühere Jahre



    Zusatzfrage:
    Weshalb sind die Erstattungen für 2020 auf die Bank als Soll gebucht? Ich habe doch Zahlungen erhalten, müsste da nicht die Bank als Haben bebucht werden?

    Dass Deine Bank dein (Bank-)Konto anders bucht, nämlich Belastungen im Soll und Gutschriften im Haben, ändert für Deine Buchhaltung nichts. Warum Banken anders buchen, muss aber nicht erörtert werden, Du willst bestimmt kein Bankkaufmann werden.

    In Deiner Buchhaltung sind Belastungen des Kontos "Bank" immer im Haben zu buchen und umgekehrt, also immer spiegelbildlich zum Kontoauszug. Sieh Dir im Expertenmodus an, was geschieht, wenn Du im Einfachbuchen einen Zahlungseingang buchst.

    Und ja: Taxpool macht das im Einfachbuchen schon richtig, wenn Einnahme/Ausgabe richtig gewählt wird. Im Expertenmodus muss es der Experte schon selbst richtig machen aber auch dies ist ja in der Hilfe korrekt dargestellt:

    Erstattungen werden in diesem Fall als Einnahme, bzw. im Expertenmodus im Haben gebucht.



  • Wir nähern uns der Klarheit.

    :)


    Ich hatte mich oben vertippt. Das Programm hat es richtig gemacht und das Konto 1791 verwendet, denn die Erstattung in 2022 war für die USt. in 2020, also "früheres Jahr".


    Um es nochmal zu sortieren - und zu prüfen, ob ich es richtig verstanden habe:
    Das Konto 1781 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11" nutze ich für Zahlungen oder erstattungen, die ich monatlich oder quartalsweise aufgrund der USt-Voranmeldungen erhalte oder zahle.


    1789 "Umsatzsteuer laufendes Jahr" benutze ich, wenn ich bis/innerhalb der ersten zehn Tage im neuen Jahr Erstattungen für das Vorjahr erhalte oder Zahlungen leiste.


    1790 "Umsatzsteuer Vorjahr" kommt zur Anwendung, wenn ich nach dem 10. Tag im Januar USt.-Zahlungen leiste oder Erstattungen erhalte, die das Vorjahr betreffen.


    1791 "Umsatzsteuer frühere Jahre" kommt zum Zuge, wenn das Ganze für davor liegende jahre passiert (also hier in meinem obigen beispiel, wenn ich in 2022 Erstattungen erhalte oder zahlungen leiste, die 2020 oder vorher betreffen.


    Alle drei genannten Konten bebucht das Programm selbsttätig korrekt, wenn ich [Berichte] -> [Umsatzsteuervoranmeldung-Übersicht] verwende und dort die Buchungen erzeuge (siehe Screenshot).


    Habe ich das soweit bis dorthin richtig verstanden?


    Wenn ich solche Buchungen nicht über die Maske (Screenshot) erledige, sondern manuell über die normale Buchungsmaske, dann sind die Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten danach auch ordnungsgemäß gegeneinander verrechnet - richtig?

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    Ergänzungsfrage(n):

    Ich habe ja nun das FA gefragt und die haben mir gesagt, dass ich - weil ich nun jährlich veranlagt bin - keine Voranmeldungen mehr abgebe, sondern nur noch die Umsatzsteuer-Erklärung.

    Dann ist doch aber die im Screenshot gezeigte Übersicht dann für dasjenige Jahr falsch, denn dort werden ja nur die Voranmeldungen weiterverarbeitet...?

    Muss ich dann die Jahres-Erstattung oder -zahlung aus der Umsatzsteuer-Erklärung manuell verbuchen oder gibt es dafür auch so eine bequeme Maske? Eine solche habe ich leider bisher nicht gefunden. (ich komme mir manchmal richtig deppert vor...)


    Zusatzfrage:

    Wenn ich (monatlich oder quartalsweise) USt-Voranmeldungen gemacht habe und dann eine Umsatzsteuer-Erklärung (fürs ganze Jahr) und dann bei der Erklärung eine Differenz noch zu zahlen ist oder erstattet wird, buche ich diese Differenz dann auch dort, wo ich mit meiner "nur-Erklärung" (ohne Voranmeldungen) buchen muss/kann.

    Ist das richtg? Wenn nicht: Wie dann?

    • Offizieller Beitrag

    "Wir nähern uns der Klarheit." - ja, leider sehr zäh. ;(

    Das Programm hat es richtig gemacht und das Konto 1791 verwendet, denn die Erstattung in 2022 war für die USt. in 2020, also "früheres Jahr".

    statt:

    Für/ab 2021 wurde ich vom FA auf jährliche USt.-Abrechnung umgestellt (weil ich unter 1000 EUR liege) und habe also keine Voranmeldung, sondern nur die Jahres-Umsatzsteuer-Erklärung gemacht.


    Die Hintergründe der Konten kann man nicht im Forum klären, da einfach zu viel Basiswissen fehlt. Hier nur dies...

    Das Konto 1781 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11" nutze ich für Zahlungen oder erstattungen, die ich monatlich oder quartalsweise aufgrund der USt-Voranmeldungen erhalte oder zahle.

    Nein, dieses Konto ist für die Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung zu verwenden.

    Bitte nutze doch einfach die Funktionen unter Berichte, Umsatzsteuervoranmeldung-Übersicht in der die Zahlungen einzutragen sind und dann auch die richtigen Buchungen auf die richtigen Konten generiert werden.


    In der Hilfe ist auch der Umgang mit der 10-Tage-Regel erläutert.

    Gerade im Bereich der USt-Konten werden bei manuellem Buchen unterschiedliche Buchungsvarianten gewählt, je nach dem welche Daten zum Jahresabschluss zur Verfügung gestellt und automatisiert verwendet werden sollen. Hier gibt es keinen einheitlich-richtigen Buchungsweg. Die verschiedenen Möglichkeiten können hier jedoch nicht dargestellt (gelehrt) werden, sondern sollten mit dem besprochen werden, der den Jahresabschluss erstellt und folglich weiß, was welche Konten bedeuten.

    Dem Nicht-Experten sind dazu o. g. Erfassungsmasken gegeben, die von den grundsätzlich zu erfassenden Buchungen ausgehen und daneben Daten erfassen, die für das Befüllen der Formulare nebenher benötigt werden.

    Wenn ich solche Buchungen nicht über die Maske (Screenshot) erledige, sondern manuell über die normale Buchungsmaske, dann sind die Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten danach auch ordnungsgemäß gegeneinander verrechnet - richtig?

    Ich verstehe nicht, was an den Konten verrechnet werden soll.

    Es gibt bei den Abschlussarbeiten evtl. Umbuchungen, bzw. Vorträge/Saldierung auf andere Konten des nächsten Jahres. Dies geschieht aber nicht beim Buchen der Zahlungen., sondern eben im Abschluss und dem Vortrag auf das nächste Jahr.

    ... keine Voranmeldungen mehr abgebe, sondern nur noch die Umsatzsteuer-Erklärung.

    Dann ist doch aber die im Screenshot gezeigte Übersicht dann für dasjenige Jahr falsch, denn dort werden ja nur die Voranmeldungen weiterverarbeitet...?

    Richtig! Zahlungen zu USt-VA und Sondervorauszahlungen werden dort erfasst, nicht aber die Abschlusszahlung zur USt.

    Die Abschlusszahlung zur Umsatzsteuererklärung (Unterschied ist oben erläutert) kommt auf das entsprechende Konto wie oben dargestellt. Dafür braucht es keine Maske. Je nach Jahr das richtige Konto auswählen, wie aufgezeigt und gegen Bank buchen. Fertig ist die laufende Buchhaltung dazu.


    Die Notwendigkeit, bei der UST-Erklärung das Vorauszahlungssoll (unabhängig von bereits geleisteten Zahlungen) im Formular anzugeben wärend bei der EÜR aber die Verbindlichkeiten aus USt-VA nicht (gewinnwirksam) zu verbuchen sind bedingt, dass nicht nur die Zahlungen gebucht werden, sondern auch die Beträge der USt-VAs quasi neben der Buchhaltung/Gewinnermittlung erfasst werden. Die Abschlusszahlung hingegen ist wie ein gewöhnlicher Aufwand zu buchen, der eben zu Auswertungszwecken auf eines der o. g. Konten gebucht wird. Und ja, vollkommen egal, welche Zahlungen zu USt-VAs vorgekommen sind, ist die Abschlusszahlung immer auf eines der Konten zu buchen.


    Um die Zusammenhänge zu verstehen, warum welches Konto für welchen Sachverhalt zu verwenden ist, bitte entsprechende Fortbildungen nutzen oder einen Buchhalter um eine Einführung in die Grundlagen bitten.

  • derauchnoch

    Hat den Titel des Themas von „Ich bin zu blöd... Buchung von Vorsteuererstattung oder Umsatzsteuerzahlung“ zu „[erledigt] - Ich bin zu blöd... Buchung von Vorsteuererstattung oder Umsatzsteuerzahlung“ geändert.
  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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