Rechnungen Vorjahr werden nicht beachtet

  • Hallo,


    ich habe hier noch ein Einzelunternehmen mit EÜR und Soll-Versteuerung, das ich ab 2022 in Taxpool buchen möchte. Dazu habe ich auch alle relevanten Buchungen aus dem Vorjahr eingetragen.


    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 1. Kalendervierteljahr passt auch.


    Allerdings tauchen die erst 2022 bezahlten Ein- und Ausgangsrechnungen aus 2021 nicht in der EÜR 2022 auf.


    Gebucht wurde von der Kunden- und Lieferantenverwaltung bspw.:

    31.12.2021 - 10003 Kreditor an 4400 Erlöse 19% USt

    07.01.2022 - 1800 Bank an 10003 Kreditor


    Aufgrund der Zahlung in 2022 muss sie ja in der EÜR 2022 auftauchen, aber weder in den Berichten EÜR oder E/A noch in der Anlage EÜR ist sie zu finden.


    Habe ich etwas übersehen?


    Gewinnermittlung steht natürlich auf Einnahme-Überschussrechnung. Firmentyp auf Einzelfirma. Versteuerungsart auf SOLL. Datum-Auswahl auf 2022.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Bitte prüfe unter Verwalten / Kunden-Lieferanten im Reiter Vorgaben die Einstellungen zu "Buchungsregeln:"

    Ggf. den Button Hilfe nutzen, für weitere Hinweise.

    Mir fällt auch auf, dass

    31.12.2021 - 10003 Kreditor an 4400 Erlöse 19% USt

    ein Lieferant unter einer Debitorennummer (=Kunde) angelegt zu sein scheint und dieser einen Umsatz gemacht haben müßte.


    Wenn Du nicht weiter kommst, bitte klarstellen was in welchem angelegten Jahr wie gebucht wurde, ggf. auch die Personenkonten klären.

  • Bei dem Buchungssatz habe ich nur versehentlich Kreditor dran geschrieben, das ist natürlich eine Buchung für einen Debitor.. sorry.


    Ich habe also bspw. in der Kunden-/Lieferantenverwaltung einen Kunden angelegt und dort die Rechnung am 31.12.2021 sowie die Zahlung am 07.01.2022 eingetragen.


    Gebucht wurde dann automatisch:

    31.12.2021 - 10003 Debitor an 4400 Erlöse 19% USt

    07.01.2022 - 1800 Bank an 10003 Debitor


    Der Betrag taucht dann allerdings in der EÜR 2021 auf, nicht in der EÜR 2022. Taxpool beachtet also den Rechnungsausgang, nicht den Rechnungseingang.



    Die Einstellungen in der Kunden-/Lieferantenverwaltung unter Vorgaben sehen wie folgt aus:


    Ich habe testweise mal alle Häckchen entfernt, aber ohne Änderung. So wie ich die Einstellungen verstehe hätten sie aber sowieso nur Auswirkungen, wenn als Versteuerungart Ist-Versteuerung ausgewählt wäre, was aber ja nicht der Fall ist.



    In der Hilfe habe ich noch folgendes bzgl. EÜR und Soll-Versteuerung gefunden:


    Das scheint der Grund zu sein, oder?


    Es ist natürlich etwas schade, dass es da in Taxpool offenbar manuelle Buchungen benötigt.


    Welche Kontennummern im SKR 04 würden sich dafür empfehlen?

    • Offizieller Beitrag

    Hi Buchli,


    Wenn Du die Erlöse in der EÜR '22 und die Umsatzsteuer in '21 haben willst, könntest Du es bei EÜR folgendes probieren:


    1) Buchen akt. WJ, Eigenschaften --> Auf Ist-Versteuerung stellen.


    2) Im Register 'Vorgaben' der Kunden- und Lieferantenverwaltung muss die Buchung mit Verrechnungskonten aktiv sein.


    3) Bei Zahlungseingang: Im Dialog für den Zahlungseingang stellst Du dann das Datum der Steuerperiode auf das Belegdatum der Rechnung im Vorjahr.


    Dann werden die Erlöse in 2022 ausgewertet und die Umsatzsteuer in 2021.


    4) 1) Wieder zurückstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Buchli,


    ein Anmerk: Der Hinweis bezog sich auf eine neue Rechnung.


    Für eine bestehende Rechnung ist eine Anpassung auch möglich, aber in der Regel nicht empfehlenswert.

    Bei einer bestehenden Rechnung müssen zuerst die Zahlungen dazu gelöscht oder storniert werden, dann muss im Register 'Vorgaben' der Kunden- und Lieferantenverwaltung die Einstellung 'Buchungskriterien fixieren' deaktiviert werden.

    Dann muss etwas Grundlegendes, wie das Datum (z.B. 1.1. nach 2.1. ändern, dann speichern, danach wieder 2.1. auf 1.1. ändern und speichern), an der Rechnung geändert werden, damit eine Änderung erkannt wird (Achtung, dies kann im Stapel oder im Journal Stornobuchungen erzeugen!).

    Dann muss im Register 'Vorgaben' der Kunden- und Lieferantenverwaltung die Einstellung 'Buchungskriterien fixieren' wieder aktiviert werden.

  • Das erscheint mir alles etwas aufwendig und nicht gut nachvollziehbar.


    Ich würde es lieber mit der offiziellen Lösung aus der Taxpool-Hilfe versuchen:


    Ich hatte 2021 noch offene Ausgangsrechnungen (Erlöse 19%) und eine offene Eingangsrechnung (Sonstige betriebliche Aufwendungen).


    Die Beträge habe ich zusammegerechnet und ohne Umsatzsteuer wie folgt umgebucht:


    2021:

    4400 Erlöse 19% USt an 3630 Sonstige Verrechnungskonten

    3630 Sonstige Verrechnungskonten an 6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen


    2022:

    3630 Sonstige Verrechnungskonten an 4400 Erlöse 19% USt

    6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen an 3630 Sonstige Verrechnungskonten


    Damit erscheinen sie korrekt in der EÜR 2022 sowohl bei "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" bzw. "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" und sind als Buchung nachvollziehbar. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung bleiben sie im 4. Quartal 2021, was ja auch korrekt ist (Soll-Versteuerung).


    Allerdings fehlen Sie dadurch in der EÜR in den Feldern "Vereinnahme Umsatzsteuer" bzw. "Gezahlte Vorsteuerbeträge", wo sie aber m.E. in 2022 rein gehören.


    Habt ihr eine Idee, wie ich das noch lösen könnte? Das wird in der Hilfe ja gar nicht beachtet und sie würden in der EÜR 2021 landen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Umsatzsteuervoranmeldung bleiben sie im 4. Quartal 2021, was ja auch korrekt ist (Soll-Versteuerung)

    Ging es bei der EÜR nicht um Soll-versteuerung?

    Und hast Du nicht über Personenkonten gebucht?


    Je nach dem, was nun wirklich vorliegt und was im Programm zu der Firma eingestellt ist, sind die nötigen Korrekturen durchaus unterschiedlich.

  • Hallo Taxoloop,

    Ging es bei der EÜR nicht um Soll-versteuerung?

    EÜR ist doch immer Zu-/Abflussprinzip.


    Ist oder Soll-Versteuerung gibt es doch nur bei der Umsatzsteuer. Und da habe ich die Soll-Versteuerung (wie geschrieben).


    Das heißt für eine Ausgangsrechnung, die 2021 gestellt wurde, aber erst 2022 bezahlt wurde, doch folgendes: Der Betrag gehört zwar in die Umsatzsteuererklärung 2021, aber in die EÜR 2022.


    Laut Taxpool-Hilfe wird das so aber nicht ohne weiteres unterstützt:


    Rechnungen, die ich bei einem Debitor erfasse, werden in der Umsatzsteuererklärung 2021 und in der EÜR 2021 aufgeführt. Ich muss sie also für die EÜR in das Jahr 2022 umbuchen. Das versuche ich gerade.


    Und hast Du nicht über Personenkonten gebucht?

    Genau. Hier mal die vollständigen Buchungen für eine Eingangsrechnung, nach jetzigem Stand:


    Rechnung bei Debitor erstellt, Taxpool bucht automatisch:

    31.12.2021 - 10015 Debitor an 4400 Erlöse 19% USt


    Umbuchung von mir:

    31.12.2021 - 4400 Erlöse 19% USt an 3630 Sonstige Verrechnungskonten

    01.01.2022 - 3630 Sonstige Verrechnungskonten an 4400 Erlöse 19% USt


    Damit ist der Betrag aus 2021 raus und in 2022 rein.


    Kunde bezahlt, Zahlung wird bei der Rechnung hinterlegt, Taxpool bucht automatisch:

    10.01.2022 - 1800 Bank an 10015 Debitor


    Das Ergebnis ist nun:

    Betrag ist in der Umsatzsteuererklärung 2021 - korrekt

    Betrag ist in der EÜR 2022 unter "Umsatzsteuerpflichtige Bebtriebseinnahmen" - korrekt


    Aber die Umsatzsteuer fehlt noch in der EÜR bei "Vereinnahme Umsatzsteuer".


    Buche ich mal testweise mit Umsatzsteuer (also im Buchungsdialog "USt. normal" gewählt, statt "Ohne USt."), erscheint der Umsatzsteuer-Betrag auch in der EÜR 2022 unter "Vereinnahme Umsatzsteuer", allerdings dann auch in der Umsatzsteuererklärung 2022, was ja nicht sein soll..

    • Offizieller Beitrag

    Hallo buchli,


    die Sollversteuerung muss manuell angepasst werden oder Du stellst am Jahresende unter 'Buchen, akt. WJ, Eigenschaften' auf Istversteuerung um (sofern im Register Vorgaben 'Buchungskriterien fixieren' aktiviert ist, werden bestehende Rechnungen bei Änderungen nicht auf Ist umgestellt, bleiben also unverändert) und dann stellst Du bei allen Rechungen explizit bei manuellen Buchungen in der Buchungsmaske oder in der Kunden- und Lieferantenverwaltung mit dem Schalter LD/P das Datum der Steuerperiode auf den Monat z.B. der Rechnung.

  • Hallo,


    ich habe im Dialog des Schalters LD/P folgendes entdeckt:


    Das ist doch neu, oder?


    Lässt sich mit dieser Funktion die Buchung in ein anderes EÜR-Jahr "verschieben"? Das würde mir doch in diesem Fall hier helfen, oder?


    Leider sind die Felder aber ausgegraut und ich kann nichts eingeben. Weiß jemand, woran das liegen könnte?

    • Offizieller Beitrag

    Bisher gibt es dazu noch keine Doku.

    Vermutlich wird das Problem Sollversteuerung/EÜR/jahresübergreifend zukünftig ähnlich wie bei der Einstellung ZFM-Konten aus Forderungsänderungen ermitteln: gelöst.

  • Mich würde interessieren, aus welchen Gründen man bei EÜR nicht die SOLL-Versteuerung wählt.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    • Offizieller Beitrag

    @ WIKO: Liquidität und einfachere Buchung.

    Man will also die Liquidität herabsetzen, weil man die USt schon abführen will, obwohl noch kein Zahlungseingang vorliegt?

    Und wie einfach die Buchhaltung damit wird sehen wir ja gerade. :)

    • Offizieller Beitrag

    Taxoloop:

    Da die Frage war "Mich würde interessieren, aus welchen Gründen man bei EÜR nicht die SOLL-Versteuerung wählt." =(nicht Sollversteuerung=Istversteuerung).

    Bezog sich die Antwort auf EÜR-Istversteuerung.

  • Das war mein Fehler. Ich korrigiere:

    Mich würde interessieren, aus welchen Gründen man bei EÜR nicht die SOLL-Versteuerung wählt.

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