wo trage ich die Werte passend für die Taxonomie ein, um BVV.profitLoss.assetsPreviousYear.assets' entspricht nicht der Summe der für 'table.kke.sumEquityAccounts.sumYearEnd.begin' zu verhindern

  • durch Umwandlung von ltd neu entstandene und angelegte GbR, zwei Gesellschafter mit jeweils einem Euro Einlage, sämtliche Altlasten (Verlustvortrag) werden von einem Gesellschafter getragen, Kostenausgleich durch andere Gesellschaft vollständig erfolgt, Diffenrenz zu null nur der nicht ansetzbare Teil der Bewirtungsaufwendungen. Im letzten Jahr als ltd 99ct Gewinn - und der scheint jetzt das Problem zu sein - zumindest verstehe ich ericfehler.txt so.


    Frage: wo muß ich die "Entnahme des Gewinns" korrekt eintragen, um den Fehler loszuwerden - anhängend, was ich gemacht habe...


    Vielleicht liegt ja der Fehler auch ganz woanders und komme nicht drauf - Tips wären schön

    • Offizieller Beitrag

    Kannst du eindeutiger formulieren? Ich verstehe den ersten Satz nicht.


    Wenn ich es richtig sehe wurde der Gewinn der Ltd aus der GbR entnommen.

    Ich glaube, dass kann nicht gut gehen.

  • Die GbR habe ich komplett neu eingegeben. Den Gewinn wollte ich nicht entnehmen, mußte bei der Eröffnungsbilanz aber dabei sein, weil die deckungsgleich mit der Schlußbilanz der ltd sein mußt. Und dann teilte mir das Fianzamt - leider nach Einreichung der Eröffnungsbilanz - mit dem Steuerbescheid zur ltd. mit, daß der Gewinn auf null gerundet wurde - ich mußte ihn also ausbuchen. Deshalb habe ich ihn entnommen.


    Was könnte ich sonst damit machen?

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn doch das FA die Bilanz der Ltd dahingehend geändert hat, dass der Gewinn dort nun NULL ist, dann vollziehe das doch nach.

    Den Gewinn wollte ich nicht entnehmen

    Darauf nimmt die Buchhaltung i. d. R. keine Rücksicht. Wenn doch die Bilanz der Ltd laut FA zu ändern war, dann hat das die Buchhaltung der Ltd nachzuvollziehen und nicht die der GBR.

  • 1. Das Zitat war nur eine Anwort auf ihre Anmerkung, daß eine Entnahme nicht gut gehen kann.


    2. Ich habe regelmäßig Rundungsdifferenzen im ct-Bereich aus den Steuerbescheiden (auch USt) resultierend - bei den ltds. und UG war es nie ein Problem, die im laufenden Jahr zu entnehmen und damit einfach und zeitpunktbezogen zu erledigen ohne ein altes GJ oder wie in diesem Fall sogar eine alte Firma nochmal anzufassen. Wenn Sie einen bessere und einfachere Idee wissen, wie das man so kleine Differenzen ohne großen Aufwand ausbucht - her damit!


    3. Trotzdem und weil ich noch änderbare Kopien dieses Datensatzes hatte, habe ich mal rumgespielt und die 99ct schon in den Eröffnungsbuchungen "verschwinden" lassen - und bin vom Resultat baff - siehe Anlagen - der erste Fehler ist unverändert, der zweite ist jetzt der nicht absetzbare Bewirtungsteil.

    Anscheinend war meine Vermutung mit den 99ct als Problem nicht richtig und mein Fehler liegt an einer anderen Stelle - aber ich weis nicht, wo ich den gemacht habe.

    Die Information <Text>Die Angabe zur Position 'BVV.profitLoss.assetsPreviousYear.assets' entspricht nicht der Summe der für 'table.kke.sumEquityAccounts.sumYearEnd.begin' [Anfangsbestand Kapitalkonto (Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)] berichteten Steuerbilanzwerte.</Text> mag für Sie eindutig sein, mich bringt Sie zur Verzweifelung - wo nimmt die Überprüfung die Werte her, an welcher Stelle habe ich denn bloß den Bock geschossen? Wo muß ich die Werte korrekterweise eingeben / ändern?


    Welche Informationen brauchen Sie noch, damit Sie mir wirklich helfen können?

    • Offizieller Beitrag

    1. Das Zitat war nur eine Anwort auf ihre Anmerkung, daß eine Entnahme nicht gut gehen kann.

    Und meine Antwort sollte darauf hinweisen, dass wenn man den Gewinn einer Firma willkürlich bei einer anderen Firma entnimmt - also Buchungen dazu in der zweiten Firma vornimmt - dies nicht gut gehen kann und meiner Ansicht nach zu ändern wäre.

    Ob, was und wie korrigiert wurde oder was beim "nur in den Eröffnungsbuchungen "verschwinden" lassen" vollzogen wurde ist mir unklar.


    bei den ltds. und UG war es nie ein Problem

    Da wurden auch nicht Gewinne einer anderen Firma, sondern der selben Firma ausgeschüttet. Wie man buchhalterisch einen Gewinn einer anderen Firma ausschüttet, dafür kenne ich keine (schon garkeine einfachere) Lösung. Wüßte ich die, würde ich mir immer die Gewinne Deiner Firma ausschütten. Wenn Du dazu eine Lösung findest, her damit! ;)


    mein Fehler liegt an einer anderen Stelle - aber ich weis nicht, wo ich den gemacht habe.


    Die Fehler der E-Bilanz rühren i. d. R. aus falschen Bilanzpositionen, die sich wiederum aus falschen Buchungen ergeben. Ich würde also die Ursachen in den Buchungen bereinigen.

    Wenn nicht falsche Buchungen bei dem "Gewinn aus Ltd" der Grund sind, ist eben alles was mit der angegebenen FachlicheFehlerId zu tun hat zu prüfen.

    Der "RegelName>/Kontext/hgb/BVEndeVorjBilanzUngleichBVEndeVorjBVVBeiPG" weist doch recht deutlich darauf hin, dass Differenzen beim BV zum Ende des Vorjahres in der Personengesellschaft bestehen.

    Zu den Fehlernummern gibt es die Texte, die einem Buchhalter durchaus nützliche Hinweise geben, allerdings mit entsprechenden Fachtermini. Hier hilft nur sich das Fachwissen anzueignen, ggf. durch Recherche in Suchmaschinen, wo allerdings auch weitergehende Hinweise auch an das Fachpublikum gerichtet sind, welches Buchhaltungs-, besser Bilanzierungshintergrund hat, weshalb sich solche Hinwiese wie folgt lesen:

    Ist die Position "Rechtsform" in einer ausschließlich der Kategorie "PG" zugeordneten Ausprägung angegeben, so muss bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils "Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" das dort berichtete Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres mit der Summe sämtlicher für den Kontentyp "Alle Eigenkapitalkontenarten" berichteten Steuerbilanzwerte zur Position "Anfangsbestand Kapitalkonto (Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)" übereinstimmen.


    Daneben enthält aber auch die Hilfe an der Programmposition (wie im Bild dargestellt) die Du per Button aufrufen kannst ...auch nachvollziehbare Hinweise:

    &thumbnail=1


    auch nachvollziehbare Hinweise:


    Elster prüft dabei insbesondere,


    ob der Wert für das 'Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres' (BVV-Eintrag) mit der Differenz aus 'Eigenkapital' und 'Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen' aus der Bilanz übereinstimmt, und der Wert 'Jahresüberschuss/-fehlbetrag (BVV)' (automatisch berechneter BVV-Eintrag) mit dem Wert 'Jahresüberschuss/-fehlbetrag' aus der GuV übereinstimmt.


    Dazu bitte dort auch die Grafik ansehen.


    Was dazu bei Dir gebucht ist und was nicht kann ich von hieraus nicht nachvollziehen, weshalb ich auch nicht nachvollziehen kann, ob der vermutete Zusammenhang zu der Fehlermeldung überhaupt besteht.


    Ich kann Buchhaltungen erstellen, die i. d. R. korrekte Werte für die Bilanzpositionen ergeben und die E-Bilanz des Programms richtig "füttern". Aus den Fehlern der E-Bilanz allein kann ich die zugrunde liegenden Fehler der Buchhaltung nicht immer erahnen.


    Mit der zweiten Fehlermeldung - auf die ich bewusst noch nicht eingegangen bin, weil es sonst noch konfuser würde statt wirklich zu helfen - ist es ebenso.

  • Ob, was und wie korrigiert wurde oder was beim "nur in den Eröffnungsbuchungen "verschwinden" lassen" vollzogen wurde ist mir unklar.

    Ich habe einfach den Datensatz ohne den Gewinnvortag und mit entsprechend verringertem Verlustvortrag in den Eröffnungbuchungen vorgenommen - wie gesagt, nur testweise. Denn natürlich kann ich eine einmal beim Finanzamt abgegebene Eröffnungsbilanz nicht im Nachhinein einfach mal anders machen.

    Da wurden auch nicht Gewinne einer anderen Firma, sondern der selben Firma ausgeschüttet.

    Was sich an der Firma geändert hat, ist nur die Firmierung - sie ist umgewandelt und sonst weiter die gleiche Firma. Nur wollte das Finanzamt dazu eine Eröffnungsbilanz, die deckungsgleich mit der Schlußbilanz des Vorjahres ist.

    Aber auch diese Diskussion ist fruchtlos, da ich das Problem inzwischen in drei weiteren (älteren, nicht durch Umwandlung neu entsrandenen) GbRs habe, während eine "durchgeflutscht" ist ohne daß eine Fehlermeldung in der eBilanz aufgetaucht ist. Einziger Unterschied, den ich bisher sehe - die problemlose GbR hatte keine Bewirtungen - aber das wird es wohl nicht sein.

    Der "RegelName>/Kontext/hgb/BVEndeVorjBilanzUngleichBVEndeVorjBVVBeiPG" weist doch recht deutlich darauf hin, dass Differenzen beim BV zum Ende des Vorjahres in der Personengesellschaft bestehen.

    Wie Sie schon ganz korrekt vermuten, bin ich kein ausgebildeter Buchhalter und versuche hier nur ein paar Pillepalle Familengesellschaften abzuwickeln.

    So ist es mir nicht verständlich, wie eine Gesellschaft, die ich neu in Taxpool eingegeben habe, Differenzen zum BV (Betriebsvergleich?) zum Vorjahr haben kann? Behält taxpool alte gelöschte Jahre und bezieht die (gelöschten) Daten mit ein? Oder meinen Sie die Eröffnungsbuchungen?


    Ich verstehe schon, daß die Profession der Buchhalter Spezialwissen hat - allerdings hätte ich vermutet, daß hier bei Taxpool mehr "Selfmade" Leute unterwegs sind - unser Steuerberater hat mir vor längerer Zeit schon gesagt: "Den Kleinkram können Sie locker alleine machen, da ist ja nichts dabei - ich müßte das zu üblichen Sätzen in Rechnung stellen und das lohnt sich nicht - weder für Sie noch für uns".

    Und als ich jetzt um Hilfe gebeten habe, sagte er, daß man in seiner Kanzlei mit dem DATEV-System arbeite und gar nicht sagen könne, was da im Hintergrund in der Taxonomie passiere, das laufe alles automatisch....


    Ich werde jetzt nochmal versuchen, mir das notwendige Wissen anzueignen. Wäre nett, wenn Sie diesen Task noch nicht abschließen, ich befürchte, daß ich nochmal darauf zurück kommen werde...

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    • Offizieller Beitrag

    So kommen wir nicht weiter.

    Zitat

    Ich habe einfach den Datensatz ohne den Gewinnvortag und mit entsprechend verringertem Verlustvortrag in den Eröffnungbuchungen vorgenommen

    Dann brauchen wir uns doch nicht wundern, dass das Betriebsvermögen (BV) vorne und hinten nicht stimmt. Woher hatte denn die angeblich neu angelegte GbR einen Verlustvortrag?


    Buchungen haben einen Grund, den sogenannten Sachverhalt und i. d. R. ein Beleg. Um sich über die Korrektheit einer Buchung im Sinne der Buchaltung (und ggf. späterer Bilanzierung) eindeutig zu verständigen gibt es Buchungssätze (Kurzform: Datum, Soll-Konto an Haben-Konto, Betrag, ggf. Text zum Sachverhalt).

    Zur Eindeutigkeit der zu beschreibenden Sachverhalte nach denen die richtigen Konten entsprechend dem zugrundeliegenden Sachverhalt und unter Berücksichtigung deren standardisierter Bilanzposition des entsprechenden (DATEV-) Kontenrahmens anzusprechen sind ist es üblich, weil zweckmäßig, sich der kaufmännischen Fachtemini zu bedienen. Andernfalls schreiben wir hier ellenlange Beiträge aneinander vorbei.


    Ich kann hier nur bei kleinen Wissenslücken aushelfen, nicht aber von grundlegenden kaufmännischen Begriffen anfangend (Firma i. S. des HGB) bis zu komplexen Bilanzierungsfragen unterschiedlichster Bilanzen diverser Rechtsformen einen Steuerberater ersetzen. Daher hier nur noch einige Hinweise im Telegrammstiel.


    - Ich spreche von Buchungen und nicht von Datensätzen.


    - Eine Ltd ist eine andere Rechtsform als eine GbR, weshalb sich die Bilanzaufstellung (bzw. Gewinnausschüttungsbuchungen) schon unterscheidet und ein möglicher Gewinn der Ltd auch bei identischen Teilhabern und deren Anteilen beider Unternehmen nicht bei den gleichen Steuersubjekten anfällt, bzw. versteuert wird.


    - Eine Übertragung des Gewinns der Ltd auf die GbR kann ich mir aus vorgenanntem Grund schon nicht vorstellen, darüber hinaus stellt der festgestellte Gewinn für sich m. E. keinen Vermögenswert dar, der übertragen werden könnte.


    Zitat

    Denn natürlich kann ich eine einmal beim Finanzamt abgegebene Eröffnungsbilanz nicht im Nachhinein einfach mal anders machen.

    Dazu bitte einen StB befragen. Ich sehe nicht, was daran hindern sollte, die Eröffnungsbilanz der GbR entsprechend den Gewinn-Korrekturen des FA bei der Ltd diesen Anzupassen, kenne aber die vorliegenden Tatsachen nicht und bin zu einer Rechtsberatung nicht befugt.

  • Woher hatte denn die angeblich neu angelegte GbR einen Verlustvortrag?

    Na aus der umgewandelten td. Ich habe die GbR nur in Taxpool neu angelegt, da ich in den letzten Jahren Probleme hatte, wenn ich versucht habe, die Datensätze der umgewandelten ltds in Taxpool weiter zu bearbeiten, wenn ich nur ltd durch GbR ersetzt habe. Ich erinnere mich nicht mehr, ob es Sie oder ihr Kollege waren, der mir das damals empfohlen hatte: Die GbR einfach mit der Eröffnungbilanz als neue Firma anzulegen. Das hatte damals geklappt und so habe ich es jetzt auch bei dieser Umwandlung hier gemacht.


    Und wie ich geschrieben habe, habe ich den Fall mit dem verrechnen von Verlust- und Gewinnvortrag schon in den Eröffnungbuchungn nur testweise gemacht, um zu sehen, ob das Problem bei der von Ihnen als so schlimm angesehenen Entnahme liegt (- was mir immer noch nicht in den Kopf will - Entnahmen düften doch eher der Regelfall, als die Ausnahme sein). Und das war ja dann wohl auch hier nicht der Fehler. Schreibe ich eigentlich so undeutlich, daß man meine Texte nicht verstehen kann?


    In der Tat, durch die Umfirmierung ändert sich das Steuersubjekt - deshalb auch die notwendige Eröffnungsbilanz zur Erteilung der neuen Steuernummer. Damit ändert sich aber weder der Verlust- noch der Gewinnvortrag noch irgendwelche anderen Bilanzbestandteile. Insofern stellt mich ihr folgendes Zitat


    - Eine Übertragung des Gewinns der Ltd auf die GbR kann ich mir aus vorgenanntem Grund schon nicht vorstellen, darüber hinaus stellt der festgestellte Gewinn für sich m. E. keinen Vermögenswert dar, der übertragen werden könnte.

    vor große Probleme. Die Steuersachbearbeiterin beim Finanzmat legt immer besonderen Wert darauf, daß die Bilanzen inhaltlich deckungsgleich sind.


    Und davon unabhängig ist der Betrag des Gewinns und seine "Wegrundung" durch den Finanzamtbeschid - wäre z.B. der Gewinn bei 1,01 oder auch 1,99€ gewesen, hätte der Steuerbescheid das auf einen Euro gerundet (übrigens nur bei Kapitalgesellschaften - bei GbRs wird ct-genau an die Beteiligten zugewiesen, aber das ist eine andere Geschichte)


    - Ich spreche von Buchungen und nicht von Datensätzen.

    Und die Buchungen erzeugen in Ihrer Datenbank Datensätze und diese Datensätze werden in der Überprüfung bei der eBilanz herangezogen. Und ja, ich muß ja anscheinend bei den Buchungen einen Fehler haben, denn nur mit Buchungen kann ich Taxpool befüllen.


    Aber was ich da falsch gemacht habe, weis ich nicht, Bilanz und GuV sehen perfekt aus, USt-, GwSt-Erklärung und Zerlegung wären kein Problem - aber ich muß die eBilanz auch haben.


    Meine Frage, was Sie denn brauchen würden um mir helfen zu können wurde überlesen oder ist nicht beantworbar.


    Gibt es denn zufällig hier im Forum jemanden, der sich mit GbRs auskennt und mir den Balken aus dem Auge ziehen kann?

  • Hallo Wilhelm.Nottbohm


    aus Ihren bisherigen uneindeutigen Darstellungen lässt sich nichts für die Buchhaltung bedeutsame eindeutig ableiten. Die unklare Ausdrucksweise zu der vorgenommenen "Umwandlung" läßt eine klare Einordnung des Vorgangs zu den Möglichkeiten nach Umwandlungsgesetz (UmwG) nicht zu. Ob die schwammigen Formulierungen aus Unwissenheit oder daraus resultieren, dass Sie als dipl. Kaufmann so sicher in der Materie sind, dass es Ihnen schwer fällt zu erkennen, welche Zusammenhänge dem Außenstehenden aufzuzeigen wären, ist für das Ergebins unerheblich.


    Somit lassen sich unklare Vorgänge nach UmwG auch nicht den Regelungen nach Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) einordnen, was aber Grundlage für die aufzustellenden Buchungen ist.


    Ohne auf die vielen Widersprüche Ihrer Ausführungen einzugehen, wird doch aber an Ihrer Vorstellung, die neue GbR könne Gewinn- oder Verlustvorträge aus der Ltd bei einer mutmaßlich* im Wege des Formwechsels durchgeführten Umwandlung "übernehmen" ziemlich deutlich dass hier ein völliges Unverständnis der Vorgänge und Sachlage besteht, was - trotz mehrfacher vergeblicher Versuche der Erklärung in einfacher Sprache - von Ihnen ignoriert wird. Siehe hierzu ein grober Überblick. Klar sollte sein, dass die "Übernahme" eines Gewinn- oder Verlustvortrages in der Buchhaltung eines neuen Unternehmens unmöglich ist. Auch einem Laien sollte aufgehen, dass ein Gewinn/Verlust eines Unternehmens welcher ausschließlich aus der Vergangenheit dieses Unternehmens rührern kann, sich in einer Eröffnungsbilanz nicht darstellen lässt, ohne dass eine logische Diskrepanz ergibt. Einen Verlust aus Vorjahr kann ein soeben gegründetes Unternehmen schließlich nicht haben, weshalb jede Buchung eines angeblichen Vorjehresergebnisses unweigerlich zu Fehlern in der E-Bilanz führen muss.


    Darauf hat der Moderator seit erstem Beitrag hingewiesen und auch Lösungsansätze aufgezeigt; der angebliche Gewinn der Ltd ist in der Buchhaltung der Ltd zu verarbeiten. Und wenn das FA die Schlussbilanz der Ltd geändert hat, ist logischerweise die Schlussbilanz der Ltd zu ändern und an Hand dieser die Eröffnungsbilanz der GbR zu erstellen. Ob und welche Hindernisse, die falsche Eröffnungsbilanz zu korrigieren bestehen, sollte keinesfalls von Laien beantwortetwerden, auch wenn der Gesetzgeber dies den selbständigen Unternehmern zugesteht, bzw. sie dazu verpflichtet. Der verlinkte Teaser, der im übrigen nicht kostenlosen Information gibt erste Hinweise dazu.


    Soweit aber die gegebenen Hinweise nicht fruchten, stellt sich nicht die Frage:

    Welche Informationen brauchen Sie noch, damit Sie mir wirklich helfen können?

    Zielführender ist die Frage, welche Schulungen Sie brauchen, damit man Ihnen bei danach noch bestehenden Fragen zur Programmbedienung helfen kann, ohne erst Grundlagen zu vermitteln.


    Was sich an der Firma geändert hat, ist nur die Firmierung - sie ist umgewandelt und sonst weiter die gleiche Firma.

    Sehen Sie doch bitte zuerest einmal ein, dass es unsinnig ist, wenn die - im umgangssprachlicherm Ausdruck - "gleiche Firma" nicht endlich von Ihnen auch als vollkommen ungleiche Firmen erkannt werden, soweit man bei der GbR überhaupt von einer Firma sprechen kann, da sie doch sicherlich keine eingetragene Firma ist. Wäre es nicht so, dass zwei völlig ungleiche "Firmen" vorliegen, deren Wirtschaftsgüter 1:1 von der einen auf die andere übertragen werden, würde das FA überhaupt keine Schluss-, bzw. Anfangsbilanz derer anfordern.


    All diese Hinweise wurden aber von Ihnen ignoriert und werden es offenbar weiterhin. Sie glauben eben, Ihre Fragen würden überlesen und könnten hier beantwortet werden. Tatsächlich ist es so, dass Sie "herrumspielen" ohne zu Wissen was Sie tun; "verschwindenlassen" ohne tatsächlich auf falsche Buchungen zu verzichten und beantwortete Fragen nicht nachvollziehen:

    "Frage: wo muß ich die "Entnahme des Gewinns" korrekt eintragen"

    Die Antwort, dass die Ltd keinen Gewinn mehr nach Korrektur des FA hat und also weder in der Ltd, noch abstruser Weise in der GbR zu entnehmen ist, konnte nur Ihnen nicht helfen.


    Es scheint, dass es nicht damit getan wäre, jemanden zu finden der sich mit GbRs auskennt. Um Pillepalle Familengesellschaften abzuwickeln umzuwandeln und die dabei auftretenden Sachverhalte zu erkennen, steuerrechtlich zu bewerten und schließlich korrekt zu Bilanzieren bedarf eben doch einer weitergehenden Ausbildung als "nur" die zu einem guten Finanzbuchhalter.

    Ihr Steuerberater - der aber nach anderen Aussagen "Einen Steuerberater gibt es nicht - die Bilanzerstellung ist ein Klacks ..." nicht existiert hat offenbar auch keine Lust, Ihre Ausbildung vorzunehmen. Schließlich würden die Kosten für eine Einzelschulung zum Bilanzbuchhalter, welche selbstverständlich ein Steuerberater nicht effizient bewirken kann - er ist nun mal keine Steuerfachschule - in keinem Verhältnis zu der Kosteneinsparung bei Vergabe der von Ihnen nicht leistbaren Umsetzung an eben diesen übersteigen. Aber gerade, dass es ohne all jene Grundlagen zu vermitteln - die Sie sich gerne ersparen wollen - unmöglich ist, Ihnen Ihre jetzt bestehenden Aufgaben zu erklären, lässt ein solches Unterfangen scheitern.

    Sollten Sie dementgegen doch eine Schulungsreihe buchen wollen, finden Sie meine Kontaktdaten in meinem Profil.


    Beste Grüße

    wiko-services.de

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    • Offizieller Beitrag

    Die Entnahmen/Einlagen müssen sich anhand der entsprechenden Bilanzzuordnungen nachvolliziehen lassen, dies ist z.B. der Fall, wenn die Standardkonten dazu verwendet werden.

    Elster ermittelt diese Positionen in der Bilanz und vergleicht diese einfach nur mit den Daten aus der BVV.

  • Ohne auf die vielen Widersprüche Ihrer Ausführungen einzugehen, wird doch aber an Ihrer Vorstellung, die neue GbR könne Gewinn- oder Verlustvorträge aus der Ltd bei einer mutmaßlich* im Wege des Formwechsels durchgeführten Umwandlung "übernehmen" ziemlich deutlich dass hier ein völliges Unverständnis der Vorgänge und Sachlage besteht, was - trotz mehrfacher vergeblicher Versuche der Erklärung in einfacher Sprache - von Ihnen ignoriert wird.

    Danke Wiko-Services. Viele meiner Ausführungen liegen einfach nur an der Rückmeldungen von meinem Finanzamt, es ist ja nun wahrlich nicht die erste ltd. die ich in eine GbR umwandeln mußte - unter anderem die Übernehme des Verlustvortrages ist so zustande gekommen, da die Dame im Finanzamt eben genau darauf bestand. Und ich diskutiere nicht mit dem Finanzamt - was die wollen mache ich.


    Und ja, meine Ausbildung liegt sehr lange zurück und mein beruflicher Werdegang lag weit außerhalb der praktischen Buchhaltung, wahrscheinlich verstehe ich damit die augenscheinlich für Andere offensichtlichen Hinweise nicht, wiewohl auch die meinen Ausführungen anscheinend nicht ankommen - oder einfach falsch sind.

    Was leider nix daran ändert, daß ich die Fehlermeldung in einer GbR nicht habe - in den anderen schon, wiewohl ich keinen weiteren Unterschied zwischen den einzelnen Gesellscften sehe.

    • Offizieller Beitrag

    Nach meinem Verständnis ist die Übernahme eines Verlustvortrags eben schon rechtlich kaum darstellbar, wie auch aus dem ersten Link in #10 hervorgeht.

    Zitat

    wurde prinzipiell die Übertragung eines etwaigen Verlustvortrags ausgeschlossen.

    Wenn die Dame im Finanzamt eine abweichende Rechtsauffassung hat, wird sie sicher auch sagen können, wie dieser Sachverhalt dann in der Buchhaltung nachzuvollziehen ist und insbesondere wie eine Anfangsbilanz die Prüfungen bei der E-Bilanz hinsichtlich des Betriebsvermögens aushebeln kann.

    Ich bin ab hier mit meinem Latein am Ende.

    daß ich die Fehlermeldung in einer GbR nicht habe - in den anderen schon, wiewohl ich keinen weiteren Unterschied zwischen den einzelnen Gesellscften sehe.

    Wären in den jeweiligen Gesellschaften tatsächlich keine Unterschiede, gäbe es keine Unterschiede bei den Fehlermeldungen, denn die E-Bilanz-Prüfungen erfolgen nach identischer Logik. Allein daraus sollte deutlich werden, dass die wesentlichen Unterschiede nur einfach unerkannt sind.


    Da hier sicher nicht die Buchungen der einzelnen Buchhaltungen veröffentlicht werden läßt sich zu den daraus resultierenden Fehlermeldungen bei der E-Bilanz auch nichts sagen. Hier könnte nur jemand aufklären, der auf die vollständigen Informationen (Buchungen und Sachverhalte) Zugriff hat und den Sachverstand mitbringt, diese auch Bilanz und Steuerrechtlich zu beurteilen und nötigenfalls mit dem FA zu diskutieren. Das ist ein klarer Fall für einen StB, jedenfalls einen, der auch die Umsetzung der Sachverhalte in die E-Bilanz dann nachvollziehen kann statt diese blind einem Programm anzuvertrauen.

    • Offizieller Beitrag

    AN NOTTBOHM:

    VORGEHENSWEISE:


    1) Anonymisieren der Datei (Extras, Daten anonymisieren)


    http://www.taxpool.net/HTML/_daten_anonymisieren.htm


    2) Das Programm (notwendig) beenden und die anonymisierte Datei:

    'ano_testdatei.dbb'

    http://www.taxpool.net/HTML/datenhaltung.htm

    an den Support mailen.


    3) Beim nächsten Start von Taxpool dann wieder die vorherige Datei mit 'Datei, bestehende Firma öffnen', öffnen.

  • modular

    Hat das Thema geschlossen.

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