Belegdatum

  • Hallo,


    welches Datum sollte eigentlich als Belegdatum verwendet werden?


    • Datum auf dem Beleg (also z.B. das Rechnungsdatum einer eingegangen Rechnung)
    • Eingangsdatum des Belegs (also z.B. Rechnung kommt am 01.04 per E-Mail, Rechnungsdatum ist aber der 27.03, dann den 01.04 nehmen)
    • Datum des Tages, an dem gebucht wurde (dafür gibt es aber ja das Buchungsdatum, das aber nicht änderbar ist)


    Vielen Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich ist es eine gute Idee immer bei der Wahrheit zu bleiben.

    Das Buchungsdatum ist genau deshalb nicht änderbar, weil kein anderes Datum das korrekte Datum der Buchung ist als eben jenes, andem die Buchung gemacht wird.


    Das Eingangsdatum ist - wie am Beleg leicht festzustellen ist - nicht das Belegdatum, wenn der Beleg etwa per Briefpost angekommen ist. Also ist auch das Eingangsdatum grundsätzlich ungeeignet.


    Grundsätzlich ist z. B. eine Rechnung ein Beleg und deren Rechnungsdatum also genau das Datum, welches das Belegdatum darstellt.

    Ich weiß garnicht wie man Belegdatum überhaupt anders verstehen kann. :)


    Hier und da kann es vom Grundsatz abweichende Notwendigkeiten geben, etwa wenn eine Abweichende Umsatzsteuerperiode in die ein Beleg fällt im Programm nicht angesteuert werden könnte. Das ist aber in Taxpool nicht der Fall.

  • Ich hatte in einem anderem Forum etwas dazu gelesen. Zunächst hieß es dort: Belegdatum = Rechnungsdatum. In weiterem Verlauf hieß es dann dort aber auch, dass es unter Umständen auf die Software ankommen kann, welche Folgen das Belegdatum in dieser hat und je nachdem dann doch nicht das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist, sondern bspw. das Eingangsdatum. Wenn das bei Taxpool klar das Rechnungsdatum ist, ist das ja super.

    • Offizieller Beitrag

    Die Beiträge im Link sind über 10 Jahre alt, da gab es die GoBD in heutiger Form nicht und die Software hat sich auch weiterentwickelt.

    Bei Taxpool kann die USt-Periode unabhängig vom Belegdatum angegeben werden, weshalb ein Belegdatum entsprechend dem des Beleges verwendet werden kann, selbst wenn der VSt-Abzug (weil etwa die Rechnung erst später vorgelegen hat) in eine nachfolgende Periode Fällt.


    Über Software, die damit nicht umgehen kann brauchen wir uns hier keine Gedanken machen. :)

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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