Teilrechnungen zu einem größeren Auftrag

  • Hi!


    Wie ist in Taxpool die vorgesehene Vorgehensweise für Teilrechnungen?

    Beispielszenario: Ich habe ein Angebot geschrieben mit Pos. Nr. 01 bis 05 und rechne über die Dauer des Auftrags (mehrere Monate) zuerst in Teilrechnung 1 Pos. 01 und 02 ab, dann später in Teilrechnung 2 die Pos. 03 und am Ende in einer letzten Teilrechnung Pos. 04 und 05. Ich fände es übersichtlich wenn bei den Rechnungen die jeweils abgerechnete Positionsnummer mit der im Angebot übereinstimmt. Es geht dabei ausdrücklich nicht um Abschlagsrechnungen, bei denen müsste ja grundsätzlich anders verfahren werden.

    Ich habe schon mal woanders gesehen dass auf jeder Teilrechnung alle Positionen enthalten sind, aber nur die tatsächlich abgerechneten einen Betrag haben und alle nicht bearbeiteten oder schon bezahlten Positionen Betrag 0 € haben, ggf. im Positionstext mit Vermerk "noch nicht bearbeitet" oder "bereits bezahlt".


    Der einfachste Weg in der Taxpool-Oberfläche scheint mir hingegen zu sein jeweils nur die abzurechnenden Positionen aus dem Angebot in einer individuellen Rechnung mit Positionsnummern ab 01 zu erfassen und diese gar nicht als Teilrechnung zu deklarieren. Es gäbe dann mehrere "vollwertige" Rechnungen zum selben Auftrag/Angebot. Dabei stimmen dann die Positionsnummern der Rechnungen natürlich nicht mehr mit den Nummern des Angebots überein, aber es wäre einfach umzusetzen und wenn ich mich richtig erinnere machen das auch Leute so.


    Wie sollte man das in Taxpool am besten machen?

    • Offizieller Beitrag

    Bevor man sich Gedanken darüber macht, wie man etwas am besten (in Taxpool) umsetzt, muss man sich zuerst klar sein darüber, welche Sachverhalte (hier wegen der möglichen Abrechnung von Teilleistungen, Abschlägen, etc. vorliegen.

    Ich gehe mal davon aus, es gibt keine Besonderheiten und die einzelnen Positionen sind einelne Leistungen i. S. des UStG. Dann ist Dein gefundener Vorschlag "Der einfachste Weg..." auch genau der richtige.


    Falls doch Besonderheiten zu berücksichtigen sein sollten, bitte klar und ausführlich darstellen, da solche Begriffe wie "Teilrechnung", "Abschlagsrechnungen", etc. häufig unklar verwendet werden und eben leider auch nicht eindeutig sind. Auch die vertraglichen Vereinbarungen zu den Leistungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, weshalb auch diese zu berücksichtigen sein können.

  • Ich meinte Teilrechnungen in Abgrenzung zu Abschlagsrechnungen. Abschläge werden ja keiner konkreten Leistung zugeordnet, sind ggf. auch so eine Art Vorauszahlungen, und werden dann auf der (einen) tatsächlichen Rechnung gutgeschrieben, so habe ich das jedenfalls verstanden.

    Das ist nicht mein Sachverhalt, die Teilrechnung ist in meinem Fall eine Rechnung über eine konkrete (Teil)Leistung in einem größeren Projekt, bei dem die einzelnen Angebotspositionen aufeinander aufbauen, also sequenziell abgearbeitet werden müssen. Da kann man natürlich auch auch für jeden Angebotsposten eine einzelne eigenständige Rechnung schreiben, der einzige Nachteil ist dass die sequenzielle Ordnung der Positionen nicht mehr erkennbar ist und die Buchhalter beim Kunden nicht mit der Nase drauf gestoßen werden, dass das nicht etwa die Rechnung für das ganze Projekt war, sondern da noch was kommt. Das kann man aber natürlich auch im Freitext noch mal erwähnen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist ja beantwortet. Nur zur Verdeutlichung der häufig falschen/unklaren Verwendung der Termini rund um Rechnungen und deren besonderheiten bei Teilleistungen, Abschlägen, etc.

    Abschläge werden ja keiner konkreten Leistung zugeordnet,

    Tatsächlich sind Abschläge solche Zahlungen, die für konkret vereinbarte Leistungen erbracht werden, die jedoch noch nicht (vollständig) erbracht sind.

    Abschlagsrechnungen sind demnach die Aufforderung zur Zahlung eines (bestimmten) Abschlags. Und ja, sogesehen sind Abschläge mit Vorauszahlungen gleichzusetzen, jedenfalls soweit auch eine Vorauszahlung sich auf eine konkrete Leistung bezieht.

    Jedoch können Vorauszahlungen durch aus auch für unbetimmte spätere Leistungen erfolgen, wärend Abschläge immer auf eine bestimmte Leistung bezogen sind.

    Du siehst, es gibt recht feine Unterschiede, die umgangssprachlich oft nicht wahrgenommen werden. Für die vollständig korrekte Erfassung eines Sachverhalts aber (gerade wegen umsatzsteuerlicher Feinheiten) tunlichst unterschieden werden wollen.


    Den Abschlagsrechnungen folgt dann i. d. R. auch eine Schlussrechnung (im UStG "Endrechnung" genannt) auf der die Abschläge verrechnet werden. Das hast Du schon richtig verstanden.


    Teilrechnungen hingegen ist ein eher umgangssprachlicher und uneinheitlich verwendeter Begriff unter dem z. T. eine Teilschlussrechnung* über eine genau abgrenzbare Teilleistung* verstanden wird, wie auch ganz gewöhnliche Rechnungen über bereits erbrachte Leistungen über die (neben noch nicht erbrachten Leistungen) abgerechnet wird damit gemeint sein können.


    * Teilleistungen und Teilschlussrechnungen sind schon aus umsatzsteuerlicher Hinsicht nicht in einigen Sätzen zu erklären, daneben gibt es die Teilleistung auch mit abweichender Bedeutung auch in anderen Bereichen (Baurecht, Schuldrecht) worauf ich hier nicht eingehen kann.


    Wenn ich Deine Form der Abrechnung(en) richtig verstanden habe, so rechnest Du über Leistungen ab, die Du bereits erbracht hast. Das sind gewöhnliche Rechnungen. Dass neben den bereits erbrachten und abgerechneten Leistungen weitere - noch nicht erbrachte - Leistungen vom Kunden beauftragt sind, spielt für die bisherige (Ab-) Rechnung keine Rolle. Diese Rechnungen als Teilrechnung zu bezeichnen dient evtl. dazu, dem Kundengegenüber zu verdeutlichen, dass noch weitere Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Kann man machen, bringt aber meiner Ansicht nach kaum eine Verdeutlichung des Sachverhalts bezüglich seiner ggf. umsatzsteuerlichen Besonderheit. Gerade wo es hier keine Besonderheit zu geben scheint, eher verwirrend. :)


    Ich denke aber, wir haben uns verstanden und Deine Frage ist beantwortet.

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