bezahlte Kostenvorschussrechnung, später Verrechnung mit weiteren Rechnungen

  • Guten Morgen!


    Gegrübelt und im Internet und hier gesucht, aber leider nirgenwo auch nur ansatzweise eine Idee gefunden.

    Ein Anwalt schreibt eine Kostenvorschussrechnung z.B. über 5000 € inkl. 19% USt. Diese wird dann auch sofort über die Bank bezahlt.

    Natürlich kann ich das auch gleich bei "Einfach buchen" über Konto 6825 (SKR04) buchen.

    Später kommen dann weitere Rechnungen, z.B. über 1000 € + 19% USt = 1190, € abzüglich gezahltem Vorschuss über 1190,- €. Endbetrag dieser Rechnung ist dann 0,- €


    Damit auch diese Null-Rechnung ordentlich in den Unterlagen erscheint, habe ich das bisher als Splittbuchung so gemacht:


    So war wenigstens diese neue Rechnung untergebracht.


    Doch finde ich diese Lösung nicht optimal, weil ich nirgendwo den noch offenen Guthabenbetrag entnehmen kann und mir das jedesmal

    selbst aufschreiben muss.


    Ich bin recht sicher, dass ich weiß, dass es besser gehen müsste, indem ich bei Lieferanten die Rechnung des Anwalts eintrage und dort bezahle.

    Dann hört meine Weisheit aber auf.


    Vielleicht kann mir ja hier ein Rat gegeben werden, wie das geht.


    Viele Grüße

    Lehrling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lehrling,


    Gegrübelt

    über den für Deine Frage zu nutzenden Forenteil hast Du nicht Grübeln müssen. In den angepinnten Themen zum Forenbereich Sonstige Fragen hättest Du bei deren Beachtung Hinweise darauf gefunden, wo Du mit Deiner Frage erfolgreicher bist.

    Bei "sonstigen" Fragen bitte beachten!

    und wärest wenn Du Deine Frage als eine nach der Verbuchung Deines Sachverhalts begreifst dazu gekommen, dass sie wohl zu Buchhaltungsfragen gehört und dort wohl zu EÜR, weil Du für eine EÜR buchst, was Dank Deiner Signatur ohne Umwege zu erkennen ist. :)


    Und auch dort gibt es Hinweise in angepinnten Themen, deren Beachtung Dir zu einer schnelleren Lösungsfindung passend zu Deiner Frage dient.

    Hier nur passende Auszüge daraus:


    Soweit zur optimierten Forennutzung. :)


    im Internet und hier gesucht

    eine Suche kann nur erfolgversprechend sein, wenn geeignete Suchbegriffe (ggf. in Kombination) verwendet. Dazu muss man entweder selbst wissen, wie man das, wonach man sucht, zutreffend Bezeichnet oder man behilft sich der Bezeichnungen die bereits gegeben sind (hier durch die Belege) und hofft, dass diese einen weiterbringen.


    Was stellt denn die "Kostenvorschussrechnung" für Deine Buchhaltung dar? Du zahlst einen Vorschuss (Stichwort!) ohne dass Du dafür bereits eine Leistung erhalten hast. Mit dem Stichwort liefert wohl jede Suchmaschine schon auf Seite 1 den passenden Wikipedia-Eintrag.

    Nun nicht traurig sein, dass dort erst noch "nur" verschiedene Bedeutungen aufgezeigt sind. Im Gegenteil, dies bringt Dir die Erkenntnis, dass es wohl unterschiedliche Begriffe zu dem Wort gibt. Das nutzt Du nun ganz schamlos aus und schaust, was zu den unterschiedlichen Bedeutungen steht, wenn Du nicht schon selbst erkennen kannst, welche Bedeutung von Dir gemeint ist.


    Unter Vorschuss (Wirtschaft) findest Du schon eine ganze Reihe an Informationen, die Du sonst in einer mehrjährigen kaufmännischen Ausbildung (noch weit vor der Befähigung zum Buchhalter nach StBerG § 6 Nr. 4 i.V.m. § 8 (4) Satz 1, also weiteren drei Jahren) erhalten würdest.


    Nun weißt Du schon Grundlegendes um den Vorschuss. Das kann zum wirklichen Verständnis warum und wie dieser zu buchen ist nicht schaden. Daneben hast Du erfahren, dass er auch als Vorauszahlung bekannt ist und noch vieles nützliche mehr.


    Ein Lehrmeister, ersatzweise ein Lehrer, Kurs- oder Schulungsleiters, ja sogar ein Fachbuch (und selbstverständlich auch jede weibliche Form davon) würde den Lehrstoff systematisch, zielgerichtet und idealerweise auch didaktisch aufbereiten. Mangels alle dem, bleibt dem Autodidakten nur, sich ausgehend von einem schier unendlichem Abstand zum Lehrstoff in konzentrischen Kreisen nur ganz allmählich der Erkenntnis zu nähern, die er sucht. Jetzt also weiter machen, wie beim altbekannten Brettspiel: "Rücken Sie vor bis auf LOS (ziehen Sie 4000 DM ein)"

    Oder anders gesagt: Auf, auf! Voran zur nächsten Suche mit geschärften Suchbegriffen.


    Weil Du fleißig gelesen hast bist Du auch über den Ausdruck der Anzahlung schon gestoßen und längst ist Dir als angehender Buchhalter klar, dass eine erhaltene Anzahlung sicher ganz anders zu buchen sein muss als eine gezahlte, bzw. geleistete Anzahlung. Nur mit einer Suchmaschine gibst Du Dich nicht zufrieden, Du willst es wirklich wissen! So kommst Du auf die völlig verwegene Idee, die Buchhalter.pdf damit zu durchsuchen.


    Erster Treffer!

    Was? - Es gibt ein Konto "Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen"?


    Das Licht, dass Dir aufgeht wird immer heller. Beinahe schmerzt das gleißende Licht in den eben noch weit aufgerissenen Augen, so dass Du sie zusammenkneifst. Nur blinzelnd kannst Du erkennen, dass Deine Finger die Suchworte in die Tastatur tippen. Du bist verwirrt. Alles geht so schnell. Konntest Du schon immer blind auf der Tastatur schreiben? Es ist auch kein Tippen, nein. Es fühlt sich eher danach an, als prügelten Deine Finger die Worte in Deine Tastatur und diesmal um den Kontenrahmen nach ihnen zu durchsuchen.


    Was? - Es gibt so ein Konto! Und nicht nur eins?


    Mit "geleistete Anzahlung" gibst Du Dich nun schon nicht mehr zufrieden und weil Du etwas verbuchen willst, gibst Du auch dies in eine Suchmaschine ein. Und, sind 80.000 Treffer nichts?


    Soweit zur sonstigen Frage, wie man sucht. ;)


    Bevor Du die Rechnungen zu den Teilleistungen buchst, sollte klar sein, wie Du die Zahlung zum Vorschuss tatsächlich gebucht hast.

    Splittbuchungen sind jedenfalls weder für die Vorauszahlung noch für die Teilleistungen nötig und dafür auch ungeeignet.


    Auf einem Konto Geleistete Anzahlungen gebuchte Zahlungen, lassen jederzeit erkennen, in welchem Umfang noch Leistungen von Lieferanten offen sind.

    Wenn die Teil-Leistung erbracht und mit der Zahlung verrechnet wird wird entsprechend auf das Aufwandskonto umgebucht, bis keine geleistete Anzahlung mehr übrig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Dann stelle das doch mal hier dar. Es nutzt sicher den anderen Lesern und ich bin gespannt, ob Du die Vorsteuer für die Vorauszahlung korrekt ziehst.

  • Hallo Taxoloop,

    ich denke, am übersichtlichsten wird es sein, wenn ich die einzelnen Bilder einstelle, da ein Bild vielleicht mehr sagt, als Worte.

    Zunächst habe ich unter "Kunden/Lieferanten" den Anwalt als Lieferant eingetragen und für ihn dann unter dem Tab Rechnungen eine Rechnung inkl. MwSt. eingetragen und das Aufwandskonto 3630 genommen.

    Die dazugehörige Buchung findet man dann im Expertenmodus mit eigener Beleg-Nr. Hier RE-1


    Danach habe ich unter "Einfach buchen" diesen Gesamtbetrag über 5.000,- € bezahlt, aber als Kategorie 1186 (Geleistete Anzahlungen 19%) genommen.



    Im nächsten Schritte habe ich mir dann einen neuen Belegkreis angelegt für Konto 3630 (Sonstige Verrechnungskonten), weil solche Art Buchungen in der Firma meines Chef häufiger vorkommen könnten.


    Danach habe ich dort 2 Buchungen durchgeführt, die eine zu verrechnete Rechnung betreffen:


    Nun kann man im Kontenblatt von Konto 1186 immer schön erkennen, was bereits bezahlt wurde.

    Und nun kann man auch sehen, dass die USt korrekt verrechnet werden könnte:

    Und nun hoffe ich, dass das auch so korrekt sein dürfte.


    Viele Grüße

    Lehrling

    • Offizieller Beitrag

    Und es macht Dich nicht stutzig, dass Du aus den 5000,- € inkl. (798,32 € ausgewiesener USt) den doppelten Betrag an abziehbarer Vorsteuer gebucht hast?


    Wenn Du nur endlich verstehen würdest, dass Du zuviele Dinge gleichzeitig lernen willst.

    Vergiss doch fürs erste, die zusätzliche Darstellung auf Personenkonten (hier Kreditor Anwalt), bis Du die Buchungen für die Vorauszahlung und die der Verrechnung der dann folgenden Leistungen korrekt verstanden hast.


    Bei der Zahlung von der Bank buchst Du

    geleistete Anzahlungen 19% an Bank.

    Damit wird die Vorsteuer (korrekt 798,32 €!) aus der Anzahlung/Vorauszahlung bereits als Vorsteuer gebucht, wofür die Kostenvorschussrechnung lediglich den Vorsteuerabzug für die Zahlung belegt ohne dass eine Leistung erbracht ist. Die Rechnung ist nicht einzubuchen, da in ihr über keine erhaltene Leistung abgerechnet ist, aus der sich ein Aufwand ergibt.

    Der Nettobetrag der Zahlung stellt für die EÜR (die ja grundsätzlich Zahlungen, nicht Forderungen berücksichtigt) im Konto geleistete Anzahlungen 19% auch korrekt bereits eine Betriebsausgabe dar. (siehe Deine EÜR)


    Nun hast Du gegenüber dem Anwalt eine Forderung (nämlich über die von Ihm noch zu erbringende Leistung) die aber unterjährig bei der EÜR keine Rolle spielt. Also buchst Du hierzu auch erst mal nichts.


    Leistet der Anwalt nun einen Teil, z.B. 1190,- €, dann schickt er dazu eine Rechnung. Das ist die erste Rechnung in der über eine Leistung abgerechnet wird, auch wenn Du sie nicht zahlen musst, weil sie mit der Vorauszahlung verrechnet wird.

    Und diese Buchst Du als Rechnung über 1000,- + USt. wie gewöhnlich (ohne Kreditor)

    Aufwandskonto + Vorsteuer an geleistete Anzahlungen 19 %.


    Schau Dir an was geschehen ist:

    - die geleisteten Anzahlungen sind um 1000 € geringer, somit auch der Vorsteuerabzug daraus.

    - das Aufwandskonto ist um 1000 € höher, somit auch der Vorsteuerabzug daraus.

    - die Vorsteuer ist insgesamt gleich geblieben, nämlich bei 798,32 €.


    Mit den weiteren Rechnungen über Leistungen verfährst Du genau so, bis die geleisteten Anzahlungen aufgebraucht sind.

    Dann hättest Du den Nettobetrag auf dem Aufwandskonto, die Vorsteuer in immer noch gleicher Höhe auf Abziehbare VSt und geleisteten Anzahlungen sind auf Null.

    Bitte vollziehe das erst mal nach.

    • Offizieller Beitrag

    Anbei eine Anleitung dazu, Abschnitt '6 Geleistete Anzahlungen – Buchen über Kreditoren-Konten':

    https://www.datev.de/dnlexom/v…ent/documents/0906049/pdf

  • Dank Eurer Hilfe habe ich es ja jetzt verstanden, wie ich Vorschussrechnungen zu behandeln habe.

    Hier im vorliegenden Fall ist es halt dumm gelaufen, weil nicht ich, sondern mein Vorgänger diese Vorschussrechnung direkt 2020 als bezahlte Anwaltskosten gebucht hat (also mit 16%).


    Die zukünftigen Rechnungen über die eigentlichen Leistungen haben aber 19%.

    Deshalb hatte ich das so gebucht

    Hierdurch ist die Änderung der MwSt berücksichtigt und nicht doppelt und im Konto 6825 sieht man diese Teilrechnung und seine Verrechnung dann auch.

    Und so werde ich es auch bei dieser einen Vorschussrechnung belassen. Unser Steuerberater wird es dann korrigieren, falls notwendig, da ich ihn dann darauf hinweisen werde.


    Neue Vorschussrechnungen werde ich auf jeden Fall so behandeln, wie es hier mitgeteilt wurde.


    Also besten Dank für diese hilfreiche Lehrstunde :)

    • Offizieller Beitrag

    Es tauchen ja immer neue Sachverhalte auf. Oben noch hast Du alles in 2022 gebucht, jetzt plötzlich geht es um bereits mit 16 % Vorsteuer gebuchte Anzahlung deren VSt-Abzug doch wohl auch in 2020 in der UStVA berücksichtigt sein sollte.


    Wie Du die 5000 € nun gebucht hast zeigst Du nicht. Dort sollte nun die Anzahlung noch auf dem Konto Geleistete Anzahlungen (ggf. mit 16 %) stehen.

    Und jetzt (unter geschickter Ausblendung des Buchungsdatums) ziehst Du nochmals (jetzt 19%) Vorsteuer, ohne die zuvor gezogene VSt zu mindern.


    Mein Versuch, Dich Schrittweise durch die Sache zu führen kann nicht gelingen, wenn Du den Schritten nicht folgst. Das Nichtnennen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts (Besonderheit USt-Satz-Änderung im betroffenen Jahr) ist evtl. der nächste Grund dafür, dass Vorschläge diese Sachverhalte nicht berücksichtigen und also zu einem falschen Ergebnis führen können.


    Und in Deinen Buchungen die Du nur ausschnittweise zeigst, sehe ich nur, dass der verrechnete Vorschussanteil und der Aufwand aus der Teil-Leistung beide mit 19% gebucht sind. Die Vorsteuer ist damit also nicht korrigiert! Und auch die Geleistete Anzahlungen - wenn Du die überhaupt wie angeblich verstanden gebucht hast - werden nicht verrechnet.


    Vielleicht hat aber modular genauere Infos über Deine Buchhaltung und die Dir vorliegenden Belege. Dann versuch es mit der Anleitung von Datev und ich halte mich zurück.

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