Wie Software unter 250,- € buchen

  • Hallo!

    Seit 2021 kann man ja Software, die unter 250,- € kostet, gleich als GWG ausbuchen.

    Jetzt habe ich das - vermutlich falsch - über "Einfach buchen" gebucht indem ich als Konto die Bank und als Kategorie GWG genommen habe.

    Beim Jahreswechsel erscheint die Software aber dennoch unter GWG.

    Kann es sein, dass ich trotz des niedrigen Preises der Software das über "Verwalten->Anlagen" eintragen muss?

    MfG

    Lehrling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lehrling,

    Seit 2021 kann man ja Software, die unter 250,- € kostet, gleich als GWG ausbuchen.

    Seit dem BMF-Schreiben aus Feb. 2021 (Anwendbar ab Wirtschaftsjahre die nach 31.12.2021 enden) sieht das anders aus. Zu Software nach dortiger Randnummer 5 gibt es keine Betragsgrenze mehr. Für dort genannte Wirtschaftsgüter kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, die nach § 7 (1) EStG für die AfA (also zeitanteilig) anzusetzen ist. Eine der GWG-Regelung gleichkommende Bestimmung ist dort nicht getroffen, wenn auch Diskutiert wird und seitens des BMF eine Bestätigung dazu erfolgt sein soll, dass eine entsprechende Sofortabschreibung (also im Jahr der Anschaffung unabhängig vom Anschaffungsmonat) darunter zu verstehen ist.

    Daher gehe ich davon aus, dass für die genannten Wirtschaftsgüter eine betragsunabhängige GWG-Regelung anzuwenden ist, wie sie sonst nur bis zu 800 € für GWG nach § 6 (2) EStG gilt. Die ebendort in Satz 4 bestimmte Aufzeichnungspflicht für Wirtschaftsgüter deren Wert 250 Euro übersteigt bleibt von dem BMF-Schreiben unberührt.


    Wenn also Deine Software unter die o. g. Regelungen fällt und unter 250,- € gekostet hat, kann sie m. E. als Aufwand gebucht werden, ohne besondere Aufzeichnung als GWG, bzw. im Anlageverzeichnis.


    Wenn also kein anderes Aufwandskonto zur Software passt, würde ich dies unter (SKR 03 / 4806) SKR 04 / 6495 "Wartungskosten für Hard- und Software" buchen.


    Nun zu GWG-Buchungen

    Wenn Du GWGs (und alle Anlagen) über die Anlageverwaltung einträgst, erstellt die Anlageverwaltung auch die richtigen Buchungen

    D. h. die Buchung zum aktivieren des GWG und die Buchung der AfA am Jahresende, welche bei einem GWG vollständig erfolgt. Erst durch die AfA wird das GWG "ausgebucht".


    Buchst Du ohne die Anlageverwaltung eine Anlage (z. B. ein GWG) auf einem Anlagekonto ein, musst Du selbst am Jahresende die AfA (bei GWG also den vollen Betrag) buchen. Konto: (SKR 03 / 4860) SKR 04 / 6262 "Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter".


    Alternative Buchungsmöglichkeiten bitte der Buchhalter.pdf entnehmen. Suchworte: GWG, Geringwertige

  • Besten Dank Taxoloop!

    Wartungskosten für Hard- & Software hatte ich zwar auch genommen, aber nur für Updates!

    Taxpool ist wirklich bisher das Beste, was ich finden konnte! Und vor allem der Support hier ist echt Spitze!

    Lasst Euch bloß nicht von irgendjemandem aufkaufen ;)
    LG

    Lehrling

    • Offizieller Beitrag

    Die Funktion (Reagieren) zu nutzen, erspart mir, einen neuen Beitrag "Danke!..." zu öffnen, der keine Frage beinhaltet. Danke!


    Dann mache ich hier mal zu.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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