Buchungsvorlagen mit Debitoren

  • Ich hoffe die Fragestellung ist direkt verständlich. Ich versuche es ordentlich auszudrücken.

    Mit Buchungsvorlagen habe ich bislang (im alten Programm, vor Taxpool) noch nie gearbeitet, daher ist mir das ganze Thema für mich neu. Die Programm-Hilfe hab ich gelesen.

    Taxpool ist im Großen und Ganzen auf Grundeinstellung für EÜR.


    Annahme:

    Eigentlich braucht es doch 2 Buchungen für einen Vorgang aus Rechnung und Zahlungseingang.

    1: Deb. | 4400 (Rechnungsbeleg)

    2: 1800 | Deb. (Zahlungseingang)


    Die Rechnung (der Rechnungsbeleg) ist dabei noch nicht aus Taxpool heraus erstellt (sondern in Word). Es greifen also keine Taxpool internen Automatismen.


    mit der Vorlage "Erlöse mit 19%" ist auch die 4400 im Haben direkt vorausgewählt und im Expertenmodus passt das ja auch. Man trägt den Deb. ein und bucht den Rechnungsbeleg.


    Aber im Einfachen Modus kann man das nicht benutzen, oder?

    Denn dann würde ja ein 1800 | 4400 enstehen??


    Die Buchungsvorlagen sind ja auch ein eher größeres Thema. Sonst würde ich die erstmal einfach eher nicht nutzen und es manuell machen.

    • Offizieller Beitrag

    Annahme:

    Eigentlich braucht es doch 2 Buchungen für einen Vorgang aus Rechnung und Zahlungseingang.

    1: Deb. | 4400 (Rechnungsbeleg)

    2: 1800 | Deb. (Zahlungseingang)

    In einer EÜR werden grundsätzlich nur Zahlungen gebucht. Für die reine Gewinnermittlung sind die Zahlungen zu den Rechnungen zu buchen, nicht die Rechnung selbst. Daher ist Deine Annahme falsch. Dies würde zu Umsätzen führen, die noch garnicht bezahlt sind.

    Grundsätzlich ist nur der Zahlungseingang zu einer Ausgangsrechnung zu buchen: Finanzkonto an Umsatz, um die Zahlungen erfolgswirksam zu verbuchen.


    Die Verwaltung von Aus- und Eingangsrechnungen zu denen noch keine Zahlung erfolgte kann bzw. darf für eine EÜR nicht zu Ertrag oder Aufwand führen.

    Das ist eine Grundeigenschaft der EÜR. Wenn Rechnungsstellungen und OPs verwaltet werden sollen, dann nicht innerhalb der Gewinnermittlung, in der diese ja unberücksichtigt bleiben müssen.


    Deshalb erübrigt sich bei der EÜR auch das einbuchen, z. B. einer Forderung aus einer gestellten Ausgangsrechnung zu der ja kein Finanzkonto als Gegenkonto (bei Dir eingestellt Sparkasse-Giro) dienen kann. Gegen das Finanzkonto wird doch erst gebucht, wenn die Zahlung zu der Rechnung fließt.

    Entsprechend ist die Einfachbuchenmaske auch so ausgelegt, dass dort nur Finanzkonten eingestellt werden können.


    Wer also seine Ein- u. Ausgangsrechnungen als EÜR-ler über die Kunden-/Lieferantenverwaltung verwaltet und dort OPs erzeugt, würde ggf. auch dort die Zahlungsbewegungen zu Debitoren/Kreditoren erfassen, wobei dann dort auch (dann wenn erforderlich!) die entsprechenden Buchungen für die Buchhaltung erzeugt werden können, wärend die Forderungen und Verbindlichkeiten (welche nicht in die EÜR einfließen) im Hintergrund verwaltet werden.


    Die Vorlage "Erlöse mit ... 19% USt." greift konsequenter Weise, da nur Zahlungen zu buchen sind auf ein Finanzkonto und auf das Umsatzkonto zu. Sie ist also anwendbar, wenn ein Zahlungseingang über das entsprechende Finanzkonto zu buchen ist.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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