Eröffnungsbuchungen Einzelunternehmert erstellen

  • Das geht ja eigentlich über den Dialog. Sieht Bild. Die Beträge sind fiktiv. Die Konten stimmen.



    Wie ist es aber, wenn man auf mehr Konten was anzulegen hat?
    Ich hätte weiterhin noch auf 620 und 650 was anzulegen.

    Und die Passiva müssen ja auch noch rein, also 1495 und 2010

    Kann man den Dialog mehrfach ausführen?


    Oder besser diesen Weg?



    letzte Frage: Oder wird KTo 2010 jetzt in der EÜR gar nicht mehr geführt?

    (vorher war es ja Bilanz, was aber von FAmts Seiten nie nötig war)

    • Offizieller Beitrag

    Was stimmt denn nun, Einzelunternehmer (wie in der Signatur) oder Personengesellschaft?

    Geht es um Gründungsbuchungen oder sollen Vorjahreswerte (ggf. aus einer anderen Buchhaltung) übernommen werden? Jedenfalls deutet der Buchungstext dies im ersten Bild an.

    (vorher war es ja Bilanz, was aber von FAmts Seiten nie nötig war)

    Wenn von einer Bilanz zur EÜR gewechselt wird, ist eine Überleitungsrechnung zu erstellen. Ist klar, oder?

    In einer EÜR gibt es dann keine Bilanzwerte mehr.


    Vor eventuellen Fragen zum Programm und seiner Bedienung, bitte erst klären, was überhaupt das Ziel ist.

    Dabei sollte, wenn eine Personengesellschaft herauskommen soll, auch beachtet werden, ob diese ggf. dann doch bilanzierungspflichtig ist. Vielleicht sollte eine Gründungsberatung oder ein StB dazu konsultiert werden.

  • DD2MIC

    Hat den Titel des Themas von „Eröffnungsbuchungen Personengesellschaft erstellen“ zu „Eröffnungsbuchungen Einzelunternehmert erstellen“ geändert.
  • Sorry, der Begriff im Thema war falsch. Hab ich angepasst.


    Überleitrechnung wäre doch so:


    Gewinn/Verlust aus Wechsel der Gewinnermittlungsart:

    -----------------------------------------------------

    Forderungen - Euro

    Verbindlichkeiten + Euro

    ------------------------------

    Übergangsverlust = Differenz Euro


    Beides ist Null, da alle Rechnungen (an mich als auch von mir) und Steuern bezahlt sind.
    Also bleibt auch Kto1495 leer?

    • Offizieller Beitrag

    Also soll ich wieder raten, welchen der Fälle es zu erklären geht. Gut, irgendwann wirst Du die nötigen Infos schon geben. Wenn dann klar ist, was bei Dir anliegt, kann ich auch Hinweise geben, wie damit umzugehen ist. Ich hoffe, Du hast die Geduld dazu.

    Also es bleibt der (Einzel-)Unternehmer der selbe, heißt es ändert sich nur die Gewinnermittlungsart von Bilanz zur EÜR. Von einer Gründung ist also nicht auszugehen.

    Richtig?


    Für die Überleitungsrechnung ist kaum ein pauschal gültiges Schema anzugeben, da sie die unterschiedliche Gewinnauswirkung der beiden Gewinnermittlungsarten für jeden einzelnen Sachverhalt individuell auszugleichen hat. Wenn man schon ein Schema angeben will, sind bei Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR, mindestens nachstehende Faktoren zu berücksichtigen. Die Tabelle ist aber keine abschließende Aufstellung.


    Zum bisherigen Ergebnis laut GuV sind ausgehend von der Schlussbilanz des betreffenden Wirtschaftsjahres Beträge hinzuzurechnen bzw. abzuziehen:


    – Warenendbestand

    – Bestand Forderungen aus Lieferung und Leistung

    – sonstige offene Forderungen

    – geleistete Anzahlungen

    – aktive Rechnungsabgrenzungsposten

    = Zwischensumme


    + erhaltene Anzahlungen

    + Bestand Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

    + sonstige Verbindlichkeiten

    + Rückstellungen

    + passive Rechnungsabgrenzungsposten

    = Übergangsergebnis


    Entscheidend ist, dass man in der Lage ist zu beurteilen, welche Gewinnauswirkung einzelne Faktoren in der bisherigen Bilanz hatten und wie diese in der Bilanz auf den Gewinn wirken. Bei der Einnahmenüberschussrechnung werden die Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich erfasst, sobald der Unternehmer die Beträge erhalten bzw. gezahlt hat. Bei der Bilanzierung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Forderungen und Verbindlichkeiten entstanden sind. Ausnahmen vom Zahlungsflussprinzip der EÜR sind natürlich zu beachten.

    Die Gewinne werden danach zu unterschiedlichen Zeitpunkten realisiert. Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart können daher einige Geschäftsvorfälle doppelt und andere überhaupt nicht erfasst werden. Da beide Arten der Gewinnermittlung zum selben Totalgewinn führen müssen, muss sichergestellt werden, dass jeder Geschäftsvorfall sich einmal auswirken muss, also weder doppelt noch überhaupt nicht.

  • Ich hätte wohl des Verständnisses halber dem Bezug nochmal hierzu herstellen sollen Ist Taxpool Bilanz das richtige für mich? wobei das Thema dort ja eigentlich zu Ende besprochen war.


    Es geht ja nur drum die Anlagen in Taxpool auf den richtigen Sachkonten zu erfassen und dann von dort aus weiterzumachen.

    So ist das ja oben auch eine Fragestellung, die sich innerhalb des ersten Posts schon entwickelt.

    Also welchen "Assistenten" der Oberfläche man dann nutzt, um alle Sachkonten für die Eröffnung richtig unterzubringen.


    Ich bin aber wohl immernoch in der Denke der doppelten Buchführung mit all Ihren Sachkonten, aber die wird ja bei EÜR so gar nicht mehr gemacht.
    Da die EÜR aber gar keine "Anlagen verwaltet" braucht man das ja dann auch gar nicht mehr anzulegen. Es wird lediglich die AfA als Betriebsausgabe angesehen, so wie jede andere Ausgabe auch.


    Man braucht also wohl nur die Anfangsbuchungen für die Kasse/Girokonto?

    Ich dachte ja die Bedienoberfläche wäre mir derweil klar, aber das muss ich mir doch noch genauer anschauen.

  • Hallo DD2MIC,


    wenn es denn so ist, dss Du eine reine Anlageverwaltung nutzen willst, so kannst Du die Anlagenverwaltung natürlich auch in Taxpool machen. Voraussetzung ist natürlich, dass Du die Anlageverwaltung an sich verstehst und die entsprechend korrekte Umsetzung im jeweiligen Programm. Wenn Du Dich in LexWare einfinden konntest, wird Dir das auch in Taxpool gelingen.


    Ob Du dann in der Lage bist, die aus der Anlageverwaltung sich ergebenden Buchungen, bzw. sich daraus ergebenden Daten separat von Deiner Gewinnermittlung (in welchem Programm auch immer Du die als Bilanz oder EÜR erstellst) zu verwenden, bzw. dorthin zu übertragen, bezweifele ich, offen gesagt. Wenn Du beim Übergang zur EÜR nicht erkennst, dass der Assistent zur Gründung nicht der passende ist, fehlt offenbar das notwendige Verständnis der Grundlagen.


    Hier geht es aber auch um mehr. Der Umstieg auf EÜR (egal in welchem Programm) setzt das genaue Verstädnis beider Gewinnermittlungsarten voraus. Das kann Durch keinen Assistenten ersetzt werden. Auf Weiteres, wie die gesetzlich gegebenen Vorgaben, nach denen ein Wechsel zur EÜR - insbesondere bei zuvor freiwilliger Bilanzierung - nur unter Bedingungen möglich ist, kann man hier nicht eingehen. Da ist professionelle Hilfe angezeigt.


    Also bleibt auch Kto1495 leer?

    Warum die Frage? Ist das "Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto" nicht ausgeglichen? Du scheibst doch:

    "+ sonstige Verbindlichkeiten -> gibt es nicht"


    Abgesehen davon, dass es ein Verbot zur steuerlichen Hilfeleistung für Unbefugte gibt, so dass Einzelfallberatung hier nicht geleistet werden darf, wird auch eine Antwort, "nimm den XY-Assistenten" für Deine Buchungen, nicht für eine korrekte Überleitungsrechnung führen. D. h. mangels Erkenntnis, was zu buchen ist, würdest Du mit einem Assistenten auch nicht zuordnen können, welche Buchungen anfallen.


    Schon um die "laufenden Buchungen" korrekt entsprechend der jeweiligen Gewinnermittlungsart vornehmen zu können, setzt das StBerG nicht umsonst eine 3-jährige Vorbildung voraus. Worum es aber bei Dir geht, sind Abschlussarbeiten, die selbst einem geprüften Bilanzbuchhalter nicht überlassen werden können. Ich gehe soweit zu Behaupten, dass manch StB bei einer bevorstehenden Überleitungsrechnung zurückschreck. Das ist schließlich nicht sein Alltagsgeschäft und er wird sich erst über seine Bücher vertiefen, um alle Details richtig zu verarbeiten. Selbstverständlich hat er dazu entweder die zugrundezulegende Buchhaltung selbst erstellt und weiß also, was sich hinter den korrekten Buchungen verbirg oder aber der Mandant gibt erschöpfende und korrekte Auskunft. Ist der Mandant auch zu letzterem nicht in der Lage, weil er die zu berücksichtigenden Sachverhalte nicht erkennt, fällt umfangreiches Recherchieren an.


    Übrigens, die

    doppelten Buchführung

    ist das Buchhaltungsprinzip, nach dem jede Buchung auf (mindestens) zwei Konten (also doppelt) erfolgt. Dies wird bei heutigen EDV-Buchhltungen auch bei der EÜR angewendet. Unterschiede bestehen jedoch hinsichtlich der jeweiligen Auswertung, auf welche auch die doppelten Buchungen Rücksicht zu nehmen haben.


    Die immer wieder anzutreffenden Auffassungen, Doppelte Buchführung sei an die Bilanzierungspflicht gebunden oder habe mit der Verwendung von Personenkonten zu tun, etc. ist unsinn. Auch eine EÜR kann mittels doppelter Buchführung erstellt werden und selbstverständlich kann man auch ohne Personenkonten nach dem Prinzip der Doppelten Buchführung arbeiten. Dieses Missverständnis ist mir allerdings ein deutliches Indiz in meinen Lehrgängen, dass die tatsächlichen Grundlagen der Bilanz oder der EÜR oder gar von beidem nicht verstanden wurden und empfehle dem Teilnehmer nochmal eine Ehrenrunde "Grundlagen der Bilanz" und/oder "Grundlagen der ER" zu drehen.


    Nach all der Offnheit aber dies: Es ist keine Schande, sich nicht in alle Tiefen in einem der Komplexesten und ständiger Änderung unterworfenem Fachgebiet auszukennen. In diesem Sinne, sei kein Frosch :)


    Fink und Frosch (Wilhelm Busch)


    Im Apfelbaume pfeift der Fink

    Sein: pinkepink!

    Ein Laubfrosch klettert mühsam nach

    Bis auf des Baumes Blätterdach

    Und bläht sich auf und quackt: »Ja ja!

    Herr Nachbar, ick bin och noch da!«


    Und wie der Vogel frisch und süß

    Sein Frühlingslied erklingen ließ,

    Gleich muß der Frosch in rauhen Tönen

    Den Schusterbaß dazwischen dröhnen.


    »Juchheija heija!« spricht der Fink.

    »Fort flieg ich flink!«

    Und schwingt sich in die Lüfte hoch.


    »Wat!« ruft der Frosch, »Dat kann ick och!«

    Macht einen ungeschickten Satz,

    Fällt auf den harten Gartenplatz,

    Ist platt, wie man die Kuchen backt,

    Und hat für ewig ausgequackt.


    Wenn einer, der mit Mühe kaum

    Geklettert ist auf einen Baum,

    Schon meint, daß er ein Vogel wär,

    So irrt sich der.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo Wiko

    Natürlich antworten hier die Profis einem Weiterbildungs-Autodidakten, der sein Grundwissen im Ing.Studium erworben hat und sich nun auf Grund eines "Software-Crash" (über den ich mich auch schon mehr als schwarz geärgert habe) nun damit beschäftigt, von Lexware auf ein Programm umzusteigen, das in seiner Lizenzpolitik einfacher, besser und günstiger ist. Parallel dazu steht die Anmerkung des F-Amt dabei, das es "doch gar nicht nötig ist eine Bilanz zu machen. Die normale EÜR reicht doch völlig".

    Sicherlich lasse ich mich in dem Zuge leider auch von Aussagen oder Antworten verleiten und komme so eher aufs Glatteis als auf den richtigen Weg. Das liegt aber auch dran, das ich Euch Profis nicht die richtigen Fragen in richtiger Formulierung stelle und eben die Eingabemasken von Taxpool EÜR noch nicht so richtig verstanden habe. -> Aber dafür gibt es ja die Hilfeseiten, die entsprechend nun noch mehrmals zu lesen sind.

    Zumindest mal Dank für die Aussage, das die Taxpool Oberfläche und Masken zu verstehen sein werden, wenn Lexware verstanden wurde und auch für das Gedicht.
    Der Frosch würde in diesem Fall ja nicht auf den höchsten Ast und schon gar nicht fliegen wollen, sondern nur auf den ersten Ast vom Boden aus, denn wir reden ja über einen Gesamtumfang von 1000€ Jahresumsatz und 20 Buchungen.


    Die Maske "Einfach buchen" scheint mir für Buchungen der Geldbewegungen auf dem Girokonto (1800) relativ zu den Sachkonten wohl gut.


    Für andere Buchungen der Belege wird es aber vielleicht über die "im Expertenmodus Buchen" besser gehen, da man hier ja Soll und Habenkonten direkt auswählt. Das ist wie in Lexware.


    Somit ist letztlich meine Art und das Niveau der Fragen hier wohl einfach (noch) nicht passend.

    Und wir sind ja derweil auch schon weit vom Eingangsthema weg und machen gerade einen Ausflug durch die Grundlagen :)

    • Offizieller Beitrag

    wir reden ja über einen Gesamtumfang von 1000€ Jahresumsatz und 20 Buchungen.

    Dazu sollte Dein StB ggf. erkennen, ob mitlerweilen überhaupt noch eine gewerbliche Tätigkeit (bei PV-Anlagenbetreiber) vorliegt.

    Soweit ich mich erinnere (und hoffe Dich nicht mit anderen Usern zu verwechseln betreibst Du eine PV-Anlage. Und genau dazu gab es ca. letztes Halbjahr 2021 ein BMF-Schreiben dazu.


    Zu den Masken und Buchungen mal folgendes.

    Im Einfach-Buchen wird eigentlich nur ein Konto (Hier Finanzkonto "Bank") voreingestellt und statt das Gegenkonto per Kontonummer nach SKR auszuwählen, per Kathegorie ausgewählt. Wie es kategorischen Einteilungen zu inne ist, bleibt dabei eine ggf. nötige feinere Einteilung (hier in die vielfältig möglichen Konten) auf der Strecke. Bei sogenannten "einfachen Buchungen" mit klarer Zuordnungsmöglichkeit ist das für den Unbedarften eine Erleichterung, insbesondere wenn die "laufenden Buchungen" erledigt werden sollen. Er muss sich dann nicht bis ins Detail mit den im Hintergrund stattfindenden (und ihm abgenommenen!) Entscheidungen herumschlagen.

    Für kompliziertere Buchungen ist der Expertenmodus unabdingbar. Hier stehen dem Buchhalter alle Möglichkeiten offen, Buchungen nach allen Regeln der Kunst zu bewerkstelligen. Selbstverständlich muss er dann auch diese Kunst und deren Regeln beherrschen.


    Wenn man also außer den "einfachen" Buchungen ohnehin auch spezielleres Buchwen will (z.B. Abschlussbuchungen) kommt man um diesen Modus nicht herum. Zwar versuchen für einzelne Buchungsvorhaben die besagten Assistenten wiederum, Entscheidungen selbst zu treffen, doch dabei weiß der Anwender wieder nicht, welche Entscheidungen ihm dabei abgenommen werden und kann auch meißt nicht nachvollziehen, warum diese oder jene Enscheidung richtig sein soll.


    Tatsächlich treffen die Assistenten beispielsweise auch nur die Auswahl einer Kontenseite anhand der zuvor im Programm getroffenen Einstellungen zu der "Firma". So werden EBs bei EÜR etwa den Privatkonten zugeordnet. Aber auch das setzt voraus, dass dem Anwender zuminmdest klar ist, was er zu buchen hat: Eröffnungsbuchungen (Saldenvorträge aus Vorjahr) oder Buchungen zu einer Gründung.


    In Deinem Fall sind neben laufenden auch Abschlussbuchungen und daneben die Besonderheiten bei Wechsel der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Alle dazu notwendigen Buchungen lassen sich im Expertenmodus erledigen. Für die Anlagen wird man sich der Anlagenverwaltung bedienen, die ihrerseits aus den Einstellungen die entsprechenden Buchungen erleichtert.

    Vor alle dem sollte vorab

    1. geprüft werden, ob eine Buchhaltung (wegen der PV-Anlage) überhaupt zu erstellen ist.

    2. Wenn Buchhaltung erforderlich, prüfen ob ein Wechsel zur EÜR möglich ist.

    3. Wenn ein Wechsel zur EÜR möglich und auch noch gewünscht ist, die Schlussbilanz zuerst zu erstellen ist.

    4. Die Überleitungsrechnung von einem Sachkundigen erstellt wird und dann

    5. die erforderlichen Buchungen (je nach Kenntnisstand) meiner Meinung nach am besten im Expertenmodus erfolgen.


    Dies sind allerdings alles Tätigkeiten, die kaum hier über das Forum vermittelt werden können. Es würde schon daran scheitern, dass die dazu notwendigen detailierten Informationen zu Deinen geschäftlichen Aktivitäten und vorkommenden Sachverhalten nicht in der Öffentlichkeit abgehandelt werden können/sollen/dürfen.

    6. Schließlich können die laufenden "einfachen" Buchungen im neuen Jahr von Dir erledigt werden.


    Es läuft aber immer aufs Gleiche hinaus. Ob bei der richtigen Auswahl der Software (welche vielleicht zu sehr auf finanzielle Aspekte schielte, statt die Fähigkeiten des Anwenders und die Notwendigkeiten seiner individuellen Buchhaltungsanforderungen zu berücksichtigen) oder bei den jetzt komplizierteren Entscheidungen zum Wechsel auf EÜR, diese können ohne vertrauensvolle Offenheit bis ins Detail nicht vernünftig begleitet werden. Dies ist aber dann sicher Sache eines Beraters und kann durch Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung einer Software nicht erreichtt werden.

  • Und genau dazu gab es ca. letztes Halbjahr 2021 ein BMF-Schreiben dazu.

    Es gab letztes Jahr zwei BMF-Schreiben hierzu. Das erste wurde bereits durch das zweite vom 29.10.2021 ersetzt.

    Dieses und weitere Infos zu Gewinnermittlung und USt bei PV-Anlagen und Blockheizkraftwerken habe ich verlinkt.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo Taxoloop und Wiko,

    Danke für die Beiträge. Die werde ich mir gleich mal in Ruhe durchlesen und dann antworten.


    Die BMF-Schreiben hat mir das Finanzamt auch gegeben und man könnte die PV-Anlagen als "Liebhaberei" betrachten und rausnehmen. Dann würde der Netzbetreiber die Stromentgelte auch nur noch ohne Vorsteuer, also netto auszahlen. Die Schreiben habe ich auch hier.

    Das ist sicherlich eine Überlegung wert, jedoch habe ich parallel noch einige spezielle kleine Elektronik-Entwicklungsprojekte für sehr kleine Kunden laufen, wo ich Material gekaut und gearbeitet habe, aber die Abrechnung den Kunden im Grunde noch stunde, also noch keine Rechnung geschrieben habe, da diese durch Corona im Moment wenig liquide sind. Das wird sich wohl nach Corona dann alles auflösen und wird dann final abgerechnet. (Das Risiko ist mir bewusst, dass die ganz Pleite gehen könnten, aber da es auch Nebengewerbe sind, ruhen die im Moment und werden danach wieder anlaufen)

    Als Eröffnungsbuchungen habe ich auf dem Papier von Hand derweil dieses zusammendestiliert:

    (Die Beträge sind echt, aber eben auch nicht geheim und es gibt auch keine Firmengeheimnisse oder sowas, welche zu schützen wären, daher lasse ich die einfach zum Verständnis mal stehen)


    135 | 9000 -> 0025,-€

    440 | 9000 -> 0552,-€

    510 | 9000 -> 4204,-€

    620 | 9000 -> 0531,-€

    650 | 9000 -> 0158,-€


    10002 | 9008 -> 168,-€ (die letzte offenen Rate für die Stromeinspeisung)


    1600 | 9000 -> 0107,10 Barkassenbestand

    1800 | 9000 -> 4365,63 Girokontobestand


    Also Summe der 9000 sind dann 9942,73€ + 168,-€ auf 9008 = 10110,73€


    9000 | 2010 -> 9452,77

    9000 | 3816 -> 0026,71

    9000 | 1495 -> 0631,25 zu zahlende USt. (hab ich auch schon bezahlt, damals) folgt dann also auch zügig die Gegenbuchung, um das auszugleichen


    sind dann auch 10110,73€, also das gleiche.

  • Also finales Feedback noch dazu:
    - Eben kam Rückmeldung von Steuerberater. Die Buchungen sind richtig und passend.

    - Dazu kommt noch die AfA, die auch passend ist.


    Dazu noch mein Kommentar zur Arbeit mit Taxpool: Die Anlagenverwaltung/Abschreibungsplan in Taxpool ist SUPER! Da kann man richtig gut mir arbeiten :)

    • Offizieller Beitrag

    Erfreulich, dass Du einen StB über Deine Buchhaltung schauen lässt. Ich befürchtete, dass schon die nicht vorgenommene Abrechnung für Elektronik-Entwicklungsprojekte wegen der Abrechnungsfristen aus § 14 (2) noch zu berücksichtigen sind.

    Je nach dem wann dabei Leistungen, bzw. Teilleistungen erbracht wurden sind ja dann auch die evtl. USt-Sätze aus entsprechenden Zeiträumen zu berücksichtigen. Aber das wird der StB ja besser beurteilen können. als wir aus den Angaben überhaupt erkennen können.


    So brauchen wir auch nicht versuchen nachzuvollziehen, welche Konten oben bebucht wurden und was die dabei zugrundeliegenden Sachverhalte sind. Schon wegen der zusammenzusuchenden Kontenbezeichnungen der angegebenen Kontennummern ist das ja eine Fleißarbeit.


    Wenn dann die Überleitungsrechnung noch vom StB begutachtet wird - wenn nach Beratung überhaupt noch zur EÜR gewechselt wird - und die tatsächlichen Eröffnungsbuchungen zum neuen Jahr feststehen, sollte das auch keine Hexerei mehr sein.

    Falls doch Fragen dazu auftauchen, einfach ein neues Thema eröffnen.

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