• Hallo,

    wollte E-Bilanz Elster Übermittlung testen, buche mit SKR 03 und bekam folgende Eric-Fehlermeldung.

    Info: KJ 2019 als EÜR, KJ 2020 jetzt erstmals Eröffnungsbilanz und Bilanz mit Zu/Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie Zurechnung Gewerbesteuernachzahlung

    ( durch Wechsel EÜR zu Bilanz erklärt sich auch die fehlende Übereinstimmung Bilanzsumme Aktiva-Passiva)

    Wie werte ich den Rückgabepuffer aus bzw. was muss ich umstellen?

    Für Info und Hilfe wäre ich äußerst dankbar.

    Schönen Tag noch :)

    Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel. Zur Ermittlung der fehlgeschlagenen Plausibiltätsprüfungen muss der Rückgabepuffer (Parameter "rueckgabeXmlPuffer") ausgewertet werden.

    <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>

    <EricBearbeiteVorgang xmlns="http://www.elster.de/EricXML/1.0/EricBearbeiteVorgang">

    <FehlerRegelpruefung>

    <Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>

    <Feldidentifikator>gaap:bs.ass</Feldidentifikator>

    <Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>

    <LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>

    <RegelName>/Kontext/hgb/AktivaUngleichPassiva</RegelName>

    <FachlicheFehlerId>170205010</FachlicheFehlerId>

    <Text>Der Wert der Position 'bs.ass' [Bilanzsumme, Summe Aktiva] stimmt nicht mit dem Wert der Position 'bs.eqLiab' [Bilanzsumme, Summe Passiva] überein.</Text>

    </FehlerRegelpruefung>

    </EricBearbeiteVorgang>

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Inge2610

    die fehlende Übereinstimmung Bilanzsumme Aktiva-Passiva

    kann nicht durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart "erklärt" werden.

    Die Eröffnungsbilanz muss aufgehen.

  • Hallo Inge,


    zuerst muss Deine Überleitungsrechnung den Übergangsgewinn ermitteln, der noch zum Jahr 2019 gehört. In der Eröffnungsbilanz 2020 müssen dann deren, die Bilanz betreffenden Werte bereits enthalten/gebucht sein und schon die Eröffnungsbilanz hat ausgeglichen zu sein.

    Die Schlussbilanz 2020 ist dann wie üblich zu erstellen.


    Die e-Bilanz kann nur erfolgreich übertragen werden, wenn die Bilanz schon in der Buchhaltung ausgeglichen ist. Die Fehlermeldung bei der e-Bilanz deutet recht klar darauf hin, dass die Bilanz schon in der Buchhaltung nicht ausgeglichen ist.

    Das sollte sich zeigen, wenn Du einfach mal die Bilanz aus Taxpool heraus ausdruckst.


    Ich denke, Du wirst die Sachverhalte aus der Überleitungsrechnung und deren Auswirkung/Buchungen zur Anfangsbilanz überprüfen müssen.

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