Moin,
Ich hoffe die Frage ist hier richtig (als Neulig sei mir bitte erlaubt micht hier erstmal zurecht zu finden).
Man, also ich, findet ja immer wieder neue "Ecken" im SKR04, da ich als Ing. im Studium zwar gelernt habe, wie Buchführung im Grunde geht, aber man hat ja nie genau auseinandergefusselt, welche "Dinge" auf welche Sachkonten wirklich gehören.
(Der Ing. soll sowas lauf Prof.-Meinung ja auch den Angestellten überlassen und es nur im Überflug kontrollieren. In einer "klassischen Handwerksfirma" ja auch der normale Werdegang.)
(nun gibt es hier keine Angestellten, also muss man es allein machen.)
Frage also: Es geht um eine kleine Software für 25,-€ welche ich gekauft habe. Auf welches Konto wird dieses immateriellen Wirtschaftsgut dann final eingebucht? (135 ist es eher nicht, oder? )
Wobei 135 z.B. hier ja doch als richtig angezeigt wird https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI3083352.html
(Warum es nicht in den Abschreibungen war, lag daran, dass es nicht als Anlage angelegt war, und das wahrscheinlich auf Grund einer Unsicherheit über die "Art" eben dieser)
Also präzisere Frage: Müssen die 25,-€ Kosten für die Software wirklich über 3 Jahre abgeschrieben werden, oder geht das auch direkt in einem Jahr als so eine Art GWG?