Welches Sachkonto für Software und wie Abschreiben ?

  • Moin,

    Ich hoffe die Frage ist hier richtig (als Neulig sei mir bitte erlaubt micht hier erstmal zurecht zu finden).


    Man, also ich, findet ja immer wieder neue "Ecken" im SKR04, da ich als Ing. im Studium zwar gelernt habe, wie Buchführung im Grunde geht, aber man hat ja nie genau auseinandergefusselt, welche "Dinge" auf welche Sachkonten wirklich gehören.

    (Der Ing. soll sowas lauf Prof.-Meinung ja auch den Angestellten überlassen und es nur im Überflug kontrollieren. In einer "klassischen Handwerksfirma" ja auch der normale Werdegang.)

    (nun gibt es hier keine Angestellten, also muss man es allein machen.)


    Frage also: Es geht um eine kleine Software für 25,-€ welche ich gekauft habe. Auf welches Konto wird dieses immateriellen Wirtschaftsgut dann final eingebucht? (135 ist es eher nicht, oder? ;))

    Wobei 135 z.B. hier ja doch als richtig angezeigt wird https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI3083352.html
    (Warum es nicht in den Abschreibungen war, lag daran, dass es nicht als Anlage angelegt war, und das wahrscheinlich auf Grund einer Unsicherheit über die "Art" eben dieser)


    Also präzisere Frage: Müssen die 25,-€ Kosten für die Software wirklich über 3 Jahre abgeschrieben werden, oder geht das auch direkt in einem Jahr als so eine Art GWG?

  • DD2MIC

    Hat den Titel des Themas von „Welches Sachkonto für Software“ zu „Welches Sachkonto für Software und wie Abschreiben ?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Zuerst empfehle ich als Auskunftsquellen vernünftige Quellen zu wählen, der Link gehört nicht dazu.

    Die verlinkte Werbeseite (ohne Datum) kann veraltet sein, ist unvollständig und führt hier ganz klassisch in die Irre.


    Müssen die 25,-€ Kosten für die Software wirklich über 3 Jahre abgeschrieben werden, oder geht das auch direkt in einem Jahr als so eine Art GWG?

    Von anderen Möglichkeiten, auf die ich hier nicht eingehe, abgesehen, kann die Software gem. EStR als Trivialsoftware gelten und sofortigen Aufwand darstellen. Buchungsvorschlag: Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (SKR 03: 4855 / SKR 04: 6260)

    Ich buche teilweise auf "Bürobedarf" oder ein anderes Aufwandskonto, je nach Software.

    R 5.5 Immaterielle Wirtschaftsgüter

    Allgemeines


    (1) Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 Euro betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. [...]

  • Hallo Taxoloop,

    vielen Dank für Deine Antwort. Dann ging meine Überlegung bezüglich der Buchung schon in die richtige Richtung. Danke nochmal.


    Bezüglich "Zuerst empfehle ich als Auskunftsquellen vernünftige Quellen zu wählen, der Link gehört nicht dazu."

    -> Den Link hat halt Google gefunden. Nicht mehr, nicht weniger.


    Somit sehr gerne Verweise auf ordentliche Quellen auch nennen. Man (ich) freut sich immer was Neues zu lernen.

    Das ist hier generell alles schon recht positiv eingestellt. :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin manchmal etwas "bissig" wenn es um korrekte Vorgehensweisen geht. Meine Mandanten lernen das mit der Zeit zu schätzen, führt es doch i. d. Regel zu einer qualtiativ besseren Buchhaltung. :)

    Buchhaltung ist nun mal etwas streng, weil diese nach oft komplizierten Vorgaben zu handhaben ist und sich diese nicht in einfachen Worten verallgemeinern lassen.

    Den Link hat halt Google gefunden. Nicht mehr, nicht weniger.

    Google liefert leider bevorzugt "beliebte" Seiten. Beliebt sind aber "tolle" Erklärungen, die einfach zu verstehen sind, mithin kurze Darstellungen der komplizierten bis komplexen Sachverhalte. Das muss ja in die Hose gehen, wenn man mit Google sucht und eben fast nur verkürzte Darstellungen findet. ;)


    Um die für eine Fragestellung geeigneten Quellen zu finden, braucht es schon etwas Orientierung um aus den vielfältigen Primär-Quellen (Gesetze), z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG, AO, etc. das passende zu wählen und sodann die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien zu berücksichtigen.


    Die notwendige Orientierung bekommt man über Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungs-Angebote, welche i. d. R. nicht kostenlos sind, jedenfalls nicht, wenn sie etwas taugen. YouTube-Videos taugen im allgemeinen nicht dafür. ;)


    Mit etwas Vorbildung und um gelerntes aufzufrischen, können geeignete Fachbücher, Ratgeber im Buchhandel gut geeignet sein. Um davon das passende zu finden ist dem örtlichem Fachhändler der Vorzug zu geben. Der Versandhandel versagt hier völlig bei der Hilfe (Beratung) zur Auswahl.


    Wenn man dann weiß, wonach man wo suchen muss, findet sich vieles z. B. bei

    https://www.gesetze-im-internet.de/

    https://www.buzer.de/

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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