Ist Taxpool Bilanz das richtige für mich?

  • Hallo,

    das ist nun wahrscheinlich eine recht komische Frage, aber irgendwo muss ich ja mal anfangen. Also am besten am Anfang.

    Ich habe eine Firma, die hauptsächlich Solarstrom produziert und ein paar kleine Projekte mache ich als Elektroingenieur auch noch.

    Bislang hatte ich Lexware Buchhalter 2012, aber auf Grund derer Updatepolitik nicht upgedated, da das einfach zu teuer war. Die Firma hat eine Jahresgewinn von 1000€ bei einer Bilanzsumme von 10k€, also eher klein. Daher habe ich es nicht eingesehen, 20% des Gewinns für ein Softwaremonster rauszuwerfen.

    Im Lex Buchhalter habe ich mehre Anlagen für AfA und Kreditoren und Debitoren.

    Ich habe auch die "Lexware Backups" aber derweil will BH 2012 mit Win10 nicht mehr arbeiten. Da hatte ich auch schon bei früheren Updates immer trouble mit deren Support, da alles immer doll teuer sein sollte, was sich relativ Ergebniss ja nicht rechnet. Wahrscheinlich war das Programm von Anfang an eh "zu groß", aber damals hatte man auf Empfehlung eines damaligen Freundes damit angefangen und man hat sich mit dem Programm ja auch arrangiert.


    Frage nun:

    - Nimmt man Taxpool Bilanz dann kostet das für 2021 erstmal noch 110€ und dann pro Jahr 59€, wenn man alle Updates kauft? Da könnte ich schon mit leben, wobei man ja auch mal ein update auslassen kann, ohne dass einem gleich der 6.Kreis der Hölle prophezeit wird, wie ich gelesen habe.

    - Es gibt ja eine Importfunktion von Lexware Buchhalter. Kann diese die Daten aus dem Lexware Backup importieren? Das Backup umfasst die "Demofirma" und meine Firma mit insg. 12 Buchungsjahren als BH1704_200609_221634.zip Datei


    Wäre ich da mit Taxpool generell auf dem richtigen Weg, oder passt diese Ausgangssituation gar nicht?

    Besten Dank für die Einschätzung!!

    Micha

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Micha,


    grundsätzlich ist Taxpool tatsächlich sehr Preiswert und die Updatekosten fallen nur zum Jahresupdate an. Alle Zwischenupdates zu der lizenzierten Jahresversion sind kostenlos. Also ja, einmalig die Lizenz zur Jahresversion zahlen und alle Updates für diese Jahresversion sind enthalten. Für jedes weitere Jahr ist dann nur das Jahresupdate zu bezahlen und wieder sind alle Updates für die neue Jahresversion enthalten.


    Ein Jahresupdate auszusetzen halte ich zum einen wegen der geringen Beträge der Jahresupdates für kaum lohnend, insbesondere (und das ist auch schon Punkt zwei) weil unterjährige Updates keineswegs nur der Schönheit dienen. Siehe die sehr kurzfristigen Umsatzsteuer-Kapriolen in 2020. :)

    Da ist es schon gut, wenn gesetzliche Neuerungen unterjährig per Updates nachgeführt werden.

    Aber selbstverständlich kannst Du ja jedes Jahr selbst entscheiden, ob Du das nächste Jahresupdate kaufen willst oder nicht.


    Eigentlich ist das auf der Seite zurLizenz - und Updatepolitik recht klar dargestellt.


    Nach Deiner Beschreibung bin ich nicht mal sicher, ob Du tatsächlich bilanzierst oder evtl. eine EÜR ausreichend ist, so dass auch nur die Kosten für die EÜR-Version von Taxpool anfallen würden und auch nur die günstigeren Jahresupdates nötig wären.


    Davon abgesehen, lassen sich die Buchungsdaten von Lexware über die Export-Schnittstellen ausgeben und in Taxpool einlesen, z. B. im DATEV-Format. Dafür ist aber das Lexware Backup nicht geeignet. Hier ist ein Export aus Lexware und ein Import in Taxpool für jede Firma (jeden Mandanten) vorzunehmen.

    Die Firmenangaben (Stammdaten) sind allerdings in Taxpool von Hand neu zu erstellen. Dafür gibt es weder eine Exportfunktion bei Lexware, noch eine Importfunktion bei Taxpool.


    Wäre ich da mit Taxpool generell auf dem richtigen Weg, oder passt diese Ausgangssituation gar nicht?

    Ich arbeite seit langen Jahren mit Taxpool und habe noch keine Buchhaltung gehabt, die damit nicht erledigt werden kann. Dass ich daneben auch seit Jahren einige Buchhaltungen mit Lexware-Programmen bearbeite liegt daran, dass dabei auch Löhne abzurechnen sind und die Lohnbuchhaltung dieser Mandanten in Lexware fortgeführt werden soll.

    Soweit keine Löhne (für die Taxpool kein eigenes Programm-Modul anbietet) abzurechnen sind, arbeite ich sogar lieber mit Taxpool.


    Übrigens kannst Du Dir die benötigte Version (EÜR/Bilanz) herunterladen und installieren und damit arbeiten um selbst zu probieren, wie Du damit klar kommst. Die Versionen sind 14-Tage lauffähig.

    Trau Dich! :)

  • Hallo Taxoloop,

    in der Tat muss ich auf Grund der Firmengröße und der Einstufung beim FAmt nicht bilanzieren. Da es der LexBH+ aber konnte, hab ich es einfach gemacht.

    Schaut man sich https://www.taxpool.net/pdf/Ta…ter%20Funktionsumfang.pdf an, kommt die Anlageverwaltung und AfA tagsächlich mit der EÜR Version schon mit und die Bilanz-Version käme noch die Bilanz und GuV. und die eBilaz dazu. Die brauche ich dann wahrscheinlich wirklich nicht.

    Lohn: -> Da brauche ich nix machen. Es gibt keine Mitarbeiter und wird auch keine geben. Lohn und Gehalt ist also komplett aussen vor.

    Frage: -> Wenn man jetzt mit der EÜR-Version weiter machen würde, könnte man später noch auf die Bilanz-Version wechseln/upgraden?


    Zum Import: Dann falle ich wohl hinten runter, denn das LexBH+ startet ja gar nicht mehr. Da kann ich im Grunde gar nix mehr raus exportieren.

    Ist ja auch eine Sache, die ich an denen nicht mag. Da wird software so eintwickelt, dass sie einfach nicht mehr läuft. Dann ist diese tolle Backup-Funktion ja auch eher nix wert, wenn man doch nicht mehr dran kommt...

    Ein Programm muss doch zumindest mal auf einem Stand gehalten werden, dass es wenigstens immer lauffähig ist. Wenn dann auf Grund der Update-Politik best. Dinge nicht mehr gehen, dann ist das eine Sache, aber das Programm gar nicht mehr starten zu lassen... Der Lexware Info Agent sagt, es gibt keine Updates... grrrr


    Das BuchJahr 2019 ist ja abgeschlossen. Somit könnte ich aus der Abschlussbilanz 2019 ja die Daten in Taxpool neu aufbauen. 10000er und 70000er Konten bekomme ich aus den Belegen auch noch raus, welches Konto da Wer ist. Am Ende sind es ja doch nur 150 Buchungen. In 2022/2021 ist wegen Corona ja so gut wie nix gelaufen.
    Und die AfA hab ich auf dem Zettel. Dann werden die Anlagen eben mit dem Wert Ende 2019 und der verbliebenen Laufzeit neu aufgesetzt.


    Das klingt doch nach einen Plan. Vielen Dank soweit.

    Oder noch weitere Ideen zur Herangehensweise?

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst musst Du wissen, ob Du (freiwillig) Bilanziert hast, also tatsächlich den Gewinn per Bilanz ermittelt hast und das Finanzamt Dich als Bilanzierer führt. Ist dem so, und könntest Du auf EÜR wechseln, dann ist eine Überleitungsrechnung nötig. Die kann sich jedoch auch recht einfach gestalten.


    In diesem Zusammenhang bitte eine Signatur anlegen, wie in meiner vorgeschlagen.


    "Wenn man jetzt mit der EÜR-Version weiter machen würde, könnte man später noch auf die Bilanz-Version wechseln/upgraden?"

    Ein Wechsel der EÜR-Version zur Bilanz-Version ist möglich. Allerdings bitte beachten, dass die Buchungen zu einer EÜR von denen zu einer Bilanz sich unterscheiden. Ist für eine EÜR gebucht, lässt sich trotz Umstellung auf die Bilanz-Version nicht einfach auf Knopfdruck eine Bilanz aus den Buchungen machen.

    Der Wechsel zur Bilanz-Version erfolgt i. d. R. am Ende eines Jahres, wenn ab dem nächsten Jahr die Buchungen für eine Bilanz des neuen Jahres erfolgen soll.


    Zum Import:

    Du musst doch auf die Buchhaltung der letzten Jahre zurückgreifen können. Das geht evtl. mit dem alten (unverändertem) System mit dem diese erstellt wurde. D. h. der alte Rechner mit der alten Programm-Version, mit der die Buchhaltung erfolgte muss (wenn neuere Betriebssysteme/Programmversionen nicht laufen) greifbar sein. Wie sonst wolltest Du im Prüfungsfall Deine Daten zur Verfügung stellen? Mit der internen Sicherung von Lexware, lässt sich nur ein funktionsfähiges und entsprechendes Lexware-Programm auf den Stand bringen und erst daraus ließen sich Daten für die Prüfung erstellen.

    Hier solltest Du erst mal klären, wie Du an Deine Buchhaltung der Vorjahre kommst. Dabei ist zu beachten, dass die Sicherung aus Lexware eben nur in ein vorhandenes/laufendes Lexware-Programm eingespielt werden kann. Dass es für Deine alte Version keine Updates laut INFO-Agent mehr gibt, kann bedeuten, dass es für diese alte Lizenz nichts neues gibt. Wie Du Dein altes Lexware2012 (für das Du ja eine Lizenz hast) zum laufen bekommst musst Du mit Lexware klären.


    "Ein Programm muss doch zumindest mal auf einem Stand gehalten werden, dass es wenigstens immer lauffähig ist."

    Richtig, und das ist Sache des Anwenders. Du musst die letzte auf Deinem Rechner lauffähige Lexware-Programm-Version archivieren (ggf. Installationsdateien davon) um mit Deiner Datensicherung aus dem Programm Deine Buchhaltung im Zugriff zu haben. Insbesondere, wenn der Rechner gewechselt oder das Programm gewechselt wird.


    Selbstverständlich kannst Du aus der Schlussbilanz 2019, die Anfangsbilanz 2020 erstellen, in dem Du die Vorträge buchst und dann ab 2020 in Taxpool weiter arbeitest. Allerdings bleibt es dabei, dass Du auf die alten Jahre wohl keinen Zugriff hast.

    Ich würde an Deiner Stelle eher zusehen, auf die alten Jahre Zugriff zu bekommen - das ließe mich besser schlafen :)

    So könntest Du auch die Buchungen von 2019 aus Lexware exportieren, in Taxpool importieren und nahtlos weiterarbeiten.


    Wie oben angesprochen, muss man jedoch zuerst sehen, ob ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ansteht, ob und wann (für welches Jahr) er erfolgen soll etc. Dazu sollte ggf. sachverständiger Rat eingeholt werden.

  • "Dann falle ich wohl hinten runter, denn das LexBH+ startet ja gar nicht mehr."

    Naja, vielleicht kannst du das programm "überlisten" und zum Start bewegen, wenn du ihm sagst, dass noch 2020 (oder beliebig anders) ist... -> im BIOS beim Rechnerstart die systemuhr umstellen und vorher(!) die Windows-Automatik abschalten, damit die Uhrzeit nicht vom Server geholt wird.

    Vielleicht klappt das und das programm startet, dann kannst du wenigstens deinen Export machen und dann Taxpool verwenden - aber nicht vergessen, die Systemuhr wieder korrekt einzustellen, sonst kann es andere Seltamkeiten geben -> Dateioperationen...

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde nicht dazu raten, das Datengefüge in Lexware ggf. dadurch durcheinander zu bringen, in dem mit List und Tücke dem System ein falsches Datum vorgegaukelt wird. Mögliche Plausibilitätsprüfungen z. B. solche unter Einbezug des Änderungsdatums von Dateien können daraufhin nurmehr mit korrumpierten Daten arbeiten. Die genutzen Datumsfunktionen dienen ja nicht blos dem Feststellen einesmöglichen Lizenzablaufs oder ähnlichem, sie sichern ggf. die Integrität der Datei-Versionen unter anderem auch in den Buchhaltungsdaten und nicht nur auf Software-Ebene.

    Eine Datensicherung, bzw. ein Datenexport unter falschem Datum, mit ggf. vermurkster Dateihistorie könnte ein irreversibles Datenchaos verursachen.


    Ich befürchte, dass die aktuellen Probleme (nicht mehr in das Programm zu kommen) auch bereits auf der Grundlage von Manipulationen entstanden sein könnten. Hierfür ist aber die Lexware-Hotline der einzig kompetente Ansprechpartner.

  • naja...
    Wenn keine Daten bearbeitet werden, ist das wohl kaum ein Problem. Deine ganze Argumentation ist nicht plausibel.

    Allein eine Datenöffnung/ein Programmstart darf keinerlei Datenänderungen bewirken - völlig egal, was die Stunde geschlagen hat.

    Man sollte selbstverständlich die Uhr nicht auf einen beliebigen Zeitpunkt VOR der letzten Datenänderung setzen... (Backupdatum im Explorer anzeigen lassen)...
    Aber das mag nun jeder für sich selbst entscheiden.


    Man kann ja das Ganze auf einem anderen Rechner mit Datenkopien machen... es gibt viele Möglichkeiten, sowas zu testen, ohne die "echten Daten" in Gefahr zu bringen - Versuch macht kluch - aber heutzutage wird ja auf allen Kanälen "Entmündigung" vorangetrieben, so heftig es nur geht.

    -----------------------------------

    Ergänzung/Nachtrag:

    Taxoloop:
    Ich habe gerade deine vorigen Einlassungen nochmal (sorgfältiger) gelesen und stimme dir insoweit vollkommen zu, dass natürlich der Anwender auf die alten versionen Zugriff haben muss (schon wegen dem FA und möglichen Prüfungen) - und dabei klärt sich dann die Exportmöglichkeit, wie von dir beschrieben.


    Das ist der klar bessere Weg, als mein Vorschlag (der aber als Notnagel funktionieren könnte...).

  • Das mit der Uhr bringt nix, denn ich denke nicht, dass es mit LexBH+ nur um einen "Lizenzablauf" geht. Es ist BH+ 2012 (!), den ich nicht upgedatet habe, da die Lizenzkosten und das Kostenmodell nun mal einfach nicht zur Struktur meiner kleinen Firma passen. Der ist nun einfach auf Win10 incl. Win-Sicherheitsupdates nicht mehr lauffähig. Wahrscheinlich hat M$ was in der Win-API oder .NET geändert und daher stürzt das Programm nun ab. Egal.


    Rückwirkend betrachtet hätte man mit diesem teuren Programm nie anfangen sollen. Das war schon immer ein Kanonenschuss auf Spatzen.
    Das zeigt sich auch im Angebot eines von dort empfohlenen Gold-Partners, der sich Remote auf meinen Rechner einloggen will und versuchen, das alles zu reparieren. Dafür werden mal locker fast 700,- aufgerufen OHNE Garantie, dass es dann auch wirklich wieder geht. Nein, das lassen wir mal schön bleiben.


    Auch das Argument "man muss an die alte Buchhaltung rankommen" ist hier unkritisch, denn es gibt von jedem Jahr die EB und AbschlBilanz sowie die EÜR und GuV und das komplette Journal als Ausdruck in den Akten. Dazu alle Belege. Man könnte also, wenn man wollte, das Journal jeden Jahres wieder "eintippen" und somit alles rekonstruieren. Wäre eine nette Fleißaufgabe :)


    Das einzig kritische war die AfA, die nicht aus allen Jahren als Ausdruck vorlag. Bei den lin.AfAs ist da simpel, bei zwei degr.AfAs über 20 Jahre konnte ich das aber nun mit Excel und den 11 Stützwerten aus den vorhandenen Journalen der vergangenen Jahre entsprechend rekonstruieren.


    Es könnte also alles mit der EB2020 in TaxPool EÜR wieder frisch starten.

    • Offizieller Beitrag

    Das einzig kritische war die AfA, die nicht aus allen Jahren als Ausdruck vorlag. Bei den lin.AfAs ist da simpel, bei zwei degr.AfAs über 20 Jahre konnte ich das aber nun mit Excel und den 11 Stützwerten aus den vorhandenen Journalen der vergangenen Jahre entsprechend rekonstruieren.

    Das klingt vertretbar. :)

  • Yo, habe nun TaxPool EÜR installiert (und allein dabei schon einiges gelernt ;-), die Firmendaten und einie Kreditoren und Debitoren wieder angelegt und bin nun dabei, die Obebrfläche zu verstehen und die Kurzanleitung und Programmfunktionen zu lesen. Dann folgen noch die neuen Eröffnungsbuchungen.

    Im Grunde folgt danach doch dann aber die ganze Sache doch auch dem "erst die Rechnung, dann die Kasse", also zuerst als Beispiel 6400 an 70000er und danach dann 70000er an 1800 als Ausgleich, oder für eine Einnahme zuerst 10000er an 4400 und dann 1800 an 10000er, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Im Grunde

    genau so. Und immer schön die OPs ausgleichen. :)

    Anders ist es nur bei Vorkasse, bzw, Anzahlung.

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