Fehlermeldung "Keine EÜR-Kategoriezuweisung" bei GWG

  • Hallo,


    bei der Erstellung der EÜR-Anlage bekomme ich die Fehlermeldung "Keine EÜR-Kategoriezuweisung" - das betrifft alle Anlagen des Kontos 485 (GWG Sammelposten), welche linear abgeschrieben wurden (die Anlagen stehen alle auf 1 oder 0 Euro, historisch). Wenn ich in der Anlagenverwaltung auf den Button "Anlage EÜR ..." klicke, kommt jedoch die Meldung "Für GWG's ist keine Zuordnung notwendig" und ich kann keine Kategorie zuweisen.


    Wie kann ich das Problem umgehen oder lösen?


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    In Verbindung mit Anlage-/ und Afa-Konten für GWG und GWG-Sammel dürfen im Programm nur die dazugehörigen Abschreibungsarten


    > 250€ bis ≤ 800€ GWG


    > 250€ bis 1000€ Sammelposten


    verwendet werden, ansonsten kommt es zu Problemen bei der Verarbeitung.


    Sofern linear/degressiv ausgewählt wird oder der AHK netto > 1000€ (kein GWG) ist, dürfen die Anlage-/ und Afa-Konten für GWG und GWG-Sammel nicht verwendet werden, d.h. es müssen in diesem Fall andere passende Konten gewählt werden.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Danke, dann muss ich entweder in andere Konten einbuchen als der StB bisher oder aber die Abschreibungsart ändern auf GWG oder GWG Sammelposten. Im Prinzip ist es eh' egal, weil längst abgeschrieben und nur mit 0 oder 1 € im AV - es finden also keine AfA mehr statt.

    • Offizieller Beitrag

    Insbesondere bei GWGs machen Erinnerungswerte meiner Ansicht nach keinen Sinn.

    Bei Sammelposten laufen diese soger der eigentlichen Systematik entgegen. Dabei gibt es nämlich kein materielles Anlagegut "Sammelposten", sondern nur einen Rechenwert und der ist bei Ablauf der AfA schlicht Null.

  • Insbesondere bei GWGs machen Erinnerungswerte meiner Ansicht nach keinen Sinn.


    Mein StB hat darauf verwiesen, dass bei versicherungstechnischen Gründen (Brand, Hochwasser, ...) ziemlich vereinfachend sein kann, wenn man den Bestand der jeweiligen GWG noch nachweisen kann, indem man einfach das AV übermittelt. Ich habe jetzt für mich jedoch auch entschieden, alles jeweils rauszunehmen, schon allein aus Gründen der Übersichtlichkeit.

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