Gewerbesteuer Nachzahlung Vorjahre richtig buchen

  • Hallo zusammen,

    ich hatte eine Frage, und zwar, wie ich im Soll und Haben eine Gewerbesteuerernachzahlung buchen soll.

    Ich hatte eine Nachzahlung über 6050€ also habe ich wie folgt gebucht:

    Soll 2281 (Gewerbesteuer Nachzahlungen oder Erstattungen für Vorjahre $ 4 Abs. 5b Estg an
    Haben 1200 - Bank

    Was mich dabei etwas irritiert ist, das der Betriebsgewinn sinkt, die Gewerbesteuer ist doch eigentlich nicht abzugsfähig.

    Laut Chat GPT soll ich daraus einfach eine Privatentnahme buchen, was für mich aber unlogisch klingt, weil das Finanzamt dann nicht erkennt, was genau bezüglich der
    Gewerbesteuer gelaufen ist.

    Kann mir da jemand weiter helfen?

    Viele Grüße

    Isi

  • Die künstliche Dummheit zu befragen führt besonders bei Buchhaltungssachverhalten zu unsinnigen Antworten.
    Gut, dass Du bemerkt hast, dass da was nicht stimmt. Allerdings ist das Problem nicht, dass das FA nicht erkennen könnte, was mit der Gewerbesteuer war. Viel mehr erhöht eine Privatentnahme den Gewinn nicht, so dass die zuvor gebuchte GewSt den Gewinn immer noch vermindert.

    Deine Buchung und der handelsrechtlich verminderte Gewinn ist korrekt, soweit nicht Gewerbesteuerrückstellungen aus Vorjahren aufzulösen waren. Die Gewerbesteuer ist lediglich steuerrechtlich keine Betriebsausgabe und wird daher außerhalb der Bilanz dem steuerrechtlichen Ergebnis wieder zugerechnet.

    Bitte eine eigene Signatur erstellen.

  • soweit nicht Gewerbesteuerrückstellungen aus Vorjahren aufzulösen waren.

    Ich würde auch erst prüfen, ob nicht eine Rückstellung zu bilden vergessen wurde.
    Wir wissen ja nicht genauer als im Titel angegeben "Nachzahlung Vorjahre" worauf sich der Betrag bezieht.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo zusammen


    Ich danke für eure antworten, die habe die Gewerbesteuer Rückstellung nun in 2023 mit folgendem Buchungskonten aufgelöst.

    Soll 956 an Haben 2283 mit dem entsprechenden Betrag.

    Nun habe ich die automatischen Eröffnungsbuchungen für 2024 erstellt, und die Rückstellung welche 2023 aufgelöst war, ist in 2024 als Eröffnungsbuchung erschienen.

    Die EB lautet 956 an 9000 mit dem entsprechendem Betrag. in der Bilanz erscheint diese dann zu 2024 auch wieder. Ich denke das diese Rückstellung in 2024 nichts mehr zu suchen hat, habe aber keinen so richtigen Plan, wie ich es buchen soll das es für 2024 verschwindet.


    Könnte ich da noch einige Tips bekommen?


    Das wäre spitze ,


    Viele Grüße (SKR03 Ist Versteuerung)

  • Hallo Isi202323

    aus Deinen sehr knappen Darstellunge lässt sich nicht erkennen, wann (in welchen Jahren) was vorgefallen war und was dazu jeweils gebucht wurde. Da Du vermutlich in 2023 falsche Buchungen hast (vielleicht auch schon in 2022) kommen wir so nicht weiter.

    habe die Gewerbesteuer Rückstellung nun in 2023 mit folgendem Buchungskonten aufgelöst.

    Zunächst: Es hat also eine Gewerbesteuerrückstellung in 2022 gegeben. Wie wurde die gebucht?
    Richtig wäre: 4320 Gewerbesteuer an 0956 Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG

    Dann die Auflösung der Rückstellung:

    Soll 956 Gewerbesteuerrückstellungen,§ 4 Abs. 5b EStG an Haben 2283 Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG mit dem entsprechenden Betrag.

    (Bitte schreibe immer die Kontenbezeichnungen dazu! Ich habe sie oben eingefügt, das hilft auch Deinem eigenen Verständnis.)
    Die Auflösung der Rückstellung erfolgt i. d. R. bei Zahlung der entsprechenden Gewerbesteuer, also ist z. B. das Konto Bank betroffen.

    Buchung dabei:
    0956 Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG an 1200 Bank

    Oder aber die Rückstellung wäre aufzulösen, weil sie zu hoch war. Nur dann ist der Ertrag daraus auf 2283 zu buchen. Solange die Rückstellung (auch für alte Jahre) nicht aufzulösen ist, bleibt die Rückstellung bestehen.

    Zu der unerwarteten Eröffnungsbuchung

    Nun habe ich die automatischen Eröffnungsbuchungen für 2024 erstellt, und die Rückstellung welche 2023 aufgelöst war, ist in 2024 als Eröffnungsbuchung erschienen.

    Zu der EB kommt es nur, wenn das Konto 0956 im Vorjahr ein Saldo aufweist.

    Evtl. ist die Buchung im Vorjahr noch nicht ausgebucht (vom Stapel ins Journal) und bei der Saldenermittlung wurden nur Buchungen des Journals berücksichtigt.

    Dazu bitte die Bedienung im Programm zu den Saldenvorträgen beachten, nebst folgendem Hinweis.

    ( modular Bitte korrigieren. In der Hilfe ist die Reihenfolge irritierend dargestellt.)

    Quote

    1) Wählen Sie zuerst unter Wirtschaftsjahr das Jahr aus, dessen Eröffnungsbuchungen ermittelt werden sollen, i.d.R. handelt es sich um ein neu angelegtes Wirtschaftsjahr.

    2) Buchen Sie evtl. alle Buchungen in das Journal aus, falls noch nicht geschehen (dies ist optional, die Stapelbuchungen werden ansonsten ignoriert, sofern es sich nicht um den Testmodus (s.u.) handelt).

    Wenn man nach 1) im neuen Jahr steht, ist es unsinnig, die dortigen Buchungen auszubuchen wie es in 2) empfohlen ist.

    Richtig ist:

    1) Buchen Sie evtl. alle Buchungen im alten Wirtschaftsjahr in das Journal aus, falls noch nicht geschehen (dies ist optional, die Stapelbuchungen werden ansonsten ignoriert, sofern es sich nicht um den Testmodus (s.u.) handelt).

    2) Wählen Sie dann unter Wirtschaftsjahr das Jahr aus, dessen Eröffnungsbuchungen ermittelt werden sollen, i.d.R. handelt es sich um ein neu angelegtes Wirtschaftsjahr.

  • Ich danke für eure antworten, die habe die Gewerbesteuer Rückstellung nun in 2023 mit folgendem Buchungskonten aufgelöst.

    Im ersten Beitrag ging es noch um eine Gewerbesteuerernachzahlung die geleistet wurde. Jetzt schreibst Du davon eine Gewerbesteuerrückstellung aufzulösen, anscheinend ohne eine Zahlung. Der Grund für die Auflösung der Rückstellung wird nicht erwähnt.

    Sicher, ich muss nicht wissen was Du da tust. Mir kommt es aber so vor, als weißt Du es selbst nicht so genau. Kann das sein?

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo,


    ja leider bin ich bei dem Thema noch grün hinter den Ohnen. Normale Buchungen sind kein Problem, aber gerade dieses Thema mit den Rückstellungen und dem verbuchen ist komplex für mich.

    Bis mitte 2023 hatte ich einen Steuerberater, der hat mir mitte des Jahres wegen Personalmangel gekündigt.

    Ich habe dann ab Januar 2023 selbst alles nachgebucht, die Gewerbesteuer Rückstellung hat mein ehemaliger Steuerberater noch gebucht.

    Somit habe ich für 2023 in Taxpool keine automatische Eröffnungsbuchung für die Rückstellung.


    Ich habe ier im Forum bereits of hilfe bekommen, damit immer alles korrekt buchen können.

    Jetzt versuche ich so ausführlich wie möglich zu schreiben.

    Steuerberater hat 2022 eine Gewerbesteuer Rückstellung gebilder über 7601€


    Ich hatte in 2023 folgende Gewerbesteuer Zahlungen / Erstattungen:


    15.02.2023 - Gewerbesteuer Vorrauszahlung 469 €

    13.03.2023 - Gewerbesteuer Nachzahlung Vorjahre 6050,50 €

    15.05.2023 - Gewerbesteuer Vorrauszahlung 763 €

    25.05 2023 - Gewerbesteuer Erstattung Vorjahre 534 €

    13.06.2023 - Gewerbesteuer Nachzahlung Vorjahre 2095 €


    Wenn ich die Nachzahlungen/ Erstattungen der Vorjahre addiere, komme ich auf einen Betrag von 7601,50 €


    Könntet ich mir die nötigen Buchungen nennen um die Gewerbesteuer Nachzahlungen / Erstattungen und die Gewerbesteuer Rückstellung korrekt zu verbuchen?


    Ist Versteuerung SKR03


    Viele Grüße


    Isi

  • Wissen wir eigentlich, ob es sich hier um ein Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt? Für korrekte Buchungshilfen wäre das wohl hilfreich, oder?

    Software: Taxpool mit Postgres in Bilanz- und EÜR Version; Online-Banking über Subsembly
    Kontenrahmen: SKR 03 / 04 / 42 / 49 ; Wunsch wäre SKR 14
    mehrere Mandanten,

  • Hallo Isi,

    Also, Gewerbesteuer ist grundsätzlich betrieblicher Aufwand (weil sie durch den Betrieb veranlasst ist), sie ist aber einkommensteuerrechtlich keine Betriebsausgabe. Somit muss bei Bilanzierungspflicht in der Handelsbilanz selbstverständlich auch eine Rückstellung gebildet werden, auch wenn diese einkommensteuerrechtlich nicht erforderlich wäre, weil die Bildung der Rückstellung keine einkommensteuerrechtliche Betriebsausgabe beinhaltet.

    Bei den Eröffnungsbuchungen zur Handelsbilanz ist deshalb die im Vorjahr (evtl. auch mehrere) gebildete Rückstellung zu berücksichtigen (Bilanzierungszusammenhang). Die Auflösung der Rückstellung erfolgt dann (bspw. nach Eingang des Gewerbesteuerbescheids) genauso wie die Bildung gegen das Aufwandskonto "Gewerbesteuer". Dieses wiederum wird im Jahresabschluss genau wie andere nichtabzugsfähige Betriebsausgaben abgeschlossen.

    Aus den Beträgen entnehme ich, dass es sich bei diesem Betrieb nicht um ein Kleingewerbe handelt. Ich würde deshalb dringend empfehlen, spätestens beim Jahresabschluss fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch wenn dies nicht kostenlos ist.

    Viel Erfolg beim "Buchführung lernen"!

    Bernhard

    Software: Taxpool mit Postgres in Bilanz- und EÜR Version; Online-Banking über Subsembly
    Kontenrahmen: SKR 03 / 04 / 42 / 49 ; Wunsch wäre SKR 14
    mehrere Mandanten,

  • Wissen wir eigentlich, ob es sich hier um ein Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt? Für korrekte Buchungshilfen wäre das wohl hilfreich, oder?

    Bei einem bilanzierendem Unternehmen macht die Rechtsform keine Unterschiede an den grundsätzlichen Buchungen zur Gewerbesteuer (Rückstellungen, Zahlungen, Auflösung von Rückstellungen) aus.

    Aus den Beträgen entnehme ich, dass es sich bei diesem Betrieb nicht um ein Kleingewerbe handelt.

    Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, dass keine Bilanz zu erstellen hat - nicht zu verwechseln mit einem Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Da wir im Forenbereich Buchhaltungsfragen / Bilanz schreiben und im Profil "Betriebsvermögensvergleich" angegeben ist kann es kein Kleingewerbe sein.

    Isi202323

    Eine eigene Signatur (hier für jeden User individuell erreichbar) sollte aber doch mal angelegt werden, dass man nicht immer erst ins Profil schauen muss.

    Könntet ich mir die nötigen Buchungen nennen um die Gewerbesteuer Nachzahlungen / Erstattungen und die Gewerbesteuer Rückstellung korrekt zu verbuchen?

    Dazu hat es doch Hinweise in #6 gegeben und es wurden Fragen gestellt.

    15.02.2023 - Gewerbesteuer Vorrauszahlung 469 €
    13.03.2023 - Gewerbesteuer Nachzahlung Vorjahre 6050,50 €
    15.05.2023 - Gewerbesteuer Vorrauszahlung 763 €
    25.05 2023 - Gewerbesteuer Erstattung Vorjahre 534 €
    13.06.2023 - Gewerbesteuer Nachzahlung Vorjahre 2095 €

    Wenn ich die Nachzahlungen/ Erstattungen der Vorjahre addiere, komme ich auf einen Betrag von 7601,50 €

    Und wenn ich richtig addiere komme ich auf 7.611,50 €.

    Wenn endlich klar wäre was ich schon in #4 anmerkte "Wir wissen ja nicht genauer als im Titel angegeben "Nachzahlung Vorjahre" worauf sich der Betrag bezieht." könnte man Fehler finden.

    Dann kommt noch, dass wir uns von hinten der Sache nähern (Nachzahlungen buchen ohne zu wissen, was zuvor vorgefallen und gebucht wurde), satt von vorne.

    aus Deinen sehr knappen Darstellunge lässt sich nicht erkennen, wann (in welchen Jahren) was vorgefallen war und was dazu jeweils gebucht wurde. Da Du vermutlich in 2023 falsche Buchungen hast (vielleicht auch schon in 2022) kommen wir so nicht weiter.

    [...]

    Zunächst: Es hat also eine Gewerbesteuerrückstellung in 2022 gegeben. Wie wurde die gebucht?
    Richtig wäre: 4320 Gewerbesteuer an 0956 Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG

    Wenn Du nur mal die gestellten Fragen beantworten würdest und die Zusammenhänge vollständig darstellen würdest.

    Somit habe ich für 2023 in Taxpool keine automatische Eröffnungsbuchung für die Rückstellung.

    Dann muss man erst damit beginnen, wie Eröffnungsbuchungen (Saldenvorträge) für 2023 zu bestehenden Rückstellungen aus 2022 gebucht werden.

    Die ganze Sache ist deswegen inzwischen unübersichtlich, weil erst bei der Buchhaltung für 2024 aufgefallen ist, dass die Nachzahlungen den Gewinn mindern, was aber erst mal korrekt ist. Über die vorher entstandenen Fehler können wir nur herumrätseln und Du selbst wirst sie wegen dem grünen hinter den Ohren ;) nicht erkennen können.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

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    Dann muss man erst damit beginnen, wie Eröffnungsbuchungen (Saldenvorträge) für 2023 zu bestehenden Rückstellungen aus 2022 gebucht werden.

    Das wurde unter einem anderen User-Profil schon angegangen, bezog sich jedoch nur auf Inventurbestände "Anfangsbestände / Endbestände der Inventur einbuchen bei Neuanlage der Firma" und wurde vom TE nicht weiter verfolgt.

    Isi202323 ich habe Dir eine PM geschickt.

  • Hallo,

    2022 - durch Steuerberater

    die Rückstellung hatte der Steuerberater im Jahr 2022 gebildet. Als Anhang ein Bild des Kontoblattes aus Datev. Ich hoffe das hilft weiter.

    Ich hatte versucht, die Datev Buchungen nach Taxpool zu importieren, habe es aber nicht hinbekommen, daher konnte ich die entsprechende Eröffnungsbuchung nicht automatisch erstellen.

    im Jahr 2022 habe ich somit keine Buchung über die Rückstellung.

    Ich habe dann zum 01.01.2023 die Rückstellung wie folgt eingebucht:


    Soll Konto 1200 an Haben Konto 956 , dann den Betrag der Rückstellung aus 2022

    Das hat den Gewinn für 2023 entsprechend um diese Summe erhöht, dennoch vermute ich das ich falsche Konten gewählt habe, weil die Rückstellung bei den Eröffnungsbuchungen für 2025 wieder erscheint, ich vermute diese sollte da nicht mehr hin gehören.


    Für die Gewerbesteuer Buchungen in 2024 hatte ich folgende Konten gewählt:


    15.02.2023 - Gewerbesteuer Vorrauszahlung 469 € ( Soll 4320 - Haben 1200)
    13.03.2023 - Gewerbesteuer Nachzahlung Vorjahre 6050,50 € (Soll 2281 - Haben 1200)
    15.05.2023 - Gewerbesteuer Vorrauszahlung 763 € ( Soll 4230 - Haben 1200)
    25.05 2023 - Gewerbesteuer Erstattung Vorjahre 534 € ( Soll 1200 - Haben 2281)
    13.06.2023 - Gewerbesteuer Nachzahlung Vorjahre 2095 € ( Soll 2281 - Haben 1200)


    Ich hoffe ich habe keine Frage mehr übersehen...


    Bereits jetzt vielen Dank für die vielen Antworten..


    Viele Grüße

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    Hallo Isi202323,

    zuerst habe ich den zweiten Screenshot (Summen und Salden) gelöscht, da dort weitere Interna zu erkennen sind die hier nicht von Belang sind. Was der StB auf Konto 0956 Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG gebucht hat und welchen Saldo das Konto am 31.12.2022 hat geht aus dem ersten Screenshot hervor.

    Ich schaue es mir an und melde mich.

  • Langsam kann ich entwirren, was Du fabriziert hast.

    2022 - durch Steuerberater

    die Rückstellung hatte der Steuerberater im Jahr 2022 gebildet. Als Anhang ein Bild des Kontoblattes aus Datev. Ich hoffe das hilft weiter.

    Ich hatte versucht, die Datev Buchungen nach Taxpool zu importieren, habe es aber nicht hinbekommen, daher konnte ich die entsprechende Eröffnungsbuchung nicht automatisch erstellen.

    im Jahr 2022 habe ich somit keine Buchung über die Rückstellung.

    In Deinem alten Profil hast Du wichtige Details schon beschrieben. Dadurch dass Du ein neues Profil angelegt hast konnte das keiner nachvollziehen. Jetzt beginnen wir dort, wo Du letztes Jahr offenbar aufgegeben hast.

    Du beginnst also in 2023 mit Taxpool zu buchen. Dazu musst Du zunächst die Salden der Bestandskonten zum Stand 31.12.2022 in der neuen Buchhaltung (Taxpool) für das Jahr 2023 vortragen. Dazu gehört auch die Rückstellung auf dem Konto 0956 "Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG".

    Ich habe dann zum 01.01.2023 die Rückstellung wie folgt eingebucht:
    Soll Konto 1200 an Haben Konto 956 , dann den Betrag der Rückstellung aus 2022

    Das ist ungenau. Welchen Betrag hast Du gebucht? - Das ist jetzt aber auch egal, weil es falsch ist. Du hast doch am 01.01.2023 gewiss keine Zahlung (1200 = Bank!) auf dem Kontoauszug. Dazu wäre nach Deiner Buchung sogar ein Zahlungseingang(!) auf Deiner Bank erfolgt. Bitte lösche/storniere die Buchung oder ändere sie wie folgt.*

    Nach Deinem DATEV-Screenshot bestand Anfang 2022 eine Gewerbesteuer-Rückstellung i. H. von 6467,00 € die am Jahresende 2022 um weitere 1134,00 € erhöht wurde. Es muss also ein Saldenvortrag i. H. v. 7601,00 € als Eröffnungsbuchung in 2023 erfolgen. Du buchst hier nicht nochmals eine Rückstellung, sondern überträgst lediglich den Saldo von 2022 auf 2023. Das ist Erfolgsneutral!

    *Buchung:
    01.01.2023, 9000 (Soll) an 0956 (Haben) 7601,00 € (Textvorschlag: Eröffnungsbuchung GewSt-Rückstellung aus 2022)

    Schau Dir jetzt an, wie das mit Deinem Gewinn ausschaut.

    Wenn Du zufrieden bist, könntest Du die tatsächlichen Zahlungen (Nachzahlungen und Erstattungen) buchen. Dabei aber bitte darauf achten, dass vermutlich Säumnis-/Verspätungszuschläge in den Zahlungen stecken. Siehe die Differenz (10,50 €).

    Und wenn ich richtig addiere komme ich auf 7.611,50 €.

    Diese Differenz und ihre Zahlung ist keine GewSt und ändern auch die GewSt-Rückstellung nicht. Diese Beträge sind (ggf. als Splitt) auf eigene Konten zu buchen. Hier musst Du selbst klären wofür jeweils gezahlt wurde.

    Die Zahlungen, die zum Ausgleich der bereits in Vorjahren gebildeten (und ins aktuelle Jahr übernommenen) GewSt-Rückstellung erfolgen (Nachzahlungen und Erstattungen) und nicht Vorauszahlungen sind, werden wie folgt gebucht:
    Bei Nachzahlung
    Datum der Zahlung, 0956 "Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG" an 1200 "Bank"

    Bei Erstattung
    Datum der Zahlung, 1200 "Bank" an 0956 "Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG"

    Mit diesen Zahlungen (und Buchungen) wird der Gewinn auch nicht verändert, denn die Gewinnminderung durch das bebuchte Konto 4320 "Gewerbesteuer" erfolgte bereits bei der Bildung der Rückstellung im entsprechenden Jahr.

    Das Konto 2281 Gewerbesteuer Nachzahlungen oder Erstattungen für Vorjahre § 4 Abs. 5b Estg ist für Fälle vorgesehen, in denen die bei Bildung der GewSt-Rückstellung zugleich als Aufwand (4320 "Gewerbesteuer") gebuchte Steuer sich ändert, beispielsweise durch/nach eine/r Prüfung. Das scheint bei Dir nicht der Fall zu sein.

    Bitte beachte, dass wir hier nur eingeschränkt helfen können da die individuellen Sachverhalte in einem Forum oft nur unzureichend ermittelt werden können und dies noch erschwert ist durch Deinen Umgang mit dem Forum bzw. Deinen Profilen. (Eine Signatur hast Du in keinem Deiner Profile angelegt.) Ich rate sehr dazu, einen Fachmann zur Seite zu nehmen. Alle meine Hinweise und Vorschläge ersetzen nicht eine fachkundige Begleitung/Beratung.

  • Hallo Taxoloop,


    vielen vielen Dank für deinen Einsatz am Freitag abend :-)))

    Ich habe nun in 2023 genau so gebucht, wie du es beschrieben hattest.

    Nun habe ich aber eine unausgeglichene Bilanz, genau um den Wert der Rückstellung.

    Die Aktiva ist zu niedrig.

    Was geklappt hat, ist das die Rückstellung nicht mehr in den automatischen Eröffnungsbuchungen für 2024 erscheint.

    Welche Gegenbuchung fehlt mir in 2023, damit die Bilanz ausgeglichen ist?


    Viele Grüße

    • New
    • Official Post

    Ich habe nun in 2023 genau so gebucht, wie du es beschrieben hattest.

    Das ist zu unkonkret um etwas dazu zu sagen.

    Ich will auch nicht weiter mutmaßen, welche Buchungen Du in 2023 nun stehen hast. Es läge an Dir, die Buchungen darzustellen.

  • Viel Erfolg beim "Buchführung lernen"!

    Das wird hier über das Forum kaum machbar sein.

    Ich habe ier im Forum bereits of hilfe bekommen, damit immer alles korrekt buchen können.

    Mir scheint aber, dass schon die ersten Buchungen (Eröffnungsbuchungen) nicht korrekt oder unvollständig sind. Wer aber die bestehenden Buchungen nicht versteht kann sie auch nicht auf Korrektheit und Vollständig prüfen.

    Die Frage nach

    Welche Gegenbuchung fehlt mir in 2023

    zeigt deutlich, dass die Zusammenhänge nicht verstanden sind, denn ohne konkrete Angaben zu den jetzt bestehenden Buchungen (und diese Angaben fehlen ja stets) kann der Fehler nicht gefunden werden.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

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