Digitaler Buchungsstempel bei e-Eingangsrechnungen

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine e-Eingangsrechnung eingelesen, mit entsprechender vorgeschlagener Kontierung, Anlage des betreffenden Kreditors und der anschließenden Verbuchung in den Buchungsstapel übernommen. Die entsprechende e-Eingangsrechnung ist der Buchung zugeordnet. Jetzt meine Frage: wäre ein digitaler Buchungsstempel erforderlich, in Form von Belegdatum oder Erfassungsdatum plus BelegNr. nicht sinnvoll und ratsam? Vielleicht kennen die ein oder anderen Buchhalter den klassischen Buchungsstempel 8)

    Ich arbeite bei meinem Arbeitgeber mit syska ProFi, dort eben auch mit dem Modul für e-Eingangsrechnungen REBU plus, welches diesen digitalen Stempel auf das Dokument optional aufbringt/aufbringen kann.

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    Einen Buchungsstempel dürften alle erfahrenen Buchhalter noch kennen.

    Wenn eine e-Rechnung verbucht wird, dann ist das Belegdatum ja bereits in der Rechnung enthalten und auch in der Buchung wird man es erfasst haben. Das Erfassungsdatum zu jeder Buchung wird ohnehin im Hintergrund gespeichert. Es lässt sich durch Einfügen des "Buchungsdatum" in der Buchungsliste (unterhalb der Erfassungsmaske) einblenden.

    Eine besondere Darstellung am Beleg ist, da die Daten mit dem Beleg verknüpft sind, nicht erforderlich.

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    Nachteil beim digitalen Buchungsstempel: Das Original-Dokument wird dabei verändert, deshalb sollte man immer eine gestempelte Kopie separat ablegen, damit die Unveränderbarkeit des Originals gewahrt bleibt. Und falls das Original bereits einen qualifizierten Zeitstempel oder eine elektronische Signatur enthält, wird diese durch den Aufdruck ungültig.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

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    Ich kenne das Programm nicht. Es kann aber sein, dass der "Buchungsstempel" lediglich eine Einblendung (Überlagerung) mit den Buchungsdaten in der Beleganzeige des Programms ist - die Belegdatei selbst also nicht verändert wird.

    Wenn tatsächlich die Beleg-Datei verändert wird, sollte der User einen Hinweis erhalten, dass damit die GoBD nicht mehr eingehalten sind.

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