SKR04, Konto 4836 falsch? 16% USt anstatt 19% USt

  • Guten Tag zusammen!

    Mit meinem ehemaligen Buchhalter habe ich Bezeichnungen diverser Buchungskonten abgeglichen.
    Ins Auge gefallen ist dabei das SKR04-Konto 4836.

    Im DATEV-Kontenrahmen ist das Konto mit 19% USt definiert.

    In Taxpool jedoch mit 16% USt:


    DATEV-Kontenrahmen in Anhang (entspricht dem kostenlosen Download, der momentan hier auf der DATEV-Webseite abrufbar ist).

    Vermutlich würde es Sinn machen, das Konto in Taxpool - also dem mitgelieferten SKR04-Kontenrahmen - anzupassen....?

    Beste Grüsse!

  • blinky October 10, 2025 at 5:01 PM

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    Das Konto 4836 im SKR 04 entspricht dem Konto 8640 im SKR 03, dessen Einstellungen bereits in Taxpool (teilweise) angepasst wurden und die ich hier anhänge.


    Danach kannst Du die Kontobezeichnung (auch Erträge statt Erlöse), den Steuersatz (USt. Normal) und DATEV-Automatikkonto (angehakt) selbst ändern.

    Bei beiden Konten wären meiner Ansicht nach zusätzlich noch folgende Änderungen vorzunehmen, sofern bei einem der Konten anders eingetragen:
    Kategorie: sonstige (und nicht Umsatzerlöse)
    Erweiterter Kontentyp: Einnahmen / sonstige (und nicht Umsatzerlöse)
    Zuordnung GuV: Sonstige betriebliche Erträge (und nicht Umsatzerlöse)
    Diese spielen aber (wenn ich nichts übersehe) eher nur für interne Zwecke (Kalkulation) eine Rolle. Das kannst Du ja mit Deinem ehemaligen Buchhalter noch besprechen.

  • Hallo Taxoloop,

    vielen Dank!

    Genau genommen ging ich die Einstellungen schon vor einigen Monaten mit dem ehemaligen Buchhalter durch. Er hatte bei sich - vor über 10 Jahren - das Konto mal in "Weiterberechnung Reisekosten" umbenannt. Wir sind so verblieben, dass wir es ab 2025 analog der DATEV-Vorgabe benennen.

    Wir sind dabei auch die weiteren Einstellungen durchgegangen und hatten sie angepasst - er empfahl die Kategorien/Zuordnungen etc. genau so wie von Dir hier vorgeschlagen.

    Das Ergebnis der Kontenkonfiguration nach dem Gespräch mit ihm sah/sieht so aus:

    Freut mich, dass Deine Vorschläge identisch sind :)


    Wie erwähnt: Ggf. mag modular die USt und evtl. auch die weiteren Zuordnungen ja direkt generell in Taxpool anpassen.

    Nochmals Dankeschön + viele Grüsse!
    blinky

    Taxpool Bilanz, Version 19.18 Portabel | SKR04 | Ist-Versteuerung
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  • USt/VSt 19% fest halte ich für falsch.

    "Weiterberechnung" ist für mich ein Reizwort. Man berechnet etwas, selbst wenn kein Aufschlag kalkuliert wird. Das "weiter" ist überflüssig und teuscht vor, dass eine Art Durchlaufender Posten bestehen würde.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hi wiko-services,

    Danke für deinen Input!

    Stimmt - im Screenshot unterscheidet es sich, Taxoloop zeigt "USt. normal".
    Ich frage mich, worin der Unterschied liegt, solange die Bezeichnung explizit 19% lautet.

    Ich passe es aber entsprechend auf "USt normal" an, selbst wenn die Kontobeschreibung (wohl eben momentan) explizit die 19% vorgibt.

    Danke + Gruss
    blinky

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    Ich frage mich, worin der Unterschied liegt, solange die Bezeichnung explizit 19% lautet.

    Die Bezeichnung spielt für die Auswertung oder Zuweisung eines Steuersatzes eines Kontos keine Rolle!

    Ein Konto, dem der Steuersatz "USt. normal" zugeordnet ist, wird den zum Buchungsdatum gültigen USt-Satz verwenden. Hintergrund ist, dass bei einer gesetzlichen Änderung des betreffenden USt-Satzes der Prozentsatz "normal" (z. Zt. 19 %) geändert wird.

    Ein Konto, dem ein Steuersatz "... fest" zugeordnet ist, wird den dort angegebenen Steuersatz auch dann verwenden, wenn zum Buchungsdatum ein anderer Steuersatz gilt. Auch hier hat es keine Auswirkung auf den Steuersatz der bei dem Konto tatsächlich angewendet wird, was auch immer man in der Bezeichnung hineinschreibt.

    Dennoch sollte man darauf achten, dass die Bezeichnung mit dem was in den Kontoeigenschaften hinterlegt ist übereinstimmt. D. h. die Kontenbezeichnung sollte berücksichtigen, was in den Einstellungen zum Konto hinterlegt ist und nicht umgekehrt.

    Er hatte bei sich - vor über 10 Jahren - das Konto mal in "Weiterberechnung Reisekosten" umbenannt.

    Der Unterschied von Kontenrahmen und Kontenplan spielt heute immer noch eine Rolle. Wird also ein Konto individuell verwendet und entsprechend bezeichnet, sollten auch die Kontoeigenschaften dem Sinn entsprechend eingestellt werden.

    Wenn von einer "Weiterberechnung" (das ist tatsächlich ein nur umgangssprachlich verwendeter Begriff) der Reisekosten gesprochen wird lässt erahnen, dass der dafür entstandene Aufwand nicht in die Kalkulation erbrachter Leistungen einfließt und die "Erstattung" von Reisekosten getrennt von Umsätzen erfolgswirksam gebucht wird. Kann man so machen, es bleiben berechnete Reisekosten und die unterliegen dem jeweils gültigem Regelsteuersatz. :)

  • Taxoloop Vielen Dank! Ich habe mich ungeschickt ausgedrückt.

    Das technisch der Bezeichnungstext der Kontos irrelevant ist, ist mir soweit klar. Im Endeffekt würden beide Konfigurationen ("USt normal" + "USt/VSt 19% fest") momentan 19% USt. bewirken.

    Nur stellt sich mir die Frage, woher ihr das - aufgrund meiner Unkenntnis für mich "erweitert" wirkende - Wissen habt, dass bei einer etwaigen Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer von bspw. 19% auf 22% eben dieses Buchungskonto 4836 ebenfalls auf 22% geändert werden muss, wenn es im SKR04 doch explizit in der Beschreibung mit "19%" benannt ist.

    Denn: Könnte es nicht auch sein, dass es bei 19% fixiert ist und im SKR04 ein anderes Buchungskonto eingeführt wird, dass den dann neuen Satz von 22% abbildet?

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    Ob der hinterlegte Steuersatz eines bestehenden Kontos geändert wird oder dafür ein neues Konto verwendet wird hängt von den Umständen ab (z. B. Steuersatzänderung im laufenden Jahr, nur vorübergehend,...) und von den Möglichkeiten im jeweiligen Programm (z. B. einen datumsabhängigen USt-Satz zu hinterlegen).

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Geduld und die Erklärungen!

    Nach etwas Recherche und Nachdenken kann ich die Empfehlung für "USt. normal" nun nachvollziehen:

    Mir ist aufgefallen, dass viele Standard-Erlöskonten im SKR04 (z.B. 4400 "Erlöse 19% USt") explizit "19%" in der Bezeichnung tragen, aber trotzdem flexibel mit dem Regelsteuersatz laufen sollen. Da es für Konto 4836 auch keine alternative Version ohne Prozentangabe gibt, macht "USt. normal" wohl tatsächlich Sinn.

    Aus meiner IT-Perspektive war das für mich erstmal verwirrend. Für mich ist das wie wenn eine Variable 'constant_value_19' heißt, aber trotzdem variabel sein soll :) Ich hätte erwartet, dass eine explizite Prozentangabe im Kontennamen auch einen festen Steuersatz bedeutet. Aber ich verstehe nun, dass die "19%" in vielen DATEV-Kontobezeichnungen eher eine (historische) Momentaufnahme war/ist und nicht als technische Spezifikation verstanden werden soll.

    Mein IT-Gehirn hätte sich Kontobezeichnungen ohne "hartcodierte Prozentangaben" gewünscht - so wie es bei anderen Konten ja auch gemacht wird (z.B. Konto 6325 heißt einfach "Gas, Wasser, Strom" und nicht "Gas, Wasser, Strom 19% VSt"). Warum dann nicht auch "Sonstige Erträge betrieblich und regelmäßig" ohne die "19% USt"? Aber gut, ich kann mit dieser "historisch gewachsenen" Bezeichnungs-Logik leben!

    Fazit: Ich werde es bei "USt. normal" belassen, wie ihr empfohlen habt. Falls bei einer zukünftigen Steueränderung doch neue Konten eingeführt werden (wie 2020 bei der temporären Senkung), kann man ja immer noch reagieren.

    Nochmals danke für die Diskussion - hat mir geholfen, die Systematik besser zu verstehen!

    Beste Grüsse!
    blinky

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  • Ich hätte erwartet, dass eine explizite Prozentangabe im Kontennamen auch einen festen Steuersatz bedeutet. Aber ich verstehe nun, dass die "19%" in vielen DATEV-Kontobezeichnungen eher eine (historische) Momentaufnahme war/ist und nicht als technische Spezifikation verstanden werden soll.

    Genau so ist es und daher tragen die Kontenrahmen der DATEV eine Jahresangabe "Gültig für JJJJ" und bei Bedarf gibt es Kontenrahmenänderungen nicht nur zum nächsten Jahr, sondern auch innerhalb eines Jahres.

    Mein IT-Gehirn hätte sich Kontobezeichnungen ohne "hartcodierte Prozentangaben" gewünscht - so wie es bei anderen Konten ja auch gemacht wird (z.B. Konto 6325 heißt einfach "Gas, Wasser, Strom" und nicht "Gas, Wasser, Strom 19% VSt").

    Wenn Du Aufwandskonten mit Ertragskonten vergleichst ist das wie mit Äpfeln und Birnen. Der Vergleich hinkt. Automatikkonten gibt es in den Aufwandskonten nicht.

    Warum dann nicht auch "Sonstige Erträge betrieblich und regelmäßig" ohne die "19% USt"?

    Welche sonstigen betrieblichen und regelmäßigen Erträge würden denn nicht mit dem vollen USt-Satz der USt zu unterwerfen sein? ;)

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Quote

    Welche sonstigen betrieblichen und regelmäßigen Erträge würden denn nicht mit dem vollen USt-Satz der USt zu unterwerfen sein? ;)

    Mit dieser simplen Frage hast Du erreicht, dass es mir aufgefallen ist ;)

    Wenn man sich in das Wort "regelmäßig" hineindenkt und darauf konzentriert, wird irgendwie klar, dass es immer um den zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültigen USt-Satz gehen muss.

    Ich finde vor diesem Hintergrund zwar immer noch, dass im Text der (bei einer Änderung ja anzupassende) USt-Satz nicht explizit erwähnt werden sollte, wenn er sich ändern kann... aber sei's drum. Ich habe wohl auch zu prominent die vor einigen Jahren erfolgte vorübergehende USt-Senkung im Hinterkopf....

    Nochmals Dankeschön!

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    Da auch die weiteren Fragen zum Kontenrahmen nun vorerst klar sind mache ich hier zu.

    blinky Wenn Dir weitere Differenzen zwischen den Konten in Taxpool und bei DATEV auffallen, diese ggf. zusammenfassen und in einem Beitrag unter Verbesserungsvorschläge darstellen. Dort dann bitte den Beitrag nicht mit weiteren Fragen vermischen.

  • Taxoloop October 24, 2025 at 2:49 PM

    Closed the thread.

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