Buchungen bei Einbringung Einzelunternehmen in GmbH

  • Hallo zusammen,

    ich habe (hatte) seit ca. 3 Jahren ein gewerblich (Bereich Softwareentwicklung) tätiges Einzelunternehmen (nicht im HR eingetragen).

    Dieses habe ich nun Ende August rückwirkend zum 1.1.25 nach § 20 UmwStG mit allen Aktiva und Passiva in meine wenige Wochen zuvor gegründete GmbH eingebracht, per Barkapitalerhöhung mit dem Einzelunternehmen als Sachagio.

    Dabei ist (in meinem Fall) bei der Gesellschaft zunächst eine Verbindlichkeit gegenüber dem einbringenden Gesellschafter (mir) in Höhe von 50000 Euro (Zahl fiktiv) einzustellen, eine sogenannte „sonstige Gegenleistung“ (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG). Ein überschießender Betrag ist als korporationsrechtliches Agio in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB einzustellen.

    Mich beschäftigen hierzu nun die Buchungen, bzw. die "praxisnahe" Umsetzung, da im Prinzip alle Buchungen seit Jahresbeginn vom Einzelunternehmen auf die GmbH übergehen.

    Sowohl für Einzelunternehmen als auch GmbH (seit ihrer Gründung) habe ich die Buchhaltung in separaten Mandanten in Taxpool.


    1.) Die Kapitalerhöhung habe ich mit Tag des Notartermins bzw. der Überweisung mit

    1000 Euro
    1298 (Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital) an 2900 (Gezeichnetes Kapital)

    und

    1000 Euro
    1800 (Bank) an 1298 (Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital)

    gebucht.


    2.) Für die Verbuchung der "Sonstigen Gegenleistung" (Verbindlichkeit über 50000 Euro) in der GmbH bin ich mir nun beim Konto und beim Gegenkonto unsicher:

    Beim Konto kämen ja 3510 (Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern) und 3640 (Verbindlichkeiten ggü. GmbH-Gesellschaftern) in Frage, oder? Gibt es zwischen diesen Unterschiede (so richtig habe ich keine ergoogeln können)?

    Wäre das Gegenkonto dann zunächst 2900 (Gezeichnetes Kapital), als Buchung also z.B.

    50000 Euro
    2900 (Gezeichnetes Kapital)
    an 3510 oder 3640

    (Aufgelöst würde die Verbindlichkeit dann irgendwann bei Überweisung an mich als Gesellschafter ja einfach mit 3510 oder 3640 an 1800 (Bank) .)


    3.) Jetzt folgt die Einbuchung der Kapitalrücklage (bzw. der gesamten Aktiva und Passiva).

    Würde/könnte/sollte ich hier in der Praxis einfach (natürlich in Kopie) den Taxpool-Einzelunternehmen-Mandanten nehmen und alle Buchungen des GmbH-Mandanten dazu importieren (weil diese mangels Geschäftsbetrieb vor der Einbringung natürlich recht wenige sind)? Ggf. mit neuen Kontennummern bei schon bestehenden Konten, wie 1800 Bank. Und natürlich so, dass das Eigenkapital des Einzelunternehmens dann das 2900 Gezeichnete Kapital wieder ins Positive zieht bzw. der Überschuss dann in 2920 Kapitalrücklage landet?

    (Bzw. das ganze von mir aus auch andersherum, d.h. die Einzelunternehmen-Buchungen exportieren und im GmbH-Mandanten importieren?)

    Oder sollte ich das noch anders machen, und z.B. nur die in der Bilanz ausgewiesenen Salden auf ihren Konten (auch recht überschaubar) "dazu buchen"? Und das dann z.B. mit 9000 als Gegenkonto?


    Vielen Dank für jegliche Hinweise, die ihr für mich habt!

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Hallo,

    nach noch mehr Überlegen tendiere ich bei 3) nun nicht mehr zum bloßen exportieren/importieren der Buchungen, da ja dann (formal) z.B. der Rechnungsempfänger auf dem Beleg falsch wäre (noch das Einzelunternehmen statt der GmbH).

    Stattdessen sollte der Weg über eine SuSa-Liste des EU auf den Tag der Einbringung (HR-Eintragung) und dann Buchung gegen u.a. 9000/9008/9009 in der GmbH am besten sein.

    Was meint ihr?

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Hier findest du die offizielle Grundlage mit Beispielen:

    Direktlink: BMF-Schreiben Umwandlungssteuererlass 02.01.2025 (PDF)
    (Siehe Randnummern 20.23 ff. zur „sonstigen Gegenleistung“).

    Allgemein gilt:

    2900 Gezeichnetes Kapital = Nennbetrag der neu ausgegebenen Anteile
    2925/2928 Kapitalrücklage = Agio bzw. sonstige Zuzahlungen ins Eigenkapital
    3640 ff. Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern = sonstige Gegenleistung (Barzuzahlung, Darlehen usw.)
    351x ist allgemeiner, 3640 ff. speziell für GmbHs.

    Die Gegenbuchung z.B. gegen die eingebrachten Aktiva/Passiva.

    Ob die Gegenleistung steuerlich „unschädlich“ bleibt oder einen Zwischenwert erzwingt (evtl. Überleitung Handelsbilanz --> Steuerbilanz, Konto 9297 Ausgleichsposten usw.), hängt lt. BMF-Schreiben von der Höhe der Gegenleistung und vom Buchwert des eingebrachten Unternehmens ab. Die dazu notwendigen Werte hattest Du nicht erwähnt.

    Die genaue Prüfung sollte man im Zweifel mit einem Steuerberater klären.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Ich habe mich nicht getraut, konkretes vorzuschlagen, weil ich die genaue Sachlage nach den bisherigen Angaben nicht nachvollziehen konnte.

    Grundsätzlich würde ich als erstes eine Bilanz nach Buchwerten für das EU erstellen, nach der die Einbringung ggf. in der GmbH erfolg en kann.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo!


    Vielen Dank für die Infos und den Link!

    Steuerlich ist die Gegenleistung unschädlich, da unter den 500 TEUR aus § 20 Abs. 2 Nr. 4 b) UmwStG. Den Einbringungsprozess hat natürlich auch mein Steuerberater begleitet, der ist aber gerade im Urlaub und ich wollte gerne schon mit der Buchhaltung anfangen.

    Die Konten habe ich so auch recherchiert, aber ich habe bei den Buchungssätzen noch irgendwo einen "Brain Freeze".

    Das eingebrachte Einzelunternehmen hat (beispielsweise) in den Aktiva diese Bestände:

    690Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung500 Euro
    10001Forderung aus LuL von Beispieldebitor1000 Euro
    1800Bank75000 Euro

    Buche ich die dann in der GmbH einfach (ähnlich einem Jahreswechsel) mit 690 bzw. 1800 an 9000 und 10001 an 9008?
    (Und mit den Passiva-Werten entsprechend andersherum, und dabei dann auch das Einzelunternehmen-Variable-Kapital in die GmbH-Kapitalrücklage? Und was ist mit den ganzen laufenden GuV-Konten?)

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Hallo,

    wiko-services.de: Sorry, habe deine Antwort erst nach dem Abschicken meiner vorigen Antwort gesehen.

    Grundsätzlich würde ich als erstes eine Bilanz nach Buchwerten für das EU erstellen, nach der die Einbringung ggf. in der GmbH erfolg en kann.

    Diese Bilanz habe ich natürlich, mit Aktiva, Passiva, GuV auf den Tag der Eintragung im HR (was der Wirksamkeit der Einbringung) entspricht.

    Aber wie kriege ich diese ganzen einzelnen Werte nun eben in die Bilanz der GmbH (die seit ihrer Gründung wenige Wochen zuvor ja auch schon ein paar (wenige) eigene Buchungen hatte)?

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Hallo,

    für alle Interessierten (jetzt oder in Zukunft) und um diesen Thread abzschließen:
    Ich habe nun von meinem Steuerberater diesen Buchungsvorschlag bekommen und umgesetzt:

    Im Prinzip ist es ähnlich zu meiner Idee mit 9000, nur stattdessen mit 1370 (Durchlaufende Posten) und dann auch nur die Salden am Tag der notariellen Beurkundung des Einbringungsbeschlusses (da laut Beschluss das Agio an dem Tag fällig ist):

    Quote

    - Im ersten Schritt wären die Endsalden aus der Bilanz des EU zum 31.12.2024 bei der GmbH zu übernehmen. Gegenbuchung zunächst auf einem Verrechnungskonto z.B. 1370 (Durchlaufende Posten).

    - Im zweiten Schritt aber nicht die bisherigen Einzelbuchungen im EU aus dem Rückwirkungszeitraum in die Buchhaltung der GmbH importieren. Rechtlich ist dies nicht erforderlich, da die vorgeschriebenen Buchungen im EU bereits vorhanden sind.

    - Daher lediglich die Endsalden zum Beurkundungstermin bei der GmbH übernehmen. Gegenkonto auch hier 1370.

    - Im letzten Schritt ist dann die Gegenleistung auf Konto 3640 einzubuchen. Gegenkonto wiederum 1370.

    - Der verbleibende Saldo auf Konto 1370 ist dann noch in die Kapitalrücklage (Konto 2920) umzubuchen.

    Im Einzelunternehmen nach Tag des Einbringungsbeschlusses angefallene Buchungen habe ich dann komplett (mit ggf. angepassten Kontennummern bei Bankkonto, etc.) direkt in die Buchhaltung der GmbH verschoben.

    Vielleicht ist das ja für jemanden noch hilfreich.

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Es ist einigermaßen schwer, aus den Angaben die notwendigen Daten zu entnehmen um daraus in anders gelagerten Fällen (bei anderen Usern) ein mögliches Vorgehen zu entwickeln. Wer das schafft, kann gewiss sein individuelles Vorgehen selbst ermitteln.

    Die größte Hürde dürfte dabei sein, mögliche Abweichungen von Deinem Fall zu ermitteln und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Nur daher will ich darauf hinweisen, dass individuelle Sachverhalte auf andere zu übertragen fehlerträchtig ist.

    Hauptsache ist, dass Du für Deine Situation die Buchungen so vollziehst, wie es der StB in Übereinstimmung mit den Ihm genau bekannten Sachverhalten vorgibt.

  • Taxoloop October 12, 2025 at 5:12 PM

    Closed the thread.

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