Haken bei „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ bleibt gesetzt und ausgegraut – trotz Einkunftsart „Sonstige Fälle“

  • bei der E-Bilanz-Erstellung für unsere vermögensverwaltende UG (Bilanz-Version 19.17) tritt folgendes Problem auf:

    Trotz korrekt gesetzter Einkunftsart „Sonstige Fälle“ und Bilanzierungsstandard „Deutsches Handelsrecht (Einheitsbilanz)“ bleibt der Haken bei
    „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ gesetzt und ausgegraut. Eine Deaktivierung ist nicht möglich.

    Folgende Maßnahmen wurden bereits erfolglos durchgeführt:

    • Mandant in neuer Installation manuell wiederhergestellt (kein Komplettbackup eingespielt)
    • E-Bilanz-Vorbelegung vollständig neu aufgesetzt
    • Einkunftsart auf „Sonstige Fälle“ geändert
    • Versuch, durch Änderung anderer Felder den „Übernehmen“-Button zu aktivieren → ohne Erfolg
    • Taxpool-Log geprüft → keine relevante Fehlermeldung
    • Versuch über „Standardwerte setzen“ → Haken bleibt bestehen
    • Versuch, die ebilanzkonfiguration.dat zu löschen (noch ausstehend)

    Wir möchten den BVV-Block nicht übermitteln, da er für eine rein vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft nicht erforderlich ist.

    Vielleicht kennt jemand eine Lösung oder Hinweise zur vollständigen Entfernung des BVV-Elements.
    Viele Grüße
    Volker Körppen

  • da er für eine rein vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft nicht erforderlich ist.

    Der steuerliche Betriebsvermögensvergleich (BVV) ist seit der E-Bilanz-Taxonomie 6.4 Pflicht, meinen Informationen nach seit 2021 und gültig unabhängig von der Rechtsform. Daher ist wohl eine Abwahl des BVV auch nicht möglich.

  • Steht so auch in der Hilfe.

    Der BVV konnte zuvor bereits freiwillig übermittelt werden, daher rührt der ausgegraute Schalter.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Ich verstehe nicht, warum bei einer Kapitalgesellschaft der BVV nicht erforderlich sein soll, nur weil es eine vermögensverwaltende UG ist.
    Die zu übertragenden Bestandteile kann man sich eben nicht aussuchen. Diese Problematik lässt sich durch ein Programm nicht lösen.

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