Hallo,
ich habe ein Betriebs-Kfz mit durchschnittlicher privater Nutzung zwischen 10 und 50% p.a., ermittelt mittels Fahrtenbuch.
Die laufenden Betriebskosten (Tanken, Parken, Service, Reparaturen, Versicherung, ...) behandele ich entsprechend dem Anteil Privatnutzung als Betriebseinnahme in der EÜR. In der USt-Erklärung setze ich die darauf entfallende Umsatzsteuer ebenfalls als erhaltene USt an.
Frage: Muss ich die jährliche Abschreibung ebenfalls entsprechend dem Anteil der Privatnutzung zu den Betriebseinnahme hinzuaddieren und muss hierauf dann auch in der USt-Erklärung 19% als erhaltene Umsatzsteuer angesetzt werden?
Danke vorab