Verrechnung - Erfassung von zwei Rechnungen (1x Rechnung, 1x Gutschrift)

  • Guten Abend!

    Eventuell kann mir jemand helfen, wie ich folgenden Sachverhalt in Taxpool am Besten erfassen kann:

    - Rechnung erhalten (fehlerhaft) , sagen wir über 100 EUR
    - Nach Reklamation zweite Rechnung mit Negativbetrag (also Gutschrift) erhalten, sagen wir 40 EUR Gutschrift.

    Der Rechnungsaussteller bietet darum, beide Belege zu verrechnen und nur die Differenz zu überweisen.

    Mein Vorgehen ist/war testweise dergestalt, dass ich die beiden Rechnungen in der Lieferantenverwaltung unter "Rechnungen" erfasst habe.
    Die Gutschrift habe ich dabei separat, also als zweite Rechnung, erfasst und "Als Gutschrift buchen" aktiviert.

    Mein Problem ist nun jedoch die Zuordnung der Banküberweisung. Ich habe ja nur 60 EUR überwiesen.

    Die Zuordnung dieser Zahlung auf die erste Rechnung klappt auch soweit, aber ich kann Taxpool hier nicht beibringen, dass auch die als Gutschrift erfasste Rechnung mit berücksichtigt werden soll. Taxpool bietet - nachdem ich den zweiten Beleg ja schon erfasst habe - an, die Unterzahlung über eine Gutschriftbuchung auszugleichen. Somit habe ich nochmal einen separaten Buchungssatz. Allerdings müsste ich dann die separate Gutschrift unter "Lieferanten" wieder herauslöschen, damit es stimmig ist.

    Meine Hoffnug wäre gewesen, dass ich den zweiten Beleg (Gutschrift) dort explizit erfasst lassen kann (da es ja auch extra die Option "als Gutschrift buchen" in der Maske gibt).

    Mach ich eventuell etwas falsch, übersehe ich etwas?
    Was wäre hier das beste / empfohlene Vorgehen?

    Danke + Gruss
    blinky

    Taxpool Bilanz, Version 19.18 Portabel | SKR04 | Ist-Versteuerung
    / Long-Time IT'ler - Consultant, IT-Architekt | in IT-Verständnis und -Analyse stark :) , in Buchhaltungs-/Verbuchungsthemen eher Anfänger /

  • wie ich folgenden Sachverhalt in Taxpool am Besten erfassen kann

    Am besten hättest Du die Rechnung die Du ja nicht akzeptiert hast nicht erfasst.

    Eingangsrechnungen werden kaufmännisch geprüft (Rechnungsprüfung) und ggf. abgewiesen weil man die damit erhobene (falsche) Forderung nicht akzeptiert, also bucht man die Forderung auch nicht.

    Mit der Bitte des Ausstellers, die Rechnung mit der Gutschrift zu verrechnen ergibt sich ein Beleg, welcher sich aus der Rechnung, der Bitte zu verrechnen und der Gutschrift zusammensetzt und eben erst mit der Gutschrift vollständig ist und gebucht werden kann.

    Was daraus folgt dürfte klar sein.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Besten Dank!

    Habe ich im Prinzip ja reklamiert -- die Art der Korrektur kam durch einen Angestellten des Steuerberaters selbst für die Lohnbüro-Tätigkeit.

    Ich interpretiere es mal so:

    Beide PDFs, mit den unterschiedlichen Rechnungsnummern, zu einem Beleg zusammenfassen. Den finalen (dann korrekten, reduzierten) Betrag als Rechnungsbetrag erfassen und eben diesen überweisen. Dann passt auch die Zahlungszuordnung.

    Grüsse
    blinky

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  • Korrektur kam durch einen Angestellten des Steuerberaters

    Dann hätte der auch dazu sagen können, wie Du damit umgehst. :)

    Ich interpretiere es mal so:

    Treffer! :)

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  • Besten Dank!

    Nur fällt mir nun auf, dass die eine Rechnung vom 31.07., die andere vom 01.08. ist.
    Wäre für die UStVA nicht eine korrekte Erfassung in den jeweiligen Monaten erforderlich, was mit der vorgeschlagenen Lösung so nicht ganz passt?

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  • Welche Vorsteuer willst Du denn aus einer Rechnung ziehen, deren Forderung Du (zumindest der Höhe nach) nicht akzeptierst?

    Wir wissen nicht, was an der Rechnung fehlerhaft war. Wenn dort Leistungen abgerechnet wurden, die nicht erbracht waren/werden sollen, ist ein VSt-Abzug daraus ohnehin nicht möglich, siehe § 15 UStG.

    Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

    1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.

    Wenn "nur" der Betrag irrtümlich zu hoch berechnet wurde ist sie dennoch unrichtig im Sinne von § 31 UStDV und kann berichtigt werden.
    Ob die Gutschrift und die "Bitte des Ausstellers" in der Form erfolgten, dass aus der ursprünglichen Rechnung eine "berichtigte Rechnung" mit Rückwirkung geworden ist, kannst nur Du erkennen. Frag doch mal bei Deinem StB nach.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Prinzipiell verhält es sich wie folgt:

    Die erste Rechnung enthält eine Abrechnung über Lohnbürokosten für 2 komplette Jahre plus 7 Monate von 2025.

    Die Reklamation war über ein komplettes dieser beiden Jahre, da die Lohnbürokosten bereits in der Vergangenheit abgerechnet wurden. Ergo: Es wurde doppelt abgerechnet.

    Die Gutschrift enthält sodann einen Nachlass/eine Gutschrift für das doppelt abgerechnet Jahr.
    Gleichzeitig rechnet man aber noch den Monat August/2025 neu ab.

    Im Total ergibt im zweiten Beleg (der Gutschrift-Rechnung vom 01.08.2025) ein Betrag, die verrechnet werden soll mit der ersten Rechnung vom 31.07.2025.

    Meine ursprüngliche Frage zielte auf die Behandlung über Kunden/Lieferanten und den OP-Ausgleich ab.
    Aber vermutlich krieg ich das manuell "irgendwie" an der Kunden/Lieferantenverwaltung vorbei manuell erfasst.

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  • Es hat wenig Sinn, zu einem immer nur teilweise dargestelltem Sachverhalt Lösungswege aufzuzeigen, die man ggf. wieder verwerfen muss, weil der tatsächliche Sachverhalt scheibchenweise dargestellt und korrigiert wirdund man sich jeweils in einen letztlich neuen Sachverhalt von vorne hineindenken muss. Siehe das angepinnte Thema Buchhaltungsfragen "richtig" stellen, dort unter "Zielführende Problembeschreibung".

    Quote

    ... Bei vielen Fragen kommt es auf die genauen Umstände an. Je ausführlicher Du beschreibst worum es geht und je mehr Details Du gleich bei der Frage angibst um so schneller erhältst Du die treffende Antwort, ohne dass erst langwierige Rückfragen andere Benutzer davon abhalten, sich mit Deiner Problematik zu befassen. Außerdem kommen dabei oft entscheidende Informationen zum Vorschein, die man selbst vielleicht als unwesentlich erachtet.

    Der scheinbar große Aufwand etwas genau zu schildern erspart Dir selbst das beantworten von oft mehreren Rückfragen, ist also für Dich und die anderen Mitglieder weniger Aufwand. ...

    Meine ursprüngliche Frage zielte auf die Behandlung über Kunden/Lieferanten und den OP-Ausgleich ab.

    Schon dafür war die Beschreibung unzureichend und was man sich hätte dazudenken müssen wäre kaum mit den Tatsachen deckungsgleich, hätte also selbst dann zu unpassenden Buchungen geführt, wenn diese über das Nachstellen der Fremdbelege in Taxpool (Kunden/Lieferanten) erstellt würden. Fragen zu Programmfunktionen bitte im entsprechenden Forenbereich stellen.

    In diesem Forenbereich dreht sich alles um Fragen, Probleme und Tipps zur Kontierung, zu Buchungssätzen und zu Sachverhalten bei Bilanzierung. Hier geht es jedoch nicht um Fragen zur Programmbedienung, für diese ist der Forenbereich Programm-Menü und die dortigen Unterforen zu verwenden.

    Die weiteren Fragen die man sich angesichts bisher lückenhafter Darstellung stellen muss ergeben sich aus den Leistungszeiträumen zu denen bislang nichts bekannt ist und auch jetzt nur Mutmaßungen hervorrufen.

    Die erste Rechnung enthält eine Abrechnung über Lohnbürokosten für 2 komplette Jahre plus 7 Monate von 2025.

    Wann sind denn die Leistungen jeweils erbracht worden? Wurden die (mutmaßlichen) Lohnabrechnungen nicht in Vorjahren erbracht und wären dann auch dort zu berücksichtigen gewesen, selbst wenn sie nicht fristgerecht - nach § 14 (2) Satz 2 - abgerechnet wurde?

    Zudem wird erkennbar, dass es sich kaum um die Eingangs angegebenen Kleinbeträge handeln kann.

    - Rechnung erhalten (fehlerhaft) , sagen wir über 100 EUR
    - Nach Reklamation zweite Rechnung mit Negativbetrag (also Gutschrift) erhalten, sagen wir 40 EUR Gutschrift.

    Was bei diesen Beträgen noch als praktikable Lösung vertretbar sein kann dürfte bei den zu erwartenden tatsächlichen Beträgen für mehrjährige Arbeiten kritischer zu betrachten sein. Selbstverständlich soll das nicht dazu verleiten, exakte Daten im Forum zu veröffentlichen oder gar die Belege unbearbeitet hochzuladen. Der StB Deines Vertrauens hat den notwendigen Einblick - also:

    Frag doch mal bei Deinem StB nach.

  • Da man nicht weiß, was genau die Belege hergeben, lässt sich auch nicht sagen, wie genau damit umzugehen ist. Das wird nicht leichter, wenn die Buchungen über das Nachstellen der Belege in Taxpool erzeugt werden sollen.

    Der StB hätte einfach die falsche Rechnung komplett stornieren und dazu eine Gutschrift erstellen können. In der neuen Rechnung die dann korrekt ausgestellt werden sollte hätten dann die tatsächliche Abrechnung, wegen mir auch inkl. der weiteren Leistung "August" ststtgefunden.

    Zu den Leistungszeiträumen muss man eben schauen, was auf den jetzt vorliegenden Belegen angegeben ist, denn danach richtet sich der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs.

    Ob in den Vorjahren Leistungen erbracht wurden, steht in den Sternen. Auf mögliche Abgrenzungen der Beträge zu den vorlaufenden Wirtschaftsjahren will ich jetzt auch nicht vorgreifen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hier wird ein programmtechnisches Problem "Kreditoren-OP-Ausgleich durch Gutschrift" durch eine juristische Diskussion erschlagen. Tatsache ist bei taxpool, dass ein OP-Ausgleich nur funktioniert, wenn man die "richtige" Reihenfolge wählt. Es funktioniert, wenn man bei der ausgehenden Zahlungsbuchung zuerst den Gutschriftsbetrag zuordnet (als verfügbarer Betrag wird jetzt die Summe Zahlung+Gutschrift angezeigt) und dann den vollständigen Rechnungsbetrag zuordnet.

    Es gibt bei bspw. folgenden echten Sachverhalt:
    Woche 1:
    Lieferung und Rechnungsstellung für Ware zuzügl. Pfand für die Verpackung
    Woche 2:
    Rückgabe der Verpackung Gutschriftserteilung für den Pfandbetrag
    Woche 3:
    Lastschrifteinzug des Differenzbetrags.

    Software: Taxpool mit Postgres in Bilanz- und EÜR Version; Online-Banking über Subsembly
    Kontenrahmen: SKR 03 / 04 / 42 / 49 ; Wunsch wäre SKR 14
    mehrere Mandanten,

  • Ich habe gerade nicht soviel Zeit, alles durchzulesen,aber wenn du Erfolgskonten deaktivierst lassen sich auch Verrechnungskonten verarbeiten:

    Quote

    Um auch Rechnungen anzuzeigen, bei denen ein Personenkonto an ein Interimskonto gebucht wurde, muss der Filter deaktiviert werden.

    ANSONSTEN: Einfach mal alle beteiligten Buchungen mit Soll und Habenkonto aufführen.

  • Bernhard

    Zum anfänglich (unzureichend) dargestelltem Sachverhalt gab es eine sehr einfache Lösung von wiko-services.de, die das programmtechnische Problem sehr pragmatisch löste. blinky hätte einen Beleg in Taxpool nachgestellt, mit dem auch die korrekten Buchungen automatisch zur Verfügung gestellt würden, nämlich

    1. zum Datum der Gutschrift Aufwand und USt an Kreditor in der korrekten Höhe (60 €)
    2. bei der Zahlung und OP-Ausgleich (eine Verrechnung wäre unnötig) Kreditor an Bank (60 €)

    Bis hier wurde das Problem gelöst. Erschlagen wurde dann aber die Lösung, nicht das Problem. Der suk­zes­si­ve vervollständigte Sachverhalt ergab, dass ein völlig anderes Problem vorliegt als nur die OP-Verrechnung bei der Zahlung.

    Inzwischen stellte sich nämlich heraus, dass (man beachte, es wird bilanziert)

    • Aufwand aus mehreren Jahren betroffen ist
    • es sich um Beträge handeln könnte, die deutlich höher sein dürften als 60 € (zu denen ggf. Rückstellungen gebildet waren?)
    • Teile der Rechnung periodenfremden Aufwand beinhalten und dies selbst nach Rücknahme der Berechnung eines Teils des periodenfremden Aufwands per Gutschrift.

    Das muss im Forenbereich "Buchhaltungsfragen" dazu führen, dass auf die notwendige Berücksichtigung des noch unklaren Sachverhalts eingegangen wird. Bevor die Verrechnung von OPs bei der Zahlungsbuchung erledigt wird, sollten die nötigen aufwandswirksamen Buchungen feststehen um nicht später alles korrigieren zu müssen. Da aber nicht klar ist, ob und was der beteiligte StB in Vorjahren gebucht/berücksichtigt hat, ist er der richtige Ansprechpartner.

    Deine Lösung für die reine OP-Verrechnung ist korrekt. Das Beispiel geht aber an dem hier inzwischen deutlichem Problem vorbei, dass die Erstellung nachgestellter Belege (Rechnung und Gutschrift) in Taxpool für die unterschiedlichen Positionen aus unterschiedlichen Wirtschaftsjahren auch jeweils unterschiedliche Aufwandskonten (über die verschiedenen Artikel der nachgestellten Rechnung) ansprechen sollten, die den tatsächlich abgerechneten Sachverhalten entsprechen.

    Ich gehe - im Gegensatz auch zu modular - davon aus, dass bei der Erstellung der in #1 beschriebenen Rechnungen in Taxpool weder unterschiedliche Artikel, noch Verrechnungskonten verwendet wurden.

    Mein Vorgehen ist/war testweise dergestalt, dass ich die beiden Rechnungen in der Lieferantenverwaltung unter "Rechnungen" erfasst habe.
    Die Gutschrift habe ich dabei separat, also als zweite Rechnung, erfasst und "Als Gutschrift buchen" aktiviert.

  • Ich bin Freund praktischer Lösungen ohne die Dinge zu verkomplizieren, soweit es buchhalterisch korrekt geht. Das war in Ausgangsfall gegeben und es wurde gefragt

    wie ich folgenden Sachverhalt in Taxpool am Besten erfassen kann

    Nach dem sich aber die Darstellung derart verändert hat, dass es mit einem bloßen Verrechnen der OPs die Sache nicht getan ist, darf man froh sein, dass die Ungereimtheiten aufgefallen sind.

    Vielleicht meldet sich blinky noch und liefert die Info, wie bisher mit den Beträgen umgegangen wurde. Dann kann man erkennen, welche Buchungen jetzt beim erfolgen müssen. Um die gewünschten Buchungen per Belegerfassung in Taxpool zu erreichen - wenn man unbedingt den Umweg über die nachgestellten Belege gehen will, müßten wohl Rechnungen mit diversen "Artikeln" angelegt werden.

    Wie zum Schluss die OP-Verrechnung erfolgen kann ist ja bereits aufgezeigt.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

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