Jahresabschluss UG / Thesaurierungspflicht

  • Hallo zusammen,

    ich probiere nun schon länger, den Jahresabschluss für meine UG mit Taxpool zu erstellen. Leider stoße ich bei der Thesaurierung an meine Grenzen. Ich habe laut GuV einen Betrag x€ an Gewinn, welchen ich zu 100% in die Gewinnrücklage buchen möchte. Dies soll laut diversen Beiträgen über ein Behelfskonto (8020) funktionieren. Ich nutze SKR03.

    Ich habe also das Konto "8020 - Erfolgskonto Jahresüberschuss" wie folgt angelegt:
    Kategorie: Sonstige Aktiva oder Passiva
    Kontentyp: Neutral
    Erweiterter Kontentyp: Ergebnisverwendung Allgemein
    Steuersatz: Ohne USt.

    Dann folgende Buchung:
    Buchungstext: Gewinnverwendung 100% Rücklage
    Sollkonto: 8020
    Habenkonto: 860
    Betrag: x€

    Nun ist meine Bilanz allerdings nichtmehr ausgeglichen.
    Kann jemand sagen, wie die Thesaurierung richtig gebucht wird?

    Vielen Dank vorab.


    Grüße, Andi

    SKR 03, IST-Versteuerung, Bilanz, Unternehmergesellschaft, mit Personenkonten

    • Official Post

    Dies soll laut diversen Beiträgen über ein Behelfskonto (8020) funktionieren.

    Mich würde interessieren, welche Beiträge (Bitte um Quellenangabe) das sind. Vermutlich verunsichern Dich Quellen, die mit dem IKR arbeiten und sich i. d. R. an Kaufmännische Auszubildende richten. Dort werden häufig theoretische, oft an T-Konten erklärte Zusammenhänge dargestellt statt praktische Hinweise zum Vorgehen bei einer heute üblichen EDV-Buchhaltung. Wenn Du schon nach Buchungsvorschlägen suchst, solltest Du zu Deinem Kontenrahmen suchen.

    ... welchen ich zu 100% in die Gewinnrücklage buchen möchte.

    Bedenkst Du dabei, dass die UG eine gesetzliche Rücklage zu bilden hat?

    Die gesetzliche Rücklage wird im SKR03 2496 "Einstellungen in die gesetzliche Rücklage" an 846 "Gesetzliche Rücklage" gebucht.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Die Beiträge müsste ich tatsächlich nochmal raussuchen - aber kann durchaus sein, dass hier die Zielgruppe falsch war.

    Mit 100% Gewinnrücklage meinte ich die gesetzlich zu bildende Rücklage.

    Nachdem ich nun die Buchung wie von Dir geschrieben eingetragen habe sieht die Bilanz so aus, wie ich sie erwartet hätte. Vielen Dank.
    Ist es denn auch richtig, dass in der GuV nun kein Gewinn mehr ausgewiesen wird (Ebenso wie ein Betriebsergebnis von 0€ in der BWA)? Würde das nicht die Körperschaftssteuererklärung verfälschen?

    SKR 03, IST-Versteuerung, Bilanz, Unternehmergesellschaft, mit Personenkonten

  • Mit 100% Gewinnrücklage meinte ich die gesetzlich zu bildende Rücklage.

    Das sind aber nicht 100 % des Gewinns! Siehe § 5a GmbHG. Folglich sollte auch ein Gewinn übrig bleiben.

    ... sieht die Bilanz so aus, wie ich sie erwartet hätte.

    Das sagt ja nun nicht viel. Ich kann nämlich schlecht wissen, wie die Bilanz aussieht, welche jetzt Deinen Erwartungen entspricht.
    Wenn kein Gewinn mehr übrig ist, ist sie jedenfalls falsch.

  • Die gesetzliche Rücklage sind mind. 25% des Gewinns - können doch aber auch 100% sein.
    Ich habe somit den Betrag, der in der GuV als Jahresüberschuss ausgewiesen wurde in die gesetzliche Rücklage gebucht.

    SKR 03, IST-Versteuerung, Bilanz, Unternehmergesellschaft, mit Personenkonten

  • § 5a GmbHG - Einzelnorm

    Schau ob dort von "mindestens" die Rede ist.

    Vielleicht solltest Du besser mit einem StB zusammenarbeiten, solange Du zu den gesetzlichen Anforderungen nicht sicher bist. Schließlich können Fehler zu weitreichenden Konsequenzen führen.

    Ein Verstoß gegen § 5a Abs. 3 GmbHG zieht die Nichtigkeit der Feststellung des Jahresabschlusses nach sich – die wiederum die Nichtigkeit des Gewinnverwendungsbeschlusses zur Folge hat. Aus der Nichtigkeit der Feststellung des JA und des Gewinnverwendungsbeschlusses resultieren bürgerlich-rechtliche Rückzahlungsansprüche gegen die Gesellschafter. Ferner machen Geschäftsführer sich haftbar nach § 43 GmbHG.

  • Bitte nicht vergessen, entsprechende Beschlüss der Gesellschafter einzuholen. Diese sind Buchungsbeleg.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

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