Hallo zusammen hier im Forum,
ich habe eine Frage bzw. ein Problem in Bezug auf die seit 01.01.2025 gültige neue Sonderregelung für Kleinunternehmer (neue EU-Kleinunternehmer-Regelung ab 01.01.2025). Basis ist ein Kleinunternehmen (GmbH mit EU-weitem Verkauf), bisher wird im SKR03 gebucht, künftig (ab 2026) soll im SKR04 gebucht werden.
Bis Ende 2024 konnte ich als Kleinunternehmer buchhalterisch inländische (in Deutschland) Verkäufe (Rechnungen) auf das SKR03 8192 buchen (ohne USt, da Kleinunternehmer) und die EU-weiten ausländischen Verkäufe (an Privatpersonen, mit Ausweis der USt.) über das OSS/MOSS (8331) verbuchen, und konnte so auch korrekte Berichte (OSS/MOSS-Bericht) über die EU-weit ausländischen Verkäufe (an Privatpersonen) erhalten und an das BZSt-Online-Portal quartalsweise weiterleiten.
D.h., bis Ende 2024 waren die inländischen Umsätze eines Kleinunternehmers mit der Verwendung des SKR03 8192 problemlos Ust-frei buchbar mit dem entsprechenden Vermerk (§19 UstG) auf der Rechnung, etc. und die EU-weit ausländischen Umsätze unter der Verwendung des OSS/MOSS (SKR03 8331) und damit die Berücksichtigung der jeweils angefallenen ausländischen USt (und der Verwendung des OSS/MOSS-Berichts für das BZSt-Online-Portal).
Mit der neuen ab 01.01.2025 gültigen Regelung werden nun die ALLE (also die inländischen und EU-weiten ausländische) Verkäufe zusammengefasst
und fallen (bis zur 25.000/100.000 EUR-Grenze) unter die Regelung ohne USt, da Kleinunternehmer.
Gleichzeitig (!) wird aber gefordert, dass der registrierte Kleinunternehmer grundsätzlich alle(!) Umsätze (also inländische und EU-weite ausländische Umsätze – auch die unterhalb der 25.000/100.000 EUR-Grenze) nach Länder zusammengefasst an das BZSt-Online-Portal quartalsweise weiterleitet.
Und genau hier beginnt nun das Problem:
Eine Verwendung des SKR03 8192 für Kleinunternehmer für alle(!) (also inländische und EU-weite ausländische) Umsätze, verhindert die Verwendung des OSS-/MOSS-Berichts der die Umsätze nach Länder gegliedert ausgibt.
Eine Verwendung (wie bis 2024 möglich war) des SKR03 8331 (OSS/MOSS-Verfahren) für alle Umsätze eines Kleinunternehmers unterhalb der 25.000/100.000 EUR-Grenze ist nicht möglich, da Taxpool im diesem Verfahren die ausländische USt berücksichtigt und entsprechend ausgibt, obwohl seit 2025 unterhalb der 25.000/100.000 EUR-Grenze nach der neuen EU-Kleinunternehmer-Regelung keine USt. für alle (also die inländischen und EU-weiten ausländische) Verkäufe/Umsätze anfallen und eine solche Ust-freie Option das OSS/MOSS-Verfahren in Taxpool nicht zur Verfügung stellt – bzw. ich noch nicht in der Software gefunden habe.
Stellt Taxpool eine Lösung für die Buchung der Umsätze nach der neuen EU-Kleinunternehmer-Regelung ab 01.01.2025 wie oben geschildert bereit? und ich nur zu dämlich bin/war diese zu finden...
Kann für die neue, seit 01.01.2025 gültige EU-Kleinunternehmer-Regelung eine „Lösung“ in Taxpool generiert werden, die bereits bei der Rechnungsgenerierung korrekt angegeben (und gebucht) werden kann, die
• eine USt-freie Verbuchung nach Vorgaben für Kleinunternehmer (z. B. auch Nennung auf Rechnung und Verwendung entsprechender SKR03-Buchungskonten, etc.) für alle (also die inländischen und EU-weiten ausländische) Verkäufe/Umsätze unterhalb der 25.000/100.000 EUR-Grenze ermöglicht
und gleichzeitig
• eine Gliederung aller Umsätze unterhalb der 25.000/100.000 EUR-Grenze nach Länder (iSd. OSS/MOSS-Berichts) für die anfallende quartalsweise Meldung auf dem BZSt-Online-Portal erfasst und ausweist.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand die „Taxpool-Lösung“ zu meinem Problem schreiben könnte und mir so bei meinem Problem helfen.
Ein herzliches Dankeschön bereits im Voraus an alle.