Neuerstellung: Abweichende Restbuchwerte und Afa

  • Hallo ... ich übertrage aktuell manuell (bzw. um genau zu sein: erstelle neu mit linearer Afa, automatisch) den Anlagespiegel (bisher DATEV, jetzt Taxpool) und stelle fest, dass die DATEV wohl leicht anders gerechnet hat und so komme ich in fast allen Fällen auf minimale Differenzen von Buchwerten und jährlicher Afa. Die bekomme ich auch mit "Beiträge runden" und "Buchwert" nicht weg. Oft sind das nur wenige Euro oder Cent (iPhone: 482,17 statt 482,00), aber teils auch deutlich höher (Anteil Geschäftsbau: Buchwert 32.023,27 statt 32.277,00 lt. Datev). Nun stellt sich die Frage, wie ich die Werte "korrigiere", also die von der Datev zum 31.12.2019 ermittelten Buchwerte als Ausgangsbasis für die Afa 2020 ff. eintrage. Und idealerweise auch die AfA anpasse zu den bisherigen Werten, auch wenn es teils nur ein paar Cent sind. Sollte ich dann lieber komplett manuell anlegen (würde ich gerne umgehen, denn teils sind es noch lange Restlaufzeiten). Danke für die Unterstützung!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    am Besten einmal einen Screenshot (ALT+DRUCK) des Registers 'Einstellungen' einer betroffenen Anlage posten.

    Sofern der Titel der Anlage etwas wie eine KFZ-Nummer, oder andere persönliche Daten enthält, das Feld 'Titel' einfach in z.B. paintbrush vorher übermalen.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

    • Offizieller Beitrag

    Das sieht bzgl. der Werte gut aus, hier auch mal der gleiche Verlauf aus Lexware, auch mit RBW 1,00€, fängt aber ab 2018, also 5 Jahre verschoben (ansonsten hätte ich zuviel Änderungsaufwand), das Ergebnis ist identisch zu Taxpool:


    Bei DATEV habe ich es mir noch nicht angeschaut, aber mit folgender Modifikation würde es wohl dem DATEV-Wert entsprechen:




    Ich melde mich dazu noch, es gibt dazu mehrere Möglichkeiten...

  • Danke, dann würde ich für das Anfangsjahr eine manuelle Afa hinzubuchen und schauen, wie sich der Rest ergibt. Vielleicht etwas trial-and-error, aber irgendwann wird man die richtigen Werte erwischen. Ich warte ansonsten noch ein, zwei Tage damit ... Sie schrieben ja, dass Sie sich dazu nochmal melden würden aufgrund mehrerer Möglichkeiten.

  • Das weiß ich leider nicht - ich habe vom Steuerberater lediglich das Anlageverzeichnis (bzw. "Entwicklung des Anlagevermögens") erhalten und daraus ergibt sich leider kein Hinweis. Weiß jedoch, dass er mit DATEV arbeitet.

  • Stelle gerade fest, dass die Taxpool-Werte nicht zwangsweise höher sind, sondern sie weichen z. T. auch nach unten ab. So errechnet Taxpool einen Buchwert zum 31.12.2019 von 32.032,47 €, die DATEV kommt auf 32.277,00 € ... da würde ich nun mit einer manuellen Afa nicht hinkommen, es sei denn im Minus!? Die Afa ist 1114 € (gerundet, Taxpool) statt 1103 € (DATEV).



    Aber im Prinzip ist die Vergangenheit ja egal, insofern könnte ich auch eine Minus-Afa einbuchen (wenn es überhaupt geht ... EDIT: geht leider nicht, was natürlich für den Standardfall ja logisch ist) und so lange mit den Werten rumspielen, bis Buchwert und Afa stimmen. Hoffe, dass das irgendwie geht. Edit: nein :(

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe zwar keine Datev-Programme im Zugriff um das nachzustellen und die Werte von DATEV scheinen ja schon gegenüber dem Beispiel in Taxpool vor 2019 nicht mit den Einstellungen bei Taxpool getroffen zu werden.

    Ich gebe daher zu bedenken, dass ggf. der StB teils manuell in alten Jahren gebucht hat. Das wäre dann auch mit manuellen Korrekturen in Taxpool zu erfassen.

    • Offizieller Beitrag

    Nachtrag: Man muss auch sehen, ob ggf. Sonderabschreibungen zu Änderungen der Bemessungsgrundlage führten.

    • Offizieller Beitrag

    Wie Taxoloop bereits erwähnte, müsste man den kompletten originalen Abschreibungsplan sehen, evtl. gab es Bewegungen, die den linearen Verlauf geändert haben.


    Die lineare Abschreibung an sich ist trivial, durch bestimmte zusätzliche Rundungen des entsprechenden Herstellers können sich aber die Werte unterscheiden.


    Alternativ kannst Du die Abschreibung einfach ab 2021 beginnen lassen, dabei müssen die drei rot markierten Werte aus dem originalen Plan eingetragen werden:

  • Alternativ kannst Du die Abschreibung einfach ab 2021 beginnen lassen, dabei müssen die drei rot markierten Werte aus dem originalen Plan eingetragen werden:

    Gute Idee - damit passt dann der Buchwert. Aber leider wird die Afa weiterhin abweichend berechnet (z.B. 64 € statt 63 € bei DATEV). Dies jedoch dürfte dem Finanzamt herzlich egal sein, wenn halt ein Euro weniger abgeschrieben wird und damit dann die letzte Afa geringfügig höher. Ich lasse das dann so, zumindest stimmt der Buchwert und das scheint mir wesentlicher zu sein.


    Mir ist gerade noch aufgefallen, dass sich der Jahresend-Buchwert unterscheidet bei monatlicher bzw. jährlicher Verbuchung, wenn die Beträge gerundet werden. Das könnte den Unterschied grundsätzlich ausmachen, wenn die DATEV mit Monats-AfA gerechnet hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin nicht ganz sicher ab welchem Jahr die Buchhaltung nun per Taxpool selbst erstellt wird statt per Datev vom StB. Jedenfalls sind für das neue in Taxpool zu buchende Jahr die vom StB mitgeteilten Werte (siehe #11) anfänglich vorgetragen werden.


    Ob nun per Datev die AfA zum Jahresende etwas anders berechnet wäre, spielt keine Rolle, da ja die Buchhaltung in Taxpool die maßgebliche ist.

    Eine Kontrolle, was bei Datev herauskommen würde erübrigt sich, da diese Werte ja auch nicht mehr gegenüber dem FA dargestellt werden. Dies kann man also nur interessehalber neben der eigenen Buchhaltung ansehen.


    Differenzen der nun per Taxpool verwalteten Anlagen und deren AfA zu den Werten aus Datev sollten sich - bei gleich eingestellten AfA Berechnungsgrundlagen! - eigentlich nicht ergeben. Sollten doch höhere Unterschiede auftreten, rühren die eher von nicht identischen Berechnungsvorgaben, als von der Fähigkeit einer EDV korrekt zu rechnen. :)

    Das könnte den Unterschied grundsätzlich ausmachen, wenn die DATEV mit Monats-AfA gerechnet hat.

    Es kann Gründe für ein monatliches Berücksichtigen der eigentlichen Jahres-AfA (siehe § 7 EStG: "... ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen...") geben, i. d. R. bei bilanzierenden Unternehmen. Bei einer EÜR fehlt mir jedes Verständnis dafür, wozu es dienlich sein soll, die Jahres-AfA auf Monate zu verteilen und dabei auch noch zu runden.

  • Bei einer EÜR fehlt mir jedes Verständnis dafür, wozu es dienlich sein soll, die Jahres-AfA auf Monate zu verteilen und dabei auch noch zu runden.


    Wir haben bis 2018 bilanziert und die Afa wurde monatlich gebucht, könnte also daher kommen.

    Unabhängig davon bekomme ich nun bis auf wenige Ausnahmen mit ein paar Tricks (Sonder-Afa, neuer Vortrag, ...) fast überall die korrekten Buchwerte hin (was kein Problem ist) und in aller Regel auch fast ähnliche Afa (bis auf 1 € genau). Bei abweichenden Fällen (da sind es dann z. T. hunderte Euro Unterschied z. B. bei Gebäuden) muss ich mir die vergangenen Buchungen des StB geben lassen - das wird dann Licht ins Dunkel bringen, warum es so arg differiert.


    Danke für die Mühen!

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben bis 2018 bilanziert und die Afa wurde monatlich gebucht

    prima, so klärt sich letztlich alles auf.


    Bei Gebäuden gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die die rein lineare AfA beeinflussen können.

    Wenn die Anfangswerte im neuen Jahr korrekt eingestellt werden, würde ich mir keine Gedanken machen, wie es zu der AfA in den Vorjahren gekommen war. Das sollte schließlich der StB vertreten, falls dazu einmal Fragen auftauchen.


    Wenn dann alles klar ist, können wir das Thema schließen.

    Danke für die Mühen!

    Keine Ursache.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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