Ausländische Steuersätze

  • Ich bin neben Deutschland auch in Österreich umsatzsteuerpflichtig. Wie muss ich vorgehen, wenn ich Umsätze mit ausländischer Umsatzsteuer verbuchen möchte? Lege ich dazu einfach in taxpool einen neuen Steuersatz an, z.B. Umsatzsteuer Österreich 20% oder ist es vielleicht auch möglich dies irgendwie über den MOSS-Steuersatz zu machen, wobei es sich bei mir um Lieferungen und nicht um Dienstleistungen handelt und deshalb MOSS eigentlich nicht richtig ist.


    Kann ich in SKR03 das Konto 8320 (Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen) irgendwie zu einem Automatikkonto machen, also dass die ausländische Umsatzsteuer automatisch auf das Konto 1767 (Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen) gebucht wird?


    Am 01.07.2021 startet dann meines Wissens nach der OSS (One-Stop-Shop). Wird dies dann zeitnah in taxpool implementiert?

    Verwendeter Kontenrahmen: SKR03

    Versteuerungsart: Sollversteuerung

    Gewinnermittlungsmethode: Betriebsvermögensvergleich

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn die österreichische Umsatzsteuer (USt) abzurechnen ist, dann sollte

    8339 "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze"

    die Umsätze aufnehmen.

    Die Ust in Deutschland entfällt, wärend die ausländische Steuer auf 1767 gebucht wird.


    In der Kombination sollte sich das auch über die Funktionen mit dem MOSS-Steuersatz hinterlegen lassen. Was ich noch nicht ausprobiert habe.

    • Offizieller Beitrag

    Anbei ein Buchungsbeispiel zum Thema :

    EU-Lieferung an Abnehmer ohne USt-ID., im anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig, Lieferschwelle überschritten:

    SKR03/04: Debitor an 8320-8329/4320-4329


    Es ist im Prinzip möglich, einen speziellen Steuersatz im Programm dazu anzulegen, um das Konto "Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferung" (Konto 1767/3817) automatisch zu verbuchen.


    Beispielsteuersatz:



    Wir stellen aber im kommenden Update 15.14 oder 15.15 eine Anpassung mit einem speziellen Steuersatz dazu bereit, um die Buchung bzgl. der Neuregelung am 1.7.2021 analog zu MOSS zu vereinfachen.


    Insofern ist es einfacher, das Update abzuwarten.

  • Super, vielen Dank für die Hilfe. :thumbup: Genau so habe ich mir das auch gedacht und werde das auch erst mal so umsetzen, so lange das Update für den OSS noch nicht da ist.

    Verwendeter Kontenrahmen: SKR03

    Versteuerungsart: Sollversteuerung

    Gewinnermittlungsmethode: Betriebsvermögensvergleich

  • Ich habe jetzt einen neuen Steuersatz für die ausländische Umsatzsteuer angelegt und das klappt soweit auch gut. Eine Frage habe ich noch zu dem obigen Beispielsteuersatz. Dort ist bei Postition in der Umsatzsteuervoranmeldung: 45 und bei Position in der Umsatzsteuererklärung: 206 angegeben. Müsste dort nicht eigentlich bei beiden Positionen 0 stehen, da meines Wissens nach die Steuer bei den Positionen 45 und 206 nicht mit in die Erklärungen kommt, sondern nur die Nettobeträge oder sehe ich das falsch?


    Ein weiteres Problem habe ich noch mit dem Vorsteuerkonto. Ich dache mir ich gebe bei dem Vorsteuerkonto einfach das SKR03 Konto 1542 (Steuererstattungsansprüche gegenüber anderen Ländern an). Siehe dazu auch den folgenden Thread.



    Leider wird dann die ausländische Vorsteuer immer mit in die deutsche Umsatzsteuervoranmeldung aufgenommen und ich habe keine Möglichkeit gefunden dies irgendwie zu verhindern. Sowohl beim Steuersatz als auch beim Konto ist bei der Umsatzsteuervoranmeldungsposition eine 0 eingetragen. Gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern, also das die ausländische Vorsteuer nicht mit in der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung auftaucht wenn ich bei dem neuen Steuersatz ein Vorsteuerkonto angebe oder ist das nicht möglich und die Vorsteuern landen irgendwie immer automatisch mit in der Umsatzsteuervoranmeldung?

    Verwendeter Kontenrahmen: SKR03

    Versteuerungsart: Sollversteuerung

    Gewinnermittlungsmethode: Betriebsvermögensvergleich

    • Offizieller Beitrag

    Die UStVA/-UStErkl-Position bezieht sich auf das Erlöskonto.


    Das erwähnte Konto 1542 wird nicht in den Steuersatz eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Beim Konto 8320 habe ich die USTVA-Position von 0 auf 45 und die USTErkl-Position von 0 auf 206 geändert, da es sonst nicht funktioniert hat. Die beiden Positionen sind dort meiner Ansicht nach falsch eingetragen.

    Ich empfehle die vorhandenen Standard-Konten nicht direkt abzuändern, sondern Kopien eines Kontos zu verwenden, um dann darin die Zuordnungen auf den eigenen Fall anzupassen. Auch wenn hier im Konto 8320 vielleicht die USt-VA-Position tatsächlich nicht stimmt, bleiben die ursprünglichen Einstellungen der Standard-Konten so noch nachvollziehbar.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nicht mehr relevante Postings entfernt.


    Im aktuellen Programmupdate 15.14 gibt es jetzt dazu den passenden Steuersatz 'OSS':

    http://www.taxpool.net/HTML/os…erkauf_an_privatperso.htm

  • Vielen Dank für das Update. Funktioniert super. :thumbup: :)

    Zwei kurze Fragen hätte ich noch dazu.


    Die mit dem OSS-Steuersatz angelegten Buchungen werden mir zurzeit nicht im Bericht Ausländische EU-Steuer/MOSS... angezeigt. Ich nehme mal an das kommt noch?


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass der OSS-Steuersatz analog zur Umsatzsteuer auch für ausländische EU-Vorsteuer verwendet werden kann bzw. wenn nicht das dies vielleicht noch implementiert wird?


    Beispiel: Ausgangsrechnungen werden mit dem OSS-Steuersatz auf das SKR03 Erlöskonto 8320 und das Steuerkonto 1767 gebucht. Es wäre super wenn ich analog dazu, mit den OSS-Steuersatz auch Eingangsrechnungen mit verschiedenen ausländischen Vorsteuern verbuchen könnte, also dass diese dann beispielsweise auf das SKR03 Konto 3885 und die Vorsteuer auf das Konto 1542 gebucht werden.

    Verwendeter Kontenrahmen: SKR03

    Versteuerungsart: Sollversteuerung

    Gewinnermittlungsmethode: Betriebsvermögensvergleich

    • Offizieller Beitrag

    Beim Einkauf gehört die ausländische Steuer mit zum Aufwand im entsprechenden Aufwandskonto. Aus ihr ergibt sich kein deutscher Vorsteueranspruch.

    Die Forderung aus dem Erstattungsanspruch im Ausland wäre daneben zu erfassen 1542 (SKR 03) und landet als Ertrag auf 8604 (SKR03) "Erstattete Vorsteuer anderer Länder".

    • Offizieller Beitrag

    Hallo payday,


    bzgl. 1542 (SKR 03):

    Es erscheinen demnächst benutzerdefinierte Steuersätze mit einem eigenen Steuersatztyp um Überschneidungen mit bestehenden Steuersätzen zu vermeiden, dort kannst Du dann die 'Auswertung' (Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung) auf 'Keine Auswertung' stellen und den Steuersatz einem beliebigen Konto zuweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo payday,


    seit dem Update 15.17:

    Die Auswertung kann jetzt nach MOSS/OSS/Beide gefiltert werden.


    Neue benutzerdefinerte Steuersatztypen:

    "Benutzerdefiniert 1"

    "Benutzerdefiniert 2"

    "Benutzerdefiniert 3 ohne Steuer"

    "Benutzerdefiniert 4 ohne Steuer"


    Um Konflikte mit bestehenden Steuersätzen zu vermeiden, sollte bei der Neuanlage eines Steuersatzes ein benutzerdefinierter Steuersatz verwendet werden.

  • modular

    Hat das Thema geschlossen.

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