Konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldungen für zwei Buchhaltungen, Vorgehensweise und Umsatzsteuererklärung

  • Hallo,

    ich habe für zwei 'Firmen' A und B je eine Buchhaltung mit unterschiedlichen Bankkonten KA und KB angelegt. Die Buchungen werden für die Firmen separat vorgenommen und monatlich die konsolidierte USt-VA über die Buchhaltung der Firma A per Elster verschickt. Das Finanzamt bucht vom Bankkonto KA der Firma A ab (oder erstattet). Dazu habe ich zwei Fragen:
    1. Ist es dann sinnvoll, den zur Firma B gehörigen USt-VA-Betrag monatlich (oder einmal im Jahr) über das Konto KB auszugleichen (wenn ansonsten jede Banktransaktion auch gebucht wird)?
    2. Wie erfolgt die konsolidierte Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Jahr? (Geht dies im Programm auch mehr oder weniger automatisch, oder muss dies manuell erledigt werden?)

    Vielen Danke im Voraus!

  • Wenn eine konsolidierte USt-VA abgegeben wird weil der selbe Unternehmer zwei getrennte Gewinnermittlungen (EÜR) erstellt, stelle ich mir immer erst die Frage, ob tatsächlich zwei getrennte Gewinnermittlungen benötigt werden. Manchmal werden für unterschiedliche Geschäftsfelder unnötigerweise getrennte Gewinnermittlungen geführt.

    Zu 1.

    Wenn getrennte EÜR fürs FA benötigt werden, sollten auch die USt-Belastungen der jeweiligen EÜR zugeordnet sein. Da die Gewinnermittlung nicht monatlich erfolgt genügt es, jährlich zwischen den EÜRs auszugleichen. Eine tatsächliche Überweisung über die Bankkonten ist dafür nicht nötig.

    Zu 2.

    Steueranmeldungen für mehrere Firmen zusammenlegen

    Bitte beachte die Hinweise in meiner Signatur.

  • Ob es zwingend nötig ist, zwei getrennte Buchhaltungen anzulegen, sei dahingestellt. Es gibt wie für alles pros und cons. Im meinem Fall benötige ich lediglich eine EÜR für Firma A, aber für 'Firma B' eben auch eine USt-VA, die nur Teil einer konsolidierten USt-VA sein kann.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten!
    (Google, bing, chatGPT, ... haben mit leider nicht zur Antwort für 2. gebracht, lediglich Konsolidierung für USt-VA geleitet.)

  • 'Elster/UStErkl' hat ebenfalls optional eine Konsolidierung.

    Für gemeinsame Auswertung EÜR müssen aus den beteiligten Firmendateien mit 'Datei, Speichern unter' temporäre Dateien erzeugt werden, die nacheinander in die erste temporäre Datei importiert werden.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Ob es zwingend nötig ist, zwei getrennte Buchhaltungen anzulegen, sei dahingestellt.

    Das klingt nach dem Versuch, die EÜR willkürlich zu zerteilen statt eine KLR durchzuführen. Dann muss doch wieder eine EÜR daraus gemacht werden. :(

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  • Für gemeinsame Auswertung EÜR müssen aus den beteiligten Firmendateien mit 'Datei, Speichern unter' temporäre Dateien erzeugt werden, die nacheinander in die erste temporäre Datei importiert werden.

    Ich nehme an, hierbei sollen dann nur die Buchungen der 2. EÜR zur ersten importiert werden.

    Da muss man doch aber schon zusehen, dass nicht Datensalat entsteht?

    Buchungen mit gleichen Belegnummern z. B. der Bank(en) ließen sich möglicherweise nicht mehr zuordnen, etc.

    Man müßte also schon vorher Abstimmen, wie Belegnummern in den EÜRs vergeben werden und welche (evtl. getrennte) Konten in den einzelnen EÜRs anzulegen sind.

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