Kontenbezeichnungen bei Aufwands-/Ertrags-Konten bezüglich § 24 UStG

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    Die Kontenbezeichungen der Konten denen der Steuersatz "USt. LUF §24 Abs. 1 UStG" zugeordnet ist sollten einen Hinweis auf "§ 24 UStG" und möglichst auch "Durchschnittssatz" erhalten und die in der Kontenbezeichnung noch alten %-Sätze aus Vorjahren korrigiert werden oder entfallen.

    So würden Taxpool-User die Konten evtl. erkennen. Bislang wurde mehrfach angefragt, da der aktuelle Satz in den Konten nicht gefunden wurde.

    Von der Nennung des (datumsabhängig veränderlichen!) Prozentsatzes wie er bei DATEV verwendet wird "Wareneingang zum Durchschnittssatz nach § 24 UStG 9,0 % / 7,8 % Vorsteuer" würde ich jedoch absehen. Dies würde notwendige Änderungen der Bezeichnung bei Änderung des %-Satzes vermeiden.

    Bitte: Die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen.

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    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers.

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