Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Erfassung von Mietverbindlichkeiten und -zahlungen in der Buchhaltung (SKR04).
Ich erfasse gegenwärtig meinen Vermieter (Büroanmietung) als Kreditor und buche monatlich per Abobuchung die Mietfälligkeit. Die Abobuchung erfolgt jeweils am 1. eines Monats als Splitbuchung:
- 6310 (Miete) an 70007 (Kreditor Vermieter) für die Kaltmiete
- 6318 (Nebenkosten) an 70007 (Kreditor Vermieter) für die Nebenkosten
Der Zahlungsausgang für Kaltmiete+Nebenkosten (eine einzelne Überweisung) wird dann gebucht:
- 70007 (Kreditor Vermieter) an 1800 (Bankkonto)
Die Überweisung der Miete wird dabei aktuell über einen Buchungsassistenten (nach Import der Bankkontosumsätze) direkt auf das Kreditorenkonto gebucht, sodass sich der Kreditorensaldo korrekt auf null stellt. Allerdings erfolgt so keine eigentliche Zahlungszuordnung über die OP-Verwaltung; der Posten bleibt in der OP-Verwaltung offen und beim DATEV-Export wäre das wohl auch so (da Belegfeld 1 nicht übereinstimmt).
Meine Fragen
- Spricht etwas dagegen, das Vorgehen über einen Kreditor so umzusetzen, oder gibt es ein anderes etabliertes Vorgehen, das üblicherweise genutzt wird? Also das beispielsweise die Verwendung eines Kreditorenkontos absichtlich vermieden wird.
- Bei der Abobuchung wird gegenwärtig eine aufsteigende Belegnummer ohne Belegkreis (Präfix) vergeben, obwohl es eigentlich keinen zugrundeliegenden Beleg gibt. Sollte bereits für die Abobuchung ein separater Belegkreis vergeben werden, damit beim späteren DATEV-Export das Belegfeld 1 sinnvoll belegt ist? Stand jetzt wird einfach nur eine aufsteigende Nummer eingefügt.
- Falls ein eigener Belegkreis sinnvoll ist: Gibt es übliche oder empfohlene Bezeichnungen für einen solchen Belegkreis (z. B. speziell für Mietzahlungen)?
- Ergänzend: Es gibt auch einen monatlichen Mieteingang aus einer Untervermietung (PKW-Stellplatz). Falls auch hier mit Belegnummern gearbeitet werden soll zwecks Forderungs-/Zahlungszuordnung: Gibt es eine Empfehlung für die Bezeichnung dieses Belegkreises? Sollte hierfür ein zweiter Belegkreis geführt werden, separat von dem Belegkreis für die selbst zu leistenden Mietzahlungen?
Vielen Dank!