Buchung von Mietzahlungen über Kreditor (SKR04) – übliches Vorgehen? Belegkreis?

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zur Erfassung von Mietverbindlichkeiten und -zahlungen in der Buchhaltung (SKR04).

    Ich erfasse gegenwärtig meinen Vermieter (Büroanmietung) als Kreditor und buche monatlich per Abobuchung die Mietfälligkeit. Die Abobuchung erfolgt jeweils am 1. eines Monats als Splitbuchung:

    • 6310 (Miete) an 70007 (Kreditor Vermieter) für die Kaltmiete
    • 6318 (Nebenkosten) an 70007 (Kreditor Vermieter) für die Nebenkosten

    Der Zahlungsausgang für Kaltmiete+Nebenkosten (eine einzelne Überweisung) wird dann gebucht:

    • 70007 (Kreditor Vermieter) an 1800 (Bankkonto)

    Die Überweisung der Miete wird dabei aktuell über einen Buchungsassistenten (nach Import der Bankkontosumsätze) direkt auf das Kreditorenkonto gebucht, sodass sich der Kreditorensaldo korrekt auf null stellt. Allerdings erfolgt so keine eigentliche Zahlungszuordnung über die OP-Verwaltung; der Posten bleibt in der OP-Verwaltung offen und beim DATEV-Export wäre das wohl auch so (da Belegfeld 1 nicht übereinstimmt).

    Meine Fragen

    1. Spricht etwas dagegen, das Vorgehen über einen Kreditor so umzusetzen, oder gibt es ein anderes etabliertes Vorgehen, das üblicherweise genutzt wird? Also das beispielsweise die Verwendung eines Kreditorenkontos absichtlich vermieden wird.
    2. Bei der Abobuchung wird gegenwärtig eine aufsteigende Belegnummer ohne Belegkreis (Präfix) vergeben, obwohl es eigentlich keinen zugrundeliegenden Beleg gibt. Sollte bereits für die Abobuchung ein separater Belegkreis vergeben werden, damit beim späteren DATEV-Export das Belegfeld 1 sinnvoll belegt ist? Stand jetzt wird einfach nur eine aufsteigende Nummer eingefügt.
    3. Falls ein eigener Belegkreis sinnvoll ist: Gibt es übliche oder empfohlene Bezeichnungen für einen solchen Belegkreis (z. B. speziell für Mietzahlungen)?
    4. Ergänzend: Es gibt auch einen monatlichen Mieteingang aus einer Untervermietung (PKW-Stellplatz). Falls auch hier mit Belegnummern gearbeitet werden soll zwecks Forderungs-/Zahlungszuordnung: Gibt es eine Empfehlung für die Bezeichnung dieses Belegkreises? Sollte hierfür ein zweiter Belegkreis geführt werden, separat von dem Belegkreis für die selbst zu leistenden Mietzahlungen?

    Vielen Dank!

    Taxpool Bilanz, Version 19.18 Portabel | SKR04 | Ist-Versteuerung
    / Long-Time IT'ler - Consultant, IT-Architekt | in IT-Verständnis und -Analyse stark :) , in Buchhaltungs-/Verbuchungsthemen eher Anfänger /

  • Wenn es nicht einen individuellen Grund gibt, Miet- und Nebenkosten-Aufwand über einen Kreditor zu buchen, sollte man sich die hin und her Bucherei über den Kreditor sparen.

    Warum Du einen Kreditor verwenden willst erkenne ich nicht. Es könnte sein, dass die Mietzahlung nicht automatisiert (Dauerauftrag / Lastschrift) erfolgt und Du daher einen OP zwecks Zahlungsvorgabe haben möchtest. Vermutungen dazu spare ich mir.

    In der Regel werden Mietaufwand und Mietzahlung an Hand des Mietvertrages bzw. einer Dauermietrechnung (bei enthaltener Ust ggf. nötig) belegt und die Buchung zu beidem direkt mit der Zahlungsbuchung.

    Zu 1.:

    Der zusätzliche Buchungsaufwand spricht gegen Deine Lösung.

    Wo es nicht interne Gründe für die Buchung über den Kreditor gibt, wird man immer (absichtlich) den unnötigen Buchungsaufwand vermeiden.

    6310 (Miete) und 6318 (Nebenkosten) an 1800 (Bankkonto)

    Zu 2.:

    Das Problem erledigt sich durch eine direkte Buchung. Mit einer Buchungsvorlage lässt sich auch auf den Beleg (Mietvertrag bzw. Dauermietrechnung) verweisen, wärend die Beleg-Nr. bei der Buchung der Zahlung nach dem Bank-Kontoauszug richtet.

    Zu 3.:

    Das Problem erledigt sich durch eine direkte Buchung. Siehe auch zu 2.

    Zu 4. und ganz allgemein:

    Mir scheint, Du verzettelst Dich in den Möglichkeiten von Belegkreisen und Belegnummern. Am Ende legst Du für jeden Umsatz einen eigenen Belegkreis an und verwaltest Kryptische Belegnummern, durch die keiner mehr durchblickt.

    Statt unzählige Belegkreise anzulegen sollte der eigentliche Sinn eines Belegkreises im Auge behalten werden: Wo finde ich einen Beleg?

    Für die Zahlungsein- und -ausgänge ist der Beleg (wenn nicht anders bezahlt wird) der Kontoauszug der Bank. Soweit nicht nötigerweise Aufwands-/Ertrags-Buchungen getrennt von der Zahlung gebucht werden müssen, wird der Aufwands-/Ertrags-Beleg unter der Belegnummer der Zahlung mitverwaltet. Früher wurde der Aufwands-/Ertrags-Beleg hinter den Kontoauszug zur Zahlung gelegt. Heute verknüpft man das Dokument mit der Buchung der Bank.

    Selbstverständlich sollte auch hier ein Mietvertrag bzw. eine Dauermietrechnung für die Einnahmen erstellt sein und die Buchung der Zahlungseingänge wie oben, jedoch als Ertrag erfolgen. Einzig bei unregelmäßigen Zahlungseingängen könnte eine kundenbezogene (Kreditorenkonto) und darüber hinaus eine belegbezogene (OP-Verwaltung) Aufzeichnung sinnvoll sein. Bislang sieht es aber nicht danach aus.

    Bitte: Die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen.
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  • Hallo Taxoloop,

    vielen Dank für deine Einschätzung!

    Ich sehe den Punkt, dass ich mir das Ganze wahrscheinlich unnötig umständlich gemacht habe. Der Gedanke dahinter war einfach, die Verbindlichkeit für die Miete sauber zu erfassen, falls es z. B. zu Verzögerungen bei der Zahlung kommt. Daher die Buchung über ein Kreditorenkonto.

    Dein Hinweis, dass das bei laufenden Zahlungen (gerade bei Daueraufträgen) nicht zwingend nötig ist, macht Sinn. Damit wird der Aufwand natürlich deutlich reduziert.

    Alternativ wäre vielleicht eine Buchung über ein allgemeines Verbindlichkeitskonto (3500 im SKR04) ein Kompromiss, falls man die Miet-Verbindlichkeit trotzdem sichtbar halten will, ohne sich mit dem Kreditor und OP-Verwaltung zu belasten.

    Danke Dir für die praktische Einordnung!

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  • Taxoloop April 28, 2025 at 4:14 PM

    Closed the thread.

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