Hallo Zusammen.
Ich habe einen Grenzfall, bei dem ich noch unschlüssig bin, wie ich damit am besten oder richtigsten verfahre.
Ausgangslage:
Ich habe eine Rechnung für eine digitale Leistung eines US-Unternehmens, das laut eigener Auskunft mit dem KEA-Verfahren der EU die USt gesammelt via Irland für alle EU-Länder abführt. Da dessen Plattform nur Endverbraucherrechnungen ausstellt, ist auf meiner Rechnung die deutsche MwSt ausgewiesen, also kein Reverse-Charge.
Leider ist die Rechnung dazu auch noch formal nicht ganz korrekt: Es wird mein Unternehmensname angegeben, aber die Anschrift nicht. Ansonsten erfüllt die Rechnung die inhaltlichen Anforderungen für VSt-Abzug. Dass die für mich ihre Plattform anpassen und ich eine verbesserte Rechnung incl. Adresse bekomme kann man wohl ausschließen.
Der Betrag ist einstellig, aber sollte eigentlich monatlich wiederkehrend sein. Das könnte ich allerdings auch canceln, wenn es sonst allzu kompliziert wird. Bisher wurde einmal gezahlt.
Ich sehe jetzt bisher 3 Möglichkeiten, damit in der Buchhaltung umzugehen.
- Ich könnte jetzt diese formalen Besonderheiten ignorieren und den Betrag wie andere Betriebsausgaben mit USt buchen. Argumentation wäre dann: Die deutsche USt wurde ja gezahlt und abgeführt, also sollte ich sie als Vorsteuer abziehen können. Dass die Adresse fehlt, könnte auch bei einer Betriebsprüfung als vernachlässigbar gelten, denn es ist klar, dass mein Unternehmen die Leistung beauftragt und bezahlt hat. Am Sachverhalt selbst können also keine Zweifel bestehen. (Das hiesige Finanzamt gilt als vernünftig und das entspricht auch meiner Erfahrung.)
- Alternativ könnte ich die gesamte Zahlung als Betriebsausgabe buchen und auf "keine Steuer" einstellen und damit so tun, als hätte ich eine Rechnung ohne USt (wie z. B. von Kleinunternehmern) erhalten. Das erscheint mir Pfusch, weil es ja nicht der Wahrheit entspricht. Die Vorsteuer hätte ich dem Staat dann geschenkt, so dass zumindest Nachforderungen nicht anfallen könnten.
- Oder ich könnte die Zahlung netto als Betriebsausgabe und den Steueranteil auf 4300 (SKR03) "nicht abziehbare Vorsteuer" buchen. Das scheint mir der streng genommen korrekte Weg. Allerdings hat die Liste der Steuersätze keine entsprechende Option. Müsste ich dann manuell eine Splitbuchung (netto Aufwandskto + Steuer 4300) machen und auf "keine Steuer" einstellen?
Generell gilt, dass es mir relativ wurscht wäre, wenn die VSt nicht abgezogen wird, weil es um so wenig Geld geht, keine 20 € pro Jahr. Was natürlich auch bedeutet, dass eine eventuelle nachträgliche Aberkennung des Vorsteuerabzugs für diese Zahlungen keine finanzielle Relevanz hätte, sondern vor allem Arbeit machen würde durch die nötigen Rückzahlungen / Korrekturen.
Was davon würdet ihr machen? Oder habt ihr andere Vorschläge, wie vorzugehen ist?
Falls Variante 3: Wie geht die richtige Bedienung in Taxpool?
Vielen Dank im Voraus,
Felix