Gutschrift (Self-Bill) von Lieferungen aus EU-Land richtig buchen

  • Hallo ins Forum,

    ich erhalte gelegentlich eine Gutschrift in Form einer "Self-Bill" für Lieferungen von einem Unternehmen aus Österreich mit einem Netto Betrag.
    Es gilt das Reverse Charge Verfahren, da:
    Österreich = EU
    VAT= ATUxxx vorhanden

    Ich habe das österreichische Unternehmen als Lieferant angelegt.
    Im Reiter Faktura habe ich das Erlöskonto 8315 (SKR03) " Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19% Ust." ausgewählt.

    Jetzt kommt die erste Unsicherheit:
    Im Reiter Rechnung habe ich einen Beleg RE Rechnungseingang angelegt. - Es handelt sich ja aber um eine Gutschrift, ist dann RE richtig oder müsste es RA sein?
    Der Betrag aus dem Self-Bill Dokument des Österreichers wurde netto eingetragen (Haken bei Brutto entfernt).
    Die Steuer wurde mit ´USt. normal 19,0%´ vor eingestellt und so übernommen.

    Speichern und Beenden - sieht soweit im Kontoblatt (Expertenmodus) gut aus.
    Da ich als EuR-pflichtiger, kleiner Einzelunternehmern nur die Ein- und Ausgangsrechnungen erfasse, buche nicht auch noch die Zahlungsein-/ausgänge bei der Bank.
    Ich nutze aber das Kontoblatt im Expertenmodus, da ich dort in den Zeilen den Buchungstext, Beträge, Soll-Konto (das Lernfeld) und vor allem das Habenkonto (den Debitor/Kreditor) sehen kann.

    Wenn ich jetzt in den Bericht "Einnahmen-/Überschussrechnung" sehe, finde ich unter ´Betriebseinnahmen´ die Positionen zu den jeweiligen Konten.
    Dabei ist mir aufgefallen, dass die oben beschriebene Buchung im Konto 8315 (SKR03) aber einen negativen Betrag ausweist.

    Und damit möchte ich mich an die Experten wenden. Ist das so richtig oder habe ich etwas falsch gemacht?

    Vielen Dank und
    Gruß ins Forum

  • ich erhalte gelegentlich eine Gutschrift in Form einer "Self-Bill" für Lieferungen von einem Unternehmen

    Zuerst solltest Du klären, warum Du für Lieferungen von einem Unternehmen auch noch eine Gutschrift von dem Unternehmen bekommst, statt einer Rechnung.


    Und bitte leg eine Signatur an, wie es in Deinem ersten Thema erbeten wurde.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Guten Morgen,

    Entschuldigung, ich hatte die Angaben im Profil bei "Über mich" eingestellt, nun aber den Weg gefunden, wie ich diese direkt im Post über die Signatur sichtbar machen kann.


    @WIKO:
    Ich betreibe eine öffentliche Ladestelle für E-Autos, die tatsächlich auch (sehr) gelegentlich angenommen wird.
    Die Abrechnung des hier zur Verfügung gestellten Ladevorgangs erfolgt über einen österreichischen OCPP Plattform Betreiber, der auch mit Roaming Partnern das Vergütungsmodell für die ladenden Kunden vorhält.

    Nach erfolgten Ladevorgängen erhalte ich dann die Self-Bill im Reverse Charge Verfahren mit der Vergütung für die erfolgen Ladeprozesse. Der Betrag wird vom Provider auf mein Konto überwiesen.

    Wenn man da so hier noch einmal aufdröselt, stellt sich auch die Frage, ob das überhaupt eine Lieferung ist (die erfolgt ja durch mich) oder nur eine (Dienst-)Leistung (quasi die Abrechnung) durch den Provider in Österreich ist?

  • Zum geschilderten Sachverhalt kann ich nicht "fachmännisch" helfen (mein Bauchgefühl, weil ich es analog mit Softwarelizenzen mache/kenne: Du lieferst etwas (Strom) an diesen Provider in AT und dieser, als "Wiederverkäufer", liefert es an Endkunden (die den Strom dann eben an deiner Ladesäule "tanken") Der Provider erstellt dann (um dir den Papierkram abzunehmen) eine Rechnung in deinem Namen an sich selbst und bezahlt diese entsprechend an dich.).


    Ein Hinweis aber zu

    Quote

    Da ich als EuR-pflichtiger, kleiner Einzelunternehmern nur die Ein- und Ausgangsrechnungen erfasse, buche nicht auch noch die Zahlungsein-/ausgänge bei der Bank.

    Als Sollversteuerer sind bei dir die Rechnungen (insb. das Datum) für die Behandlung der Umsatzsteuer relevant.
    Als EÜRler sind für dich die Zahlungsein- und -ausgänge relevant (für ggf. Gewerbe- und Einkommensteuer).

    Du solltest das also schon beides buchen.


    Viele Grüße

    Tobias

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    In diesem Fall muss der genaue Sachverhalt an Hand der vertraglichen Beziehung zu dem Österreichner erkannt werden.


    Entscheidend ist, wer etwas an wen liefert oder leistet.

    Wie richtig erkannt wurde ist bei einer erhaltenen Lieferung von einem Unternehmen keine Gutschrift von diesem auszustellen, sondern eine Rechnung. Wenn das Unternehmen eine Gutschrift ausstellt, dann für eine Lieferung an das Unternehmen.


    Wenn man da so hier noch einmal aufdröselt, stellt sich auch die Frage, ob das überhaupt eine Lieferung ist (die erfolgt ja durch mich) oder nur eine (Dienst-)Leistung (quasi die Abrechnung) durch den Provider in Österreich ist?

    Wenn Du den Sachverhalt selbst nicht genau kennst oder aus Deinen Verträgen erkennst, können alle weiteren Fragen auch nicht eindeutig beantwortet werden.

    Es steht zu vermuten, dass Du Geld von dem Österreicher erhälst, so dass davon auszugehen sein kann, ...

    a)

    dass Du den vom Endkunden "getankten" Strom im moment der Aufladung an den Österreicher verkauft hast, worüber dieser eine Gutschrift ausstellt. Darin wird er wohl auch seine Dienstleistung abrechnen und mit Deinem Guthaben verrechnen.

    b)

    dass Du den vom Endkunden "getankten" Strom im moment der Aufladung an diesen verkauft hast. Der Österreicher dient dabei nur als Abrechnungs- und Zahlungsdienstleister. Er stellt dann eine Gutschrift über die Lieferung durch Dich an den Endkunden aus, begleicht für den Endkunden die Zahlung zur Lieferung und rechnet ggf. über seine Dienstleistung ab, welche mit der Zahlung des Endkunden an Dich verrechnet wird.

    c)

    Es gibt aber auch andere Modelle. Wir wissen also nichts entscheidendes.


    Du musst also die Verträge und die Abrechnungsunterlagen genau ansehen. Vielleicht brauchst Du dazu bereits Hilfe eines Kaufmanns, Buchhalters, StB, der die geschlossenen Verträge auch versteht.

    Dann erst läßt sich entscheiden, ob der Österreicher als Lieferant oder doch eher als Kunde anzulegen ist.


    Jetzt kommt die erste Unsicherheit:

    Deine Unsicherheit besteht viel früher, wie zu sehen ist.


    Je nach dem, welche Lieferungen (Strom) und sonstige Leistungen (Abrechnungs- und/oder Zahlungsdienstleister, Provisionen ) von wem an wen erbracht werden, kommen unterschiedlichste Konten in Frage auf denen die jeweiligen Sachverhalte zu buchen sind um auch den unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Regelungen zu entsprechen. Siehe auch die Besonderheiten bei Stromlieferungen gem. § 3g UStG.


    Ob also eine Eingangsrechnung, eine Ausgangsrechnung oder eben auch eine Gutschrift in Taxpool anzulegen ist und ob dies bei einem Debitoren oder einem Kreditoren erfolgen sollte kann z. Zt. nicht gesagt werden.


    Da ich als EuR-pflichtiger, kleiner Einzelunternehmern nur die Ein- und Ausgangsrechnungen erfasse, buche nicht auch noch die Zahlungsein-/ausgänge bei der Bank.

    Da hast Du die EÜR nebst Soll-Versteuerung missverstanden. Die Zahlungen zu buchen ist Grundlage für die Gewinnermittlung der EÜR, die Rechnungen zu buchen ist Grundlage für die USt nach der gewählten Soll-Versteuerung.


    Vielleicht liest Du Dich (trotz Deiner Aversion gegen Bücher) in die Grundlagen der EÜR ein, damit zu Deinen spezielleren Fragen auf diese bei Erklärungen zurückgegriffen werden kann. Wir werden es nicht schaffen, in Forenbeiträgen eine Grundlagenschulung zu ersetzen.


    Danke jedenfalls für die Signatur!

    Ich betreibe eine öffentliche Ladestelle für E-Autos

    Wenn dies allein der Grund für die Buchhaltung ist, kann sie wie folgt klarer lauten:

    Nebenberuflicher Einzelunternehmer mit EÜR als Soll-Versteuerer im SKR03

    Einzelunternehmer (öffentl. Ladestelle für E-Autos), EÜR, Soll-Versteuerung, SKR03

  • Ouha, da habe ich ja etwas losgetreten.
    Es ist keine Aversion gegen Bücher :-), ich finde nur den Hilfe-Button oder die Online-Hilfe im Kontext zu einer Problemstellung schneller zielführend als das Inhaltsverzeichnis eines Buches nach genau dem Inhalt zu durchsuchen, der dann doch nicht in dem Verzeichnis steht.

    Also versuche ich viel zu verstehen, was in der Taxpool Online Hilfe steht - erst recht, da ich eben kein gelernter Buchhalter oder Steuerberater bin.
    Umso dankbarer erachte ich die Unterstützung, die mir hier entgegen gebracht wird.


    Wenn Du den Sachverhalt selbst nicht genau kennst oder aus Deinen Verträgen erkennst, können alle weiteren Fragen auch nicht eindeutig beantwortet werden.


    Ich habe mal nach dem Original Wortlaut gesehen, um den Sachverhalt hier bestmöglich wiederzugeben.

    Der Österrreicher betreibt eine SAAS-Lösung, also eine cloudbasierte Software Anwendung, die den Zugang zum Austausch von Autorisierungsdaten und die Durchführung eines Clearing-Prozesses für die Abrechnung von hier durchgeführten Ladevorgängen an meiner Ladestation ermöglicht.
    Der von Taxoloop o.g. erklärte Umstand b) trifft es also.

    Daher würde ich dann seine Tätigkeit als eine Leistung verstehen, die hilfreich ist, damit der Abrechnungsprozess für den Ladevorgang ermöglicht wird.


    Je nach dem, welche Lieferungen (Strom) und sonstige Leistungen (Abrechnungs- und/oder Zahlungsdienstleister, Provisionen ) von wem an wen erbracht werden, kommen unterschiedlichste Konten in Frage auf denen die jeweiligen Sachverhalte zu buchen sind um auch den unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Regelungen zu entsprechen.


    In der Abrechnung des Österreichers wird die Vergütung des Ladeprozesses (verkaufte Menge an Strom abzügl. der anteiligen Dienstleistungskosten) im Reverse Charge Verfahren ausgewiesen und als Gutschrift auf mein Konto geleistet.

    Als steuerrechtliche Definition wird in der ´Self-Bill´ die Lieferung von Strom angegeben und das der Empfänger die Mehrwertsteuer leistet.


    Als Sollversteuerer sind bei dir die Rechnungen (insb. das Datum) für die Behandlung der Umsatzsteuer relevant.
    Als EÜRler sind für dich die Zahlungsein- und -ausgänge relevant (für ggf. Gewerbe- und Einkommensteuer).

    Du solltest das also schon beides buchen.


    Ich versuche zunächst einmal die Buchungen nach Datum für die Umsatzsteuervoranmeldung (richtig) zu erfassen.
    Da ich in Taxpool den Vorteil der Zuordnungen nach Kreditoren/Debitoren im Kontenblatt nutzen möchte, verwende ich den Experten Modus.

    Mit den EÜR relevanten Buchungen der Zahlungen in Taxpool nach dem Zufluss-/Abflussprinzip (habe ich gelernt) muss ich mich noch beschäftigen.
    Das schiebe ich derzeit noch vor mir her; dazu muss ich zunächst noch etwas mehr die Online-Hilfe konsultieren. Das war oben von mir missverständlich ausgedrückt.



    Einfache Buchungen (mit Zuordnung der Debitoren und Kreditoren) habe ich ja schon hinbekommen.
    Nun möchte ich zunächst diese Abrechnung des Österreicher richtig ins Kontenblatt bringen.

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    Also versuche ich viel zu verstehen, was in der Taxpool Online Hilfe steht

    Die kontextbezogene Hilfe dürfte an vielen Stellen nicht zu verstehen sein, denn sie beschreibt i. d. R. programmspezifisches Vorgehen um Abläufe in der Buchhaltung mit Taxpool umzusetzen. Die notwendigen Abläufe in der Buchhaltung und deren Hintergründe müssen dem Anwender bekannt sein. Das kann die Hilfe nicht leisten.

    Um Grundlagen zu lernen, die nur zusammenhängend verstanden werden können, nutz es nichts nur Teile eines Buches zu lesen.

    Die Anforderungen an Deine Buchhaltung ergeben sich aus den vorliegenden Sachverhalten. Und die richtig zu erkennen bereitet ja offenbar schon Schwierigkeiten.

    Es scheint, als ließe sich die Frage:

    wer etwas an wen liefert oder leistet.

    von Dir nicht beantworten.

    Deine Erklärungen zu der Softwarelösung des Österreichers (also seiner Leistung) und auch was Du aus der Rechnung (bzw. Gutschrift) mitteilst genügen nicht um eindeutig zu erkennen, an wen Du Deinen Strom verkaufst. Davon aber ist "der Ort der Leistung" abhängig, der bei Stromlieferungen unterschiedlich ausfällt. Auf die die Besonderheiten bei Stromlieferungen gem. § 3g UStG habe ich oben hingewiesen.


    In der Abrechnung des Österreichers wird die Vergütung des Ladeprozesses (verkaufte Menge an Strom abzügl. der anteiligen Dienstleistungskosten) im Reverse Charge Verfahren ausgewiesen und als Gutschrift auf mein Konto geleistet.

    Als steuerrechtliche Definition wird in der ´Self-Bill´ die Lieferung von Strom angegeben und das der Empfänger die Mehrwertsteuer leistet.

    Wenn der Österreicher Deinen Strom bezogen hat, kann er eine Gutschrift ohne USt darüber ausstellen, so als würdest Du eine Rechnung an Ihn über seinen Strombezug ausstellen. Dabei wäre Ort der Leistung Österreich.

    Dann aber ist es genau kein Fall wie oben unter b) beschrieben.


    Im Falle b) müßtest Du USt dem Endkunden berechnen und erhalten (ggf. über den Österreicher als Zahlungsvermittler) und diese auch abführen, also auch entsprechend mit USt buchen.


    Vielleicht ist es aber auch eine Möglichkeit c). :(


    Wir sind also noch kein Stück weiter.


    Zu Deinen Versuchen, die nach Deiner Vorstellung "richtigen" Buchungen zur Umsatzsteuervoranmeldung zu machen und die Vorgehensweise die im Programm notwendig ist zu ignorieren, bleibt nur anzumerken, dass Du versuchst eine eigene Logik aufzubauen, die aber weder den Vorgaben des Programms noch den Vorgaben zu einer Gewinnermittlung nach EÜR entspricht.


    Bei korrekt angewendetem Programm ergeben sich durch korrekte Einstellungen zur Gewinnermittlung und zu den USt-Vorgaben die korrekten Auswertungen zur Umsatzsteuer und zur Gewinnermittlung. Das setzt jedoch voraus, dass die zu erfassenden Vorgänge (ergebniswirksame Buchungen zur EÜR und im Programm erfasste Vorgänge zur USt) vollständig und korrekt sind. Die sich gegenseitig beeinflussenden Vorgänge willkürlich auszuwählen untergräbt die programminternen Logiken zur Berücksichtigung gewählter Einstellungen und Vorgaben.

    Zu solchen Experimenten kann keine Hilfestellung gegeben werden.

  • kein_buecherwurm

    ich hatte schon zu dem Thema "Gespeicherte Eingangsrechnungen erscheinen nicht in Buchungsliste"

    eine persönliche Mitteilung an Dich geschrieben.


    Schon die Überschrift dieses Themas hier:

    Gutschrift (Self-Bill) von Lieferungen aus EU-Land richtig buchen

    zeigt, dass Du den tatsächlich vorliegenden Sachverhalt nicht erkennst.

    Nach dem was Du beschreibst kommt eine Lieferung aus einem EU-Land in Deinem Fall nirgends vor.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    Edited once, last by wiko-services.de ().

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    @ WIKO: Das sehe ich genauso.


    Wie Taxoloop erwähnte: Umso mehr Services lokal und EU-mäßig verknüpft werden, umso komplizierter wird es. Ohne genaue Angaben weiß man nix.


    Am Besten mit einem StB. die genaue Sachlage einmalig abklären.


    Was mir dazu kurz einfällt:

    Strom als Lieferung:

    EuGH zur Abgabe von Strom an Ladesäulen
    Für den EuGH stellt der Bezug von Strom an einer Ladesäule eine einheitliche Lieferung dar. Die damit verbundenen Dienstleistungskomponenten qualifizieren die…
    www.ey.com


    Es gibt also zwei scheinbar zwei wesentliche Komponenten (ohne Gewähr), falls Du den Strom verkaufst, Du meintest, es sei Fall b) (s.o.):


    1) Direkter Verkauf des Stroms von Dir in DE an Endkunden (evtl. übernimmt die Firma in Österreich dabei die Abrechnung mit dem Kunden):

    Debitor an Erlöse (19% steuerpflichtig).


    2) Sonstige Leistung für den SAAS aus Österreich (Reverse Charge):

    Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19% VSt und 19% USt, z.B. SKR03: 3123 an Kreditor

    oder bei KU

    Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers ohne VSt und 19% USt, z.B. SKR03: 3143 an Kreditor

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    • Official Post

    Ich habe das österreichische Unternehmen als Lieferant angelegt.
    Im Reiter Faktura habe ich das Erlöskonto 8315 (SKR03) " Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19% Ust." ausgewählt.

    Schon hier stecken erste Fehler.

    Unabhängig davon, ob nun der Österreicher als Lieferant anzulegen ist (er liefert ja wohl keinen Strom, erbringt aber ggf. eine sonstige Leistung) ist es doch unsinnig, einem Lieferant ein Erlöskonto zuzuordnen.


    Das nötige Verständnis der Konten und ihrer Funktionen wurde bereits in dem anderen Thema (siehe Beitrag von lisari) schon angesprochen. Daraus wurde wohl nicht gelernt.

    Wenn ich jetzt in den Bericht "Einnahmen-/Überschussrechnung" sehe, finde ich unter ´Betriebseinnahmen´ die Positionen zu den jeweiligen Konten.
    Dabei ist mir aufgefallen, dass die oben beschriebene Buchung im Konto 8315 (SKR03) aber einen negativen Betrag ausweist.

    Das ist dann auch Kein Wunder.


    Am Besten mit einem StB. die genaue Sachlage einmalig abklären.

    Es muss sicher kein StB sein, der an Hand der Verträge und Abrechnungen erklärt, ob denn nun der Strom an den Österreicher verkauft wird oder an den Endkunden. Das kann jeder ausgebildete Kaufmann nachvollziehen. Allein ohne Einblick in die Vereinbarungen zwischen den Beteiligten wird dies keinem Außenstehendem (auch keinem StB) gelingen, da kaum verwertbare Aussagen von kein_buecherwurm dazu erhältlich sind.

  • Das nötige Verständnis der Konten und ihrer Funktionen wurde bereits in dem anderen Thema (siehe Beitrag von lisari) schon angesprochen. Daraus wurde wohl nicht gelernt.

    @taxloop:
    Die erste Anfrage war aus dem Januar; bis heute hat sich daraus schon eine gewisse Lernkurve ergeben.
    Wer im Wasser erste Schritte macht, wird nicht gleich schwimmen können.

    Ich denke, dass ich einfache Eingangs- und Ausgangsrechnungen inzwischen richtig erfasst habe und fange nun an die Zahlungen zuzuordnen.
    Die Erfassung der Belege im Reiter Rechnung (Modul Kunden-/Lieferantenverwaltung) macht dies ja recht einfach möglich (wenn die Konten nicht wären). Über den Menüpunkt Zahlungen geht es nun weiter mit meiner Erfahrungs- und Lernkurve (und den ersten Schritten) im Buchhaltungsprogramm Taxpool.


    modular;
    Vielen Dank für den Link zum Artikel zur Abgabe von Strom an Ladesäulen. Die Informationen daraus sind echt hilfreich, denn:
    Damit wird klar, dass es sich um eine Lieferung handelt.

    Als steuerrechtliche Definition wird in der ´Self-Bill´ die Lieferung von Strom angegeben und das der Empfänger die Mehrwertsteuer leistet.

    Deckungsgleichheit - also geklärt.

    Es gibt also scheinbar zwei wesentliche Komponenten (ohne Gewähr), falls Du den Strom verkaufst,


    Dies zu durchblicken, war u.a. der Grund für meine Anfrage - und natürlich das entsprechende Konto herauszufinden.


    Der Ladekunde, also derjenige, der an einer öffentlichen Ladestation Strom für sein E-Auto zapft, zahlt in der Regel nicht in bar, noch erhält er direkt vom Ladestationsbetreiber eine Rechnung für die bezogene Menge Strom. Der Ladestationsbetreiber und der Ladekunde kennen sich nicht, sie sehen sich nicht einmal.
    Der Ladekunde nutzt eine "Ladekarte" seines ausgewählten Anbieters und die bezogene Menge Strom wird dann über Roaming Verfahren über einen, nennen wir ihn, hier der Einfachheit halber, einmal `Abrechnungsdienstleister´ (der Österreicher) bezahlt. Der Abrechnungsdienstleister streicht seine Dienstleistungspauschale durch Abzug von einem vereinbarten Vergütungssatz ab, erstellt dazu die vorgenannte ´Self-Bill´ für den Ladestationsbetreiber und zahlt den Erlös auf dessen Bankkonto.
    (Dienstleistungspauchale - daher die Unsicherheit, welches Konto richtig ist: Lieferung oder Leistung. Aber das ist ja nun geklärt.)

    Aus den Tiefen des Betriebsvertrags mit dem Österreicher gelesen, heißt es dann dort so ähnlich:



    Ist der Österreicher nun also mein Lieferant oder mein Kunde, von dem ich die ´Gutschrift´ erhalte und wie würde die hier erhaltene Gebühr dann richtig kontiert werden?

    Für mich klang dann " 8315 Erlös aus im Inland steuerpflichtige EU-Lieferungen 19% Ust. (SKR03)" richtig.

    Kann es sein, dass ich den Österreicher dann falschverstandener Weise als Lieferant angelegt habe?
    Mir war ja aufgefallen, dass der Betrag im Bericht negativ erscheint.

    Aber wie gesagt, ich stehe noch mit den Füßen im Wasser - und habe noch einiges vor mir, bis ich leidlich schwimmen kann. Daher bitte ich um Nachsicht, wenn meine Gedanken und Rückschlüsse nicht denen von Profis entsprechen.
    Ich schätze die Autoren und ihre Inhalte in diesem Forum sehr. Denn deren Beiträge sind umfassend und betrachten in den Erklärungen auch die "Randbereiche", deren Zusammenhänge sich für Anfänger somit besser erschließen. Vielen Dank dafür!


    @Wiko: Wir schnacken noch...

  • Ich bin gerade wieder unterwegs und am Handy. Daher habe ich nur kurz hineingelesen, was zu dem Österreicher angegeben ist.

    Daraus lese ich...

    xxx wird die Abrechnung der Leistungen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko gegenüber den E-Mobility Providern und Endkunden

    durchführen und eine monatliche Gutschrift der durchgeführten Ladeverträge mit einem Einzelladenachweis an den Mandanten erstellen.

    ... dass der Österreicher den Strom in eigenem Namen an die Endkunden liefert, was nur geht, wenn er den Strom selbst zuvor von Dir bezogen hat.


    Dann ist er für Dich ein Kunde, an den Du den Strom verkaufst. =Debitor


    Andererseits ist er in bezug auf die Abrechnungs- und Inkasso-Leistung ein Lieferant. = Kreditor


    Das bedeutet, dass der Strom an den Österreicher geliefert wird, wobei der Ort der Lieferung in Österreich liegt. Wenn der Österreicher seine USt-ID angibt hast Du eine Rechnung ohne USt an den Österreicher auszustellen.


    Da Du keine Rechnung ausstellst, stellt der Österreicher eine Gutschrift aus, die Du zu prüfen hast als hättest Du sie geschrieben.


    Gleichzeitig verrechnet der Österreicher offenbar seine von ihm an Dich erbrachte "sonstige Leistung" im selben Dokument "Gutschrift".

    Diese sonstige Leistung erbringt der Österreicher Dir gegenüber. Der Leistungsort ist Deutschland. Seine sonstige Leistung (§ 13b-Fall) kann er unter Angabe Deiner USt-ID ohne USt abrechnen.


    Ohne einen Blick auf die Abrechnung (Gutschrift) des Österreichers zu werfen will ich mich nicht dahingehend festlegen, ob ich das richtig erkannt habe.


    Wenn der Fall so ist, wie ich nun vermute liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung von Dir an den Österreicher vor und eine sonstige Leistung der Österreichers an Dich.

    Die notwendigen Buchungen zu dem Beleg (ich habe die passenden Konten nicht im Kopf) sind zu splitten.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • @Wiko:

    Jetzt wird mir klar, warum ich hier in der Zwickmühle des (Un-Verständnisses saß.
    ich denke, du hast es richtig erfasst, obgleich der Österreicher in seiner Gutschrift nur eine Position "Ladeprozess" ausweist.

    In der Abrechnung des Österreichers wird die Vergütung des Ladeprozesses (verkaufte Menge an Strom abzügl. der anteiligen Dienstleistungskosten) im Reverse Charge Verfahren ausgewiesen und als Gutschrift auf mein Konto geleistet.

    Als steuerrechtliche Definition wird in der ´Self-Bill´ die Lieferung von Strom angegeben und das der Empfänger die Mehrwertsteuer leistet.

    Darf ich dir den Beleg einmal zur Ansicht als PN senden?

  • Du hast schon lange eine PM von mir, die Du aber wohl nicht gelesen hast.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Uff, nach viel Recherche und Abstimmung (das Thema ist doch anders komplex als gedacht) ist eine entsprechende Kontonummer gefunden worden.
    Dies hängt aber tatsächlich sehr vom Einzelfall ab und sollte entsprechend bewertet werden, so dass ich hier keine allgemein gültige Antwort zur Verfügung stellen möchte - die vielleicht übermorgen aufgrund sich verändernder Bedingungen ggf. nicht mehr richtig sein könnte.

    Wenn jemand für seine Konstellation eine entsprechende Analyse/Beratung wünscht, dem kann ich empfehlen hier mal nachzufragen:

    Klick mal!

    Lieben Dank an alle, die zur Wissensfindung beigetragen haben
    Gruß ins Forum

    Case closed.

    • New
    • Official Post

    Es geht bei solchen Frage oft um die genauen individuellen Vereinbarungen, die mit den Geschäftspartnern getroffen wurden. Das hier im Forum darzustellen ist nicht nur umständlich, sondern auch nicht immer ratsam. Wer mag schon seine Vertrge veröffentlichen. :)


    Hauptsache, Du hast eine Lösung gefunden.

    Dann mache ich hier zu.

  • Taxoloop

    Closed the thread.

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