USt Erklärung: Wie alle Vorauszahlungen berücksichtigen bei Wechsel von quartalsweise auf monatlich?

  • Hi Alle,


    ich möchte sicherheitshalber mal nachfragen, bevor ich was Falsches mache:


    Für meine GmbH wurde der USt-Vorauszahlungszeitraum innerhalb des Kalenderjahrs (= Geschäftsjahrs) von quartalsweise auf monatlich geändert. Alle Voranmeldungen erfolgten über Taxpool, also eine Meldung für Q1/24 und dann monatlich von Monat 4 bis 12.


    Wenn ich im Formular für die USt Erklärung die Vorauszahlungen berechnen lasse, zeigt Taxpool bei Einstellung "quartalsweise" das gemeldete Q1 korrekt an, und alle anderen Quartale nicht. Bei Einstellung "monatsweise" ist es andersherum, es zeigt für Monat 1 bis 3 nichts an und für 4 bis 12 die gemeldeten Beträge. So weit logisch.


    Jetzt brauche ich für die Erklärung ja den Gesamtbetrag von der einen Quartalsmeldung und den 9 Monatsmeldungen.

    Es steht soweit ich sehen kann in den Anleitungen nicht ausdrücklich drin, wie damit umzugehen ist.


    Meine Vermutung:

    - Monatliche Vorauszahlungen automatisch ermitteln lassen

    - Den Dialog "UStVA-Übersicht für das Jahr 2024" (der durch Klick auf bearbeiten im Gemeldete Werte der UStVA bzw. alternativ im Umsatzsteuererklärung-Dialog aufgeht) öffnen

    - eine manuelle Buchung für Q1 mit entsprechenden Einstellungen hinzufügen (die Werte werden größtenteils automatisch ausgefüllt) mit Buchung erstellen

    - dann die UStErklärung normal weiter bearbeiten


    Wenn ich richtig verstehe, bezieht sich "Buchung" in diesem Fall nicht auf einen Buchungssatz in Stapel / Journal, sondern auf einen Eintrag in der Voranmeldungsliste, stimmt das? Denn Buchungssätze brauche ich nach meinem Verständnis keine, die Vorauszahlungsabbuchungen sind ja alle verbucht.


    Stimmt das so oder muss ich da was anders machen?


    Grüße und danke im Voraus,


    Felix

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    Mit diesen Änderungen kann Taxpool leider immer noch nicht umgehen.

    Sofern alle Buchungen den angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen entsprechen, den Datumsbereich z.B. auf auf 1.1.2024-28.2.2025 setzen und im Kontenbuch nach dem Vorauszahlungskonto, z.B. 1780 SKR03, filtern.

    Dazu noch das 11-tel.

    Und dann manuell im Feld Vorauszahlungssoll eintragen.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

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    Hallo Felix,


    es ist, wie modular geschrieben hat, dass Taxpool das Vorauszahlungssoll nur getrennt nach monatlichen und quartalsweisen Voranmeldungen ermitteln und eintragen/vorschlagen kann. Diese Summen werden - wie Du richtig vermutest - nicht aus Buchungen sondern aus den mit Taxpool erstellten VAs summiert.


    Da in der USt-Erklärung das Vorauszahlungssoll bei automatischer Berechnung nur aus monatlichen oder quartalsweisen Voranmeldungen vorgeschlagen wird, muss es einfach manuell eingetragen werden.

    Ob Du die Beträge aus den beiden Anzeigen (monatlich/quartalsweise) verwendest und selbst die Summe daraus bildest oder die gemeldeten VA-Beträge über die Konten ermittelst bleibt Dir überlassen.


    Die Summe der tatsächlich gemeldeten VA zum Jahr 2024 muss nur mit dem einzutragendem Wert in der Erklärung für 2024 stimmen. Bei der Summenermittlung über das Konto 1780 "Umsatzsteuervorauszahlungen" sind ggf. vorkommende VA zu anderen Jahren (z. B. für Januar 2025 die ggf. schon am 10. Feb. abgebucht sein kann) herauszurechnen! Die Sondervorauszahlung für 2024 auf Konto 1781 "Umsatzsteuer - Vorauszahlungen 1/11" ist dagegen zum Vorauszahlungssoll aus den VAs zu addieren, sofern es eine wegen Fristverlängerung gab.


    Das Nachtragen der unter den monatlichen VA-Beträgen fehlenden VA zum 1. Quartal würde ich nicht vornehmen. Insbesondere nicht dazu "Buchung erstellen" auswählen, denn dies würde tatsächlich eine Buchung zu der VA erzeugen und nicht blos einen Eintrag in der Übersicht.


    Also noch mal kurz:

    Ermittele die Summe der für 2024 gemeldeten VAs selbst. Berücksichtige eine möglicherweise für 2024 gemeldete Sondervorauszahlung und trage in der USt-Erklärung das selbst berechnete Vorauszahlungssoll manuell ein ohne Dich um das mögliche (aber unvollständige) Berechnenlassen zu kümmern.

    Die Werte in der UStVA-Übersicht spielen für die Erklärung keine Rolle. Daher würde ich dort nichts nachtragen.

  • Danke Taxoloop und modular, damit durchblicke ich das jetzt.

    Die Summe von automatisch quartalsweise und automatisch monatsweise (jeweils Vorschau) entspricht auch der Summe im gefilterten Kontenbuch. Auf die Weise also noch mal gegengecheckt dass alles richtig gebucht wurde.

    SVZ dazu und die Beträge in der Erklärung passen.


    Etwas schade, dass da nicht zumindest in der Hilfe ein Satz zu steht. Zumindest mein Finanzamt macht diese Änderungen der Zahlungsweise leider oft unterjährig, ist glaube ich sogar gesetzlich so geregelt. Das nervt auch an anderen Stellen, aber ist natürlich nicht zu ändern.


    Tschüss und schöne Restwoche!

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    Finanzamt macht diese Änderungen der Zahlungsweise leider oft unterjährig, ist glaube ich sogar gesetzlich so geregelt.

    Die Voranmeldungszeiträume (nicht die Zahlungsweise) ändern sich tatsächlich nach gesetzlicher Grundlage.

    Siehe § 18 UStG, insbesondere Absatz 2 in jeweils gültiger Fassung.


    Etwas schade, dass da nicht zumindest in der Hilfe ein Satz zu steht.

    Das wäre zwar nur eine Notlösung aber besser als kein Hinweis, der Dir sicher geholfen hätte.




    Das Weitere zur Info an modular und die Bearbeiter der Hilfe.

    Die Hilfe ist dort auch in weiteren Punkten zu aktualisieren (z. B. Zeilen-/Seiten-Angaben aus früheren Formularen), die in verschiedenen Absätzen verteilen Hinweise zusammenzuführen und missverständliche Aussagen korrigieren:

    Umsatzsteuererklärung

    Hinweise zum Vorauszahlungssoll, Seite 4, Zeile 108: Im Jahr 2024 ist es Zeile 118 (Seite 6).

    ...

    Quelle: Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2010.

    ...


    Unter

    Weitere Dialogeinstellungen:

    ...

    Der Wert erscheint in der Umsatzsteuererklärung auf der Seite 4 in der Zeile 108. doppelte Info, veraltet wie oben.


    Das Programm kann den Wert einmalig aus den Buchungen ermitteln, in diesem Fall sollten unter Konten die berechnungsrelevanten Konten kommagetrennt eingegeben werden.

    Die Voreinstellung ist:

    SKR03: 1780,1781

    SKR04: 3820,3830

    Gerade das macht das Programm offenbar nicht mit dem Button "Berechnen". Es werden nicht Buchungen herangezogen (auch nicht einmalig), sondern Eintragungen zu den VAs in der UStVA-Übersicht.

    Die Anleitung dient dazu, um außerhalb des Menüpunktes Umsatsteuererklärung, mit Hilfe der Berichte das Voranmeldungssoll selbst zu ermitteln. Eine Voreinstellung mit den beiden Konten gibt es in den Berichten nicht, es handelt sich um selbst einzustellende Kontenbereiche zur Auswertung der Konten.

    Die Hilfe zur eigenen Berechnung könnte entfallen, wenn die automatische Berechnung vervollständigt wird. Es sollte dazu geprüft werden, ob monatliche und quartalsweise VAs zu einem Jahr vorliegen und diese für den Eintrag des Vorauszahlungssoll einfach nur addiert werden. Im Grunde kann man sich aber auch die Prüfung auf monatliche und quartalsweise VAs sparen und generell alle VAs addieren.

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