Abschreibungszeitraum verkürzen - wie richtig buchen?

  • Guten Abend,


    ich habe gerade herausgefunden, dass ich eine Waschschleudermaschine schon in 5 Jahren statt in 10 Jahren abschreiben kann/darf/soll/muss.

    Nun möchte ich deshalb gern den entsprechenden Anlageplan ändern.


    Der Zugang mit 5.460,91 € (gebraucht gekauft) war in 2022 und der Plan ist mit linearer Abschreibung bei einer Laufzeit von 120 Monaten eingerichtet.

    Bisher sind 3 Abschreibungen gelaufen (2022, 2023,2024).


    Das Jahr 2024 habe ich noch nicht abgeschlossen, weshalb ich das noch ändern könnte...


    Wie gehe ich vor, wenn ich nun diesen Anlageplan auf eine Laufzeit von 60 Monaten verkürzen will - wie buche ich das - wie ändere ich den Plan?

    Leider hat mir die Hilfe nicht wirklich geholfen und hier habe ich nichts passendes gefunden.


    Vielen Dank.

  • Wenn ich richtig lese, willst Du nicht wissen, wie man die Abschreibung bucht, sondern wie die entsprechenden Programmteile bedient werden.

    Frag doch dazu in den entsprechenden Unterforen nach, in denen auch die passenden Hilfeseiten verlinkt sind.

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  • jein.
    es sind zwei Teile:
    1. wie buche ich es (auf welche Konten)?


    2. wie bediene ich es im Programm?


    also, ich weiß, wie man im Programm einen AfA-Plan anlegt, aber ich weiß nicht, ob ich diesen ändern soll (und wie) oder ob ich ihn beenden soll (und wie) und einen neuen mit dem Restbetrag anlege (genau, wie den ursprünglichen?).

  • ich glaube, ich habe es gefunden...?

    Ich gehe in den entsprechenden AfA-Plan und im Reiter [Einstellungen] klicke ich [Bemessung ändern] und dann auf [Neue Bewegung].


    Das Fenster befülle ich:
    - als Betrag nehme ich den Buchwert vom letzten Jahresende vor der Änderung;

    - als Datum nehme ich den 1.1. des Folgejahres

    - die neue RND gibt mir den Prozentwert: hier RND von 3 Jahren, also 33,33 %

    - In das Feld "Memo" trage ich den Kommentar ein:
    "Restnutzungsdauer irrtümlich zu hoch angesetzt - 10 Jahre.

    Da es eine Waschschleudermaschine ist, kann diese über 5 Jahre abgeschrieben werden.

    Jetzt Korrektur der RND (3 Jahre) mit aktuellem Buchwert zum 1.1.2024."


    Hab ich das so richtig gemacht?

    • Official Post

    Offenbar geht es doch um die Bedienung im Programm, denn die Buchungen macht das Programm ja automatisch.

    Ich verschiebe mal zu Verwalten / Anlagen ...

    • Official Post

    Hab ich das so richtig gemacht?

    Das kann man nicht nachvollziehen.

    Wenn die bisher geplante Nutzungsdauer (bisher 120 Monate) auf 60 Monate festgelegt werden soll, dann ist zu berücksichtigen, wieviele Monate die Maschine bis zur Änderung der Restnutzungsdauer (RND) bereits abgeschrieben wurde.

    Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.

    Es hängt also davon ab, in welchem Monat im Jahre 2022 die Maschine angeschafft wurde um jetzt eine neue RND zu bestimmen. Dazu fehlt die Info.


    Im Grunde ist der aktuelle Buchwert auf die (unbekannte) Anzahl der verbleibenden Abschreibungsmonate zu verteilen.

    Der von Dir ermittelte Prozentsatz der Jährlichen Abschreibung (33,33 %) würde bei verbleibenden 36 Monaten RND gelten, das würde bedeuten, die Maschine wurde ab Januar 2022 abgeschrieben.

  • Bitte nicht übersehen, dass auch weitere Umstände zu berücksichtigen sind, falls sie genutzt wurden.

    Beispielsweise die Nutzung der Sonderabschreibung und/oder IAB, wie auch die Möglichkeiten zur degressiven AfA.


    Sich über die vielfältigen Möglichkeiten zu informieren um optimierte Abschreibungen zu nutzen könnte sich mehr lohnen, als jetzt nur an einer Maschine auf die reguläre AfA zu korrigieren.

    Da die gegebenen Möglichkeiten teils auch nur befristet ermöglicht wurden, sollten dazu immer auch aktuelle Infos genutzt werden.

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    • Official Post

    Danke für den Link in der Hilfe, den habe ich selbst nicht gefunden.

    Die dortige Info könnte man auch direkt in die Hilfe bei Anlagen verwalten zum Punkt "Bemessung ändern:" einfügen.

    Dort sollte der Hinweis "Die Änderung der Bemessung sollte nur für die Sonder-Afa eingesetzt werden." entfallen oder etwa wie folgt ergänzt werden.


    "Die Änderung der Bemessung sollte nur für die Sonder-Afa oder bei Änderung der RND eingesetzt werden."


    Ein Hinweis darauf, wie die RND auch für Anlagen deren Anschaffungsdatum (AfA-Beginn) nicht im Januar eines Jahres liegt halte ich für angebracht.

    Die neue RND ermittelt sich aus

    Neue Nutzungsdauer in Monaten abzüglich bisher abgeschriebene Monate.


    Beispiele


    Abschreibungsbeginn im Januar

    Bisher ND 120 Monate

    Anschaffung und Abschreibung ab 01.01.2022

    Neue ND 60 Monate ab 01.01.2024

    Bisher abgeschrieben 24 Monate (Januar 2022 bis Dezember 2023)

    Neue Restnutzungsdauer = 60 Monate abzüglich 24 Monate = 36 Monate


    Abschreibungsbeginn unterjährig

    Bisher ND 120 Monate

    Anschaffung und Abschreibung ab 01.05.2022

    Neue ND 60 Monate ab 01.01.2024

    Bisher abgeschrieben 20 Monate (Mai 2022 bis Dezember 2023)

    Neue Restnutzungsdauer = 60 Monate abzüglich 20 Monate = 40 Monate

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