Rechnungsbuchung zu Rechnungskorrekturbuchung zuordnen

  • Ich habe für einen Vorgang eine manuelle (importierte) Rechnungsbuchung und eine dazugehörige manuelle (importierte) Rechnungskorrekturbuchung über den gleichen Betrag. Die beiden Buchungen wurden miteinander verrechnet, heben sich also gegenseitig auf und es gibt zu den beiden Buchungen keine Zahlungsbuchungen. Beide Buchungen werden mir bei den "Offene Posten zuordnen" angezeigt. Besteht irgendwie die Möglichkeit, dass ich diese beiden Buchungen verknüpfe bzw. diese gegenseitig "ausziffere", damit mir die beiden Buchungen nicht mehr bei den "Offene Posten zuordnen" angezeigt werden?


    Ich kann die beiden Buchungen verknüpfen, wenn ich beim "Offene Posten zuordnen" die eine Buchung bei den offenen Posten auswähle und die Gegenbuchung unten bei den Buchungen auswähle und dann die "Zahlung" verbuche. Die eine ausgewählte Buchung verschwindet dann bei den Offenen Posten, die Gegenbuchung wird aber immer noch bei den Offenen Posten angezeigt.

    Verwendeter Kontenrahmen: SKR03

    Versteuerungsart: Sollversteuerung

    Gewinnermittlungsmethode: Betriebsvermögensvergleich

    • Offizieller Beitrag

    Die beiden Buchungen wurden miteinander verrechnet, heben sich also gegenseitig auf und es gibt zu den beiden Buchungen keine Zahlungsbuchungen.

    Noch sind ja die Rechnungen wohl nur zur Verrechnung vorgesehen. Verrechnet wurden sie (in der Buchhaltung) eben noch nicht.

    Evtl. waren aber auch beide Belege nicht zu buchen, ggf. dann, wenn die Korrekturrechnung einen nicht erfolgten Sachverhalt auflöst, z. B. weil ein Kauf gemäß erster Rechnung nicht stattfand und eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten (bzw. bei Ausgangsrechnung, eine Forderung gegen den Kunden) nicht tatsächlich entstand.


    Aber ich erkenne an den Angaben die Zusammenhänge nicht, nich einmal ob Ein- oder Ausgangsrechnungen betroffen sind.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Die rot markierte Einstellung kann ich leider gar nicht aktivieren, da diese Einstellung nur kommt wenn man die Buchung mit dem Schalter OP in der Buchungmaske klickt. Dieser Schalter OP ist aber nur bei Zahlungsbuchungen aktiviert und bei Rechnungsbuchungen deaktiviert. Warum ist dies eigentlich so? Wenn ich die Rechnungs- oder Rechnungskorrekturbuchung auswähle und im Menu Buchen > OP-Zahlung aktuelle Buchung... auswähle erhalte ich die Hinweismeldung: In der Buchung dürfen keine Erfolgskonten enthalten sein (siehe Screenshot).




    Ich muss also im Menu über Buchen > Offene Posten zordnen (alle Buchungen)... gehen. Wenn ich dort bei den Buchungen "Alle Buchungen" auswähle und die Option "Einträge manuell zuordnen" aktiviere kann ich die beiden Buchungen miteinander verknüpfen, indem ich beide Buchungen auswähle und dann als "Zahlung verbuche" (siehe folgender Screenshot).


    Noch sind ja die Rechnungen wohl nur zur Verrechnung vorgesehen. Verrechnet wurden sie (in der Buchhaltung) eben noch nicht.

    Evtl. waren aber auch beide Belege nicht zu buchen, ggf. dann, wenn die Korrekturrechnung einen nicht erfolgten Sachverhalt auflöst, z. B. weil ein Kauf gemäß erster Rechnung nicht stattfand und eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten (bzw. bei Ausgangsrechnung, eine Forderung gegen den Kunden) nicht tatsächlich entstand.


    Aber ich erkenne an den Angaben die Zusammenhänge nicht, nich einmal ob Ein- oder Ausgangsrechnungen betroffen sind.


    Beide Buchungen ("Rechnung 2" und "Rechnungskorrektur zu Rechung 2") wurden in Taxpool noch nicht mit einander verrechnet, das stimmt. Meine Frage ist, wie verrechne ich jetzt die beiden Buchungen miteinander in Taxpool, damit mir diese nicht mehr bei den Offenen Posten angezeigt werden?

    In dem Beispiel handelt es sich um eine Eingangsrechnung. Dies ist aber meiner Ansicht nach auch nicht so wichtig, da sich die Vorgehensweise bei Ein- und Ausgangsrechnungen nicht unterscheiden dürfte. Beispielvorgang für die Eingangsrechnung: Ich bestelle Ware bei einem Lieferanten auf Rechnung. Lieferant liefert die Ware an mich. Mir sagt die Ware nicht zu und ich sende die Ware an den Lieferanten zurück. Lieferant erstellt eine Rechnungskorrektur über die Rücksendung. Es sind bei dem Vorgang keine Zahlungen geflossen.

    Meine Vermutung ist, dass ich diese beiden Buchungen in Taxpool nicht wirklich richtig verknüpfen und gegeneinander verrechnen und "ausziffern" kann. Sehe ich das richtig? Ich habe zumindest sehr viel ausprobiert und mir ist es nur über den oben beschriebenen Umweg über "Offene Posten zordnen (alle Buchungen)" gelungen, wobei dies auch nur einigermaßen funktioniert, da die Gegenbuchung dann trotzdem noch bei den Offenen Posten stehen bleibt. Wenn dies aktuell nicht funktioniert wäre es sehr schön, wenn man dies evtl. in einer zukunftigen Version von Taxpool noch mit einbauen könnte.

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    • Offizieller Beitrag

    Beide Buchungen ("Rechnung 2" und "Rechnungskorrektur zu Rechung 2") wurden in Taxpool noch nicht mit einander verrechnet, das stimmt. Meine Frage ist, wie verrechne ich jetzt die beiden Buchungen miteinander in Taxpool, damit mir diese nicht mehr bei den Offenen Posten angezeigt werden?

    Die grundlegende Funktion der OP-Verwaltung ist, Rechnungen mit Zahlungen abzustimmen. Hierfür müssen in Taxpool Rechnungsbuchungen mit Zahlungsbuchungen abgeglichen werden.

    Wo keine Zahlungsbuchung ist, kann diese auch nicht mit einer Rechnungsbuchung (also dem OP, der Forderung oder Verbindlichkeit) ausgeglichen werden.


    Lösung: Wenn die Korrekturrechnung eintrifft, diese einbuchen und direkt über ein Verrechnungskonto verrechnen, dabei den OP ausgleichen. Sodann die erste Rechnung über das selbe Verrechnungskonto verrechnen und dabei den OP ausgleichen. Waren beide Beträge der Forderung und Verbindlichkeit gleich hoch, ist auch das Verrechnungskonto wieder ausgeglichen.


    Eine Funktion um OPs einfach zu Löschen wünsche ich mir ab und an. Dann könnte man die OPs von denen man weiß, dass Sie zu verrechnen sind einfach löschen. Die Personenkonten sind in diesen Fällen nämlich nicht mit fingierten Zahlungen auszugleichen, sie sind es ja durch die gegenläufige Korrekturrechnung (hier eben nur eine Stornorechnung).

  • Die Lösung mit dem Verrechnungskonto ist eine gute Idee. Vielen Dank für den Hinweis. Eventuell wäre es ja möglich in einer zukünftigen Version von Taxpool noch eine Funktion einzubauen, mit der man OPs löschen kann oder noch besser, wenn man gleich direkt eine Rechnungsbuchung mit einer Rechnungskorrektubuchung verrechnen kann und sich der OP so ausgleicht. Das würde die ganze Sache noch etwas einfacher machen.

    Es wäre schön wenn man analog dazu auch zwei Zahlungsbuchungen direkt miteinander verrechnen könnte, damit diese danach nicht mehr mit dem Filter Offene Posten > Manuelle OP-Zahlungsbuchung mit Restbetrag angezeigt werden. Beispiel für die Zahlungsbuchungen: Kunde überweist mir versehentlich einen Betrag doppelt und ich zahle dem Kunden den doppelt gezahlten Betrag zurück. Nun habe ich auf dem Personenkonto vom Kunden zwei Zahlungen ohne dazugehörige Rechnungsbuchungen und ich würde diese zwei Zahlungen gerne direkt mitander verrechnen können, damit mir diese nicht mehr mit dem oben genannten Filter angezeigt werden.

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    • Offizieller Beitrag

    Das sind eben die Grenzen des "automatisierten Buchens" und die Unterschiede zwischen Ein- und Ausgangsrechnungen.


    Wenn ein Kunde eine Zahlung leistet, zu der es keinen Beleg gibt (außer dem Bankbeleg), also keine Forderung (OP), dann hat der Kunde ein Guthaben, dass auf seinem Kono erscheint. Dafür brauche ich keine OP-Liste.

    Habe ich mit dem Kunden geklärt, dass die Zahlung zurück zu überweisen ist, liegt es an mir, einen Beleg für die Zahlung zu erstellen, aus dem ersichtlich ist, wofür die Rückzahlung erfolgt. Dies kann durch entsprechenden Vermerk bei der Überweisung erledigt werden, der beim buchen der Rückzahlung vom Buchhalter erkannt wird. Damit ist klar, dass es keinen auszugleichenden OP, sondern "nur" zwei sich ausgleichende Zahlungen gibt.

    Den Blick in eine OP-Liste kann ich mir sparen, denn das Kundenkonto ist ja ausgeglichen. Selbst in der OP-Liste wäre leicht zu erkennen, dass - sofern die Zahlungen dort aufgeführt würden - diese sich ausgleichen.


    Wenn ich eine Zahlung an meinen Lieferanten leiste, zu der es keinen Beleg (OP) gibt, sollte ich meine Organisation überprüfen. Zahlungen ohne einen Beleg durfte es schon bei einer manuellen Bearbeitung nicht geben; dies automatisiert sicherzustellen sollte nun wirklich kein Problem sein.


    Was aus der ursprünglichen OP-Verwaltung (einer, neben der Buchhaltung geführten Übersicht der Forderungen und Verbindlichkeiten auf Belegebene ohne wertmäßige Auswirkung auf die Personenkonten) im allgemeinen heute geworden ist, entspringt der Überzeugung, man könne alles automatisieren ohne dabei die vielfältigen Entscheidungen eines Buchhalters tatsächlich automatisiert umzusetzen.

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